Ab Juli Maut ab 3,5 t zGG
Ab Juli wird die Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen von bisher 7,5 t auf 3,5 t gesenkt. Einerseits macht das Sinn: So setzen Spediteure vielleicht lieber wieder einen LKW ein, anstatt zwei kleine „Polen-Sprinter" hintereinander her fahren zu lassen, um die Maut zu umgehen.
Doch wie verhält sich das im Privatbereich? Wenn man nun beispielsweise mit einem BMW X5 einen Pferdeanhänger oder einen 2.000 kg Tandemanhänger für Baumaterial zieht und über diese 3,5 t kommt, wird man dann auch mautpflichtig?
Beim ADAC habe ich zu dem Thema nur einen Artikel gefunden, der auf die Problematik bei Wohnmobilen eingeht, aber nicht auf private Anhänger.
32 Antworten
Eine Leerfahrt zurück zur Betriebsstätte ist mautfrei, eine Privatfahrt mit demselben Fahrzeug hingegen mautpflichtig. Wenn ein von der Kontrollsäule/Brücke aufgegriffener LKW in der Ausnahmeliste nicht zu finden ist, wird das Foto zuerst in der Zentrale optisch ausgewertet. Fährt das Fahrzeug leer oder ist nicht als Handwerkerfahrzeug eindeutig zu erkennen, bekommt der Fahrer per Post eine Rückfrage zu dieser Fahrt. Und so weiter und so fort.
Wie immer wird damit die bereits ausufernde Bürokratie noch ausgeweitet, was eine mehr oder weniger wirksame Kontrolle unmöglich macht. In München ist der Transitverkehr verboten. Dazu gibt es eine ganze Verfahrensanweisung, was zum Transit zählt und was nicht. Es wurden Straßenschilder "Durchfahrt verboten" mit dem Satz "Lieferverkehr frei" aufgehängt. Diese Regelung gilt seit Jahren. Bisher wurde ich mit meinem Auto mit Kennzeichen München-Kreis nie kontrolliert, obwohl ich immer den Mittleren Ring durch München fahre und mit meiner Route eindeutig zum Transitverkehr einzustufen bin. Genauso mit Verbot von Euro IV - Diesel am selben Ring: es wird gar nicht kontrolliert, gibt die Polizei zu. Es sei denn, das Auto wird aus einem anderen Grund zufällig angehalten.
Auch für eine Leerfahrt zahlst du Maut, auser du fällst in die Handwerkerregelung (aber da fallen die meinsten eh nicht rein). Kein LKW der Leer auf der Autobahn unterwegs ist, fährt dort ohne zu Zahlen.
Zitat:
@creasot schrieb am 28. Juni 2024 um 20:45:06 Uhr:
Eine Leerfahrt zurück zur Betriebsstätte ist mautfrei, eine Privatfahrt mit demselben Fahrzeug hingegen mautpflichtig. Wenn ein von der Kontrollsäule/Brücke aufgegriffener LKW in der Ausnahmeliste nicht zu finden ist, wird das Foto zuerst in der Zentrale optisch ausgewertet. Fährt das Fahrzeug leer oder ist nicht als Handwerkerfahrzeug eindeutig zu erkennen, bekommt der Fahrer per Post eine Rückfrage zu dieser Fahrt. Und so weiter und so fort.Wie immer wird damit die bereits ausufernde Bürokratie noch ausgeweitet, was eine mehr oder weniger wirksame Kontrolle unmöglich macht. In München ist der Transitverkehr verboten. Dazu gibt es eine ganze Verfahrensanweisung, was zum Transit zählt und was nicht. Es wurden Straßenschilder "Durchfahrt verboten" mit dem Satz "Lieferverkehr frei" aufgehängt. Diese Regelung gilt seit Jahren. Bisher wurde ich mit meinem Auto mit Kennzeichen München-Kreis nie kontrolliert, obwohl ich immer den Mittleren Ring durch München fahre und mit meiner Route eindeutig zum Transitverkehr einzustufen bin. Genauso mit Verbot von Euro IV - Diesel am selben Ring: es wird gar nicht kontrolliert, gibt die Polizei zu. Es sei denn, das Auto wird aus einem anderen Grund zufällig angehalten.
wenn du mit einem M Kennzeichen mit einem oder zwei Buchstaben in München unterwegs bist ist das kein Transitverkehr und du kannst in deiner Stadt solang fahren wie du willst...
Die Umweltzone wird nur vom Stehenden Verkehr Kontrolliert und keiner aufgehalten außer vielleicht jetzt auf der Landshuter Allee weil das mit 30km/h nicht mehr mit fahren zutun hat...
zur Maut Handwerker müssen sich anmelden um eine Befreiung überhaupt zu bekommen und die gibt es dann auch nur für 2 Jahre aber viele betrifft das sowieso nicht da es nicht viele Fahrzeuge in der 3,5-7,5t Klasse gibt