Ab Juli Maut ab 3,5 t zGG

Ab Juli wird die Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen von bisher 7,5 t auf 3,5 t gesenkt. Einerseits macht das Sinn: So setzen Spediteure vielleicht lieber wieder einen LKW ein, anstatt zwei kleine „Polen-Sprinter" hintereinander her fahren zu lassen, um die Maut zu umgehen.

Doch wie verhält sich das im Privatbereich? Wenn man nun beispielsweise mit einem BMW X5 einen Pferdeanhänger oder einen 2.000 kg Tandemanhänger für Baumaterial zieht und über diese 3,5 t kommt, wird man dann auch mautpflichtig?
Beim ADAC habe ich zu dem Thema nur einen Artikel gefunden, der auf die Problematik bei Wohnmobilen eingeht, aber nicht auf private Anhänger.

32 Antworten

Naja eigentlich ist doch die Regelung relativ einfach zu verstehen.
Alles über 3500kg tzGm ist mautpflichtig, egal ob LKW, PKW oder Anhänger.
Dazu noch die Auflage: für den Güterkraftverkehr bestimmt oder verwendet.
Dann werden Ausnahmen formuliert, u.A Selbstfahrende Baumaschinen, Landwirtschaf, Handwerkerregelung (Gala-Bau z.B fällt tatsächlich raus)usw.

Da ein VW LT für den Güterverkehr bestimmt ist, würde ich sagen mautpflichtig, wenn mehr als 3500kg tzGm...

Die ganzen Regelungen zur Maut ü 3,5 T sind doch eigentlich
Gummiregelungen die je nach Kontrolleur und
Tagesform und Wochentag unterschiedlich ausgelegt werden können!

Für jede Regelung gibt es mindestens 2 Ausnahmen,.
die diese Regelung außer Kraft setzen!

Das schafft auch diese Verwirrungen wenn man versucht diese Maut ab 3, 5 zu begreifen ,
Weil vieles sehr "Schwammich" geschrieben ist!

Da wird es noch Änderungen geben und
Klagen dagegen, wo das ganze Überarbeitet werden muß.

Kommen die ersten Klagen vor Gericht wird die Maut erstmal wieder ausgesetzt .

MfG

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 27. Juni 2024 um 12:48:37 Uhr:


Naja eigentlich ist doch die Regelung relativ einfach zu verstehen.
Alles über 3500kg tzGm ist mautpflichtig, egal ob LKW, PKW oder Anhänger.
Dazu noch die Auflage: für den Güterkraftverkehr bestimmt oder verwendet.
Dann werden Ausnahmen formuliert, u.A Selbstfahrende Baumaschinen, Landwirtschaf, Handwerkerregelung (Gala-Bau z.B fällt tatsächlich raus)usw.

Da ein VW LT für den Güterverkehr bestimmt ist, würde ich sagen mautpflichtig, wenn mehr als 3500kg tzGm...

wen der LT über 3,5t hat und zur Güterbeförderung ist dann Maut egal ob Privat oder Gewerblich... Ausnahmen müssen beantragt werden und gibt es nicht einfach so...
Aber wie kommst auf Anhänger die haben bei der Maut ab 3,5t keine Bedeutung...

Hallo zusammen,
Die ganzen "Polensprinter" und auch sonstigen Transporter haben fast alle nur eine Singlebereifung an der Hinterachse.
Somit die liegen also im Normal bei <= 3,5t zGG (ich weiß, es gibt auch Sprinter mit 3,88 t, würd mich mal interessieren, was der Hintergrund hierfür ist, WOMO?). Die ganzen 5,5t Fahrgestelle habe alle Zwillingsbereifung und man sieht sie eher selten.
Bei > 3,5 t gilt ja dann auch Tempo 80, was für viele im Transporterbereich eher uninteressant ist.

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Privat zugelassene LT sind natürlich von der Maut befreit. Es ist KEIN Güterkraftverkehr wenn ich damit für mich Privat Holz hole etc. ansonsten bräuchte man ja auch eine Güterkraftverkehrslizenz.
Güterkraftverkehr wird in § 1 Abs. 1 GüKG definiert als die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Geschäftsmäßig und entgeltlich sind die wichtigen Faktoren.

Zitat:

@gabberman schrieb am 27. Juni 2024 um 13:07:11 Uhr:


Aber wie kommst auf Anhänger die haben bei der Maut ab 3,5t keine Bedeutung...

Haben sie in bestimmten Fällen schon, siehe den verlinkten ADAC-Artikel. So wird ein Wohnmobil mit angehängtem Bootsanhänger auch mautpflichtig.
Ursprünglich war auch die Frage, ob z.B. ein VW Amarok mit 2000 kg Anhänger unter die Mautpflicht fällt, weil das Gespann dann über die 3,5 t drüber kommt. Inzwischen wurde aber geklärt, dass die Grenze offenbar nur für das Zugfahrzeug relevant sei und dem nicht so ist.
Fazit: Also privates, schwereres Gedöns vom Baumarkt künftig lieber mit Anhänger holen, anstatt einem VW LT ;-)

Zitat:

@Kipper1976 schrieb am 27. Juni 2024 um 15:16:07 Uhr:


Privat zugelassene LT sind natürlich von der Maut befreit. Es ist KEIN Güterkraftverkehr wenn ich damit für mich Privat Holz hole etc. ansonsten bräuchte man ja auch eine Güterkraftverkehrslizenz.
Güterkraftverkehr wird in § 1 Abs. 1 GüKG definiert als die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Geschäftsmäßig und entgeltlich sind die wichtigen Faktoren.

es ist EGAL ob Privat oder Gewerblich ab 3,5t ist Maut fällig oder man hat ausnahmen beantragt

Maut auch Privat

Zitat:

@DaXXes schrieb am 27. Juni 2024 um 15:19:25 Uhr:



Zitat:

@gabberman schrieb am 27. Juni 2024 um 13:07:11 Uhr:


Aber wie kommst auf Anhänger die haben bei der Maut ab 3,5t keine Bedeutung...

Haben sie in bestimmten Fällen schon, siehe den verlinkten ADAC-Artikel. So wird ein Wohnmobil mit angehängtem Bootsanhänger auch mautpflichtig.
Ursprünglich war auch die Frage, ob z.B. ein VW Amarok mit 2000 kg Anhänger unter die Mautpflicht fällt, weil das Gespann dann über die 3,5 t drüber kommt. Inzwischen wurde aber geklärt, dass die Grenze offenbar nur für das Zugfahrzeug relevant sei und dem nicht so ist.
Fazit: Also privates, schwereres Gedöns vom Baumarkt künftig lieber mit Anhänger holen, anstatt einem VW LT ;-)

das ist aber alles Quatsch und es zählt nur das Zugfahrzeug über 3,5t

was nützt das dann wenn man mit dem LT nicht mehr fahren kann

Keine Maut mit Anhänger

Meine Güte wie oft denn noch. Bei Fahrzeugen mit einer Technisch Zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 3500kg ist ein Anhänger irrelevant für die Maut. Da ist nichts schwammig, komisch, dem willen der Kontrolleure oder sonst wem ausgesetzt, da ändert auch die Tagesform, die Uhrzeit und das Wetter nichts! Das ist ganz einfach geregelt! Diese Fahrzeuge sind Maut befreit, egal ob Privat oder Gewerblich. Und Busse und Wohnmobile sind davon ausgenommen.

Und ja, ein 3500kg Zugfahrzeug mit einem 3500kg Anhänger fährt ganz Legal Mautfreit durch die gegend!

https://www.toll-collect.de/.../p1745_3_5_tonnen_maut.html

Typisch deutsche Diskussion 🙄 Verschieb den Thread ins V&S Forum und Du hast innerhalb eines Tages 20 Seiten Beiträge dazu...

Gruß
Andre

Zitat:

@gabberman schrieb am 27. Juni 2024 um 17:44:30 Uhr:


es ist EGAL ob Privat oder Gewerblich ab 3,5t ist Maut fällig

So ist es. Und genau das hat mir Toll Collect auf meine explizite Anfrage geantwortet. Alle Ausnahmen sind in einer Liste verbindlich festgelegt, diese Liste ist abschließend. Handwerkerausnahme muss man nicht unbedingt beantragen, kann aber sein Auto in eine Ausnahmeliste von Toll Collect eintragen lassen. Der Eintrag gilt dann zwei Jahre lang und muss danach verlängert werden.

Natürlich kann man die Maut auch dann umgehen, das Thema war aber die Mautpflicht als solche.

Zitat:

@creasot schrieb am 27. Juni 2024 um 19:18:59 Uhr:



Zitat:

@gabberman schrieb am 27. Juni 2024 um 17:44:30 Uhr:


es ist EGAL ob Privat oder Gewerblich ab 3,5t ist Maut fällig

So ist es. Und genau das hat mir Toll Collect auf meine explizite Anfrage geantwortet. Alle Ausnahmen sind in einer Liste verbindlich festgelegt, diese Liste ist abschließend. Handwerkerausnahme muss man nicht unbedingt beantragen, kann aber sein Auto in eine Ausnahmeliste von Toll Collect eintragen lassen. Der Eintrag gilt dann zwei Jahre lang und muss danach verlängert werden.

Natürlich kann man die Maut auch dann umgehen, das Thema war aber die Mautpflicht als solche.

umgehen geht aber auch nicht...
dann bekommt man halt Post wenn man sich nicht eine Befreiung geholt hat und an einer Grün/Blauen Säule abgelichtet wurde und keine Maut abgedrückt hat... dann muss man halt drauf antworten und erklären und nachweisen warum keine Maut gezahlt wurde oder eben die Maut mit einer Strafe begleichen wenn man nicht Zahlen wollte und es drauf angelegt hat und das wird dann jedes mal teurer als Wiederholungstäter...

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen jemandem, der gewerblich Güter transportiert und jemandem, der "Gewerblichen Gütertransport" durchführt.

Ein Gewerbetreibender, der Güter transportiert macht keinen keinen gewerblichen Gütertransport.

Gewerblicher Gütertransport ist, wenn jemand den Transport von Gütern als Dienstleistung anbietet. Er wird dann für den Transport von Gütern bezahlt. Er hat eine Firma, die gewerblichen Gütertransport anbietet und entsprechende Genehmigungen hat. In einem Wort: eine "Spedition".

Ein Fliesenleger ist kein Transportunternehmen...

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 28. Juni 2024 um 10:24:21 Uhr:


Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen jemandem, der gewerblich Güter transportiert und jemandem, der "Gewerblichen Gütertransport" durchführt.

Gewerblicher Gütertransport ist, wenn jemand den Transport von Gütern als Dienstleistung anbietet. Er wird dann für den Transport von Gütern bezahlt. Er hat eine Firma, die gewerblichen Gütertransport anbietet und entsprechende Genehmigungen hat. In einem Wort: eine "Spedition".

Ein Fliesenleger ist kein Transportunternehmen...

So weit logisch. Unlogisch an der Sache ist nur, warum der Fliesenleger als gewerblicher Handwerker dann von der Maut befreit ist; jemand, der privat mit einem Kleintransporter die Fliesen vom nächsten Baumarkt holt, allerdings nicht.

Für mich ergibt das so keinen Sinn – entweder zahlen alle die Maut oder nur die Spediteure, die dann auch für den Transport bezahlt werden.

Im Prinzip war das der Kern der Frage, die ja nun beantwortet ist. Die Quintessenz daraus ist, dass man private Gütertransporte in Zukunft dann lieber mit einem Anhänger durchführt anstatt einem etwas größeren Transporter.

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 28. Juni 2024 um 10:24:21 Uhr:


Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen jemandem, der gewerblich Güter transportiert und jemandem, der "Gewerblichen Gütertransport" durchführt.

Ein Gewerbetreibender, der Güter transportiert macht keinen keinen gewerblichen Gütertransport.

Es ist die Rede von Güterverkehr ohne den Zusatz Gewerblich. Das hat rein gar nichts mit Speditionen oder Transportunternehmen zu tun. Ausnahmen gibt es für die Handwerker.
Alles was technisch dafür gebaut wurde um irgendwie Güter zu Transportieren, zahlt ab 3,5T Maut. Und ein LKW ist im ersten Sinne für den Güterverkehr gebaut, daher zahlt auch jeder Maut.

https://www.toll-collect.de/.../...iner_handwerklichen_taetigkeit.html

Zitat:

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Der Fliesenleger ist nur dann von der Maut befreit wenn er die Fliesen für die eigene Arbeit mit auf die Baustelle nimmt. Problematisch wird es schon wenn Er die Fliesen einem Kollegen auf einer anderen Baustelle bringt und dann weiter zu seiner Baustelle fährt, das zählt schon nicht mehr zur Handwerkerregelung. Das ganze war schon mit der Fahrtenschreiberpflicht ein durcheinander wurde nur nie wirklich Kontrolliert und ist mit der Maut jetzt noch mal ein Level weiter.

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