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AachenMünchener und deren "rund um die Uhr" Telefonnummer

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 14:19

Hallo zusammen,

der Unfallgegner und -verursacher ist bei der AachenMünchener Versicherung. Der Unfall ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag passiert. Nun habe ich versucht den Unfall bei der AMV zu melden.

Auf deren Seite gibt es einen Link "Schadenmeldung telefon (rund um die Uhr)". Nach Eingabe der ersten 2 PLZ-Ziffern erscheint da eine Telefonnummer. Ruft man dann dort an, kommt die Meldung "Sie rufen außerhalb unsrer Geschäftszeiten an" und wird aufgelegt.

Was ist das denn für ein Vorgehen? Das fängt schon super an. Ich habe morgen eigentlich keine Zeit da während der "Geschäftszeiten" anzurufen. Das nervt so sehr. Ich habe mir dafür schon einen Anwalt rausgesucht. Er soll dann das machen. Hatte eigentlich vor auf einen Anwalt zu verzichten, aber nicht wenn das schon so losgeht.

Gruß

Tud

Beste Antwort im Thema

da hatte Einer der AaM wohl Mehr Bock auf Muttertag und hat das entsprechende nette (LmaA ;) :D ) -Band eingelegt.... :eek::o:mad::rolleyes::p:p:D

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Alles gut.

Lass den Anwalt ruhig machen

Der arbeitet aber bestimmt auch nicht Sonntags und macht das schriftlich unter der Woche.:)

Kannst Du das nicht auch online per Email melden?

Aber prinzipiell ist Anwalt nicht verkehrt.

Wenn es hier nur Blechschaden um ein paar Tausend Euro geht, würde ich da nicht Sonntags rummachen.

Aber egal. Hast du denn den Anwalt dafür am Sonntag erreicht? Ich denke nein, also musst ja doch während der Geschäftszeiten rummachen. ..

am 12. Mai 2019 um 14:32

Hallo,

ich kann leider Deine Aussage nicht nachvollziehen.

Habe soeben das Szenario durchgespielt und bei Aa- Münchner- Vers. angerufen ( 0221 3395-2787). Ich bekam nach dem Auswahlmenü sofort einen Ansprechpartner ans Telephon- dem ich dann einen schönen Sonntagnachmittag gewünscht habe!

Also: Versuch es selber nochmal in aller Ruhe.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 14:47

Hallo @Mopedmongo

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. Mai 2019 um 16:31:38 Uhr:

Alles gut.

Lass den Anwalt ruhig machen

Der arbeitet aber bestimmt auch nicht Sonntags und macht das schriftlich unter der Woche.:)

Der Anwalt arbeitet nicht am Sonntag, das stimmt. Er hat das aber auch nicht auf seiner Seite angegeben, dass er das würde. Die Versicherung aber schon. DAS ist der Unterschied und DAS ist meine Kritik.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. Mai 2019 um 16:31:38 Uhr:

Kannst Du das nicht auch online per Email melden?

Es gitb auch ein online-Formular, ja. Aber ich bevorzuge ein Telefonat. Und die Versicherung bietet das auch an, nur funktioniert das nicht. Das ärgert mich.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. Mai 2019 um 16:31:38 Uhr:

Aber prinzipiell ist Anwalt nicht verkehrt.

Wenn es hier nur Blechschaden um ein paar Tausend Euro geht, würde ich da nicht Sonntags rummachen.

Aber egal. Hast du denn den Anwalt dafür am Sonntag erreicht? Ich denke nein, also musst ja doch während der Geschäftszeiten rummachen. ..

Es handelt sich vermutlich um einen großen Schaden. Auto muss zur Werkstatt abgeschleppt werden. Rad wurde eingedrückt und steht sehr schief. Kotflügel, Stoßstange und Felge sind stark beschädigt. Ich gehe von mehr als 10.000 € aus. Fahrzeug ist ein BMW M140 mit LP 60 t € und ca 2 Jahre alt. Aber das ist nur Zusatzinfo. Mir gings darum, dass die Versicherung was wirbt, was nicht stimmt.

Den Anwalt habe ich erst gar nicht versucht zu erreichen, da wie erwähnt, gibt er auch nicht an (im Gegensatz zur AMV) rund um die Uhr da zu sein.

 

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 12. Mai 2019 um 16:32:50 Uhr:

Hallo,

ich kann leider Deine Aussage nicht nachvollziehen.

Habe soeben das Szenario durchgespielt und bei Aa- Münchner- Vers. angerufen ( 0221 3395-2787). Ich bekam nach dem Auswahlmenü sofort einen Ansprechpartner ans Telephon- dem ich dann einen schönen Sonntagnachmittag gewünscht habe!

Also: Versuch es selber nochmal in aller Ruhe.

Gruss vom Asphalthoppler

Hallo @asphalthoppler

für meine ersten zwei PLZ-Ziffern (81) und Auswahl der Kfz-Versicherung wird die Tel. Nummer 0911 1336-1305 ausgegeben. Bitte prüfe doch diese Tel-Nummer und sag mir was du bekommst. Wäre nett.

Vielen Dank

Gruß

Tud

*EDIT*

Sogar die AachenMünchener schlägt die telefonische Kontaktaufnahme vor:

"Am einfachsten können Sie dies telefonisch tun. Die Telefonnummer des richtigen Ansprechpartners in unseren Schaden-Service-Centern finden Sie hier. Sie erreichen uns rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche."

Ich habe außerdem grad versucht den Schaden über das Online-Formular zu melden. Abgesehen davon, dass der sehr missverständlich aufgebaut ist, bezüglich der Eingaben (wer muss jetzt an bestimmten Stellen ausfüllen), ist die Versicherungsnummer meines Unfallgegners für das Absenden des Formulars erforderlich. Diese habe ich nicht, da die Person die Nummer selber nicht zur Hand hatte. DAS ließe sich eben mit einem Telefonat problemlos klären.

da hatte Einer der AaM wohl Mehr Bock auf Muttertag und hat das entsprechende nette (LmaA ;) :D ) -Band eingelegt.... :eek::o:mad::rolleyes::p:p:D

Warum möchtest Du als Geschädigter den Schaden bei der Versicherung des Verursachers melden? Wenn der Schaden so hoch ist, dann gehst Du mit der Vertragsnummer des Schädigers zu der Werkstatt Deines Vertrauens und läßt ein Gutachten machen von einem durch Dich gewählten Gutachter.

Die Versicherung des Gegners will Dir doch eh nur "ihre Hilfe" anbieten, also Gutachter und Werkstatt von denen.

Und die Abwicklung Deiner Ansprüche macht Dein Anwalt. Der braucht auch nur die Vertragsnummer. Fertig!

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 16:33

Hallo,

 

ich habe keine Vertragsnummer von dem Verursacher erhalten.

Ich wollte eben den Schaden melden, eine Schadensnummer bekommen und morgen der BMW Werkstatt die Nummer geben und mit der Reparatur beauftragen. Mehr wäre es auch nicht gewesen. Und das Telefonat dafür hätte eben 10 Min gedauert und fertig.

 

Gutachter und Werkstatt von der gegnerischen Versicherung interessieren mich nicht. Nur die Schadensnummer.

Aber so wird das mit dem Anwalt geklärt.

 

Gruß

Tud

Um Himmelswillen, einen Schaden in diesem Umfang ohne Anwalt?!

Da diente das Verhalten der Versicherung doch tatsächlich dem Schutz des Anrufers: So bestand erst garnicht die Gefahr, dass ihm irgendwas aufgequatscht wurde oder irgendwelche "Missverständnisse" zu Gunsten der Versicherung entstanden sind.

Der Anwalt braucht für die Abwicklung lediglich das Kennzeichen des Verursachers und den Unfalltag, damit bekommt er über den Zentralruf alle notwendigen Informationen über das Versicherungsverhältnis und kann den Schaden dabei auch gleich melden. Das ist für den (bzw. dessen Bürokräfte) alltägliche Routine.

Das gleiche hätte der Gutachter auch tun können. Gerade den von BMW-Werkstätten oft empfohlenen DEKRA-Gutachter wird ja ein besonders enges Verhältnis zu den Versicherern nachgesagt :D

am 12. Mai 2019 um 17:27

Hallo,

sorry, jetzt kann ich Dein Problem nachvollziehen. Habe nun bei allen 5 Kundenservice- Direktionen angerufen.

Süddeutschland ist ja eine reiche Gegend. Da kann man es sich wahrscheinlich leisten, Kundenservice groß anzupreisen, aber im Kleinstformat zu handhaben.

Nur, dafür kann " die Versicherung" nun wirklich nichts, denn, wenn dort ein Volldackel die ganze Woche über dem Büroschlaf fröhnt und dabei vergisst, dass es inzwischen schon wieder Freitag 12.00 Uhr geworden ist und die wichtigste Arbeit der Woche ansteht:- Anrufweiterleitung aktivieren, dann hast Du als Abteilungsleider leider nur 2 Möglichkeiten.

1. Du scheißt den Mitarbeiter derart zusammen, dass er mal anfängt mitzudenken ( was unwahrscheinlich sein könnte)

2. Du kümmerst Dich um alles selber.

Blöd nur, wenn der Abteilungsleiter selber ständig müde ist, ja dann...

Ehrlich gesagt, so etwas ist mir noch nie untergekommen! Eine Notrufnummer, die gar keine ist.

Irgendwie erscheint mir das Ganze aber auch als Augenwischerei. Die wollen einen auf "dicke Hose" machen. 5 Direktionen arbeiten rund um die Uhr... . Eine funktionsfähige Rufnummer für Alles wäre wahrscheinlich viel sinnvoller. Zudem- brennen heute nicht 1000 Häuser ab, brechen keine 2000 Wasserleitungen und 3000 Autos werden auch nicht zerlegt. Zumindest nicht, was " versichert bei Aa.-Münchner-Vers. " sich nennt.

So, mal sachlich:

Wie schätzt Du den Schaden ein? ( kleiner Kratzer---> Totalschaden)

Nicht bei jedem Haftpflicht- Schaden kannst Du zu Lasten des Schädigers einen Anwalt einschalten und einen Gutachter beauftragen. Wäre ja Unsinn, wenn der Sachschaden 100.- Euro betrüge, Anwalt und Gutachter zusammen aber 2000.- Eur. abrechnen.

Da würde ich auch spucken!

Also muss es schon ein Schaden sein, der eine Höhe so von mehr als 600.-- 750.- Euro haben sollte. Aber solche Schadenshöhe ist eben für den Nichtfachmann immer sehr schlecht einzuschätzen. Darum: bitte nicht ganz so forsch, aber mit viel Bedacht und Verstand handeln.

Gruss vom Asphalthoppler

Selbstverständlich kann man als Laie im Haftpflichtfall immer einen Anwalt hinzuziehen und dessen Kosten sind auch vom Schadensverursacher und dessen HP-Versicherung zu ersetzen. Beim Sachverständigen ist das nicht wesentlich anders. Aber dort gilt, dass er es bei Erkennen eines nur geringen Schadens bei einem kleinen Kurzgutachten zum niedrigen Preis bewenden lassen muss und er auch keine höhere Vergütung zu beanspruchen hat. Beim Anwalt hängt die gesetzliche Vergütung sowieso von der Schadenshöhe ab.

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 18:34

Hallo,

danke für eure Antworten.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. Mai 2019 um 19:17:54 Uhr:

Um Himmelswillen, einen Schaden in diesem Umfang ohne Anwalt?!

Da diente das Verhalten der Versicherung doch tatsächlich dem Schutz des Anrufers: So bestand erst garnicht die Gefahr, dass ihm irgendwas aufgequatscht wurde oder irgendwelche "Missverständnisse" zu Gunsten der Versicherung entstanden sind.

Ich hatte im Laufe der Jahre den einen oder anderen Schaden mitgemacht. Man lernt am Anfang wie man mit den Versicherungen umgehen muss und dann passt das. Das Verhalten der Versicherung kam mir daher jetzt nicht als Schutz für mich vor.

Ich habe bis jetzt nur dann einen Anwalt eingeschaltet, wenn die Schuldfrage nicht geklärt war oder im Nachhinein nicht mehr anerkannt wurde. Ansonsten hat mein Vorgehen gereicht. Aber ich bin bei der Schadensmeldung auch immer bis jetzt sofort durchgekommen.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 12. Mai 2019 um 19:27:02 Uhr:

So, mal sachlich:

Wie schätzt Du den Schaden ein? ( kleiner Kratzer---> Totalschaden)

Nicht bei jedem Haftpflicht- Schaden kannst Du zu Lasten des Schädigers einen Anwalt einschalten und einen Gutachter beauftragen. Wäre ja Unsinn, wenn der Sachschaden 100.- Euro betrüge, Anwalt und Gutachter zusammen aber 2000.- Eur. abrechnen.

Da würde ich auch spucken!

Also muss es schon ein Schaden sein, der eine Höhe so von mehr als 600.-- 750.- Euro haben sollte.

Der Schaden ist definitiv höher als 750,-€. Wie gesagt, Stoßstange, Kotflügel und Felge haben deutliche Kratzer und Dellen. Das sind schon 3-4 t € mindestens. Dazu kommt, dass das Rad aufgrund des Aufpralls schief steht. Da kann nur ein Gutachten sagen, was genau noch kaputt ist. Und kaputt ist bestimmt noch so einiges an der Achse.

Gruß

Tud

am 12. Mai 2019 um 18:59

Hallo:

@ud3006 schrieb: " Dazu kommt, dass das Rad aufgrund des Aufpralls schief steht. Da kann nur ein Gutachten sagen, was genau noch kaputt ist. Und kaputt ist bestimmt noch so einiges an der Achse."

Hallo,

schließe mich Deiner ersten Einschätzung blind an.

Dann bleibt Dir morgen leider es nicht erspart, Dich zu kümmern. Es ist immer besser die gegn. Versicherung anzurufen / mailen und den Unfall bekannt zu machen. Manchmal vergessen die Versicherungsnehmer derartige lästige Pflichten. Dann wartest Du...

Nimm Dir einen soliden freien Gutachter. Am Besten einen aus Deiner unmittelbaren Nähe. Sprich mit den Leuten zuvor. Begutachten können alle, aber Manche sind eben etwas "einfühlsamer" als Andere. Die Chemie zwischen Dir und dem Gutachter sollte kein explosives Gemiisch bilden.

Dann wünsche ich Dir viel Erfolg und hoffe, dass Dein Wagen bald wieder kerngesund wird.

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Tud3006 schrieb am 12. Mai 2019 um 20:34:53 Uhr:

 

Ich habe bis jetzt nur dann einen Anwalt eingeschaltet, wenn die Schuldfrage nicht geklärt war oder im Nachhinein nicht mehr anerkannt wurde. Ansonsten hat mein Vorgehen gereicht.

Man streitet heute auch bei unstrittiger Schuldfrage gerne über die Höhe der Ansprüche, und zwar nicht mehr nur bei fiktiver Abrechnung.

Wenn dann die Versicherung die Rechnung der Werkstatt nicht vollständig bezahlt wird diese im Zweifel einen drei- bis vierstelligen Betrag vom Geschädigten nachfordern. Der kann sich dann überlegen ob er wirklich bei einem unverschuldeten Unfall noch aus eigener Tasche draufzahlen will oder sich einen Anwalt suchen der für den Differenzbetrag tätig wird.

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 12. Mai 2019 um 20:59:34 Uhr:

Es ist immer besser die gegn. Versicherung anzurufen / mailen und den Unfall bekannt zu machen.

Ich würde im Gegenteil empfehlen, sämtliche Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung dem Anwalt zu überlassen.

Die Service-Nummern gilt nur für die Versicherten selbst und nicht für einen fremden Anspruchsteller. Melden muss unter der Servicenummer der Versicherte.

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