AachenMünchener und deren "rund um die Uhr" Telefonnummer
Hallo zusammen,
der Unfallgegner und -verursacher ist bei der AachenMünchener Versicherung. Der Unfall ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag passiert. Nun habe ich versucht den Unfall bei der AMV zu melden.
Auf deren Seite gibt es einen Link "Schadenmeldung telefon (rund um die Uhr)". Nach Eingabe der ersten 2 PLZ-Ziffern erscheint da eine Telefonnummer. Ruft man dann dort an, kommt die Meldung "Sie rufen außerhalb unsrer Geschäftszeiten an" und wird aufgelegt.
Was ist das denn für ein Vorgehen? Das fängt schon super an. Ich habe morgen eigentlich keine Zeit da während der "Geschäftszeiten" anzurufen. Das nervt so sehr. Ich habe mir dafür schon einen Anwalt rausgesucht. Er soll dann das machen. Hatte eigentlich vor auf einen Anwalt zu verzichten, aber nicht wenn das schon so losgeht.
Gruß
Tud
Beste Antwort im Thema
da hatte Einer der AaM wohl Mehr Bock auf Muttertag und hat das entsprechende nette (LmaA 😉 😁 ) -Band eingelegt.... 😰😮😠🙄😛😛😁
21 Antworten
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 10:56:02 Uhr:
Die Service-Nummern gilt nur für die Versicherten selbst und nicht für einen fremden Anspruchsteller. Melden muss unter der Servicenummer der Versicherte.
Sehr „schlaue“ Ausrede. Wollte mir auch eine Dame vom Zentralruf „erklären“.
Das ist aber natürlich totaler Unfug.
1. Hat mir heute die AachenMünchener bestätigt, dass die Rufnummer sowohl für Kunden, als auch für geschädigte Nichtkunden natürlich gilt und rund um die Uhr erreichbar sein muss.
2. Der Logikfehler bei dieser tollen Begründung ist: wie erkennt die Nummer denn, dass es sich um einen Versicherten selbst handelt? Das würde mich stark interessieren.
Wäre ich nämlich Kunde gewesen, hätte ich die Nummer angerufen und die gleiche Meldung bekommen, dass ich außerhalb der Geschäftszeiten anrufe. Und nun?
Gruß
Tud
Dann hast Du also bei Deiner eigenen Versicherung die Vertragsbedingungen der AM zum Service zugrunde liegen?
Aber wenn die AM ihren Fehler selbst einräumt, entspricht das den Angaben der Versicherung zur Schadensmeldung durch den Geschädigten.
Die Logik der Identifizierung ergibt sich oft aus den hinterlegten Algorithmen der Identifizierung.
Schon mal an technische Probleme gedacht? Die gibt es nun mal. Kommen zum unpassenden Augenblick.
Hallo @UliBN
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 13:10:36 Uhr:
Dann hast Du also bei Deiner eigenen Versicherung die Vertragsbedingungen der AM zum Service zugrunde liegen?
Den Teil deines Posts verstehe ich leider nicht und auch nicht, was du damit sagen willst.
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 13:10:36 Uhr:
Aber wenn die AM ihren Fehler selbst einräumt, entspricht das den Angaben der Versicherung zur Schadensmeldung durch den Geschädigten.
Eben. Und damit macht die AM dein Argument "Die Service-Nummern gilt nur für die Versicherten selbst und nicht für einen fremden Anspruchsteller. Melden muss unter der Servicenummer der Versicherte" unwirksam.
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 13:10:36 Uhr:
Die Logik der Identifizierung ergibt sich oft aus den hinterlegten Algorithmen der Identifizierung.
Keine Ahnung wo du mit dieser Aussage hin möchtest.
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 13:10:36 Uhr:
Schon mal an technische Probleme gedacht? Die gibt es nun mal. Kommen zum unpassenden Augenblick.
Ja. Wird auch hier sicher der Fall gewesen sein (egal ob Mensch oder die Technik den Fehler verursacht hat). Ärgerlich ist es trotzdem. Und ich habe mich drüber geärgert. Nicht mehr, nicht weniger.
Aber bitte nicht mehr mit irgendwelchen Theorien daherkommen und dann einfach umschwenken auf andere Ausreden.
Denn deine erste Aussage war nämlich ausschließlich das hier:
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 10:56:02 Uhr:
Die Service-Nummern gilt nur für die Versicherten selbst und nicht für einen fremden Anspruchsteller. Melden muss unter der Servicenummer der Versicherte.
Und das ist eben 100% falsch. Du musst dann nicht mit Algorithmen, Vertragsbedingungen, technische Fehler, etc in der Sache weitermachen. Akzeptiere, dass deine Aussage nicht richtig ist und fertig.
Danke
Gruß
Tud
PS: Nun sind alle Beteiligten informiert und alles nimmt seinen Weg. Für mich ist das Thema Schadensmeldung damit beendet. Ich danke euch für eure Meinungen und Antworten.
Interessant. Nach Deiner Meinung darf man also seine eigenen Aussagen nicht ändern oder korrigieren?
Ähnliche Themen
@UliBN: Wo hast Du denn Deine eigenen Aussagen geändert und/oder korrigiert?
Ich lese hier davon nämlich nix.
Einfach lesen könnte helfen:
Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Mai 2019 um 13:10:36 Uhr:
Aber wenn die AM ihren Fehler selbst einräumt, entspricht das den Angaben der Versicherung zur Schadensmeldung durch den Geschädigten.
und dann natürlich auch nicht mehr dem von mir ausschließlich dem Versicherungsnehmern zugesprochenen Service.
Hier hat aber die AM vers.ihren Fehler eingeräumt.
Ich suche die Stelle an der Du das bei Deinem tust.
Habe aber jetzt begriffen!
Die gibt es gar nicht...
Es kam aber so rüber für mich, als ob Du das hier auf Dich selbst bezogen hättest.
" Interessant. Nach Deiner Meinung darf man also seine eigenen Aussagen nicht ändern oder korrigieren? "
Und der TE hat es such so formuliert:
" Und das ist eben 100% falsch. Du musst dann nicht mit Algorithmen, Vertragsbedingungen, technische Fehler, etc in der Sache weitermachen. Akzeptiere, dass deine Aussage nicht richtig ist und fertig.
Danke "