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A2 70kw Grenze

Servus,

das Thema 'welches Moped darf ich mir für A2 drosseln' wird in vielen Foren schon ausgiebig diskutiert worden sein. Fehlen tut mir da allerdings ein bisschen die Präzision; was heißt den *ursprüngliche* Leistung in diesem Kontext? Schon klar ich kann nicht eine R1 kaufen, sie auf 70kw drosseln um sie dann auf 35kw zu drosseln.

Ist die ursprüngliche Leistung über die Modellnummer, die Homologation in Deutschland, oder über die Erstzulassung bzw Leistung bei Auslieferung definiert?

Der Gesetzestext ist nach meiner Recherche da nicht eindeutig, wenn ich also eine Maschine kaufe in deren Brief eine Leistung unter 70kw vermerkt ist, dann ist doch eine Argumentationsbasis dafür gegeben, dass es zulässig ist sie zu drosseln, oder?

Vielleicht kann hier Mal jemand mit Ahnung Klarheit reinbringen.

Grüße und danke für eure Unterstützung!

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9 Antworten
am 21. April 2022 um 16:31

Ist doch ganz einfach. Wenn das Motorrad im ungedrosselten (also ursprünglichen) Zustand maximal 70 KW Leistung hat, dann darf es A2-konform auf maximal 35 KW gedrosselt werden.

Wie @Christian74 schon schrieb. Plus 0,2kw/kg Leistungs/Gewichtsverhältnis

https://www.adac.de/.../

am 21. April 2022 um 20:16

Wenn ein Motorrad 100 kw hatte und auf 70 kw gedrosselt wurde, kann es nicht nochmal auf 35 kw gedrosselt werden.

Zitat:

Ist doch ganz einfach. Wenn das Motorrad im ungedrosselten (also ursprünglichen) Zustand maximal 70 KW Leistung hat, dann darf es A2-konform auf maximal 35 KW gedrosselt werden.

So ist die Formulierung, aber wie in meinem Beitrag beschrieben ist das ja nicht immer eindeutig; bei der Yamaha FZR 600 R (4JH) beispielsweise gab es die Möglichkeit das Motorrad in drei Leistungsstufen zu erwerben, ist dann die schwächste Variante mit 25kw unzulässig weil eine FZR auch mit 74kw erhältlich war?

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 21. April 2022 um 22:16:31 Uhr:

Wenn ein Motorrad 100 kw hatte und auf 70 kw gedrosselt wurde, kann es nicht nochmal auf 35 kw gedrosselt werden.

Die Antwort hatte ich ja schon versucht vorzubeugen mit dem R1 Kommentar, hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt, die Frage steckte woanders :)

Ich weiß, ich schreibe hier wie eine kaputte Schallplatte immer dasselbe, aber es ist ja offenbar nötig:

Kauf Dir kein Moped mit original 70 kW und drossel das auf 35 kW, das ist eine Kombi, die sich in aller Regel einfach übel fährt. Das ist dann einfach ein fetter Brocken, der mit 35 kW keinen Spaß macht. Besonders schlimm sind dabei die alten mechanischen Drosseln, denn die drosseln in jedem Geschwindigkeitsbereich, dann wird die Kiste bei jedem Tempo lahm! Das ist ein bisschen so wie bei den Typen, die sich die dicken Tennissocken in die Badehose stopfen, damit die Mädels am Strand glauben, die Kerle wären gut gebaut...

Ich bin gerade von einer 850er Yamaha mit 57 kW auf eine 650er BMW mit 37 kW umgestiegen. Eine F 650 CS mit Rotax Einzylinder. Die ist extrem wendig und handlich. Auf kurvenreichen Strecken fährt sich die 650er viel besser als die 850er, die kleine ist wieselflink und macht enorm viel Spaß. Deutlich mehr Spaß als die größere und schwerere 850er.

Wenn es unbedingt eine Drosselmöhre sein soll kauf Dir ein Moped, das original 37 kW hat. Da stört die Drossel nicht so arg, ansonsten kauf Dir ein Moped, das von Haus aus 35 kW hat - da ist der Fahrspaß garantiert. Und falls Dein Kumpel ein 70 kW Dickschiff mit Drossel haben sollte - na, dann wartest Du halt am Ziel auf ihn, er wird dann schon noch mit seiner lahmen Kiste kommen... Irgendwann...

 

Gruß Michael

Zitat:

@Ye45 schrieb am 21. April 2022 um 22:57:43 Uhr:

... ist dann die schwächste Variante mit 25kw unzulässig weil eine FZR auch mit 74kw erhältlich war?

Wenn das Modell ab Werk auch in einer schwächeren Version verkauft wurde, dann brauchst Du es ja nicht zu drosseln, dann darfst Du es auch so fahren. Was gar nicht so dumm ist, denn die schwächeren Versionen werden vom Hersteller für die geringere Leistung abgestimmt, da fehlt meist nur obenrum die Leistung und nicht wie bei den einfachen mechanischen Drosseln bei jedem Tempo und jeder Drehzahl. Trotzdem wird das eher ein Moped für das gemütliche Cruisen - was bei der von Dir vermutlich bevorzugten Supersportleroptik einfach lächerlich aussieht.

Wie gesagt, ein Moped mit 35 kW ab Werk ist die beste Wahl. Wenn unbedingt gedrosselt werden soll, dann sollte es so wenig wie möglich sein. Z. B. von 37 kW auf 35 kW ist nicht so gravierend.

 

Gruß Michael

 

P.S.: Wie jeder andere Hersteller weiß auch Kawasaki, wovon kleine Jungs träumen. Z. B. von der Z 900. Die aber über 70 kW hat und nicht für A2 drosselbar ist. Was haben die gemacht? Einfach ein Z 900 Modell mit nur 70 kW rausgebracht! Das durfte dann auf 35 kW kastriert werden.

am 22. April 2022 um 4:52

Zitat:

@Ye45 schrieb am 21. April 2022 um 22:57:43 Uhr:

Zitat:

Ist doch ganz einfach. Wenn das Motorrad im ungedrosselten (also ursprünglichen) Zustand maximal 70 KW Leistung hat, dann darf es A2-konform auf maximal 35 KW gedrosselt werden.

So ist die Formulierung, aber wie in meinem Beitrag beschrieben ist das ja nicht immer eindeutig; bei der Yamaha FZR 600 R (4JH) beispielsweise gab es die Möglichkeit das Motorrad in drei Leistungsstufen zu erwerben, ist dann die schwächste Variante mit 25kw unzulässig weil eine FZR auch mit 74kw erhältlich war?

Es gab diese Yamaha in 3 Leistungsstufen zu kaufen. Jede Leistungsstufe hatte eine eigene Schlüsselnummer. Somit sind es vor dem Gesetz 3 verschiedene Motorräder.

 

Die 25KW Variante darfst du mit A2 fahren. Die 74KW und 72KW Varianten darf auf 35KW gedrosselt nicht mit A2 gefahren werden.

 

Quelle vom Foto: https://de.wikipedia.org/wiki/Yamaha_FZR_600_R_(4JH)

 

Asset.JPG
am 22. April 2022 um 5:42

Da kommt noch die Variante hinzu, WANN der A2 gemacht wurde.

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