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A124 Cabrio: TÜV lehnt Segen der originalen AMG-Räder ab - HILFE!

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 22:22

Servus an alle Wissenden!

Mein "Schätzchen" (S124 E200 Cabrio "final edition") war beim TÜV, der Mann hat aber die Räder bemängelt. Angeblich dürfen weder Räder noch Reifen auf dem Fahrzeug montiert werden. Es handelt sich um die 17" AMG Monoblock mit Bereifung 225/45/17.

Tatsächlich ist in den Papieren nur die Standard-Bereifung 195/65/15 eingetragen, meines Wissens wurde das Modell aber original mit den AMG-Rädern ausgeliefert.

Gibt es ein amtliches Dokument (ggf. zum download), dass nachweist, dass die AMG-Räder zu dem Fz. passen?

Würde mich über Hilfe freuen!

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23 Antworten

Hmm... komisch.

Schau mal bitte in deiner Felge nach der Nummer der Felge.

Im Anhang habe ich die ABE für die AMG Styling 1-4... aber so wie es aussieht ist der A124 (Cabrio) nicht dabei.

Steht nur 124, 124T und C124 drin.

Servus,

hier findest Du das Teilegutachten für die AMG Styling II 7,5x17 ET 42

mit der Teile-Nr. HWA 124 401 03 02

https://asp.mercedes-amg.com/certdocs

Zitat:

@touaresch schrieb am 19. Dezember 2014 um 00:48:04 Uhr:

Servus,

hier findest Du das Teilegutachten für die AMG Styling II 7,5x17 ET 42

mit der Teile-Nr. HWA 124 401 03 02

https://asp.mercedes-amg.com/certdocs

In dem (keinem) Gutachten steht nix vom A124... oder suche ich falsch?

Hallo ULIAUSF,

das ist für Dich eine unangenehme Situation.

Wenn die Räder mit dem Fahrzeug ab Werk geliefert wurden, sollte damals, Mitte der 90er Jahre, ein Vermerk dazu im Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein zu finden gewesen sein. Möglich, dass dieser bei der Umschreibung auf die heute üblichen Zulassungsbescheinigungen nicht übernommen wurde. Die alten (entwerteten) Fahrzeugpapiere könnten Auskunft darüber geben.

Falls das zutrifft, handelt es sich um einen Fehler der Zulassungsstelle zu Deinem Nachteil.

Die schon oben erwähnten Dokumente sind Teilegutachten. Damit würde man Deine Räder (falls sie darin mit Teilenummer aufgeführt sind) mit einer Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO bei Erfüllung der darin genannten Auflagen zulassen können. Das wäre aber nicht nötig, wenn die Ausrüstung ab Werk geschah. Zudem kostet eine Änderungsabnahme Geld.

Ich kann Dir nur empfehlen, Dich diesbezüglich an die Daimler AG zu wenden, um Klärung zu erreichen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Es wäre nützlich, die auf der Innenseite der Räder eingegossenen A- oder HWA-Teilenummern zu kennen.

PPS: Dein Fahrzeug ist kein S124, wenn es sich um ein Cabrio handelt. Wohl eher der Typ 124 C mit ABE-Nr. E 499 oder E 499/1. Das sollte in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden sein. Das Baumuster (erste 6 Ziffern der Fahrzeug-Identnummer) müsste dann 124060 sein.

S124 Cabrio - wie sieht denn das aus?

als erstes wären mal die schlüsselnummern des autos interessant, also vermutlich "0708" und dann die nächsten 6 zahlen.

nogel

Zitat:

@ULIAUSF schrieb am 18. Dezember 2014 um 23:22:04 Uhr:

Servus an alle Wissenden!

Mein "Schätzchen" (S124 E200 Cabrio "final edition") war beim TÜV, der Mann hat aber die Räder bemängelt. Angeblich dürfen weder Räder noch Reifen auf dem Fahrzeug montiert werden. Es handelt sich um die 17" AMG Monoblock mit Bereifung 225/45/17.

Tatsächlich ist in den Papieren nur die Standard-Bereifung 195/65/15 eingetragen, meines Wissens wurde das Modell aber original mit den AMG-Rädern ausgeliefert.

Gibt es ein amtliches Dokument (ggf. zum download), dass nachweist, dass die AMG-Räder zu dem Fz. passen?

Würde mich über Hilfe freuen!

Hey .

Wenn dein " Schätzchen " ein Cabrio ist, ist es kein S 124 sondern ein A 124.

A für " AERO " = Offen.

S für " Station-Car "= Combi.

Denke du hast keinen Combi als Cabrio !

In diesem Sinne.

Gruß Harry.

sehr hilfreich....

Ein bekannter von mir hat genau diese Felgen an seinem A 124 Eintragen lassen.

Ohne irgendwelche Probleme.

War eine Einzelabnahme.

Ich habe zum selben Zeitpunkt AMG Felgen von meinem C 126 Eintragen lassen, sie aber von einem 124er waren.

Wichtig war für ihn nur das Teile Gutachten, in dem auch die Traglast steht.

Er schaute ob alles Freigängig war und dann war alles gut.

Man müsste eventuell etwas umbördeln, oder Distanzstücke an der Stosstange einbauen.

Da er den Sportline hat, musste er nicht umbördeln. Anscheinend ist das bei denen schon ab Werk.

Verstehe nicht warum der Prüfer das nicht einträgt

Wp-000718

Hallo ULIAUSF,

auf der Seite

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=512818

nach B6 602 00 86 suchen. Dort ist A124 hinterlegt. Das Dokument ist aber keine ABE !

In meinem alten Kfz-Brief steht "Ziff.20 U.21 A.Felge 7 1/2JX17H2,ET+42MM,B SOMMERBEREIF.NUR VON HERST... "

Habe die HWA 124 401 03 02 - B6 602 0086 mit Reifen 225/45 ZR auf einem 220 A124 Final Edition drauf. In den damaligen Kaufunterlagen von MB steht nur was von Leichtmetall Rädern.

Viel Erfolg.

Zitat:

@Kollegola schrieb am 19. Dezember 2014 um 21:17:56 Uhr:

 

Verstehe nicht warum der Prüfer das nicht einträgt

das hab ich aus der eingangsfrage so nicht herausgelesen. ich verstehe das so, daß der TE bei der hauptuntersuchung war und dort bemängelt wurde, daß die rad/reifen-kombination nicht genehmigt ist.

aber eintragungsfähig dürfte das ganze durchaus sein.

 

nogel

Wenn ein Tüv-Prüfer Felgen "ablehnt", ist das zunächst mal nur SEINE Meinung, die mit fakten nicht immer was zu tun haben muss.

Ich hatte auf der Limo 5 Jahre lang AMG Aero 1, die vom Dienststellenleiter des Tüv Oberhausen anstandslos eingetragen worden waren. 4 Jahre später hat ein Prüfer vom Tüv Duisburg behauptet, es seien keine original AMG-Felgen, weil die Typ-Nummer von AMG (740008) AUSSEN auf der Felge stand. Genau den gleichen Müll hatte mir zwischendurch ein Mercedes-Teile-Verkäufer erzählt, bei dem ich nach Radnabendeckeln für diese Felgen gefragt hatte, die nicht, wie mittlerweile bei MB-Felgen Standard, 75 mm Durchmesser hatte, sondern 62 mm. Dass besagte Felgen aus der ersten Produktion VOR der offiziellen Kooperation vom MB mit AMG stammten, war beiden nicht bekannt. Zitat des Teile-Fuzzis: "Sie glauben ja gar nicht, was so alles aus Polen kommt, diese Felgen sind garantiert Fälschungen..." (!)

Bei AMG gibt es jedes Teilegutachten für ALLE Felgen zum kostenlosen Download. Runterladen, zu einem ANDEREN TÜV gehen, und eintragen lassen, fertig. Wenn diese Felgen auf dem Bild (Styling II) wirklich so auf dem Auto waren bei Auslieferung, dürfte es ja im Bezug auf Freigängigkeit im Radhaus und insbesondere an den Radläufen keinerlei Probleme geben....

Img-0559
Img-0673

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2014 um 22:57:48 Uhr:

Zitat:

@Kollegola schrieb am 19. Dezember 2014 um 21:17:56 Uhr:

 

Verstehe nicht warum der Prüfer das nicht einträgt

das hab ich aus der eingangsfrage so nicht herausgelesen. ich verstehe das so, daß der TE bei der hauptuntersuchung war und dort bemängelt wurde, daß die rad/reifen-kombination nicht genehmigt ist.

aber eintragungsfähig dürfte das ganze durchaus sein.

 

nogel

Jetzt wo du es sagst, hast du das richtiger gelesen als ich :D

Wenn die Räder im Schein nicht Eingetragen sind, dann it es klar das er Ärger macht.

Aber warum sie nicht drin sind obwohl er damit Ausgeliefert wurde, ist schon etwas komisch.

Zu dieser Zeit musste doch alles Eingetragen sein.

Bei mir im Teilegutachten steht auch, das die AMG Felgen extra Eingetragen werden müssen, da bei einer Nachrüstung einiges beachtet werden muss.

Jetzt kann ich den Prüfer verstehen

Stehen die im Original Brief auch nicht drin?

Nicht das sie auf der Zulassungstelle was vergessen haben, ist mir schon mal Passiert

es hat keinen sinn, weiter zu spekulieren, solange der TE nicht mal seine schlüsselnummern durchgibt. :confused::confused::confused:aber er medet sich ja nicht mehr, anscheinend ist es ihm nicht so wichtig......:(:(:(

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