9x16 ET 30 an VA gehts??? Siehe Pics ??

VW Vento 1H

Hallo

Ich habe gestern 9x16 an VA sowie HA mit 5mm Spurplatten montiert.

Also an der HA passt das eigentlich wunderbar oder etwa nicht ?

Und an der VA hab ich zweifel. !!!??!!

VA

http://mohaa4u.de/grafiken/other/VA_9x16_ET_30.jpg

HA

http://mohaa4u.de/grafiken/other/HA_9x16_ET_25.jpg

Was meint ihr ??reicht die Radabdeckung oder nicht?

21 Antworten

also ich kann euch jetz leider keine guten bilder anbieten da die winter noch drauf sind und sommer dauert wohl noch bißchen.
aber wenn ich das richtig sehe dann sollte das kein problem darstellen mit der abdeckung.
ich fahr 8,5x17 vorne und 9,5x17 hinten mit 30er adapterplatten.
nur gebördelt und 60/40 tiefer.
und bei mir steht das rad noch weiter raus. aber die komplette lauffläche ist abgedeckt. aber die felge steht halt ziemlich raus.
naja wie gesagt sollte kein problem darstellen mit der abdeckung 😉

Rein gesetzlich gesehn sind bei euren fotos keinerlei radabdeckungen ausreichend.

Habt kulante Prüfer mehr nicht.

Habe auch 9x16 ET 30 vorne, ist auch nur gebörtelt und ca. 85mm tiefer.

Geht, aber ab und zu schleifts ein wenig !!!

Zitat:

Original geschrieben von GT-Driver


Habe auch 9x16 ET 30 vorne, ist auch nur gebörtelt und ca. 85mm tiefer.

Geht, aber ab und zu schleifts ein wenig !!!

Sorry, hier das richtige Bild ...

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Hatte nochmal gesucht was das Gesetz so sagt von wegen Radabdeckung:

In der EG Richtline 78/549 steht, das die ganze Reifen- Flankenbreite (Laufstreifen und Reifenflanken!) abgedeckt sein müssen und die Abdeckung bis 15 cm über Radmittelebene heruntergezogen sein muss.

Und wenn ich mir die Pics von den meisten hier anschaue sehe ich das so gut wie keiner diese Richtlinie einhält. ihr bekommt es zwar eingetragen, aber auf der sicheren Seite liegt Ihr nicht.

Ich hab auch meinen Wagen einige cm verbeitert, aber bin jetzt auf der sicheren Seite, gerade bei uns achten die Cops drauf.

War das mit den Flanken nicht so eine Ausnahme bei Fahrzeugen vor 2000 oder so?

MfG Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Daywalker2k3


Hatte nochmal gesucht was das Gesetz so sagt von wegen Radabdeckung:

In der EG Richtline 78/549 steht, das die ganze Reifen- Flankenbreite (Laufstreifen und Reifenflanken!) abgedeckt sein müssen und die Abdeckung bis 15 cm über Radmittelebene heruntergezogen sein muss.

Hatte noch nie irgendwelche Probleme mit der Rennleitung deswegen !!!

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