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98PS eingetragen und bei der Versicherung aber die offene Listung angegeben???

Suzuki
Themenstarteram 1. März 2011 um 20:40

Hallo

Will mein Motorrad anmelden.Das Problem: Sie ist auf 98PS eingetragen ist aber offen 120PS.Doppelkarte habe ich schon habe auch bei der Versicherung gesagt das sie 120PS hat und dafür zahle ich auch den entsprechenden Beitrag.Da ich aber nun keine Lust habe 2 mal hintereinander zum Amt zu fahren um es wieder umtragen zu lassen (wieder ein neuer Brief mit Schein) würde ich gerne so fahren,merken würde es keiner und bezahlen tue ich ja den korrekten Betrag.Vor der Anmeldung umschreiben lassen ist nicht möglich weil ich nicht die möglichkeit habe mit dem abgemeldeten Motorrad zum Tüv zu kommen und das Straßenverkehrsamt ist nicht um die Ecke um ein KUrzzeitkennzeichen zu holen.

 

Was sagt ihr dazu?Hätte ich Versicherungsschutz?

 

mfg

 

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 5erfreak

Will mein Motorrad anmelden.Das Problem: Sie ist auf 98PS eingetragen ist aber offen 120PS.Doppelkarte habe ich schon habe auch bei der Versicherung gesagt das sie 120PS hat und dafür zahle ich auch den entsprechenden Beitrag.Da ich aber nun keine Lust habe 2 mal hintereinander zum Amt zu fahren um es wieder umtragen zu lassen (wieder ein neuer Brief mit Schein) würde ich gerne so fahren,merken würde es keiner und bezahlen tue ich ja den korrekten Betrag.Vor der Anmeldung umschreiben lassen ist nicht möglich weil ich nicht die möglichkeit habe mit dem abgemeldeten Motorrad zum Tüv zu kommen und das Straßenverkehrsamt ist nicht um die Ecke um ein KUrzzeitkennzeichen zu holen.

Du darfst unter bestimmten Umständen mit ungestempelten Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt und zum TÜV fahren. Ich würde mich da mal erkundigen, Du hättest so die Möglichkeit zum TÜV zu fahren, die Eintragung machen zu lassen und dann zum Straßenverkehrsamt zur Zulassung fahren.

 

Zitat:

Was sagt ihr dazu?Hätte ich Versicherungsschutz?

Bin mir nicht sicher, mir wäre das zu kniffelig. Ruf die Versicherung an und frag.

MfG

Themenstarteram 1. März 2011 um 20:59

Beim Tüv war ich heute schon der sagte mir auch das ich mit dem Original kennzeichen vom Vorbesitzer zum tüv fahren darf.Aber das hat leider der Vorbesitzer behalten

Zitat:

Original geschrieben von 5erfreak

Beim Tüv war ich heute schon der sagte mir auch das ich mit dem Original kennzeichen vom Vorbesitzer zum tüv fahren darf.Aber das hat leider der Vorbesitzer behalten

Du kannst Dir bei den meisten Strassenverkehrsämtern ein Kennzeichen online reservieren lassen. Dann besorgst Du Dir neue Schilder, eine Deckungskarte die Fahrten mit ungestempelten Schildern abdeckt, einen Termin beim TÜV, und fertig. Dann darfst Du direkt zum TÜV und Strassenverkehrsamt fahren, um die Eintragung und die Anmeldung zu erledigen. Allerdings mußt Du zum TÜV und zum Strassenverkehrsamt auf direktem Weg fahren, und Du mußt innerhalb Deines Zulassungsbezirks bleiben.

Zur Sicherheit ruf einfach bei Deiner Zulassungstelle an und frag nach, dann weißt Du es genau.

Auf die Weise hast Du die korrekte Leistung eingetragen und brauchst keine Angst haben weil Du ohne BE rumfährst.

MfG

Ich war gestern drüben bei den Kollegen von der Zulassungsstelle weil ich ein ähnliches Problem habe, da ich noch ein Motorrad stehen habe, dass seit 2006 abgemeldet ist und ich nicht der letzte Halter war, bzw. kein Nummernschild mehr habe.

 

Aussage Strassenverkehrsamt: (Im Prinzip so wie torty es schon schrieb)

Das neue Kennzeichen muss verbindlich reserviert sein, durch die Reservierung ist die Adresse und der Name dem Kennzeichen zuzuordnen, Fahrten auf dem direkten Wege zum TÜV und zur Zulassungstelle sind mit dem ungestempelten Schild und der Doppelkarte gestattet.

 

Ist ja auch einigermassen logisch, sollte ich einen Unfall verursachen oder geblitzt werden (beim Mopped unwahrscheinlich) ist der Halter über das Kennzeichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen, nur darum geht es ja.

Doppelkarte gibt´s nicht mehr, du bekommst nur noch eine Versicherungsnummer für die Zulassung.

susireiter

Eine kurze Zwischenfrage zur drosselung auf 98ps.

Wenn ich diese auf 98ps drossel aber tortzdem offen fahren würde,

und mich die Polizei anhalten würde, würde sie das doch garnicht interessieren oder?

Denn da geht es doch "nur" um den Versicherungsschutz oder?

"...UpRockA..."

am 2. März 2011 um 23:46

Zitat:

Original geschrieben von uprocka

Eine kurze Zwischenfrage zur drosselung auf 98ps.

Wenn ich diese auf 98ps drossel aber tortzdem offen fahren würde,

und mich die Polizei anhalten würde, würde sie das doch garnicht interessieren oder?

Denn da geht es doch "nur" um den Versicherungsschutz oder?

"...UpRockA..."

Nö die Sheriffs sehen das nicht und riechen auch nix.

Bei Geschw.übertretungen werden die wenn du Pech hast dich auf den Prüfstand ( TÜV ) schicken.

Nur was passiert wenn was passiert ??

Ob du nun wem reinfährst oder dir einer,ist dann egal.Sobald ein Sachverständiger deine Maschine untersucht und die offene leistung registriert,bist " DU " am Arsch.( auf gut deutsch gesagt ).Die Versicherung wird dich unweigerlich rausschmeissen,den Schaden zwar bezahlen, aber du kommst danach bei keiner Versicherung mehr unter. Denn da ist es so,wie bei der Schufa !

Ich würde es mir überlegen,ein gedrosselt gemeldetes Bike ,auf zu machen.

Die Nachwehen könnten schmerzlich und lang anhalten.

 

Ohne Frage, hast du vollkommen Recht, ich würd nicht machen.

Aber ich denke gibt bestimmt viele die so verfahren.

"...UpRockA..."

am 3. März 2011 um 8:23

Hallo Leute,

also es ist so wenn die offende Leistung angegeben wurde bei der Versicherung und im Brief bzw. schein steht eine gedrosselte drin erlischt die Versicherung, weil es laut Brief bzw. Schein nicht das angegebene Mopped ist. Anders herum auch, also wenn man die drosselung bei der versicherung angibt und man fährt offen, erlischt die Versicherung auch. Also wenn es hart auf hart kommt bei einem Unfall z.B. wird nach der Drossel schnell mal geschaut vom Gutachter. Es ist in jedenfall ein ganz schönes verwirrspiel.

 

Also mein Tipp da du ja sowieso die offende Leistung bei der versicherung angemeldet hast und somit dies bezahlst würde ich die gerade eintragen lassen vor ab. Es geht wie beschrieben hier, oder so habe ich es bei einem Bekannten gemacht, bin mit dem Brief und Schein zu meinem Suzi Händler gefahren ohne Mopped denn der Tüv schaut ja nicht nach ob die drin ist. So und dort habe ich es mir bescheinigen lassen das die entdrosselt wurde. Damit ist mein Bekannter zum strassenverkehrsamt gefahren und das war es.

denn bei einer öffnung des Moppeds hast du ja keine vorteile wenn du sie nicht entdrosselt hast. Anders herum ist es schwieriger denn da hättest du ja was davon wenn du sie gedrosselt haben möchstest aber sie nicht gedrosselt hast ;)

Also sprech mit deinem Suzi Dealer und in der Regel geht das ohne Problem.

 

Viel Erfolg.

 

VG

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