90 km/h in ner 50er ODER 60er Zone

Peugeot 206 206

hi

hab mal ne sehr wichtige Frage! Bin gerade mit nem Kumpel durch Düsseldorf geheizt mit meinem Auto 🙁
Er ist gefahren und zwar mit 90 in einer 50er oder 60er Zone, das wissen wir nich genau *g* die Strafen kenn ich:

mit etwas Glück war es ne 60er Zone und wir sind genau 90 gefahren, dann gibts:

- 60 € Bußgeld
- 56,60 € Gebühren
- Probezeit auf 4 Jahre
- Aufbauseminar (Kosten ca. 300-400 €)

mit etwas Pech waren wir auf 31km/h und somit gibts 100 € Bußgeld und 1 Monat Lappen weg.

Jetzt meine Frage; er ist gefahren, es war aber mein Auto. Die Anzeige kommt ja weil ich der Halter bin zu mir, blos bekom ich auch eine Strafe (ich saß neben ihm!) ????

20 Antworten

da wir schon beim thema sind.
ich musste auch wegen erhöter geschwindigkeit ein aufbau siminar machen. das war kurz vor ende meiner probezeit, und dann musste ich zur nachschulung, die probezeit wurde damit auch auf zwei jahre verlängert. ab wann zählen die 2j. verlängerung? weiß das einer? mir wurde mal gesagt, ab dann wo der brief für die nachschulung bei einem ankommt, ist das richtig?

... wenn dein kumpel gefahren ist musst du dir keine sorgen machen. in den brief den du bekommst einfach seinen namen angeben usw und das wars auch schon für dich.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Peschi


na hallo ... wer ich in bayern geblitz werde und post bekomme kann ich hier bei uns im dorf auch zur polizei gehen und denen das sagen ...

zum glück gibt es ja pcs .. intranet, internet usw 😁

Ist nicht so, diese Sachen sind Landessachen, weshalb ich damals meinen Führerschein nach bayern schicken musste als mir ein kleines maleur passiert ist in diesem Land, ich wollte es zwar auch nicht glauben aber ich musste den ernsthaft per Einschreiben nach Bayern schicken.

Zitat:

Original geschrieben von dAwOOlf


die probezeit wurde damit auch auf zwei jahre verlängert. ab wann zählen die 2j. verlängerung? weiß das einer? mir wurde mal gesagt, ab dann wo der brief für die nachschulung bei einem ankommt, ist das richtig?

Die 2 Jahre werden auf deine normalen 2 Jahren drauf gerechnet. Also hasst du insgesamt 4 Jahre Probezeit.

Da du die Geschwindikkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeit begangen hasst, gilt die 2 Jahre Verlängerung ab dem Blitzdatum.

ok, thx Desktop-Hero

mfg

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Wenn du über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügst, dann solltest du bzw. dein Kollege zum RA gehen und einige Dinge von der Stadt und dem Betreiber des Blitzgerätes anfordern, nachdem das Schreiben eingetroffen ist.

Denn, sollte dieses die Betreiber (meist Kommunen) länger als 6 Monate beschäftigen wird das ganze fallengelassen und ihr kommt zum Nulltarif aus der Geschichte raus.

Gruß
-- Stop-A

Ich hab ne Verkehrsrechtschutz, aber ich werde sie nicht benutzen, da ich nicht gefahren bin....!

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