80-jähriger attackiert meinen 300TE 4-matic mit seinem wild gewordenen Golf...

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,

mal wieder ein Versicherungsthema diesmal in die andere Richtung.
Linker Aussenspiegel ist ab, nachdem ein etwas älterer Herr meinen 4-matic mit einiger Gewindigkeit zu nah touchierte.
Er meldete sich sofort und wollte den Schaden (privat) begleichen, da er ihm ja wohl nicht so teuer erschien. Aber weit gefehlt:
Der gute DB-Henne um die Ecke meinte das kostete 806€ (incl. Mwst.) schriftliches Angebot erhalten.
Nun hat der Unfallverursacher den Schaden seiner Versichrung gemeldet und diese will mir nicht den vollen Angebotsbetrag sondern reduziert um die Mehrwertsteuer überweisen.

Ist das legitim so oder werde ich da mal wieder von einer Versicherung beschissen ?
Der Plan ist den Schaden erst zu reparieren, wenn ich das Geld am Konto sehe.

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Wenn man rund 675 € ausbezahlt bekommt für nen Teil das man aufm Schrott für weit weniger als 100 € kriegen kann oder wahrscheinlich sogar noch in irgendeiner Ecke rumliegen hat dann sollte man den Verursacher lieber in sein Abendgebet einschliessen und hoffen dass das möglichst jede Woche einer vorbeikommt der es ihm nachmacht .

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Geh zu einem Rechtsanwalt, der wird für Dich alles regeln und die Versicherung muß dessen Bemühungen auch bezahlen.
Vielleicht reicht es wenn Du der Versicherung mit dem RA drohst, denn sonst wird es für die richtig teuer. Es kommt dann nämlich noch die Nutzungsausfallentschädigung für den Werkstattaufenthalt dazu.

Der ältere Herr tat mir leid. Er war freundlich und hat sich sofort selbst gemeldet. Ich will ihm nicht schaden. Er wollte alles auf kleiner Flamme halten. Gut - nun hat er es entgegen seiner ersten Ausführungen doch der Versicherung gemeldet und der ganze Pompanz scheint nun wohl doch wieder anzurollen.

Ich hasse das das deutsche Versicherungsgebahren das alles nur auf einen Selbsterhalt des Systems und weniger auf einen gerechten Schadensausgleich abzielt !

... und genau aus diesem Grunde werde ich eben NICHT zum Anwalt gehen, der Versicherung aber mit letzterem drohen. Ich werde das System eben nicht um einen weiteren Fall bereichern. Genügt schon wenn die Versichrung hier abzockt !

Lieber gebe ich mich dann (im Nofall) mit einer um die Mehrwertsteuer reduzierten Summe ab.

Pullwoman

wobei immer noch nicht die Frage beantwortet wäre: Ist es legitim wenn die Versicherung die mehrwertsteuer abzieht wenn sie mir den Betrag aufs Konto überweist ?

Hi,

wenn Du eine Rechnung mit MWSt. hast, muß die Versicherung alles zahlen.

wie ich es oben schon erläutert habe: Die Versicherung hat das Reparatur-Angebot schriftlich vom freundlichen Auto-Henne.
Der Schaden ist noch nicht repariert, da ich ja warten wollte bis ich wirklich Geld sehe (am Konto).

Was nun Hauser ?

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eben, der Abzug der MWSt ist NICHT legitim

Falsch,

wenn Du nur über Gutachten oder KVA abrechnen willst, wird die MWSt. gekürzt.
Du kannst aber von einem Gutachter eine Reparaturbestätigung einholen ( kostet Geld ) und die dann bei der
Versicherung einreichen. Dann solltest Du die MWSt. auch noch bekommen.

Rechnest Du fiktiv ab gibt es keine MWST.

Geh zur Werrkstatt, trete den Schaden ab und sage bitte reparieren.
Dann bezahlt die Versicherung die Werkstatt.

MWST bekommst Du nur wenn Du eine Rechnung hast, sonst nicht.

Also fiktiv nannt man das also wenn die Versichrung einen "legal" bescheissen kann.
Wieder was dazu gelernt.

Na dann rechne ich halt fiktiv ab.
Und dann repariere ich den AS selbst.
Als aktive Strafmaßname gegen das Versichrungs- und Reparaturwesen !

Pullwoman
Spiegel in ebay gefunden - sogar in Wagenfarbe lackiert, guter Zustand mit Heizung und el Verstellung. 51€. Der Rest ist für meine Arbeit. (25 Minuten)
-> entspricht einem Stundenlohn von 1.560€ (beruhigt mich ungemein daß es auf jeden Fall mehr ist, als ein Rechtsanwalt verdient)

(Scheiss KfZ-Versicherungswesen !)

Soweit ich weiß, müssen sie Dir den vollen Betrag nur überweisen, wenn Du es in der Werkstatt reparieren lässt und von denen eine Rechnung vorweisen kannst. Wenn Du es lieber bar haben willst, um dann überlegen zu können, wo und wie Du es reparieren lässt, bekommst Du (vorerst?) nur den Nettobetrag.

So war es jedenfalls bei mir vor zwei Jahren. Wegen Unfallflucht musste ich auch einen RA einschalten, zum Glück hatten Nachbarn das Kennzeichen des Verursachers notiert.

Aber wie mein Vorredner schon schrieb: Notfalls mit RA drohen, dann wird es (unnützerweise) richtig teuer für den Opa.

Ich wünsche Pullwoman eine gute Klärung und Reparatur für seinen Pullman-W124er.

Zitat:

@Baby-Elch schrieb am 12. Februar 2018 um 14:33:55 Uhr:


Soweit ich weiß, müssen sie Dir den vollen Betrag nur überweisen, wenn Du es in der Werkstatt reparieren lässt und von denen eine Rechnung vorweisen kannst. Wenn Du es lieber bar haben willst, um dann überlegen zu können, wo und wie Du es reparieren lässt, bekommst Du (vorerst?) nur den Nettobetrag.

So war es jedenfalls bei mir vor zwei Jahren. Wegen Unfallflucht musste ich auch einen RA einschalten, zum Glück hatten Nachbarn das Kennzeichen des Verursachers notiert.

Aber wie mein Vorredner schon schrieb: Notfalls mit RA drohen, dann wird es (unnützerweise) richtig teuer für den Opa.

Ich wünsche Pullwoman eine gute Klärung und Reparatur für seinen Pullman-W124er.

Danke, Danke, aber ist mein Zweit-124er für schnee-ige Tage: 300TE matic (4-Türer T-Modell)
Dem Pullman gehts gut...

Zitat:

@Mallnoch schrieb am 12. Februar 2018 um 14:22:55 Uhr:


Rechnest Du fiktiv ab gibt es keine MWST.

Geh zur Werrkstatt, trete den Schaden ab und sage bitte reparieren.
Dann bezahlt die Versicherung die Werkstatt.

MWST bekommst Du nur wenn Du eine Rechnung hast, sonst nicht.

So kenne ich es auch. Eigentlich auch logisch. Hast du keine Rechnung, hast du ja auch keine MwSt bezahlt.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 12. Februar 2018 um 14:32:58 Uhr:


Also fiktiv nannt man das also wenn die Versichrung einen "legal" bescheissen kann.
Wieder was dazu gelernt.

Wieso bescheißen? Wenn du es nicht in einer Werkstatt reparieren lässt, muss du ja auch keine MwSt zahlen. Wieso sollte die Versicherung dir die MwSt dann erstatten?

Wenn du es in einer Werkstatt machen lassen würdest (und MwSt zahlen müsstest), zahlt die Versicherung diese ja noch. Also ich finde das alles fair.

Zitat:

Er meldete sich sofort und wollte den Schaden (privat) begleichen, da er ihm ja wohl nicht so teuer erschien. Aber weit gefehlt:

Der gute DB-Henne um die Ecke meinte das kostete 806€ (incl. Mwst.) schriftliches Angebot erhalten.

Naja, dafür kann ja die Versicherung nichts das solche Teile bei MB so teuer sind. Wenn du hier schon den "Robin Hood" raushängen lässt, dann hättest du deinem Unfallgegner gleich eine zeitwertgerechte Reparatur in Eigenregie mit einem gebrauchten Teil anbieten können. Was nicht heißen soll dass dir eine Schadensregulierung mit einem Neuteil nicht zusteht.

Zitat:

Als aktive Strafmaßname gegen das Versichrungs- und Reparaturwesen !

Also ob das die Versicherungen juckt. Die nehmen das eher als Anlass und erhöhen dann nächstes Jahr eben die Beiträge nochmal ein klein wenig. Diese Aussage in diesem Zusammenhang finde ich sehr kurzsichtig, da schießt man sich höchstens ins eigene Bein.

Zitat:

@E300TDT schrieb am 12. Februar 2018 um 19:31:56 Uhr:


Wenn du hier schon den "Robin Hood" raushängen lässt, dann hättest du deinem Unfallgegner gleich eine zeitwertgerechte Reparatur in Eigenregie mit einem gebrauchten Teil anbieten können.

Danke!

Und weil 800 Ökken nicht schon viel Geld sind, muss man auf die (nicht entrichtete) MwSt bestehen und wenn man die nicht bekommt, dann nennt man die Versicherungen Betrüger.
Die MwSt gehört an den Staat und nicht in den eigenen Geldbeutel!

Lass doch den Wagen in einer freien Werkstatt reparieren, und reiche die Rechnung ein. Dann wird die MwSt auch erstattet.

Nochmal etwas nachgelesen: Die MwSt z.B. von dem Spiegel den du gekauf hast müsstest du bei Einreichung der Rechnung auch wieder erstattet bekommen. Die komplette MwSt auf den Kostenvoranschlag nicht, da du diese ja im Falle einer Selbstreparatur nicht ausgegeben hast. Die Versicherung darf im ersten Schritt davon ausgehen dass du gar nichts reparierst, bedeutet du gibst auch keine MwSt aus, bedeutet diese bekommst du auch nicht. Solche Fälle sind wohl schon öfter vor Gericht gegangen und idR zugunsten der Versicherung entschieden worden. Mit dem RA drohen wird also eher nichts bringen. Aber frag doch mal direkt bei der gegnerischen Versicherung nach. Wenn man (höflich) sein Anliegen klar macht, kommt man idR zu konstruktiven Gespräche mit guten Ergebnissen.

Wenn man rund 675 € ausbezahlt bekommt für nen Teil das man aufm Schrott für weit weniger als 100 € kriegen kann oder wahrscheinlich sogar noch in irgendeiner Ecke rumliegen hat dann sollte man den Verursacher lieber in sein Abendgebet einschliessen und hoffen dass das möglichst jede Woche einer vorbeikommt der es ihm nachmacht .

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