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70->14% wg. Auffahrunfall

Vorgestern bin ich mit meinem Escort auf einer Auffahrt einem Passat-Fahrer hinten reingefahren.
Die Straße war frei, als er hielt (und ich hinter ihm). Nachdem der Fahrer vor mir nach recht schaute und immer noch kein Auto in Sicht war, gab er Gas, bremste aber sofort wieder ab. Leider zu spät für mich....
Ist mein erster Unfall gewesen. Nach Klärung, bzw. Bereiterklärung meinerseit, die Schuld auf mich zu nehmen, sind wir dann zu einer Lackiererei gefahren. Schaden am Passat 1500.-€
Zuviel für mich, weil ich noch studiere.
Also den Schaden der Versicherung (HUK) gemeldet.
Jetzt soll ich von meinen hart erkämpften 70% auf 140% hochgestuft werden. Etwas viel, wie ich finde, weil ich bisher schon fast 6000,-€ in die Haftpflicht gezahlt habe (resultiert aus der hohen Typerklasse).
Ist es günstiger die Versicherung zu wechseln? Ich bin 23.

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26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von oehm2000


Die Polizei stellt sowieso fest, dass ich schuld war, weil ich draufgefahren bin und unachtsam war.
Und das kostet dann noch 30,-€

Kann von Fall zu Fall auch nur eine Teilschuld sein.

Schuldanerkenntnisse, vor allem in Schriftlicher Form, sind auch von Deiner Versicherung überhaupt nicht gern gesehen (siehe Vertrag). Da würdest Du schlecht wieder rauskommen.

Hatte auch schon einen Unfall mit Personenschaden. Wurde aber NICHT hochgestuft (obwohl meine Haftpflicht zahlen musste), da der Unfall unvermeidbar (oder so ähnlich) war. Mit Schuldanerkenntnis hätte das anders ausgesehen.
Die Gegenseite hat auch mit allen Mitteln versucht, mir die alleinige Schuld zuzuweisen.
Den Schadensabwicklung bei höheren Schäden sollte immer über die Versicherung reguliert werden.

Ich hab keine 30 Euros zahlen müssen. Wozu auch??

Zitat:

Original geschrieben von oehm2000


Die Polizei stellt sowieso fest, dass ich schuld war, weil ich draufgefahren bin und unachtsam war.
Und das kostet dann noch 30,-€

Da wär ich mir nicht so sicher...

Besonders wenn du einen Zeugen hättest...

Mit etwas Glück wärs auf eine Teilschuld hinausgelaufen, selbst ein 'Wunder' wäre möglich, ergo das du keine Schuld bekommen hättest und die Versicherung des anderen hätte zahlen müssen.

Wie dem auch sei, nächstes mal, bei so einer Situation, die Polizei rufen, insbesondere wenn der andere das nicht möchte.
Und vor allendingen: Keine Schuld eingestehen, besonders nicht schriftlich!

Wie dem auch sei, jetzt wirst in der Versicherung hochgestuft und musst erstmal ein paar Jahre damit leben, selbst wenn derjenige, der den Unfall eigentlich verursacht hat, das absichtlich getan hat...

@Gott78 @Schreddi

Die Foren sind doch wohl dazu da um sich gegenseitig zu helfen, oder?

Wenn Leute wie ihr, die hier wohl regelmässig gute Tipps geben, sich mal irren, so solltet Ihr das gelassen nehmen und dazu lernen. So könnt Ihr demnächst noch besser helfen.

Wenn ihr Euch dagegen wie röhrende Platzhirsche aufführt, wirkt das eher peinlich.
Denkt mal darüber nach.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


@Gott78 @Schreddi

Die Foren sind doch wohl dazu da um sich gegenseitig zu helfen, oder?

Wenn Leute wie ihr, die hier wohl regelmässig gute Tipps geben, sich mal irren, so solltet Ihr das gelassen nehmen und dazu lernen. So könnt Ihr demnächst noch besser helfen.

Wenn ihr Euch dagegen wie röhrende Platzhirsche aufführt, wirkt das eher peinlich.
Denkt mal darüber nach.

Nich das wir uns mißverstehen, es geht im Forum nicht darum die Theorie kundzutun sondern praktische Tips zu geben.

Du liegst mit deiner Meinung sicher nicht falsch, aber es hilft eben im realen Leben nicht unbedingt weiter, da es in der Praxis anders gehandhabt wird.

Ich gebe hier meine Erfahrungen weiter und nicht mein "Fach"wissen.

Christo

@christo

Zitat:

Ich gebe hier meine Erfahrungen weiter und nicht mein "Fach"wissen.

Und in einem anderen Thread:

Zitat:

Naja, es hat zumindest zum Jahrgangsbesten gereicht.

Gute Praktiker haben beides, Christo.

Weiterhin viel Erfolg auf Deinem Weg.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Gute Praktiker haben beides, Christo.
Weiterhin viel Erfolg auf Deinem Weg.

Hör auf mir die Worte im Mund umzudrehen, das gehört sich nicht.

Das ich Jahrgangsbester war habe ich nur gesagt, weil du mir Halbwissen unterstellt hast.

Ein Mitglied, welches hier ne Frage hat, will nicht zum Versicherungsexperten ausgebildet werden, sondern erwartet, ich sage es zum wiederholten male, praktische Tips. Diese kannst du mit dem interpretieren des Gesetzes nicht geben.

Im übrigen wird dir jeder "alte" Hase bestätigen das man mit weniger Wissen mehr verkaufen kann. Wird ja auch zur genüge praktiziert.
Das Fachwissen gibt einem nur die Sicherheit auch auf Einwände und Fragen reagieren zu können.

Warum wurde der Thread nochmal eröffnet ?

Christo

@madcruiser:
Der vor dir sitzende Kunde will genau diesen § hören - warum? Weil wir in Deutschland zu 90% Juristen und zu 10% Verwaltungsangestellte sind... 😉

Von daher - ich wünsch viel Spaß weiterhin mit den gesetzestexten.
Die sind sowohl Gott als auch mir bekannt - jedoch zeigt die Praxis nunmal andere Facetten bzw Ausgestaltungen. (und auf meine Frage wurde immer noch net geantwortet *gggg*)

In diesem Sinne schließe ich mich Christo an - und Worteumdrehen ist ne Unsitte.

Grüße
Schreddi

Werde die 1500 an die Versicherung zahlen.
Weil bei 140% zahle ich dann über 600,-€ im Jahr mehr. Nach Rückstufung habe ich es dann in 2,5 Jahren wieder drin.

Zitat:

Original geschrieben von oehm2000


Werde die 1500 an die Versicherung zahlen.
Weil bei 140% zahle ich dann über 600,-? im Jahr mehr. Nach Rückstufung habe ich es dann in 2,5 Jahren wieder drin.

deine Versicherung kann dir auch ausrechnen,

(kommt normal mit dem Brief der Schadenregulierung) ob es sich lohnen

würde die 1500.- zu zahlen....

@Gott78
Vielleicht liest Du meinen ersten Beitrag nochmals.
Da stehen ganz konkrete Tipps drin und keine einzige Vorschrift.
Das Gesetz habe ich erst zitiert, nach dem Du etwas Falsches behauptet hast und meinem Hinweis nicht glauben wolltest.
Ich bin ein alter Hase und kann Dir bestätigen, dass Fachwissen bei der Kundenberatung nicht stört. Es spricht sich bei der Kundschaft vielmehr positiv herum, dass da einer mit Ahnung arbeitet auf den man sich verlassen kann.
Die Jungs mit der goßen Klappe und viel heißer Luft verschwinden nach ihren Anfangserfolgen (bei Leuten die sich leicht blenden lassen) meist relativ zügig.

@Schreddi
Deine Frage beantwortet sich durch sorgfältiges Lesen des Gesetzestextes. "... ist bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden ..." Wenn die Vorschrift Euch beiden bekannt wäre wie Du behauptest, dürften Euch nicht solche Fehler unterlaufen ...

Wer hier also wem versucht die Worte umzudrehen könnt Ihr nochmals in Ruhe überdenken.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Ich bin ein alter Hase und kann Dir bestätigen, dass Fachwissen bei der Kundenberatung nicht stört. Es spricht sich bei der Kundschaft vielmehr positiv herum, dass da einer mit Ahnung arbeitet auf den man sich verlassen kann.
Die Jungs mit der goßen Klappe und viel heißer Luft verschwinden nach ihren Anfangserfolgen (bei Leuten die sich leicht blenden lassen) meist relativ zügig.

Wenigstens da sind wir einer Meinung, nichts anderes habe ich gesagt.

Ich habe keine Lust mehr mich mit dir hier rumzustreiten, da es weder dich ( alter Hase ) noch mich ( schlauer Fuchs ) weiterbringt. Auch ich habe schon ein paar "Jungs" er- und überlebt.

So long, bis ins neue Jahr.

Ich bereite jetzt meinen Urlaub vor!

Christo

Gute Fahrt Christo und viel Spaß - paß auf, bei uns ist morgen Schnee angesagt und es zieht grad ne fette Schneefront auf. 🙂

Also pack die Winterschlappen drauf 😉
(und immer schön nett zu den Grenzern *gg*)

Grüße
Schreddi

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