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6 Monate Frist bei der Abwrackprämie

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 9:38

Hallo,

kann mir jemand genau erklären ab wann diese Frist der einzuhaltende 6 Monate Frist zählt.

Miein Problem ist,dass ich einen Kaufvertrag am 04.05.2009 abgeschlossen habe und der Liefertermin im November ist...

Meiner Rechnung nach 04.05.2009 + 6 Monate = November 04.11.2009...

d.h. für mich altes Auto abwracken und bis 04.11.2009 neues Auto auf mich zulassen... was passiert wenn jetzt VW Ende November liefert aufgrund einer Verspätung..Fällt meine Reservierung komplett weg????

Ab wann gilt diese sechs Monate?? Ab Kaufvertrag oder Reservierungsbescheid???

wäre toll wenn jemand da einen Durchblick hat:)))

lg danke

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13 Antworten
am 6. Mai 2009 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von butterfly16

Hallo,

kann mir jemand genau erklären ab wann diese Frist der einzuhaltende 6 Monate Frist zählt.

Miein Problem ist,dass ich einen Kaufvertrag am 04.05.2009 abgeschlossen habe und der Liefertermin im November ist...

Meiner Rechnung nach 04.05.2009 + 6 Monate = November 04.11.2009...

d.h. für mich altes Auto abwracken und bis 04.11.2009 neues Auto auf mich zulassen... was passiert wenn jetzt VW Ende November liefert aufgrund einer Verspätung..Fällt meine Reservierung komplett weg????

Ab wann gilt diese sechs Monate?? Ab Kaufvertrag oder Reservierungsbescheid???

wäre toll wenn jemand da einen Durchblick hat:)))

lg danke

Die 6 Monate zählen ab dann, wenn deine Reservierung bearbeitet wird - da du ja jetzt erst reserviert hast, könnte das also noch etwas dauern.

In dem Bescheid steht aber Tagesgenau das Ende der Frist drin - bis dahin muss dann aber auch das alte Auto verschrottet und das neue angemeldet sein!

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Zitat:

Original geschrieben von butterfly16

Hallo,

kann mir jemand genau erklären ab wann diese Frist der einzuhaltende 6 Monate Frist zählt.

Miein Problem ist,dass ich einen Kaufvertrag am 04.05.2009 abgeschlossen habe und der Liefertermin im November ist...

Meiner Rechnung nach 04.05.2009 + 6 Monate = November 04.11.2009...

d.h. für mich altes Auto abwracken und bis 04.11.2009 neues Auto auf mich zulassen... was passiert wenn jetzt VW Ende November liefert aufgrund einer Verspätung..Fällt meine Reservierung komplett weg????

Ab wann gilt diese sechs Monate?? Ab Kaufvertrag oder Reservierungsbescheid???

wäre toll wenn jemand da einen Durchblick hat:)))

lg danke

Die 6 Monate zählen ab dann, wenn deine Reservierung bearbeitet wird - da du ja jetzt erst reserviert hast, könnte das also noch etwas dauern.

In dem Bescheid steht aber Tagesgenau das Ende der Frist drin - bis dahin muss dann aber auch das alte Auto verschrottet und das neue angemeldet sein!

Ok..das ist mal eine Klarheit jetzt..besten DAnk..also wenn die jetzt eine Woche für den Bescheid brauchen z.B. 7 Tage dann bin ich 12.11.2009...dann ist das mitte November..dann müsste alles Ok sein..

hatte Angst das ich aus der Reservierungsfrist raus bin...

Die Händler haben glaube auch nicht so viel Ahnung...er sagt mir Oktober aber auf dem Vertrag steht LT November 2009...wollte es ändern lassen weil er ja mündlich oktober meinte,aber dass wollte er nicht und meinte da passiert schon nichts.

Das beruhigt mich jetzt total, dass dieser Termin jetzt in dem BEscheid drin steht und es noch ein Spielraum nach hinten hat...

besten Dank

am 6. Mai 2009 um 10:34

Keine Angst, die brauchen länger als eine Woche. Die Erhöhung auf 1 Milliarde ist noch nicht beschlossen, die Mittel also noch nicht bereitgestellt.

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Keine Angst, die brauchen länger als eine Woche. Die Erhöhung auf 1 Milliarde ist noch nicht beschlossen, die Mittel also noch nicht bereitgestellt.

ok...da ich das Auto echt durch diese Staatsprämie + VW Prämie kaufen kann,ist es wichtig für mich...klar hat man da ein Risiko aber will nichts falsch machen und dumm da stehen..dem VW Händler,der alles übernimmt antragstellung usw. siehts glaub viel lockerer...

was meinst du mit Erhöhung auf 1 Milliarde...???

Ich habe überall gelesen, dass die Beförderungssumme von 1,5 Mrd€ auf 5 Mrd€ gestiegen ist,d.h 2,000,000 Autos...oder stimmt das nicht???

am 6. Mai 2009 um 11:10

Ahh, mein ich doch. Nur der Wert ist mit 1 Milliarde ist falsch. Aber die Erhöhung auf 5Milliarden ist noch nicht durch den Bundestag. Also die rechtlichen Grundlagen noch nicht geschaffen, das schon alle Antragssteller ihren Bescheid bekommen können.

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 11:32

ohh neee...dass habe ich jetzt glaub überlesen,dass es jetzt noch nicht im Bundestag durch ist...sicher??

warum steht dann überall in der Presse: SIE IST ERHÖHT AUF 5 MRD €...man kann doch nichts schreiben, was noch nicht durch ist..

hmmm jetzt bekomm ich glaub Bauchweh..na ja ...

ich habe bei einen Link...einen Zuwendungsbescheid als PDF entdeckt..und da hat es 15 Tage gedauert bis man den ANtrag gestellt und BEscheid bekommen hat...finde gerade nicht diesen Anhang..

also hoffe mal dass da alles klappt...die motivieren voll zum Kauf und danach sagen Sie,neee gibt nichts mehr..all die leute wollen ja von diesem Budget profitieren..hoffe mal dass es so sein wird,dass man 5 Mrd € dafür bekommt....also die Medien können es dann auch nicht wirklich ausdrücken...hast du dein bescheid bekommen ??

am 6. Mai 2009 um 14:10

Nein, Bauchweh brauchst du nicht bekommen. Das ist nur eine rechtliche Geschichte. Erhöht wird auf alle Fälle, nur fehlt noch die offizielle rechtliche Grundlage. Das ist alles.

Ich habe meinen Bescheid noch nicht, habe am 01.04. reserviert. Fall also auch unter die, die auf den Beschluss zur Änderung der Mittel warten müssen. Deine Reservierungszeit beginnt eh erst, wenn du die Unterlagen per Post bekommst. Erst ab dann zählt die Frist.

Hier mal die Infos der Bafa dazu: Bafa

Also, Kopf hoch, alles wird gut :)

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 22:14

Ok, dass ist mal beruhigend...ok..habe jetzt die Pressemitteilung den Link von dir durchgelesen...dann sinkt mein Puls wieder :))) danke...

Da das Datum des Reservierungsbescheid gilt, habe ich auch nicht ein Problem damit,dass der Liefertermin November 2009 ist...es wird ja noch etwas dauern bis der Reservierungsbescheid kommt...alles ok!!! danke...

Aber da ich die Liste mit den Nummern gesehen habe und die Leute solche Panik machen,hats mich auch unruhig gemacht und ich dachte "oh nein, wenn die sich Sorgen machen, die Ende März oder Mitte April reserviert haben, dann kann ich ja gleich die Prämie vom Staat vergessen"... Bei meinem VW Vertrag steht nämlich,dass die VW Prämie (2500€) an die Umweltprämie vom Staat gekoppelt ist. Also wenn der Staat nichts hergibt,dann gibt VW auch keine PRämie....

hoffe mal,dass so etwas nicht passiert....

Bekommst du auch eine VW Prämie für deinen Golf VI'er?

es ist komisch,da der Händler X mir die VW Prämie gegeben hat,aber ich war bei einen anderen vor dem Händler X,also bei dem Händler Y,der mir keine VW Prämie gegeben hat...es liegt ein wenig glaub in der Hand des Händlers,wie er die Prämien gestaltet.....

aber nochmal danke,dass du mich beruhigt hast...ich verliere jetzt nicht die Hoffnung,obwohl ich neu ganz frisch einen Vertrag habe..weiß aber nicht ob ich schon eine Bestätigungsmail von der BAFA habe, da das der VW Händler übernommen hat...besten DANK....

am 7. Mai 2009 um 6:32

Dann lass dir die Bestätigung einfach vom Händler ausdrucken. Hab ich auch machen lassen, da ich ebenfalls meinen Händler reservieren lassen habe. Hatte in der Woche keine Zeit, das selber zu machen.

Ja, ich hoff auch auf beide Prämien. Allerdings zahlt VW auch, wenn du vom Staat nix bekommst. Die einzige Voraussetzung für VW ist, das du die Bedingungen für die staatliche erfüllst, und dann auch verschrotten lässt. Selbst wenn der Staatstopf leer ist, zahlt VW seine Prämie (Sollte als Nachlass oder Anzahlung schon in deinem Vertag inbegriffen sein)

Was ich aber nicht verstehe, warum Händler Y dir die Prämie nicht geben wollte. Die muss er nichtmal selber zahlen, die bekommt der Händler von VW, muss die also nichtmal selber auslegen. Naja, muss man nicht verstehen

am 7. Mai 2009 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Dann lass dir die Bestätigung einfach vom Händler ausdrucken. Hab ich auch machen lassen, da ich ebenfalls meinen Händler reservieren lassen habe. Hatte in der Woche keine Zeit, das selber zu machen.

Ja, ich hoff auch auf beide Prämien. Allerdings zahlt VW auch, wenn du vom Staat nix bekommst. Die einzige Voraussetzung für VW ist, das du die Bedingungen für die staatliche erfüllst, und dann auch verschrotten lässt. Selbst wenn der Staatstopf leer ist, zahlt VW seine Prämie (Sollte als Nachlass oder Anzahlung schon in deinem Vertag inbegriffen sein)

Was ich aber nicht verstehe, warum Händler Y dir die Prämie nicht geben wollte. Die muss er nichtmal selber zahlen, die bekommt der Händler von VW, muss die also nichtmal selber auslegen. Naja, muss man nicht verstehen

Hallo,

weil der Händler zunächst mal die VW-Umweltprämie selbst vorfinanzieren und ggü. VW in Vorlage treten muß.

Die Prämie erhält er von VW erst deutlich später wieder gutgeschrieben (Kann Monate dauern).

Durch die vielen Verkäufe stoßen damit viele Händler bereits jetzt an ihre finanziellen Möglichkeiten, da ja auch die Banken

derzeit mit Krediten äußerst restriktiv sind.

Also, für viele Händler ist dies ein Grund, von Verkäufen, bei denen Herstellerprämien im Spiel sind, abzusehen, da ihnen hierzu

ganz einfach die Liquidität fehlt.

Wenn ein Händler ein solches Geschäft ablehnt, gibt er damit m.E. zu erkennen, daß es um seine finanzielle Situation

offensichtlich nicht so gut bestellt ist.

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 12:34

Also in meiner Sondervereinbarung mit dem Händler steht eindeutig drin....-->

"Der Kaufpreis laut Bestellung erhöht sich um 2500 € in folgenden Fällen:

Wenn der bestellte Neuwagen erst nach dem 31.12.2009 zugelassen wird weil z.b.Liefertermin unverbindlich ist und sich nach dedr Möglichkeit des HErstellers richtet.....In diesem Falle erfolgt dann der Preiszuschuss des Herstellers nicht, da dieser an die tatsächliche Zahlung der staatlichen Umweltprämie gekoppelt ist."

Also bei mir steht das drin..und d.h ja etweder 2500€ vom Staat + VW Prämie oder wenn der Staat nichts gibt dann auch nicht die VW PRämie...

@mialein:

Das stimmt.hört sich sehr logisch an..eigentlich ist sogar der Händler Y (von dem ich die VW Prämie nicht erhalten habe in einer Großstadt) und der Händler X in einem Ortsteil....muss auch sagen, dass der Händler Y (sehr arrogant und gesättigt war)...nicht beleidigt,aber war so..

Möchte jetzt nicht sagen, dass es rufschädigend ist,aber man geht ja zu dem Händler, der dass Angebot attraktiv macht bzw. günstiges Angebot vorlegt...

will jetzt mal abwarten und mich beruhigen und wie call0174 gemeint hat den Händler fragen,ob er mir die Bestätigungsmail ausdruckt....

hoffe stark,dass alles gut läuft...vg

Hallo Leute,

nun hab ich auch mal eine Frage, bei mir ist das ganze andersherum!^^

Ich habe letztes Jahr im November einen 16 Jahre alten Polo 2 gekauft und möchte diesen nun abwracken... Der Wagen muss ja allerding 1 Jahr lang auf mich zugelassen sein, damit ich ihn abwracken kann! Kann auch ich mich nun für einen Jahreswagen entscheiden und dann die Abwrackprämie reservieren? Und wenn ja was passiert dann vorerst mit meinem alten Polo?

Vielen Dank schonmal,

Max

Themenstarteram 20. Mai 2009 um 12:18

Hallo Mutzke89,also ich bin da nicht sicher aber wie du auch sagst..das auto muss mindestens ein jahr auf dich zugelassen sein..also das heißt ja das auto ist noch ca 7 monate auf dich zugelassen muss dann noch 5 monate bis november warten..also ich denke dass du mindestens bis november warten muss bis du das recht zur abwrackprämie hast...

ich denk mal dann bist du aber weit hinten an der schlange :((( und es heißt ja abwrakcen dieses jahr und zulassen das Neue...könnte sehr sehr eng werden und da die lieferzeiten der autos auch lange brauch wie z.B. bei mir...würde ich mir das richtig überlegen aber frag lieber einen der sich viel besser auskennt mit diesen bedingungen..meiner meinung nach denk ich können schon aber du musst die voraussetzung erfüllen..warte mal ab wer dir noch eine gute antowrt gibt..lg

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