50er legal offen fahren!
Hi! Gibt es die Möglichkeit einen 50er Roller versicherungsttechnisch legal offen zu fahren? Den Motorradschein hab ich, also sollte es ja wenn nur noch eine Sache der Versicherung sein oder? In Italien z.B werden die ja grundsätzlich offen gefahren, was ja dann heissen muss dass sie bauartbedingt dafür geeignet sind. Weiß da jemand was?
Beste Antwort im Thema
Es geht nach wie vor - und zwar per Einzelgutachten wie bei jedem größeren Umbau anderer Kfz. Bei Verwendung von Standardteilen ist außer einer AU und einem LÄrmpegelprüflauf nichts weiter zu beachten. Bei Leistungssteigerung kommen noch die Nachweise für Bremsanlage, Radlager...dazu. Alles in allem hängt die Einzelzulassung einfach nur vom Wollen des Prüfers und der Kompetenz des Antragstellenden ab.
Anlaufstellen dafür sind übrigens nicht das KBA und andere staatliche Stellen, es sind DEKRA (Osten) und TÜV (Westen) und deren Sachverständige. Die alte ABE des als Komplettfahrzeug homologierten Typs wird durch ein (fahrgestellnummerbezogenes) Einzelgutachten ersetzt - voila.
Kosten können von schlappen 160,- bis zu 4000,- betragen - je nach Umbaugrad. Nur loht sich das für die paar km/h?
Gruß
Roman
19 Antworten
Entstammt meinem ganz guten Gedächtnis, da ich das so in den Leserbriefen an die Redaktion gelesen habe. Die Info an die Redaktion kam nicht von mir, also bitte nicht falsch verstehen...
Hm, ich wundere mich nur, warum dies nicht mehr möglich sein soll.
Seltsam auch, daß sich die Redaktion nicht direkt beim KBA erkundigt hat, um Informationen aus 1. Hand zu bekommen.
Ich finde diese Regelung mit der Drosselung sowieso idiotisch. An Sicherheitsbedenken kann es nicht liegen, da die Roller für die max. mögliche Geschwindigkeit ausgelegt sind. Hier in der Schweiz darf man diese ja auch offen fahren. Es liegt wohl eher daran, dass Deutschland es den über 16 Jährigen bzw. von mir aus auch 18 Jährigen nicht zutraut, mit einem offenen Scooter zu fahren ohne dabei einen Unfall zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Redhunter
Es liegt wohl eher daran, dass Deutschland es den über 16 Jährigen bzw. von mir aus auch 18 Jährigen nicht zutraut, mit einem offenen Scooter zu fahren ohne dabei einen Unfall zu machen.
Dafür dürfen wir auf der AB auch 300 fahren 😁
Ich versteh den ganzen Aufwand irgendwie nicht. 50er attraktiv macht für mich, neben der Parkplatzsuche, das man a) keinen TÜV hat und b) die pauschale und eigentlich recht günstige Versicherung. Steuer wäre bei 50ccm eh marginal, aber entfällt ja auch.
Alles andere ist doch mit grösseren Maschinen besser bedient.
60 oder 70 ist immer noch nichts für die AB und auf Bundesstrassen macht es auch keinen Spass.
Wobei die 45km/h Regelung natürlich einfach dämlich ist - aber die lässt sich locker legal mit Fahrzeugen vor BJ2001 umgehen - da gibt's noch genug von.
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Es geht nach wie vor - und zwar per Einzelgutachten wie bei jedem größeren Umbau anderer Kfz. Bei Verwendung von Standardteilen ist außer einer AU und einem LÄrmpegelprüflauf nichts weiter zu beachten. Bei Leistungssteigerung kommen noch die Nachweise für Bremsanlage, Radlager...dazu. Alles in allem hängt die Einzelzulassung einfach nur vom Wollen des Prüfers und der Kompetenz des Antragstellenden ab.
Anlaufstellen dafür sind übrigens nicht das KBA und andere staatliche Stellen, es sind DEKRA (Osten) und TÜV (Westen) und deren Sachverständige. Die alte ABE des als Komplettfahrzeug homologierten Typs wird durch ein (fahrgestellnummerbezogenes) Einzelgutachten ersetzt - voila.
Kosten können von schlappen 160,- bis zu 4000,- betragen - je nach Umbaugrad. Nur loht sich das für die paar km/h?
Gruß
Roman