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50 oder 60T Ausnahme genemigung

Themenstarteram 24. März 2006 um 11:36

weis jemand wie ich ne genemigung bekomme um z.b. 60T zu Fahren?

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18 Antworten

das gibts doch nur bei gewissen gütern die dann transportiert werden.

was willst du denn transportieren?

Themenstarteram 26. März 2006 um 0:09

Stahl und oder Holz

Bei nicht-teilbarer-Ladung könnest du Erfolg haben!

Vergessen könntest du es z.b. bei Schüttgütern

Gruß Volker

am 27. März 2006 um 8:23

bei uns in österreich gibts für stahl und holz eine ausnahmegenehmigung auf 44t. alles was früber ist muss bei jeder fahrt behördlich gemeldet werden und somit als schwertransport mit begleitfahrzeugen gekennzeichnet werden.

aber erzählt mal wie das so bei euch ist. ich habe schon sehr viel interessantes über die deutsche stvzo in diesem forum gelernt.

Themenstarteram 27. März 2006 um 11:47

langholz laster haben doch auch mehr als 40T gewicht obwohl die Ladung Teilbar ist

am 27. März 2006 um 18:01

Also ich fahre Kurzholz,darf aber auch nur 40to.

Zur Bahnverladung (Straße--Schiene) haben wir Sondergenehmigung bis 44to.

Allerdings sind unsere Fahrzeuge auch auf 44to aufgelastet.

Denke das es bei Langholzzügen auch nicht anders sein wird.

naja aber viele firmen brauchen zur weiterverarbeitung eine bestimmte länge. und da gehts ab uns zu nicht anders.

aber von 50t oder 60t ausnahme hab ich noch nie was gehört das ist dann doch schon ein wenig viel. vielleicht nicht für die technik eines modernen lkws aber fürs gesetz.

Themenstarteram 28. März 2006 um 14:31

naja des find ich traurig man merkt es das Wir in Deutschland Leben.

naja in deutschland werdet ihr doch eine art wirtschafskammer für güterbeförderung haben so wie wir hier bei uns. da rufst du einfach an und die können dir über alles was erlaubt ist auskunft geben. die sind noch am ehersten auf deiner seite.

Themenstarteram 29. März 2006 um 14:11

als erstes müsste ich mich an Flensburg wenden dann an die Zulassungstelle und dann zum tüv und irrgendeine sagt immer was

Du Brauchst Als erstes eine Genemigung nach §27 dazu must du dich mit dem Regierungspresidenten in verbindung setzen. Der verlangt ein Zuggutachten vom TüV.

Danach braucht du eine Genemigung für jede Fahrt mit der Last vom zuständigen Straßenverkehrsamt .

Das ganze ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Glaube nicht das du ohne Genemigung durch das Stvamt fahren kannst. Die schreiben dir die Strecke vor . Wenn du ohne fährtst weist du nicht für welche es keine Genemigungen gibt . Das weiss aber die Rennleitung Schon greifen sie dich dann sind richtige Gebühren fällig eventuell der Führerschen also VORSICHT nie ohne Fahren. Ohne ist keine Angst sondern Dummheit . Da wir in einer Diktatur der Verwaltung leben setzen die das mit Sicherheit durch.Im Moment ist auch eine Prüfung der Verzurrung Mode das die Grünen dazu zu Dumm sind holen sie sich dazu vermeindliche Sachversändige diese gibt es aber nicht dann wird es noch lustiger .

Themenstarteram 31. März 2006 um 11:08

mit dem Steuber der steubert sich da besitmmt rein und dann geht garnixmehr

am 3. Mai 2006 um 2:47

"Im Moment ist auch eine Prüfung der Verzurrung Mode das die Grünen dazu zu Dumm sind holen sie sich dazu vermeindliche Sachversändige diese gibt es aber nicht dann wird es noch lustiger ."

Ich unterlasse es 'mal, als Betroffener ("Die Grünen") einen Kommentar dazu zu schreiben. Aber die Anzahl der grammatikalischen Fehler spricht Bände.....Auch werde ich hier keine Formeln über Gleitreibwerte oder ähnlichem abgeben......aber Usern, die eine sachliche Frage stellen, werde ich auch sachliche Antworten geben:

In diesem Threat ist soweit schon einiges Wahres geschrieben worden.

Grundvoraussetzung für eine Abweichungen der vorgegebenen Maße und Gewichte aus der StVZO ist eine Ausnahmegenhmigung gem. § 70 der StVZO.

Voraussetzung hierfür ist tatsächlich der Transport einer "unteilbaren Ladung"!

Im Gegensatz dazu gibt es Ausnahmegenehmigungen für Transporte, bei denen durch die Ladung allein die maximal erlaubten Abmaße überschritten werden.

Diese Ausnahme ergibt sich aus § 46 StVO!

Und zur Durchführung eines Transportes mit "Übermaßen" ist zudem eine Erlaubnis gem. § 29 (3) erforderlich!

 

Hier jetzt eine Abhandlung zu schreiben, wäre mit Sicherheit zu umfangreich. Das Genehmigungsverfahren für die Durchführung derartiger Transporte liegt bei der jeweiligen Kommune.

Hier gibt es Sachbearbeiter, die mit der Materie vertraut sind und auch gewiß fernmündlich Auskünfte geben werden.

 

Also:

*) Abweichen der Transportfahrzeuge von den bestehenden Achslasten und Gesamtgewichten: Ausnahmegenhmigung nach § 70 StVZO (Gutachten!)

*) Werden mit diesen Fahrzeugen auch noch Ladungen transportiert (egal, welcher Art), dann noch eine Erlaubnis nach § 29 (3) StVO

*) Und bei gesamt-großen Transporten dann auch noch die Erlaubnis nach § 46 StVO.

 

Schwer- und/oder Großraumtransporte sind für den Straßenverkehr belastend und auch unumgänglich. Eine unheimlich umfassende Materie. Das Genehmigungsverfahren ist auch echt teuer!

Ich bin zwar nicht mehr auf dem Laufenden-und

meine Gramatik ist auch nicht von Perfektionissmus

gekürt-aber durchaus lesbar;)

Was ich sagen wollte:

War es nicht mal vor längerer Zeit im Gespräch das

Zul.Gesamtgewicht in D auf 44t anzuheben?

Ich hab mal im TV einen Bericht gesehen-wo es eine

art Teststrecke/Anlage für Straßenbelastungen gibt.

Ich würde dies in Verbindung mit einem 6-Achs-Zug

begrüßen!

6Achsen-besser für die Straße

6Achsen-besser für TollCollect:rolleyes:

Gruß Volker

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