45 km/h Roller sollen außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf dem Radweg fahren dürfen

Hallo Rollerfahrer,

ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.

Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!

DANKE

hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fordz schrieb am 11. Dezember 2019 um 22:51:33 Uhr:



Hallo Rollerfahrer,

ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.

Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!

DANKE

hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg

Zum Thema Sicherheitsabstand muss ich mal was los werden:
Es wundert mich absolut nicht, dass manche Autofahrer Zweiräder OHNE Sicherheitsabstand überholen, weil diese eben auf der äußersten Kante rechts fahren, also auf den Strich neben der Bankette und es anscheinend NICHT wissen, dass einen einspurigen Fahrzeug die gesamte Spur zusteht! Ideal ist leicht rechts in der Mitte versetzt. Wenn ein Autofahrer überholen will und merkt, dass er sich nicht an einem vorbei mogeln kann, OHNE in die Gegenspur zu kommen, dann ist es klar, dass es KEINEN Sicherheitsabstand gibt, so fern man auf der äußerst rechten Kante fährt. Anders ausgedrückt: Die Autofahrer werden dazu animiert, verkehrswidrig zu überholen.
Bei einem Traktor, welcher NUR mit 40 km/h fährt, geht es scjhließlich auch nicht, und von denen sind hier im Kreis Oberhavel so Einige unterwegs. Und wer seine Rechte nicht kennt, ist selber schuld. Und im Notfall kann man nach rechts ausweichen, wenn dann doch mal so ein Kamikaze angerauscht kommt, was bei äußerst-rechts-fahren eben nicht mehr geht.

Möchte nur abschließend anmerken, dass ich im Sommer ebenfalls gelegentlich bis häufiger 50 ccm Roller fahre und sonst einen Pkw.

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Ja eben... Darum geht es gar nicht!

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 16. Dezember 2019 um 14:41:24 Uhr:


Nö, hab' ich nicht; offensichtlich gelingt Dir die Vorstellung nicht, anzunehmen, daß es gemeint gewesen sein könnte, daß 50ccm-Roller mit Vergaser durchaus auch schneller als die erlaubten 45 km/h fahren können, (also auch auf einem Radweg), was mit ECU nicht funzt, da die wirksam bei 45 km/h abregelt und sich auch nicht austricksen läßt.

Mir gelingt die Vorstellung nicht, dass so ein Vehikel in der Bundesrepublik Deutschland (oder EU) ein

Fahrrad mit Hilfsmotor

sei und zu den

fahrerlaubnisfreien Fahrrädern

gehöre.

Zitat:

@tomS schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:31:03 Uhr:


Mir gelingt die Vorstellung nicht, dass so ein Vehikel in der Bundesrepublik Deutschland (oder EU) ein Fahrrad mit Hilfsmotor sei und zu den fahrerlaubnisfreien Fahrrädern gehöre.

Die 50ccm 25 km/h-Roller, um die es in diesem Thema ja auch ging, sind doch auch nicht erlaubnisfrei und dürfen außerorts auf Radwegen fahren.

Die Diskusssion ging doch dahin, daß die 50ccm 45 km/h-Modelle ebenfalls auf Radwegen fahren können dürfen, wenn auch nur mit 25 km/h. Und ferner ging die Diskussion dann weiter, daß eine derartige Geschwindigkeitsbegrenzung für 50ccm 45 km/h-Modell auf 25 km/h eher unrealistisch wäre, weil die bauartbedingte Geschwindigkeit dennoch ausgereizt werden würde, was man an vielen Pkw. und Co. in den 50 km/h-Zonen innerorts ja alltäglich bemerkt, wo eben nicht 50 km/h, sondern 55 oder noch etwas darüber gefahren wird. Wäre das nicht so, würden innerörtliche Blitzer ja nie ausgelöst, was sie aber ziemlich regelmäßig werden.

Und der Einwand, daß ein 50ccm 45 km/- ECU-Modell dann eben nicht noch schneller als 45 km/h fahren kann, im Gegensatz zum 50ccm 45 km/h - Vergaser-Modell-, weil die ECU wirksam abregelt, ist doch nun wirklich nicht von der Hand zu weisen?

Bitte Blick auf den Titel des Themas; da geht es eben gerade nicht um Pedelec und Co., oder Fahrräder mit Hilfsmotor.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 16. Dezember 2019 um 19:45:35 Uhr:



Zitat:

@tomS schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:31:03 Uhr:


Mir gelingt die Vorstellung nicht, dass so ein Vehikel in der Bundesrepublik Deutschland (oder EU) ein Fahrrad mit Hilfsmotor sei und zu den fahrerlaubnisfreien Fahrrädern gehöre.
Die 50ccm 25 km/h-Roller, um die es in diesem Thema ja auch ging, sind doch auch nicht erlaubnisfrei und dürfen außerorts auf Radwegen fahren.

Sie sind

FAHRERLAUBNISFREI

.

Zitat:

Bitte Blick auf den Titel des Themas; da geht es eben gerade nicht um Pedelec und Co., oder Fahrräder mit Hilfsmotor.

Und genau die

Anderen

haben auf dem

RAD

weg nichts zu suchen.

Klar kannst Du trotzdem beantragen, dass Radwege nun offizielle Parkplätze für Autos und sonstiges Viehzeug sein sollen, aber ich bin dagegen. Und als Auch-Radfahrer verstehe ich, warum ich dagegen bin.

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Zitat:

Und genau die Anderen haben auf dem RADweg nichts zu suchen.
Klar kannst Du trotzdem beantragen, dass Radwege nun offizielle Parkplätze für Autos und sonstiges Viehzeug sein sollen, aber ich bin dagegen. Und als Auch-Radfahrer verstehe ich, warum ich dagegen bin.

Die Anderen? Es sind doch schon 25-km/h-Roller dort unterwegs, wenn ich dort mit meinem 45-km/h-Roller mit Tempo 25 fahre, wirst DU das doch gar nicht merken ;-)

Ansonsten bitte bei der Wahrheit bleiben, es fordert ja hier niemand, dass Radwege zum Autoparkplatz werden sollen! Diese Aufbauscherei trägt zu einer sachlichen Diskussion nichts bei!

Doch, das merke ich. Ich höre es (Ausnahme: Elektro).
Ich beschäftige mich mit dem Thema ja nicht erst seit heute.
Ausserdem sind sowieso mindestens 90% der Roller illegal, wie jede Kontrolle zeigt.

Servus Fordz,

Ich wollte mich eigentlich in diese Diskussion nicht einmischen.
Hatte vor ein paar Tagen schon einen Beitrag dazu formuliert aber
wieder verworfen, in der Annahme dass Dir endlich bewusst wird,
dass Deine Auffassung von der Gesetzestreue vieler Verkehrsteilnehmer
falsch ist.
Glaubst Du wirklich so sehr an das Gute im Menschen (insbes. Jugendlichen),
die trotz Geschwindikgeitsbegrenzung die Fahrleistung ihres Fahrzeuges auch
auf Fahrradwegen nicht nutzen würden ?
Hinzu kommt noch, dass jeder zwar wüsste, dass er mit dem schnelleren Fahrzeug
auf den Radweg darf, aber schon längst verdrängt hat (oder gar nicht weiss),
dass er hier ja nur 25 km/h fahren darf 🙁
Und überall an den Radwegen Begrenzungsschilder auf 25 km/h aufzustellen
wäre ja auch undenkbar 😰

Ich würde mich, wie ALLE hier in diesem Thread, endlich damit abfinden und mir
außerdem diesen Satz einprägen:
" Gott, gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann"!

Zitat:

@heinkel-bernd [url=https://www.motor-talk.de/.../...dweg-fahren-duerfen-t6757758.html?...]schrieb am 17.
...
Glaubst Du wirklich so sehr an das Gute im Menschen (insbes. Jugendlichen),
die trotz Geschwindikgeitsbegrenzung die Fahrleistung ihres Fahrzeuges auch
auf Fahrradwegen nicht nutzen würden ?
...

Unterschätze nicht "unsere" Jugend!
Schließlich kämpft sie derzeit auch Freitags für die Zukunft der Welt! 😁

Ach creativschrauber.........

Lese ich da Ironie aus Deinen Worten ? (wegen dem 😁)

Zitat:

@heinkel-bernd schrieb am 18. Dezember 2019 um 00:03:32 Uhr:


Ach creativschrauber.........

Lese ich da Ironie aus Deinen Worten ? (wegen dem 😁)

Für Ironie ist es eigentlich viel zu traurig!

Wenn sich Rollerfahrer und auch Radfahrer tolerieren würden,
könnte die gemeinsame Nutzung durchaus klappen, denn mit 45 km/h
auf der Landstraße ist es nicht wirklich lustig.

Ja wenn...

Nur fühlt sich der Rollerfahrer auf der Landstraße oder in der Stadt gemobbt. Und das würde er dann auf dem Radweg dem Fahrradfahrer zurückgeben...

Ich bin dafür... Smarts gehören dort hin...

Zitat:

@Melcus schrieb am 18. Dezember 2019 um 09:51:24 Uhr:


Ich bin dafür... Smarts gehören dort hin...

Dazu passend … wegen der Markenneutralität … Mofa-Fiat.

Ich frage mich gerade, was für einen "Mofa-Führerschein" der Typ da den Beamten gezeigt hat.

Für Mofas gibt es nur Prüfbescheinigungen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Dezember 2019 um 21:14:30 Uhr:


Ich frage mich gerade, was für einen "Mofa-Führerschein" der Typ da den Beamten gezeigt hat.

Für Mofas gibt es nur Prüfbescheinigungen.

Das könnte noch mit der Formulierungskreativität heutiger Journalisten zu erklären sein.
Interessant wäre zusehen, welche Erfahrung die Jugendlichen mit ihren örtlichen Ordnungshütern gemacht haben, das sie davon ausgingen mit der Drosselung durch zu kommen.

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