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40mm und Schneeketten ???

Themenstarteram 10. März 2009 um 19:43

Hi,

nach Umbau am Haus kam ich leider jetzt erst kurz vorm Urlaub zum nachdenken :(

Ich hab ja jetzt das Vogtland Fahrwerk drin ( wohl 40/30 ).

Hab alles letztens erst durch den TÜV gebracht und da steht extra für den Eintrag im Schein :

Verw. von Schneeketten nicht gen.

Problem ist, dass ich auch noch 7,5x15 Alu´s mit WR hab und da in den Papieren steht, dass sie nicht für Schneeketten zugelassen sind.

Bei dem Gutachten für das Fahrwerk steht nur drin, dass es nicht mit Schneeketten geprüft wurde.

 

Frage(n):

1.Kann man mit ner 40er Tieferlegung mit Schneeketten fahren ?

2.Warum darf man auf Alu´s keine Schneeketten fahren ? Andere dürfen mit Alu und Schneeketten fahren, ich nicht.

Es mag sein, dass sie relativ breit sind oder dass es Bedenken gibt wegen dem Tiefbett, aber am verkratzen liegt das wohl nicht, oder ?

3.Kann mir der TÜV irgendwie Bescheid geben, ob ich mit anderen Felgen ( Stahl ) und mit dem Vogtland fahren kann / darf ? Muss ich doch bestimmt Probe vorfahren.

Hab leider nur veraltete WR mit Stahl noch da, mal gucken wo ich welche für ne Woche ausleihen kann :(

 

19 Antworten
Themenstarteram 18. März 2009 um 17:13

gut, hab ja alles falsch gemacht, was nur geht. die opel alu´s hab ich ja schließlich verkauft und dann den stress mit dem eintragen in verbindung mit schneeketten :rolleyes:

dann versuch ich die 15er alus ohne reifen zu verkaufen, die stahlfelgen mit kumho´s und hol mir komplett ne gummies für opel alu´s, die ich mir noch kaufen werde. war halt schön breite felgen im winter zu fahren :(

 

hab übrigens heute die schneeketten drauf gemacht. ist schon ziemlich eng im radhaus, aber es ging, jedenfalls im trockenen.

Zitat:

Original geschrieben von frostixxl

wo erfahr ich eigentlich, ob ich mit den original opel alufelgen ( 15 oder 16" ) mit schneeketten fahren darf ?

müsste doch sonst in den papieren drin stehen, wenn man das nicht dürfte, oder ?

STEHT IN DER BEDIENUNGSANLEITUNG ODER IM FAHRZEUGSCHEIN BZW. -BRIEF!

 

UMRÜSTKATALOG

 

WEINI

Themenstarteram 19. März 2009 um 6:32

also im schein steht da schonmal nix, das weiß ich. beim rest müsst ich gucken, glaub aber kaum, dass ne BE für mich maßgeblich wäre, denn sowas wichtiges sollte nicht dort stehen. wenn es nämlich kracht wird wohl kaum jemand auf die BE verweisen.

brief muss ich mal schauen gehen.

Zitat von frostixxl -Themenstarter

"wo erfahr ich eigentlich, ob ich mit den original opel alufelgen ( 15 oder 16" ) mit schneeketten fahren darf ?"

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

 

......... Bedienungsanleitung nachgeschlagen, ......

Da steht unter "Technische Daten" auf Seite 232, links, folgendes:

Zitat:

Schneeketten

Einschränkungen

Verwendung von Schneeketten nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig.

Auf Reifen der Größen 205/55 R16 und 205/60 R15 sind Schneeketten nicht zulässig.

.....................

Zitat von Frosti:

"müsste doch sonst in den papieren drin stehen, wenn man das nicht dürfte, oder ?"

Nein, bei mir nicht!

Mfg Whobody

Themenstarteram 20. März 2009 um 10:07

heißt im umkehrschluß, dass du welche auf 195/65R15 fahren darfst, oder ?

 

EDIT:seh grad, du hast ja nicht mal die einschränkung mit den alu´s geschrieben.

du darfst also echt keine schneeketten fahren bei 15 oder 16" stahl bei dieser bereifung ?

die gekauften schneeketten von mir passen natürlich auf die 195/65R15, aber sie würden auch auf die 205/60R15 passen, daher versteh ich die opel angaben nicht. die dürften im abrollumfang ect. identisch sein.

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