ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. 4-Achser mit Anhänger?

4-Achser mit Anhänger?

Themenstarteram 1. Dezember 2019 um 13:52

Hallo liebe Gemeinde,

ich mal wieder. Wir möchten mit unserem 4-Achser Abroller gerne einen 2-achsigen Abrollanhänger ziehen. Das Zugfahrzeug hat 32 to zGG (technisch zulässig 35 to, aber hier uninteressant) und ist von der Front bis zum Zugmaul (Unterfahrschutz nicht mit einberechnet) ca. 8,20m lang.

Der Abrollanhänger wäre auch so um die 8m lang (für 6,50m Container) mit einem zGG von 16-18 to.

Sollte doch prinzipiell ohne weiteres möglich sein oder? Oder habe ich irgendwas übersehen oder vergessen? Von der Länge her wäre ich bei ca. 16 - 16,50m von erlaubten 18,75m. Gefahren werden sollen die großen 35 ccm Container. Natürlich nur im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts von 40 to.

Einsatz wären Abbruchbaustellen wo in der Regel leichte Abfälle gefahren werden (Holz, Mischabfälle, Schrott), das heißt in der Regel so um die 6-7 to pro Container.

Danke schonmal!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie kommst du von Zulässigem Gesamtgewicht auf Zulässiges Gesamtzuggewicht? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Kommt darauf an was für eine Anhängelast eingetragen ist, zwecks Anhänger und Anhängerkupplung. Ist jetzt aber nicht so selten das an einem 4 Achser mal ein 3 oder 4 Achs Tieflader hängt.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

@HobbyRennfahrer schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:52:25 Uhr:

Hallo liebe Gemeinde,

Das Zugfahrzeug hat 32 to zGG (technisch zulässig 35 to, aber hier uninteressant)

Doch ist relevant - Dein Gesamtzugsgewicht darf 32T nicht übersteigen (inkl. Anhänger)

Anhänger an 4 Achser sind grundsätzlich nicht verboten, darf die Gesamtlänge von 18,75m nicht übersteigen. Und in Deinem Fall das Gesamtzug nicht höher als 32T.

Düfte aber mit einem Hänger "echt scheisse" zu fahren sein, denn üblicherweise mit einem 4 Achser - meistens Kipper, wenig Überhang.

Wie kommst du von Zulässigem Gesamtgewicht auf Zulässiges Gesamtzuggewicht? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Kommt darauf an was für eine Anhängelast eingetragen ist, zwecks Anhänger und Anhängerkupplung. Ist jetzt aber nicht so selten das an einem 4 Achser mal ein 3 oder 4 Achs Tieflader hängt.

Themenstarteram 1. Dezember 2019 um 15:47

Zitat:

@doedl schrieb am 1. Dezember 2019 um 15:35:22 Uhr:

Zitat:

@HobbyRennfahrer schrieb am 1. Dezember 2019 um 14:52:25 Uhr:

Hallo liebe Gemeinde,

Das Zugfahrzeug hat 32 to zGG (technisch zulässig 35 to, aber hier uninteressant)

Doch ist relevant - Dein Gesamtzugsgewicht darf 32T nicht übersteigen (inkl. Anhänger)

Anhänger an 4 Achser sind grundsätzlich nicht verboten, darf die Gesamtlänge von 18,75m nicht übersteigen. Und in Deinem Fall das Gesamtzug nicht höher als 32T.

Düfte aber mit einem Hänger "echt scheisse" zu fahren sein, denn üblicherweise mit einem 4 Achser - meistens Kipper, wenig Überhang.

Verstehe ich jetzt nicht. Die gesamte Anhängerkombination darf doch 40 to haben? Das Gewicht vom Motorfahrzeug (hier zGG von 32 to) darf bloß nicht überschritten werden.

Schau doch einfach mal in deiner Zulassungsbescheinigung nach was du dort für eine Anhängelast eingetragen hast, dann ist das eine ganz normale Kombination aus LKW und Anhänger.

Wenn alle gesetzlichen Vorgaben wie zgzgw Länge Breite und Höhe des Zuges eingehalten werden und die entsprechende Zugvorrichtung eingetragen ist steht dem Ganzen absolut nichts im Wege.

Wenn das stimmen würde was Doedl hier geschrieben hat würde das ja bedeuten das ein 2 Achser incl. Anhänger nur ein gesamt Zuggewicht von 18 t haben dürfte.

Zitat:

@HobbyRennfahrer schrieb am 1. Dezember 2019 um 16:47:52 Uhr:

 

Verstehe ich jetzt nicht. Die gesamte Anhängerkombination darf doch 40 to haben? Das Gewicht vom Motorfahrzeug (hier zGG von 32 to) darf bloß nicht überschritten werden.

Sorry - scheint eine "Verwechslung" zu sein

Bei uns bedeutet ZGG - ZugGesamtGewicht und ist im FZ-Ausweis eingetragen.

Diese können wir auch bei 40Tönnern auf z.B. 32T begrenzen.

Dies aus Gründen der LSVA - Leistungsabhängige Schwerverkehrs Abgabe

Man kann so Zugfahrzeuge reduzieren, welche üblicherweise kaum Gewichte führen, aber der Auflieger kann weiterhin genutzt werden für andere ZugFZ welche dann immer noch 40T fahren können. Somit kann man mit reduzierten Steuern auch mit einem 40T Auflieger Fuhren ausführen. Bezahlt dann aber dank ZGG im Ausweis nur für 32T Steuern.

Zitat:

@worti32 schrieb am 1. Dezember 2019 um 17:38:50 Uhr:

Wenn alle gesetzlichen Vorgaben wie zgzgw Länge Breite und Höhe des Zuges eingehalten werden und die entsprechende Zugvorrichtung eingetragen ist steht dem Ganzen absolut nichts im Wege.

Wenn das stimmen würde was Doedl hier geschrieben hat würde das ja bedeuten das ein 2 Achser incl. Anhänger nur ein gesamt Zuggewicht von 18 t haben dürfte.

Siehe oben

ZGG = ZugsGesamtGewicht

sollte das in D nicht so sein, düfte die Aussage trotzdem stimmen, ausser der Teil der Begrenzung der maixmalen 32T.

das Zulässige Gesamt Gewicht ist auf das Fahrzeug bezogen, nicht die Kombination.

Zitat:

@Zoker schrieb am 1. Dezember 2019 um 16:23:23 Uhr:

Ist jetzt aber nicht so selten das an einem 4 Achser mal ein 3 oder 4 Achs Tieflader hängt.

Ich "sage" nicht, dass es nicht vorkommen kann, oder solche Kombinationen genutzt werden. Fakt ist aber, dass bei üblichen 4-Achsern der Überhang sehr gering ist, und somit ein Rücksetzen mit eine (wie von Dir besagten) Tieflader kein "Kinderspiel" ist. Bin lange genug mit Kipperfahrzeugen (auch geringer Überhang, noch "schlimmer" Welkai) mit Tiefladern rückwärts in Baustellen gefahren.

Selbstverständlich ist das möglich und machbar, aber halt eben, nicht wirklich "angenehm" zu nutzen.

Wobei Ich persöhnlich einen Gliederzug wo der Motorwagen nur einen geringen Überhang besitzt wesentlich lieber rangiere als anders herum.

Zitat:

@worti32 schrieb am 1. Dezember 2019 um 20:08:54 Uhr:

Wobei Ich persöhnlich einen Gliederzug wo der Motorwagen nur einen geringen Überhang besitzt wesentlich lieber rangiere als anders herum.

Wie überall - Jedem was er mag

Und was man unter "gering" versteht, muss oder ist auch nicht für alle gleich.

Mir pers. ist es egal, wieviel oder wie wenig er hat. Fahre nahezu mit jeder "Katschelle". Wenn ich jedoch teilweise den heutigen Fahrern zusehen, dürfte das Rückwärts fahren mit Gliederzügen eher mehr geübt werden, als man das scheinbar sollte oder müsste

:)

Themenstarteram 1. Dezember 2019 um 19:57

Ja okay, wie auch immer. "Meiner" Defintion nach bedeutet zGG zulässiges Gesamtgewicht.

@Zoker

Wie immer; Kurz, knapp, informativ und auf den Punkt gebracht, danke! Habe nachgesehen (leider nur eine Kopie). Unter O.1 steht: 22600.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. 4-Achser mit Anhänger?