350 CGI Knallen bei Gaswegnahme

Mercedes E-Klasse W212

Hi,
Wollte mal fragen ob es beim W212 E350 M272 möglich ist die Schubabschlatung zu deaktivieren, sodass er knallt, wie zb ein A45 im Sport Modus?
Mal ganz abgesehn was das für auswirkungen auf einen Katalysator haben könnte. habe leider nichts im Internet gefunden.
Grüße und guten Rutsch

Beste Antwort im Thema

Was sind das denn für Fragen in der letzten Zeit? Ich bin froh, das ich hier Hilfe für den Betrieb eines "normalen" Autos bekomme und Du willst so einen Unsinn.
Willst Du aus dem Auto eine Krawallbüchse machen? Kauf die doch lieber einen alten "Dreier" , breit tief Scwarz und laut, das passt einfach besser.'
Ich bin so froh ein ruhiges, kraftvolles Auto zu haben und möglichst wenige auf der Straße sehe die "knallen".
Warum kaufst du dir nicht den A45 und lässt es knallen, das passt doch viel besser zu dem Auto. Mit dem 350er wirkst Du doch nur wie ein Bubi der sich (auf Pump?) ein großes Auto geholt hat und mit den großen Hunden (Sportwagen) pinkeln gehen will und das wirkt bei dem Wagen einfach nur lächerlich (für Dich als Person!)
Das musste ich jetzt einfach mal loswerden.

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Dazu fällt mir ein Userkommentar zum Klappenauspuff ein:
"Nur leider fahren zuviel Spacken rum, die machen die Klappen in der Stadt auf. Glauben diese Vollidioten eigentlich, dass irgendein Fußgänger oder Kaffeebesucher sie jetzt bewundert?"

Darauf die Antwort: Ja, die glauben das wirklich!
Arme Irre...

Und solche Zitate werden auch noch verbreitet. Hätte ich hier Moderationsfunktion, Dein Beitrag wäre editiert und Du hättest PN, @Bert1956. In einem Satz "Spacken" und "Vollidioten" sowie im nächsten Abschnitt "Irre".

Die gesetzliche Lage lässt sowohl Klappenanlagen als auch Elektronikänderungen im Bereich Backfire, Throttle-Blip & Co zu. Man kann sogar sein Fahrzeug völlig legal brüllend laut machen - und wenn man 150 dB Standgeräusch hätte, so wäre dies auch nicht zu beanstanden (ich habe 100 dB!). Entscheidend - und reguliert - ist das Fahrgeräusch. Dieses wird im 3ten Gang bei Vollgas und 50km/h ermittelt. Nicht wenige Fahrzeuge machen hier einfach die Klappenanlage zu oder schließen sogar die Drosselklappe etwas, damit die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das kann man verurteilen und für eine Gesetzesverschärfung plädieren, aber die Eigner von solchen Fahrzeugen zu beleidigen halte ich für sittlich tiefste Stufe.

Zusammenfassend: Was ein Fahrzeug im Schubbetrieb / beim Schalten / im Stand / unter Volllast in den Gängen 1+2+4+5+6+7+8+9 für einen Lärm macht, ist unbeachtlich und nicht reguliert.

Auch ich bin gegen Klappenanlagen. Zwar liebe ich sie für mich persönlich, weil ich eben je nach Lust und Laune die Lautstärke variieren kann. Gleichwohl sehe ich ein riesiges Missbrauchspotential, weshalb ich mich gegen sie wende.

Das Thema Backfire / Throttle Blip & Co stellt sich zudem NUR bei hohen Drehzahlen (ab ca. 4.000 u/min) - und wer mit 4.000 u/min in der Stadt rumrollt, der macht ohnehin ein heiden Krach!

Abschließend: Es fällt mir schwer zu glauben, dass sich jemand bewusst für den E350 entscheidet und dann extrem viel modifiziert. Sachen, die er ab Werk im E63 bekommen könnte. Da fragt man sich schon - warum nicht E63, wenn es nicht ökonomische Gründe hatte. Ich jedenfalls hätte den E500 nicht gekauft, hätte ich gewusst, dass dieser im 212er - entgegen der Auslegung im 211er - akustisch völlig kastriert war. Probefahrt war halt bei uns in der Region im Vorfeld unmöglich.

Danke Jmg fuer die einzig interessante Antwort. 63er waere natürlich die Alternative aber den kann ich mir nicht leisten. Alleine die Versicherung uebersteigt den Jahreskonsum an Sprit meines 350ers. Habe SF4 und bin unter 25, das ist extremst teuer für mich

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 5. Januar 2017 um 12:48:33 Uhr:


Und solche Zitate werden auch noch verbreitet. Hätte ich hier Moderationsfunktion, Dein Beitrag wäre editiert und Du hättest PN, @Bert1956. In einem Satz "Spacken" und "Vollidioten" sowie im nächsten Abschnitt "Irre".

Die gesetzliche Lage lässt sowohl Klappenanlagen als auch Elektronikänderungen im Bereich Backfire, Throttle-Blip & Co zu. Man kann sogar sein Fahrzeug völlig legal brüllend laut machen - und wenn man 150 dB Standgeräusch hätte, so wäre dies auch nicht zu beanstanden (ich habe 100 dB!). Entscheidend - und reguliert - ist das Fahrgeräusch. Dieses wird im 3ten Gang bei Vollgas und 50km/h ermittelt. Nicht wenige Fahrzeuge machen hier einfach die Klappenanlage zu oder schließen sogar die Drosselklappe etwas, damit die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das kann man verurteilen und für eine Gesetzesverschärfung plädieren, aber die Eigner von solchen Fahrzeugen zu beleidigen halte ich für sittlich tiefste Stufe.

Gaaanz ruhig, mein lieber. Wenn dir die Meinung von anderen Usern nicht gefällt, ist das noch lange kein Grund hier den Blockwart heraushängen zu lassen.

Und ja, auch meine Meinung ist, daß Leute, die in der Nacht mit 150db durchs Wohngebiet feuern, nicht ganz knusper in der Birne sind. Und dies ist sicher nicht moderationswürdig. Ich habe hier niemanden persönlich angegriffen. Allerdings kann ich nicht verhindern, wenn sich andere User die Jacke die ihnen passt auch anziehen.

Zur Lautstärke.
Du solltest weiterhin keinen solchen Unsinn hier verbreiten.
Es ist nicht richtig was du erzählst. Du darfst nicht im Stand 150db haben und Krach machen wie du willst. Ob laute Musik oder Auspuffgeräusch, du darfst nicht ungestraft die Nachbarn nachts aus dem Schlaf holen.
Es gibt jede Menge Gesetze und Vorschriften dazu. Vom Bundes-Immissionsschutzgesetz bis zur Verkehrslärmschutzverordnung.

Die Ermittlung ist nicht im 3ten Gang bei Vollgas und 50km/h. Das funktioniert auch gar nicht. Im 3. und Vollgas sind die meisten bei 150 km/h oder so.
Im Fahrzeugschein steht vermerkt: Standgeräusch bei Drehzahl und Fahrgeräusch. Abweichungen können geahndet werden.

Hier gibts Wissenswertes rum um den Auspuff.

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Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:06:10 Uhr:


Wenn dir die Meinung von anderen Usern nicht gefällt, ist das noch lange kein Grund hier den Blockwart heraushängen zu lassen.

Und schon wieder eine Beleidigung - ja, das wäre strafrechtlich relevant!

Zitat:

Zur Lautstärke.
Du solltest weiterhin keinen solchen Unsinn hier verbreiten.
Es ist nicht richtig was du erzählst. Du darfst nicht im Stand 150db haben und Krach machen wie du willst.

Wovon redest Du? Es ging mir um das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Stand- und Fahrgeräusch.

Zitat:

Die Ermittlung ist nicht im 3ten Gang bei Vollgas und 50km/h. Das funktioniert auch gar nicht. Im 3. und Vollgas sind die meisten bei 150 km/h oder so.

Richtlinie 84/372/EWG

Und freilich kann man in jedem Gang zwischen Leerlauf- und Abregeldrehzahl Vollgas geben!

Zitat:

Im Fahrzeugschein steht vermerkt: Standgeräusch bei Drehzahl und Fahrgeräusch. Abweichungen können geahndet werden.

Sachbezug?

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 5. Januar 2017 um 14:20:27 Uhr:



Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:06:10 Uhr:


Wenn dir die Meinung von anderen Usern nicht gefällt, ist das noch lange kein Grund hier den Blockwart heraushängen zu lassen.

Und schon wieder eine Beleidigung - ja, das wäre strafrechtlich relevant!

Weder schon wieder, noch eine Beleidigung und schon gar nicht strafrechtlich relevant.

Auch deine anderen Äußerungen sind alles andere als fundiert.
Einmal gings um das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Stand- und Fahrgeräusch und kurze Zeit später fragst du nach den Sachbezug eben meiner gleichlautenden Angabe.
Du scheinst mir doch sehr verwirrt.

Diese Aussage ist und bleibt Blödsinn: Man kann sogar sein Fahrzeug völlig legal brüllend laut machen.
Dies zeugt von Rücksichtlosigkeit ohne Ende und ist imho asozial(im sinne von nichtsozial)!

Da man mit dir offensichtlich nicht diskutieren kann, lasse ich es hier sein.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 5. Januar 2017 um 14:31:25 Uhr:


Weder schon wieder, noch eine Beleidigung und schon gar nicht strafrechtlich relevant.

Also willst Du Dich nicht entschuldigen und bleibst dabei?

Zitat:

Auch deine anderen Äußerungen sind alles andere als fundiert.
Einmal gings um das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Stand- und Fahrgeräusch und kurze Zeit später fragst du nach den Sachbezug eben meiner gleichlautenden Angabe.

Nein Bert. Da hast Du mich missverstanden. Gemeint ist Folgendes:
Der Wert, der unter U.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt ist - Fachbezeichung "Standgeräusch", wird nicht reglementiert. Hier kann jeder beliebige Wert ohne Grenze eingetragen werden. Der Wert unter U.3 - Fahrbezeichung "Fahrgeräusch" - eingetragen ist, ist hingegen stark reglementiert. Wie diese Werte ermittelt werden, findet sich in von mir zitierter EWG-Norm.

Warum gibt es dann den Standgeräusch-Wert, wenn er doch keinerlei Beschränkungen unterliegt? Nun, die Fahrgeräuschmessung ist - wie dargestellt (Vollgas, 3ter Gang, 50km/h) - äußerst komplex und durch die Behörden vor Ort nicht nachzuvollziehen. Deshalb wird das Standgeräusch ermittelt und eingetragen, so dass die Beamten auch ohne Fahrgeräuschmessung etwaigen Manipulationen und/oder Verschleiß auf die Schliche kommen können.

... nach diesen erläuternden Worten könnten wir zumindest hier im Thread das "Geräusch" vielleicht ein wenig mildern?

Ausdrückliches "Bitte" an alle Seiten.

Hier noch etwas für Interessierte.

FM

Zitat:

@grilli9 schrieb am 5. Januar 2017 um 11:13:21 Uhr:



Zitat:

@F1453 schrieb am 5. Januar 2017 um 10:53:30 Uhr:



Dürfen Standgeräusch und Fahrtgeräusch lauter als im Fahrzeugschein sein? Und wenn ja bis wieviel Dezibel wäre die Obergrenze wo der TÜV noch grünes Licht gibt?

Ich denke mal daß dies dem Fragesteller nicht interessiert und der TÜV davon auch nicht unbedingt was mitbekommt wenn man es dort nicht "Knallen" lässt.

Ich tippe mal: Solch "gewünschtes Knallen" ist nicht im Fahrzeugschein vermerkt und denke das es auch nicht im grünen Bereich liegt. 🙂

Falls du es nicht gemerkt hast, die Frage habe ich nicht dem Threadersteller gestellt, sondern jemand anderem. 😉 Ausserdem war das eine erweiterte Fragestellung. Kleiner aber grosser Unterschied. 🙂

Zu deinem Kommentar mit dem TÜV "wenn man es nicht Knallen lässt" - hab mich dumm und dämmlich totgelacht als ich das gelesen habe. 😁

Warste schon mal in einer E1-Tüv-Teilegutachten Erstellung dabei? Dann hättest du sicherlich mitbekommen, dass die Leute vom TÜV Standgeräusch und Fahrtgeräusch Emissionen messen. Mit anderen Worten da wird das Gaspedal richtig reingedrückt bei der Messung und das Knallen hört man danach mit Sicherheit.

Zitat:

Zu deinem Kommentar mit dem TÜV "wenn man es nicht Knallen lässt" - hab mich dumm und dämmlich totgelacht als ich das gelesen habe. 😁

Warste schon mal in einer E1-Tüv-Teilegutachten Erstellung dabei? Dann hättest du sicherlich mitbekommen, dass die Leute vom TÜV Standgeräusch und Fahrtgeräusch Emissionen messen. Mit anderen Worten da wird das Gaspedal richtig reingedrückt bei der Messung und das Knallen hört man danach mit Sicherheit.

Wenigstens hat Dir meine Unwissenheit zum Lachen verholfen - Lachen ist ja Gesund!🙂😁😁😁 (Sollte also nicht zum Tot führen)

Ja, wie ich schon feststellte: Ich bin auf diesem Gebiet was Knallanlagen,... betrifft unwissend, da ich mich mit dem Thema nie auseinander gesetzt habe.
Dachte daß man dies Steuern/Schalten,... kann - mit Schalter, Elektronischem Eingriff,...
Wie auch immer - daß es immer Knallt wenn man mal reinsteigt war mir so nicht bewusst. Ehrlich gesagt finde ich es dann noch bedenklicher - weil man so auch um 2 Uhr in der Früh die Anwohner um Ihren Schlaf bringt od. man das zügige Fahren unterlässt.
Mag sein daß nun auch nicht alles ganz richtig ist was ich mir da zusammendenke, aber dazu hab ich wohl zu wenig Knall!😉

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