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311 Cupholder temperiert

Mercedes GLE W167

Hallo,

habe gestern meinen GLE 300 d abgeholt... in der Zubehörliste steht folgender Code:

311 Cupholder temperiert

..ich sehe hier 2 Knöpfe...aber wo kann ich wärmen oder kühlen?

Habe den Verdacht dass die Funktion nicht dabei ist...

Cupholder GLE
25 Antworten

Der TE hat es in der Ausstattungsliste. Es ist ncht vorhanden, also wurde etwas nicht geliefert und muß nachgebessert werden. Recht einfacher Fall.
Falls nötig müssen sie halt neue Kabel legen und nicht nur den Halter tauschen.

Zitat:

@Icewall schrieb am 26. Juli 2023 um 10:00:19 Uhr:


vielleicht erst einmal AUSPROBIEREN und dann einen sinnlosen Thread erstellen.

Oh und vielleicht in die Betreibsanleitung schauen 😮)

Na, schlechten Tag gehabt?

So wie ich es verstanden habe, ist es ein Gebrauchtwagen. Da ist normalerweise die Ausstattungsliste unverbindlich. Somit wäre eine Reklamation sinnlos.

Ne ne!! Gerade bei gebrauchten Fahrzeugen muss die Ausstattung so sein wie angeboten!! Sonst wäre es ein gesetzeswidriges Lockangebot. Man kann kein Auto anpreisen mit xyz Ausstattung und bei Abholung hat es dann nur x oder y Ausstattung. Ist genau wie mit der Angabe der Energieklasse. Wird es mit B oder C angegeben, darf es dann auch nicht D haben. Dann hat der Händler ein riesen Problem! So einfach ist das nicht.

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Ich würde da sofort die Generalstaatsanwaltschaft einschalten. Was für ein schlimmes Verbrechen. Ein GLE ohne temperierbare Cupholder ist nicht brauchbar.

Zitat:

@holle9 schrieb am 28. Juli 2023 um 09:46:32 Uhr:


Ich würde da sofort die Generalstaatsanwaltschaft einschalten. Was für ein schlimmes Verbrechen. Ein GLE ohne temperierbare Cupholder ist nicht brauchbar.

Ist ja jetzt ein bißchen übertrieben. Der Händler soll auf seine Kosten nachrüsten und gut ist. Oder, falls der temp. Cupholder nicht benötigt wird, einen entsprechenden Nachlass geben. Und gut ist das muss der Themeneinsteller für sich entscheiden. Ich brauche z.Bsp. keinen temperierten. Denn die Halterung kann man dann leicht herausnehmen und hat eine zusätzliche Ablagefläche. Nur: was mir verkauft wurde, sollte auch vorhanden sein. So einfach ist das.

@saabinchen61
Mein Beitrag war ironisch gemeint. Ich würde den Verkäufer zwar mal darauf ansprechen, aber kein großes Thema daraus machen.

Ich hatte sowas auch mal und der VK hat sich dann mit gebrauchten Felgen für den Winter sehr entgegenkommend gezeigt.

Zitat:

@holle9 schrieb am 28. Juli 2023 um 10:14:47 Uhr:


@saabinchen61
Mein Beitrag war ironisch gemeint. Ich würde den Verkäufer zwar mal darauf ansprechen, aber kein großes Thema daraus machen.

Ich hatte sowas auch mal und der VK hat sich dann mit gebrauchten Felgen für den Winter sehr entgegenkommend gezeigt.

Sorry, dann hab ich es missverstanden. 🙂 laß sich etwas „härter“. Ja, sowas zum Beispiel. Sowas ist auch immer eine gute Lösung. Wie gesagt: ich habe dann immer das zusätzliche Fach lieber als einen temperierten cupholder. Und wäre dann für Alternativen immer offen. Nur so ganz kommentarlos schlucken würde ich es nicht.

Üblicherweise steht aber aus gutem Grund auf einem Gebrauchtwagenkaufvertrag bzw. dem Angebot im Netz zuvor "Ausstattungsirrtümer vorbehalten" bzw. weißt der Kaufvertrag nicht alle Ausstattungen so penibel aus wie bei einer Neuwagenbestellung.
Denn nicht immer lässt sich ganz verlässlich alles erkennen. Wenn man das Fahrzeug nicht mal selbst konfiguriert hat bzw. genaue Datenquellen hat, ist man auf die Angaben des Vorbesitzers angewiesen. (Selbst die FGN-Abfrage ist nicht immer richtig). Auch könnte ja der Vorbesitzer etwas selbst verändert haben.

Aber freundlich nachfragen beim Händler kostet tatsächlich nichts ...

Zitat:

@Sethos2020 schrieb am 28. Juli 2023 um 14:28:45 Uhr:


Üblicherweise steht aber aus gutem Grund auf einem Gebrauchtwagenkaufvertrag bzw. dem Angebot im Netz zuvor "Ausstattungsirrtümer vorbehalten" bzw. weißt der Kaufvertrag nicht alle Ausstattungen so penibel aus wie bei einer Neuwagenbestellung.
Denn nicht immer lässt sich ganz verlässlich alles erkennen. Wenn man das Fahrzeug nicht mal selbst konfiguriert hat bzw. genaue Datenquellen hat, ist man auf die Angaben des Vorbesitzers angewiesen. (Selbst die FGN-Abfrage ist nicht immer richtig). Auch könnte ja der Vorbesitzer etwas selbst verändert haben.

Aber freundlich nachfragen beim Händler kostet tatsächlich nichts ...

Angaben, die ein Kfz-Händler in einem Internetinserat zur Ausstattung eines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs macht, führen zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB, wenn sich der Verkäufer davon vor Abschluss des Kaufvertrages nicht eindeutig distanziert. Der Hinweis „Irrtümer vorbehalten“ in dem Inserat ändert daran nichts.
An einer eindeutigen Distanzierung oder Richtigstellung fehlt es, wenn ein im Vorfeld des Vertragsschlusses (z. B. in einem Inserat) genanntes Ausstattungsmerkmal im schriftlichen Kaufvertrag schlicht nicht mehr erwähnt wird.
OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2016 – 28 U 2/16

Zitat:

@Muffti schrieb am 26. Juli 2023 um 10:15:35 Uhr:


Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Gefährt, allzeit gute Fahrt. Auf die dumme Sprüchen von anderen machen Sie sich nicht daraus ,Klugscheißer gibt des oft genug auf solche Seiten.
Sie haben 2 Taster womit Sie getrennt linke und rechte Couphalter heizen oder kühlen können in dem Sie beim ersten mal drücken kühlen zweitem mal drücken heizen können. Bei meinem GLE300d Bj.22 habe ich nur ein Taste.

Welche Becher/Gefäße sind ideal in Bezug auf die Passform und Temperierleistung?
Gibt es entsprechende im Zubehör?
Habt ihr einen Tip?

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