30mbar -> 50mbar Problem...
Servus,
ich habe ein kleines Problemchen...
Mein Wohnwagen hat als "Boardspannung" 30mbar anliegen. Soweit alles gut. Nun wollte ich für meinen Weber Gasgrill eine Aussensteckdose montieren, ist ja kein Problem.
Allerdings gibt es derzeit kein Umrüstsatz für den Webergrill von 50mbar auf 30mbar.
Nun meine Idee, im Gaskasten einen 2. Druckminderer zu montieren.
Ich möchte also theoretisch die Gasflasche ohne Druckminderer anschliessen, von der Gasflasche und einem kurzen Schlauchstück (wie bisher) auf ein T-Stück.
Hinter dem T-Stück Richtung Verteiler im Wohnwagen einen 30mbar Druckminderer, Richtung Gas-Aussensteckdose einen 50mbar Druckminderer.
Gibt es die Teile überhaupt?
Gasflaschenanschluß ohne Druckminderer?
Druckminderer die in der Leitung montiert werden?
Grüße
Totti
38 Antworten
Hallo Totti,
es gibt seid Einführung der EN1949 Hochdruckschläuche, die dazu dienen die Flasche mit dem Druckregler zu verbinden. Der Druckregler wird dabei an der Gaskastenwand befestig, und direkt mit dem Rohr verbunden.
Es gibt sichrlich auch die Möglichkeit, zur Not mittels Übergangsstücken, einen Druckregler in die Rohrleitung einzubinden.
Schlußendlich bewegst du dich damit aber jenseits jeglicher Legalität. Denn ein weiterleiten des Gases durch die Rohrleitung mit vollem Flaschemdruck ist so nicht zulässig.
Eine Überlegung wäre noch den Druck an der Flasche auf 50mbar zu reduzieren und hinter dem Abgang zur Gassteckdose dann von 50 auf 30 mbar zu reduzieren.
Dafür gibt es einen speziellen Druckminderer (nicht billig) der zwar auch nicht zugelassen wird, oft aber geduldet.
Die Vernunftslösungen sehen so aus, das du zum einen eine 2.Gasflasche mitführst und diese mit einem 50mbar Regler versiehst, oder dir einen 30mbar Grill kaufst..... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
Die Vernunftslösungen sehen so aus, das du zum einen eine 2.Gasflasche mitführst und diese mit einem 50mbar Regler versiehst, oder dir einen 30mbar Grill kaufst..... 😁
Hehe, letzteres ist unmöglich, Weber ist wie eine Religion... 😉 😁
Aber die Idee ist verdammt gut! Ich montiere einfach an die 2. Flasche ein 50mbar Regler und füttere damit nur die Leitung für die Aussendose. Warum in der ferne Schweifen, wenn das Gute liegt so nah... 😉 😁
Grüße
Totti
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
Hallo Totti,
Eine Überlegung wäre noch den Druck an der Flasche auf 50mbar zu reduzieren und hinter dem Abgang zur Gassteckdose dann von 50 auf 30 mbar zu reduzieren.
Dafür gibt es einen speziellen Druckminderer (nicht billig) der zwar auch nicht zugelassen wird, oft aber geduldet.Die Vernunftslösungen sehen so aus, das du zum einen eine 2.Gasflasche mitführst und diese mit einem 50mbar Regler versiehst, oder dir einen 30mbar Grill kaufst..... 😁
Hallo Loeti + Totti
Die Überlegung mit einem Druckminderer 50 - 30 mBar ist nicht schlecht. Das wird öfter gemacht als man denkt.
Loeti, du meinst, die Dinger sind nicht zugelassen? Irrtum! Sie sind aber meines Wissens nur als Vorschaltregler zugelassen, wenn du in ein Fahrzeug ein Ersatzgerät ( z.B. Kocher ) mit 30 mBar einbauen mußt und der Rest der Gasanlage noch auf 50 mBar läuft.
Das Vernünftigste ist wahrscheinlich, eine Flasche beim Grill hinstellen. Mit 50 mBar-Regler dran und mit Hochdruckschlauch anschließen.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von bauhenkel
Hallo Loeti + Totti
Die Überlegung mit einem Druckminderer 50 - 30 mBar ist nicht schlecht. Das wird öfter gemacht als man denkt.
Loeti, du meinst, die Dinger sind nicht zugelassen? Irrtum! Sie sind aber meines Wissens nur als Vorschaltregler zugelassen, wenn du in ein Fahrzeug ein Ersatzgerät ( z.B. Kocher ) mit 30 mBar einbauen mußt und der Rest der Gasanlage noch auf 50 mBar läuft.Das Vernünftigste ist wahrscheinlich, eine Flasche beim Grill hinstellen. Mit 50 mBar-Regler dran und mit Hochdruckschlauch anschließen.
Klaus
Hallo Klaus,
sicher hast du recht das diese Variante öfter genutzt wird, zumal immer mehr Einbaugerätehersteller die 50mbar Geräte aus ihrem Angebot streichen.
Du hast auch richtig verstanden das diese Regler ausschließlich als Vorschaltregler und nicht als Flaschenregler genuzt werden können.... ich hatte gedacht das ergäbe sich aus dem Druckverhältnis 50=>30mbar von allein.....
Was meinen Irrtum angeht, möchte ich dich bitten diesen dann auch zu belegen und nicht irgendwelche Gerüchte zu streuen. Die Vorschaltregler sind nach DIN/DVGW geprüft, was noch lange nicht heißt, das auch ihre Verwendung in Wowa oder Womo zugelassen ist.
Bisher habe ich zumindest nichts davon gehört oder gelesen, das die DIN/EN1949 die Verwendung solcher Regler gut heißt oder gar vorsieht....
Produktbeschreibung dazu:
Zitat:
Dieser Regler reduziert den Druck von 50 auf 30 mbar, um z.B. bei einer alten 50 mbar Anlage neue, eingebaute Geräte in 30 mbar zu betreiben. Wird in die Leitung vor dem Gerät eingebaut. Beidseitig Schneidringverschraubung 8 mm. Nur Übergangslösung, TÜV-geduldet! DIN DVGW geprüft.
Abschließend noch die Frage, wozu du bei gesonderter Gasflasche mit eigenem 50mbar Regler einen Hochdruckschlauch benötigst?
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Naja, wenn ich nun 50mbar im Wohnwagen hätte wäre es wohl einfacher, eine Leitung weiter auf 30mbar zu reduzieren.
Aber leider ist es ja andersrum... 😁
Nun, ich habe mal grad geschaut, ich habe sogar noch einen neuen 50mbar Regler. Ich montiere einfach einen 2. Kreislauf, ich hätte eh eine neue Leitung aus dem Gaskasten legen müssen. Also einen 50mbar Kreislauf nur für die Aussendose.
Eine Gasflasche am Tisch oder am Grill möchte ich lieber doch nicht stehen haben, ist doch eher unelegant... 😉 😁
Grüße
Totti
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
..... Die Vorschaltregler sind nach DIN/DVGW geprüft, was noch lange nicht heißt, das auch ihre Verwendung in Wowa oder Womo zugelassen ist.
Bisher habe ich zumindest nichts davon gehört oder gelesen, das die DIN/EN1949 die Verwendung solcher Regler gut heißt oder gar vorsieht....
hallo
ja was nun?
gilt plötzlich nur mehr das als zulässig was ausdrücklich wo drinnen steht?
wenn das ding ohne einschränkung auf die verwendungsweise eine DIN/DVGW zulassung hat
und andererseits die EN1949 nicht ausdrücklich die verwendung untersagt dann gehe ich mal jedenfalls für mich davon aus dass das zulässig ist
warum denn nicht ...?
*grübel*
lg
g
hallo,
es steht weder in der DIN/EN1949 noch im Arbeitsblatt G607, das die Verwendung von Gardenaschläuchen für Gasanlagen unzulässig ist, baust du sie deshalb ein?
Gerade bei Gasanlagen steht haarklein beeschrieben was zulässig ist, alles andere, was da nicht steht liegt automatisch in der Verantwortung des Anlagenerstellers, bzw. dessjenigen der die vorhandene Gasleitung durch den Gardenaschlauch ersetzt....
Zudem ist auch haarklein geregelt wer solche Gasanlagen erstellen, verändern bzw. in Betrieb setzen darf.
Danach geht es im Schadensfall auch bei der Haftung!
Eine Prüfung heißt zwar das sie nach DIN/DVGW grundsätzlich für Gasanlagen geeignet sind, aber das bedeutet halt nicht, das es auch für alle Verwendungszwecke inkl. Wowa und Womo zugelassen ist.
Was ist daran sooooo schwer zu verstehen?
hallo
du selbst hast geschrieben das ding hat eine DVGW zulassung
das unterscheidet es ja mal fundamental vom gardenaschlauch
aber macht halt wie ihr glaubt
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von dudo_0159
hallo
du selbst hast geschrieben das ding hat eine DVGW zulassung
das unterscheidet es ja mal fundamental vom gardenaschlauchaber macht halt wie ihr glaubt
lg
g
Hallo dudo,
nimm es mir nicht übel, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil 😁
Ich habe nirgends geschrieben das diese Vorschaltdruckregler DIN/DVGW zugelassen sind, sondern das Gegenteil!
Sind nur DIN/DVGW geprüft, was noch lange keine pauschale Zulassung für alle Lebenslagen ist.
Beispiel:
Eine Spurverbreiterung mit Prüfzeichen darf nur wegen dem Prüfzeichen auch nicht auf jedem Fahrzeug verbaut werden bei dem man sie irgenwie drantüddeln kann....
Es gibt T-Stücke die aus einem Flaschenanschluss zwei machen. Also bräichte man nicht mal eine zweite Flasche.
Unser Campingladen hier hat die da und hat mir gesagt, das man die dafür benutzten kann. Obs zulässig ist kann ich aber nicht sagen.
MFG Sebastian
Hi,
also zum Thema Zulässigkeit von den 50 mBar -> 30 mBar Druckreglern ist das im Prinzip ganz einfach. Die Dinger dürfen nicht im Wohnwagen / Wohnmobil eingebait werden, da lt. DVGW Arbeitsblatt G607 die Gasanlage entweder 50 mBar (Altanlagen) oder 30 mBar haben darf. Beide Drücke in einer Anlage sind nicht zulässig. Problematisch sind die Zwischenregler auch, weil dadurch bei der Gasprüfung der Prüfdruck von 150 mBar wohl nicht zu den Gasgeräten kommt und somit eine Prüfung der Anlage nicht mehr möglich ist.
@ Tutti-Amun:
Eine feste Installation mit 50 mBar darfst Du nicht mehr bauen. Seit 1.5.05 müssen alle Neuanlagen mit 30 mBar aufgebaut werden. Wenn Du die Gasflasche nicht neben den Grill stellen willst, dann wäre die legale Möglichkeit noch ein längerer Gasschlauch, den Du direkt an die zweite Gasflasche mit 50 mBar Regler im Gaskasten anschließt. Dann noch eine vernünftige Schlauchdurchführung am Gaskasten und am Besten eine Schlauchbruchsicherung.
Hallo!
Fahre seit Jahren mit 2 Druckreglern rum-einer für Grill und Kocher außen (50mB), der originale mit 30mB für innen. Beide gleichzeitig
brauche ich nicht, umschrauben dauert 1 Minute.
Gruß
Hallo Loeti
Jetzt aber! Du hast mich mit deinen Aussagen so unsicher gemacht, daß ich mir heute Auskunft bei einem guten Freund holte. Der baut und repariert Verkaufswägen, repariert WOWA und WOMO, handelt mit Gas und ist Sachverständiger G 607. Er sollte es also wissen!
Und jetzt entschuldige ich mich in aller Form bei dir! Der Fehler lag eindeutig bei mir!
Also, die Vorschaltregler sind DVGW - geprüft, aber nicht offiziell zugelassen! Sie werden vom TÜV geduldet, aber nur zur Versorgung einzelner Geräte, die ausgetauscht werden mußten. Da es praktisch keine 50 mBar - Geräte mehr auf dem Markt gibt, müssen 30er Geräte eingebaut werden. Und da darf man mit diesem Regler reduzieren. Ist aber laut meinem Freund eine Grauzone. Das heißt aber auch, die Dinger werden solange auf dem Markt sein, bis die letzte 50er Anlage verschwunden ist!
Nochwas, diese Regler dürfen nach seiner Auskunft auch nur immer für ein einzelnes Gerät eingesetzt werden! Nicht, wie hier bereits angedacht wurde, 50er Regler an die Flasche und nach dem Abzweig zur Aussendose einen 30er Regler für den Rest des Fahrzeugs.
30er Anlagen sind nach EN 1949 eingebaut ( dafür gibt es auch eine Einbaubescheinigung, die zusätzlich zum gelben Prüfheft dabei sein muß ) und dürfen nicht verändert werden. Und diese EN 1949 gilt ab 1.5.05, für Anlagen aus der Zeit davor gilt noch das alte Recht, also G 607.
Und das, was hier auch schon angedacht wurde, zweite Leitung zur Aussensteckdose mit 50 mBar, laßt die Finger davon! Wenn die Anlage nach dem 1.5.05 eingebaut wurde, also Originalanlage, dann darf sie nicht verändert werden! Und die Aussendose rausnehmen und extra anschließen ist eine Veränderung! Aber das muß der Sachverständige verantworten, wenn was passiert. Vorausgesetzt, die Anlage wird alle zwei Jahre geprüft! Sonst liegt die A....karte beim Besitzer!
Also wirklich das Sinnvollste: 2te Flasche neben den Grill!!!
So, das wär´s erst mal
Gruß
Klaus
Haaalt, noch was. Das mit dem Hochdruckschlauch war ein Versehen von mir! Da war die Hand wieder schneller als das Hirn! Ganz klar, nach dem Flaschenregler brauche ich keinen Hochdruckschlauch.
Zitat:
Original geschrieben von bauhenkel
Hallo Loeti
Jetzt aber! Du hast mich mit deinen Aussagen so unsicher gemacht, daß ich mir heute Auskunft bei einem guten Freund holte. Der baut und repariert Verkaufswägen, repariert WOWA und WOMO, handelt mit Gas und ist Sachverständiger G 607. .......
........Da es praktisch keine 50 mBar - Geräte mehr auf dem Markt gibt, müssen 30er Geräte eingebaut werden. Und da darf man mit diesem Regler reduzieren. .......
hallo
das ist auch genau das was mein gasprüfer anlässlich der G607 gasprüfung zum thema 30mbar gerät in 50mbar anlage gesagt hat ....
lg
g
edit:
und was er auch gesagt hat, ich habs aber net so gut verstanden weil er hat es sehr leise gesagt war was in der richtung:
angenommen die 50mbar steckdose war schon vor in kraft treten der neuen bestimmung an der 30mbar anlage installiert, da wuesste er jetzt eigentlich auch keinen grund warum das nicht zulässig wäre ...
lg
g