26 mal geblitzt, 47 Punkte (?) nun ist der Lappen weg

In München hat ein Motorradfahrer geglaubt, man könne ihm nichts, wenn er zu schnell durch die Radarfalle fährt. Im Richard-Strauss-Tunnel hat er innerhalb weniger Wochen 26 mal die Radarfalle ausgelöst und gedacht, man könne ihn nicht erwischen, da ja sein Nummernschild auf den Fotos nicht sichtbar ist.

Die Damen und Herren Ordnungshüter legten sich aber auf die Lauer ....
Hier die ganze Geschichte auf Spiegel Online.

🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 8. Dezember 2015 um 22:37:47 Uhr:


Und?
Wie war jetzt Deine Frage dazu ....

Ich wusste nicht, dass man hier Fragen stellen

muss

. Daher extra für dich: War dir bewusst, dass sich die Damen und Herren der Polizei in solchen Fällen auf die Lauer legen?

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Zitat:

@MvM schrieb am 11. Dezember 2015 um 22:36:11 Uhr:



Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 10. Dezember 2015 um 21:41:38 Uhr:


In Deutschland wird weder Kleidung, noch Motorrad sondern der Fahrer verurteilt. Die von dir aufgezählten Erkennungsmerkmale sind keinen Pfifferling wert. Spätestens wenn ich bei der Gerichtsverhandlung einen ähnlich aussehenden Fahrer, Bruder, im besten Fall meinen Zwillingsbruder präsentiere, wird alles eingestellt weil die Beweisführung anhand der Bilder nicht eindeutig möglich ist!

NT

Erst mal jemanden präsentieren, der genau so aussieht. Nicht jeder hat einen Zwillingsbrunder, der sich zufällig zu dieser Uhrzeut am selben Ort aufhällt.

Du verstehst die deutsche Rechtssprechung nicht. Ich brauch auch keinen Zwillingsbruder, das war nur ein Beispiel.

Ganz einfaches Beispiel nochmal. Stell dir vor der Polizei wäre der Motorradfahrer jetzt entkommen und sie hätte nur dieses Foto. Dann macht die Polizei eine Nachschau beim Halter des Motorrades und trifft dort fünf Männer an. Alle blond, blaue Augen, 25 Jahre alt und ca 185 cm groß. Alle haben die gleiche Lederkombi an und den selben Helm auf, alternativ ist die Lederkombi und der Helm nicht da. Selbstverständlich wird die Fahrereigenschaft von jedem abgestritten, alternativ von jedem zugegeben, ist ebenso schwierig. Die Anzahl "fünf" ist natürlich aus der Luft gegriffen, es reichen schon zwei. Wer soll jetzt den Fahrer anhand des Fotos identifizieren? Schau dir doch das Foto nochmal an, da kannst du doch nicht einmal erkennen, ob es ein Mann oder eine Frau ist, geschweige denn weitere Einzelheiten. Wie soll weiter verfahren werden, vielleicht Beugehaft? Nein, der Fahrer wird nicht identifiziert werden können, das Verfahren wird eingestellt werden da es sich nur um eine Owi handelt.

Ja klar, vielleicht existiert noch ein Foto in besserer Auflösung, trotzdem wird es für eine eindeutige Identifizierung nicht ausreichend sein da der Visierausschnitt einfach zu klein ist.

Das gleiche Spiel meine ich bei meinem Vorpost. Ich brauche keinen Zwillingsbruder. Das ist nur der "Beste Fall". Vor Gericht genügen ebenfalls zwei Personen mit gleichem Helm. Kein Richter wird in diesem Fall anhand des Fotos den Fahrer identifizieren.

N.T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 12. Dezember 2015 um 11:06:16 Uhr:



Du verstehst die deutsche Rechtssprechung nicht. Ich brauch auch keinen Zwillingsbruder, das war nur ein Beispiel.
Ganz einfaches Beispiel nochmal. Stell dir vor der Polizei wäre der Motorradfahrer jetzt entkommen und sie hätte nur dieses Foto. Dann macht die Polizei eine Nachschau beim Halter des Motorrades und trifft dort fünf Männer an. Alle blond, blaue Augen, 25 Jahre alt und ca 185 cm groß. Alle haben die gleiche Lederkombi an und den selben Helm auf, alternativ ist die Lederkombi und der Helm nicht da. Selbstverständlich wird die Fahrereigenschaft von jedem abgestritten, alternativ von jedem zugegeben, ist ebenso schwierig. Die Anzahl "fünf" ist natürlich aus der Luft gegriffen, es reichen schon zwei. Wer soll jetzt den Fahrer anhand des Fotos identifizieren? Schau dir doch das Foto nochmal an, da kannst du doch nicht einmal erkennen, ob es ein Mann oder eine Frau ist, geschweige denn weitere Einzelheiten. Wie soll weiter verfahren werden, vielleicht Beugehaft? Nein, der Fahrer wird nicht identifiziert werden können, das Verfahren wird eingestellt werden da es sich nur um eine Owi handelt.

Ja klar, vielleicht existiert noch ein Foto in besserer Auflösung, trotzdem wird es für eine eindeutige Identifizierung nicht ausreichend sein da der Visierausschnitt einfach zu klein ist.

Das gleiche Spiel meine ich bei meinem Vorpost. Ich brauche keinen Zwillingsbruder. Das ist nur der "Beste Fall". Vor Gericht genügen ebenfalls zwei Personen mit gleichem Helm. Kein Richter wird in diesem Fall anhand des Fotos den Fahrer identifizieren.

N.T.

Nein, die deutsche Rechtsprechung versteht man vielleicht wirklich nicht.

Das ist genau der Punkt wo man den Hebel ansetzen sollte und wie Du schon sagst, braucht es hier keinen Zwillingsbruder.
Polizei kommt zur Fahrerermittlung zum Halter und wie Du sagst 5 Personen stehen völlig identisch hinter der Tür und jeder zuckt nur mit den Schultern und sagt "Nö, war ich nicht !"
Also gibt jeder der 5 Personen den FS ab, bis sich der bei der Polizei meldet, der es auch tatsächlich war.
Somit wäre dieses von mir angesprochene "Schlupfloch" beendet !

Zitat:

@Geisslein

Da die deutsche Rechtsprechung eh einem Kindergarten gleich zu setzen ist, kann man sich in der Tat so aus der Sache herauswinden, sich ins Fäustchen lachen und das Ganze unendlich wiederholen.
Da man ja weiß, daß der Zwillingsbruder einem im besten Fall wieder die Haut rettet.
Hier wäre es doch angebracht diesen Teil der Rechtsprechung abzuändern, und zwar so, daß es dieses Schlupfloch nicht mehr gibt.
In dem Fall geben dann halt Beide den Führerschein ab, bis Einer von Beiden zugibt es gewesen zu sein und dann bekommt der unbeteiligte seinen Führerschein zurück.
Zusätzlich würde dann der Täter noch eine Anklage wegen Falschaussage vor Gericht bekommen.
Ganz einfach !

Zitat:

@Geisslein
Dem Anwalt, welcher diesen Fahrer vor Gericht vertritt, sollte ebenfalls der FS auf Lebzeit entzogen werden !!!

Hallo Geisslein,

es gibt den Art. 11 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In denen steht, dass jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Die o. g. Verfahren sind legale, rechtliche Möglichkeiten und finden in vielen Rechtsstaaten Anwendung. Ich kann dir aber gerne eine Liste von Ländern geben, in denen diese Grundrechte mit Füßen getreten werden. Vielleicht fühlst du dich dort wohler möchte dir aber vorweg gleich sagen, dass ein Zugriff auf Motor-Talk etc. von dort nicht möglich sein wird.

LG

N.T.

also eine win-win-Situation 😁

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Zitat:

@Geisslein

Das ist genau der Punkt wo man den Hebel ansetzen sollte und wie Du schon sagst, braucht es hier keinen Zwillingsbruder.
Polizei kommt zur Fahrerermittlung zum Halter und wie Du sagst 5 Personen stehen völlig identisch hinter der Tür und jeder zuckt nur mit den Schultern und sagt "Nö, war ich nicht !"
Also gibt jeder der 5 Personen den FS ab, bis sich der bei der Polizei meldet, der es auch tatsächlich war.
Somit wäre dieses von mir angesprochene "Schlupfloch" beendet !

Aaah, jetzt verstehe ich, schlaues Köpfchen Geisslein!!! Sozusagen Kollektivhaftung!

Schon mal drüber nachgedacht wenn´s wirklich keiner von denen war? Was wenn einer mit ´ner Kennzeichendublette unterwegs ist, kommt öfter vor wie du denkst. Na ja, da hast du ja wohl öfter Pech dabei.

N.T.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Dezember 2015 um 12:51:06 Uhr:


also eine win-win-Situation 😁

...der ist gut.

NT

In diesem Fall hat man den "schlauen" Herren doch aber direkt gestellt. Was soll der Blödsinn von "wenn und aber"?

Wenn der kein Alibi hat, im Gegenteil, doch immer da durch musste, zur selben Zeit, weil er tagsüber in der Arbeit war, die rein zufällig exakt in dieser Richtung liegt?

Welcher Richter würde sich da nicht mal "aus dem Fenster lehnen" und die Schuld für bewiesen ansehen? Wäre nicht der erste, der "unschuldig" verknackt würde.

Aber manche Rechtsverdreher leben einfach von diesen Träumereien, müssen ihren Mandanten noch einreden, dass das alles kein Problem ist, man sie da schon raushaut. Die bekommen doch ohnehin ihren Lohn. Ich lass mich auch gar nicht auf so Kommentare ein wie "der Anwalt gehört auch weggesperrt", weil das Quatsch ist, aber wenn die Beweislage recht wasserdicht ist, dann hilft da sicherlich die "wir präsentieren einen Doppelgänger"-Methode nicht mehr. Und wenn da jetzt ein Gutachter den Beinwinkel/die Beinlänge bestimmen muss, der dann letztendlich zeigt, dass es nur der Fahrer gewesen sein kann. Auch Gutachter sind "nur" Menschen, genau wie Richter und die warten doch auch nur auf solche Heinis, an denen sie dann - zurecht?! - ein Exempel statuieren können.

Mag dir nicht passen, aber so funktioniert das Rechtssystem. Wir könnten auch einfach eine Software schreiben, wo der Sachbearbeiter Felder ankreuzen muss und am Ende werden sämtliche Vergehen nicht geahndet, bei denen das Kreuzchen auf "Doppelgänger möglich" gesetzt wurde, quasi alle.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 12. Dezember 2015 um 13:37:03 Uhr:


In diesem Fall hat man den "schlauen" Herren doch aber direkt gestellt. Was soll der Blödsinn von "wenn und aber"?

Diese Frage habe ich mir auch beim Durchlesen gestellt. Gerade hier hat die Justiz doch alles richtig gemacht.

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