2015 neues Gesetz Tüv Zeitüberschreitung

Hallo @All,

ich habe auch mal eine Frage:

2015 hat sich einiges bei den -Kfz-Bedingungen- geändert.
Leider finde ich die Änderungen im Internet nicht, vielleicht falsche Suche?

Es handelt sich um ein Kfz mit abgelaufenen TÜV, der im Februar fällig war.
Ende April wurde die Tüv-Prüfung durchgeführt und Mängel festgestellt.
Die erneute Vorführung ist bis zum 29.05. festgelegt.
Das Auto soll aber bis dahin gegen ein neues Auto ausgetauscht werden.

Kann man mit diesem Fahrzeug - nach neuem Gesetz noch fahren ohne sich strafbar zu machen?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und vielleicht kann mich hier jemand aufklären oder den Link zur Gesetzeslage geben.

Herzlichen Dank im voraus

Mogli68 (Steffi)

16 Antworten

Zitat:

@sirpomme schrieb am 13. Mai 2015 um 15:47:37 Uhr:


Hi,
Auto ohne Tüv, darf nicht gefahren werden!
Einzigste Ausnahme zu Prüf oder Rep. fahrten. Bedeutet du darfst nur zur Werkstatt und zum Tüv fahren.
Kommst du in eine Kontrolle und kannst nicht nachweisen dass du Werkstatt oder Tüv willst (auch nachträglich) musst du zahlen. Wieviel hängt von der Zeit der Überziehnug ab.

Auch mit abgelaufenem trotz Mängelbericht darf man nicht fahren, die Frist bedeutet nur daas das Auto vor ablauf wieder zur Nachprüfung muß, andernfalls wieder komplett geprüft wird.

Geändert hat sich nur, dass ein überzogener Tüv ab 2 Monaten 20% mehr Prüfgebühr kostet.

Sicher darf der gefahren werden, ist nur dumm wenn du angehalten wirst ;-)

BTW, ich hatte mal 18 MONATE überzogen, mit schlechtem Gewissen aber ohne Arbeit?!

18 Monate ist schon heftig.

Ich habe mal 3 Monate überzogen, weil ich mich einfach vertan habe...als ich es gesehen habe, wurden natürlich erst mal einige Teile bestellt und ausgetauscht, erst dann ging es zur HU. Dort bin ich dann natürlich wegen verstellter Spur "durchgefallen" (Hatte einen Querlenker getauscht, ohne Vermessung machen zu lassen, weil die Zeit einfach nicht mehr reichte), ich durfte aber weiter fahren und hatte einen Zeitraum von 14 Tagen(?), um erneut da hin zu kommen. Beim erneuten Termin habe ich die Plakette dann auch bekommen. Für die 3 Monate über dem Termin habe ich nichts bezahlen müssen (vielleicht lag es auch daran, das meine neue Feststellbremse beidseitig absolut die gleichen Werte hatte (2-3 Stellen hinter dem Komma oder so) 😁

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