200 E, 100 kw, M111, Bj. 92: Wie von Euro 1 auf Euro 2, Erfahrungen mit KLR?

Mercedes E-Klasse W124

Moin,

nach dem, was meine bisherigen Nachforschungen ergaben, gehört der kürzlich erworbene 124er meiner Frau (ein Ende 1992 gebauter 200 E mit 100 kw, also Motor M111 bzw. genauer M111.940) zu denjenigen, die sich nicht umschlüsseln lassen, weil die FIN etwas zu früh ist (Bescheinigung ).

Die bekannten und bewährten Anbieter Twintec und HJS bieten für den M111.940 keinen Kaltlaufregler an, zumindest nicht mehr. GAT-Kat bietet noch einen an. Allerdings kann man lesen , dass der M111, anders als die älteren Motoren, einen KLR nicht sonderlich gut vertrage.

Hat jemand Erfahrungen mit einem KLR bei diesem Motor gemacht? Gibt es wirklich Probleme oder nur einen unschönen Kaltlauf? Wenn ich die höhere Steuer vermeiden will, bleibt dann nur ein Austausch-Kat, falls ja, von wem?

Wer hat Erfahrungen gemacht? Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Oberhesse

Beste Antwort im Thema

ich hab den m111 von ende 93 mit 136ps und hab den klr von gat verbaut.
dieser funktioniert anscheinend. interessanter weise hat der motor ab werk quasi die selbe funktion schon werksseitig aber der staat wills nunmal so. der klr schaltet sich ja bei angewärmten motor ab.
gat hat nen guten service ist aber meines wissens insolvent. die haben mir ersatz für einen alten porösen schlauch kostenlos zugeschickt! auf nachfrage ob dieser nachzukaufen sei.

solange der unterdruckschlauch und das ventil in ordnung ist, sollten da keine probleme auftreten.

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Man kann's ja mal versuchen ... 🙄

Nach meiner Kenntnis ist es auch so, dass jeder KLR immer nur mit einer (1) vom Hersteller abgestempelten Original-Bescheinigung verkauft wird, damit die Bescheinigung nicht missbräuchlich mehrfach verwendet wird. Es könnte also sein, dass bspw. eine Kopie des Formulars nicht weiterhilft.

Zitat:

@Oberhesse schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:58:56 Uhr:


Nach meiner Kenntnis ist es auch so, dass jeder KLR immer nur mit einer (1) vom Hersteller abgestempelten Original-Bescheinigung verkauft wird, damit die Bescheinigung nicht missbräuchlich mehrfach verwendet wird. Es könnte also sein, dass bspw. eine Kopie des Formulars nicht weiterhilft.

Ne, das ist keine Problem, wenn die Abnahme beim TÜV erfolgt. Dort liegt auch in der Datenbank das Gutachten vor; und es spricht ja auch technisch nichts dagegen, daß der KLR nacheinander in mehreren Fzgen. verbaut wird.

Damals wurden auch manchmal Bescheinigungen mitgeliefert, wo die Werkstatt den ordnungsgemäßen Verbau bestätigen sollte und das hat genügt. Aber das wird je nach Zulassungsstelle oft nicht anerkannt, schon deshalb, weil manchmal nicht drinsteht, welche neue Schadstoff-Schlüsselnummer zugeteilt werden soll.

Jop, die Einbaubescheinigungen der Werkstatt werden bei uns nur noch im Original akzeptiert 😁
Gebrauchte Nachrüstkats, Kaltlaufregler, etc. kann unser TÜVler aber eintragen, nur dann müssen sie natürlich auch ordnungsgemäß verbaut sein.

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