2. Unfall Innerhalb 2 Monaten, Gutachten trotz Altschaden?

Hallo zusammen,

Mitte November hatte ich einen unverschuldetet Unfall. Am Kreisverkehr hat mir einer die Vorfahrt genommen. Schaden bei mir vorne rechts, Kotflügel, Licht,Stoßstange und diverse Kleinteile.

Wiederbeschaffungswert 3.500 €
Reparaturkosten ohne MwSt. 2.000€

Es ging alles über einen Anwalt, am 18.12.13 bekam ich die 2.000 € von der Versicherung.
Da wir über Weihnachten in den Urlaub gefahren sind, wollte ich mein Auto nächste Woche, also Anfang Januar in die Werkstatt bringen um den Schaden reparieren zu lassen, in einer Freien Werkstatt.

Gestern Nachmittag hat mir wieder einer an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen und ist mir frontal in die Beifahrertüre gefahren, war also wieder unverschuldet.

Am Dienstag habe ich Termin beim Gutachter, der wird den Altschaden vorne rechts aufnehmen.
Wird dann das beim neuen Wiederbeschaffungswert abgezogen, weil der Wagen war ja zum Zeitpunkt des Unfalls nicht "komplett".

Der neue Wiederbeschaffungswert wäre ja 3.500€ - 2.000€ = 1.500€
Restwert sind vielleicht noch 250€
Bei dem neuen Schaden gehe ich von einem Wirtschaftlichen Totalschaden aus, Türe, Säule, Rahmen etc.

Wie wird das dann gerechnet, ich wollte ja nächste Woche mein Auto zur Werkstatt bringen.
Nach der Reparatur wäre ja der Wiederbeschaffungswert wieder höher.
Mir gehts darum, das ich am Ende nicht nur 100 € bekomme und dann schauen kann wie ich den neuen Schaden richten lassen kann bzw. neues Auto kaufen kann, mit 100 €.

Oder habe ich in diesem Falle die absolute A* Karte gezogen und bin selber Schuld in die Weihnachtsferien gefahren zu sein und nicht in die Werkstatt?

Wäre super wenn sich jemand auskennt und Ahnung hat und mir sein Wissen mitteilen möchte ;-)

Gruß
Chris

Beste Antwort im Thema

au weia......

Was war da denn für ein Experte am Werk....😰

So ein Unfug!!

Natürlich muss hier ein Restwert ermitelt werden. Genau so wie ein nachvollziebarer WBW.

Den Rest hat KSV bereits richtig erläutert.

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doppelt gemoppelt....🙄

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