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2 Jahre Vorbesitz Führerschein Klasse A2, zwischendurch Sperrfrist.

Ich sag mal Moin !

Habe das Internet durchforstet, aber leider hilft Google nicht genau weiter.

Folgendes: bin 20 Jahre alt, habe im Mai vor 2 Jahren meinen A2 Führerschein erworben (Mai 16‘. Also wäre ich ja jetzt im Mai eigentlich berechtigt den A zu machen. Problem ist ein alkoholdelikt (ja ich weiß, dass ich dumm bin !). Führerschein wurde mir im September abgenommen, Sperrfrist noch bis August 18‘.

Kann ich, wenn ich ab August meinen Führerschein wieder habe (Wiedererteilung) dann meinen A machen oder wann kann ich dann den A machen?

Hoffe man versteht was ich meine und es gibt hier nette Leute, die einfach ja/ nein, weil... schreiben.

Gruß !

Beste Antwort im Thema

Du bekommst im August nicht einfach den Lappen wieder. Du kannst die Wiedererteilung des Lappens beantragen. Dazu bekommst sicher Auflagen oder du musst neu machen. Ein MPU musst so oder so machen. Eventuell wird auch verlangt das du nachweisen musst das du trocken bist. Es wird Zeit und viel Geld kosten. Ich lehn mich mal aus dem Fenster und sage vorraus das du 2018 wahrscheinlich noch keinen Lappen haben wirst.

32 weitere Antworten
32 Antworten

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 7. März 2018 um 17:33:29 Uhr:



Zitat:

@Testatus schrieb am 7. März 2018 um 13:00:49 Uhr:


Und deswegen ist es gut, dass Leute wie Du nichts zu melden haben.

Schade dass man das Verhalten des TE so herunterspielt. Wenn jemand selbstsicher und wiederholt alkoholisiert dein Kind über den Haufen fährt und dann noch abhaut, hast dann auch noch so viel Verständnis?
Deshalb sollte so etwas viel viel härter bestraft werden.

Wer das Geld hat sich 1,6 Promille anzusaufen, der hat auch das Geld für nen Taxi. Da geht einfach nix daran vorbei. Das ist eben kein jugendlicher Leichtsinn mehr. Da können andere dabei drauf gehen.
Da zuckt man nicht mit den Schultern und sagt „Glück gehabt“...

Hahaha und da ist es, das überfahrene Kind. Hat noch nicht mal bis zur zweiten Seite gedauert 😁

Draufgehen können andere auch bei anderen Dingen, so what?! Und btw: wenn jemand alkoholisiert mein Kind, dein Kind oder irgendein anderes Kind überfahren hat, was bringt mir dann genau die härtere Strafe?

Dann würden sich andere vielleicht eher überlegen, ob sie besoffen noch Auto fahren. Bzw hätte sich der betroffene Alkoholfahrer wahrscheinlich vorher überlegt, ob er das Risiko erwischt zu werden in kauf nimmt!

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 8. März 2018 um 10:00:53 Uhr:


Dann würden sich andere vielleicht eher überlegen, ob sie besoffen noch Auto fahren. Bzw hätte sich der betroffene Alkoholfahrer wahrscheinlich vorher überlegt, ob er das Risiko erwischt zu werden in kauf nimmt!

Wenn eine Strafe drakonisch erhöht wird, hat das keinerlei Auswirkung auf den präventiven Charakter der Strafe. Leider ist das eine mittlerweile sehr sicher erforschte Tatsache. Auch wenn die Politik hier gerne aktionistisch dem Volk nach dem Maule plappert, allen voran Herr Maaß.

Ganz im Gegenteil: Wenn eine Strafdrohung besonders hoch ist, bestärkt das bei einem Täter den Wunsch, in jedem Fall unerkannt davonzukommen, und damit sowohl seine Bereitschaft, ohne zu helfen bei einem Unfall davonzufahren, als auch bei anderen Straftaten sogar die Neigung zur Verdeckung durch noch weitre Straftaten, bis hin zum Verdeckungsmord. An den letzten Vergewaltigungsmordfällen, die durch die Presse gegangen sind, konnte man dies durchaus plausibel nachvollziehen.

Sicher soll sich jeder überlegen, ob er mit auch nur geringem Alkohol wirklich ans Lenkrad soll. Nämlich eher nicht. Die Überlegung, man könnte erwischt werden, kommt erst viel später, und dann aber nachteilig für alle anderen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. März 2018 um 10:12:07 Uhr:



Wenn eine Strafe drakonisch erhöht wird, hat das keinerlei Auswirkung auf den präventiven Charakter der Strafe. Leider ist das eine mittlerweile sehr sicher erforschte Tatsache. Auch wenn die Politik hier gerne aktionistisch dem Volk nach dem Maule plappert, allen voran Herr Maaß.

Bis hierhin stimmt es noch halbwegs. Drakonische Strafandrohungen allein haben keinen präventiven Charakter. Abschreckend wirkt das nur, wenn eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit besteht - also die Möglichkeit, erwischt zu werden.

Zitat:

Ganz im Gegenteil: Wenn eine Strafdrohung besonders hoch ist, bestärkt das bei einem Täter den Wunsch, in jedem Fall unerkannt davonzukommen, und damit sowohl seine Bereitschaft, ohne zu helfen bei einem Unfall davonzufahren, als auch bei anderen Straftaten sogar die Neigung zur Verdeckung durch noch weitre Straftaten, bis hin zum Verdeckungsmord. An den letzten Vergewaltigungsmordfällen, die durch die Presse gegangen sind, konnte man dies durchaus plausibel nachvollziehen.

Das ist komplett falsch. Was möchtest Du uns denn damit sagen? Dass man die Strafen möglichst senken soll, damit die Täter nicht aus Angst vor den Folgen ihren Opfern noch schlimmeres antun? Das wäre einfach nur zynisch. Gewalttäter sind viel zu lange mit milden Strafen davongekommen.
Ob es nun 5, 10 oder 20 Jahre Knast gibt, ist für die Generalprävention (=Abschreckung) nicht so entscheidend. Der Täter rechnet bei Begehung seiner Tat meist nicht damit, erwischt zu werden (siehe oben).

Zitat:

Sicher soll sich jeder überlegen, ob er mit auch nur geringem Alkohol wirklich ans Lenkrad soll. Nämlich eher nicht. Die Überlegung, man könnte erwischt werden, kommt erst viel später, und dann aber nachteilig für alle anderen.

Wenn die Strafen selbst für Delikte gegen Leib und Leben aber so gering sind, dass sie keiner mehr fürchtet, dann nützt auch die höchste Entdeckungswahrscheinlichkeit nichts. Die Strafe muss weh tun und die Wahrscheinlichkeit bestraft zu werden hoch sein; diese Kombination hat eine gewisse präventive Wirkung.

Auf einen Fall wie diesen hier umgelegt bedeutet dies konkret: Wenn ich weiß, dass es für Alkohol in dem Maße erst mal Entzug der FE mit einer Sperre von von zwei Jahren gibt, gefolgt von einer MPU und neuen Prüfungen (ich also im besten Fall so ca. 2,5 Jahre nicht mehr fahre) und ich ernsthaft damit rechnen muss, erwischt zu werden, dann werde ich mir überlegen, ob ich nach dem ersten Bier nun wirklich noch drei weitere und fünf Schnäpse reinhaue. Wenn es hingegen mit mit einem Monat Fahrverbot, das ich auch noch flockig absitzen kann, während ich in der Karibik den Urlaub genieße, und 200 Euro Strafe geregelt ist, dann kratzt das keinen. Richtig eingebettet haben hohe Strafen also durchaus einen Sinn.

Für den TE, falls er doch noch mitliest: Ja, großen Mist gebaut. Du kannst schätzungsweise Deine Führerscheinkarriere nochmal bei 0 starten - sofern Du die Behörden davon überzeugst, dass Du etwas gelernt und die Verantwortungslosigkeit Deines Handelns erkannt hast. Sieh das als Chance für die Zukunft (und nicht als Schikane), denn noch ist nichts passiert, was irreparable Folgen hätte. So gesehen verdammt Glück gehabt - und das bezieht sich auch darauf, dass Du erwischt wurdest.

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Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 10:48:15 Uhr:


Das ist komplett falsch. Was möchtest Du uns denn damit sagen? Dass man die Strafen möglichst senken soll, damit die Täter nicht aus Angst vor den Folgen ihren Opfern noch schlimmeres antun? ...

Das ist eine völlig absurde Auslegung, und das ist dir auch klar. Nur: Dieses publikumswirksame Geplärre nach härteren Strafen bei jedem Anlass, der gerade durch die Medien geistert, ist definitiv falsch. Im übrigen wäre hier zwischen Individual- und Generalprävention zu unterscheiden. Für erstere sehe ich recht wenig Einfluss.

Deine Auffassung, es müsse ein hohes Entdeckungsrisiko bestehen, ist indes völlig richtg. Nur hat dieses Entdeckungsrisiko nichts mit der Strafdrohung zu tun. Das Problem besteht - insbesondere in der von mir geschilderten Weise - gerade dann, wenn das Entdeckungsrisiko praktisch allein durch das/die Opfer realisiert werden kann. Und da hilft keine Strafdrohung.

Sicher, jetzt rufen wieder alle nach flächendeckender Videoüberwachung. Denn dann gibt es ein höheres Entdeckungsrisiko.

Zitat:

@Testatus schrieb am 8. März 2018 um 07:32:40 Uhr:


Hahaha und da ist es, das überfahrene Kind. Hat noch nicht mal bis zur zweiten Seite gedauert 😁

Draufgehen können andere auch bei anderen Dingen, so what?! Und btw: wenn jemand alkoholisiert mein Kind, dein Kind oder irgendein anderes Kind überfahren hat, was bringt mir dann genau die härtere Strafe?

So ziemlich das doofste "Argument" von allen. Damit kann man sogar jedes Tötungsdelikt bagatellisieren, denn draufgehen kann man ja auch beim Wandern, Surfen und selbst beim Schlafen - so what, wenn man bei einem Raubüberfall erstochen wird. Merkste selber, nicht?

Natürlich bringt keine noch so harte Strafe für den Täter dem Opfer die Gesundheit oder das Leben wieder. Es ist für die Angehörigen aber immer wieder bitter, wenn der Täter dann auch noch mit einer geringen Strafe davonkommt, während für sie der sinnlose und unnötige Verlust immer da sein wird. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du so etwas schon erleben musstest.

Zitat:

@Testatus schrieb am 8. März 2018 um 07:32:40 Uhr:


Hahaha und da ist es, das überfahrene Kind. Hat noch nicht mal bis zur zweiten Seite gedauert 😁

Komisch 😕
der TE hat sich gelöscht.
Und am selben Tag bist Du neu aufgetaucht. 😰

Merkwürdige Zufälle .... 😮

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. März 2018 um 11:20:10 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 10:48:15 Uhr:


Das ist komplett falsch. Was möchtest Du uns denn damit sagen? Dass man die Strafen möglichst senken soll, damit die Täter nicht aus Angst vor den Folgen ihren Opfern noch schlimmeres antun? ...

Das ist eine völlig absurde Auslegung, und das ist dir auch klar. Nur: Dieses publikumswirksame Geplärre nach härteren Strafen bei jedem Anlass, der gerade durch die Medien geistert, ist definitiv falsch. Im übrigen wäre hier zwischen Individual- und Generalprävention zu unterscheiden. Für erstere sehe ich recht wenig Einfluss.

Deine Auffassung, es müsse ein hohes Entdeckungsrisiko bestehen, ist indes völlig richtg. Nur hat dieses Entdeckungsrisiko nichts mit der Strafdrohung zu tun. Das Problem besteht - insbesondere in der von mir geschilderten Weise - gerade dann, wenn das Entdeckungsrisiko praktisch allein durch das/die Opfer realisiert werden kann. Und da hilft keine Strafdrohung.

Sicher, jetzt rufen wieder alle nach flächendeckender Videoüberwachung. Denn dann gibt es ein höheres Entdeckungsrisiko.

So wie Du das auch hier wieder schreibst, führen in gewissen Fällen harte Strafen ja geradezu zu noch schlimmeren Verbrechen, auch wenn Du mir nun eine absurde Auslegung unterstellst.

Und irgendwie verstehst Du nicht, was ich geschrieben habe: Die Entdeckungswahrscheinlichkeit allein nützt genauso wenig, wie die Höhe der Strafandrohung. Nehmen wir doch ein Beispiel aus dem Straßenverkehr: Wenn ich weiß, dass 10km/h Überschreitung in der Ortschaft mit 100 Euro Bußgeld belegt sind, man aber bei 20'000km pro Jahr im Schnitt einmal alle zehn Jahre erwischt wird, dann nützt das nicht mehr, als wenn es 10 Euro wären. Soweit klar. Wenn ich nun weiß, dass ich vermutlich einmal pro Monat erwischt werde, es aber nur 1 Euro kostet, dann kümmert mich die deutlich erhöhte Entdeckungswahrscheinlichkeit auch nicht. Überraschenderweise halten sich die Autofahrer da am exaktesten an die zHG, wo es viele Kontrollen gibt und ordentlich kostet. Es ist eben ein Zusammenspiel aus Strafhöhe und der Wahrscheinlichkeit, die angedrohte Strafe auch tatsächlich aufgebrummt zu bekommen. Aus diesem Zusammenhang folgt übrigens keineswegs zwingend der Ruf nach Totalüberwachung.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 8. März 2018 um 11:30:23 Uhr:



der TE hat sich gelöscht.

Man kann sich hier nicht selber loeschen. 😉

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 11:27:26 Uhr:



Zitat:

@Testatus schrieb am 8. März 2018 um 07:32:40 Uhr:


Hahaha und da ist es, das überfahrene Kind. Hat noch nicht mal bis zur zweiten Seite gedauert 😁

Draufgehen können andere auch bei anderen Dingen, so what?! Und btw: wenn jemand alkoholisiert mein Kind, dein Kind oder irgendein anderes Kind überfahren hat, was bringt mir dann genau die härtere Strafe?

Natürlich bringt keine noch so harte Strafe für den Täter dem Opfer die Gesundheit oder das Leben wieder. Es ist für die Angehörigen aber immer wieder bitter, wenn der Täter dann auch noch mit einer geringen Strafe davonkommt, während für sie der sinnlose und unnötige Verlust immer da sein wird. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du so etwas schon erleben musstest.

Härtere Strafen bringen Null Abschreckung, das wurde ja bereits geklärt. Wenn jemand meiner Familie etwas antut sind mir die Strafen egal, da kümmere ich mich selbst drum.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 8. März 2018 um 12:28:27 Uhr:


Man kann sich hier nicht selber loeschen. 😉

Dann hat er sich löschen lassen. 😮

https://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?userId=4752353

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 11:38:17 Uhr:


...
So wie Du das auch hier wieder schreibst, führen in gewissen Fällen harte Strafen ja geradezu zu noch schlimmeren Verbrechen, auch wenn Du mir nun eine absurde Auslegung unterstellst.

So ist es, allerdings gilt der Umkehrschluss nicht. Denn mildere Strafen führen selbstredend nicht zu deutlich weniger Verbrechen. Auch wenn das merkwürdig klingen mag. Und es geht nicht um milde/Harte Strafen als solche, sondern um Strafschärfungen, die die derzeitige Politik gene als Königsweg ansieht.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 11:38:17 Uhr:


Und irgendwie verstehst Du nicht, was ich geschrieben habe:

Ja, ist klar. 🙄😁

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 11:38:17 Uhr:


Es ist eben ein Zusammenspiel aus Strafhöhe und der Wahrscheinlichkeit, die angedrohte Strafe auch tatsächlich aufgebrummt zu bekommen. Aus diesem Zusammenhang folgt übrigens keineswegs zwingend der Ruf nach Totalüberwachung.

Richtig - und das habe ich nirgends bestritten. Nur hast du meinen Beitrag entsprechend interpretiert. Und mein eigentlicher Kritikpunkt war, dass hier in V&S wieder einmal der "gesunde Volkszorn" hochkocht. Die Versammlung der Gerechten bricht den Stab über einen, der gefehlt hat. Großes Kino.

Zitat:

@Testatus schrieb am 8. März 2018 um 13:02:48 Uhr:



Härtere Strafen bringen Null Abschreckung, das wurde ja bereits geklärt.

Das ist so pauschal eben falsch. Eine Verdreifachung der Verwarn- und Bussgelder hätte z.B. sehr wohl abschreckende Wirkung. Gegenwärtig ist es ja so, dass man unter Umständen günstiger fährt, wenn man die Knöllchen wegen Falschparkens zahlt als wenn man die Parkgebühren zahlen würde. Ob aber auf Mord jetzt 20 oder 30 Jahre oder gar die Todesstrafe steht, das spielt in der Tat für die Prävention keine Rolle.

Zitat:

Wenn jemand meiner Familie etwas antut sind mir die Strafen egal, da kümmere ich mich selbst drum.

Wie absurd! Zuerst verlangen, dass der Staat keine harten Strafen verhängen soll, um dann anzukündigen, die Bestrafung der Schuldigen (oder vermeintlich Schuldigen) selber in die Hand zu nehmen. Zum Glück bist auch Du vermutlich nur ein Stammtischschwätzer.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. März 2018 um 13:47:46 Uhr:


So ist es, allerdings gilt der Umkehrschluss nicht. Denn mildere Strafen führen selbstredend nicht zu deutlich weniger Verbrechen. Auch wenn das merkwürdig klingen mag. Und es geht nicht um milde/Harte Strafen als solche, sondern um Strafschärfungen, die die derzeitige Politik gene als Königsweg ansieht.

Etwas zu wenig durchdacht - würde nämlich bedeuten, dass man heute überall das optimale Strafmass hätte.

Und ja, in gewissen Bereichen sind Strafverschärfungen bzw. das vermehrte Ausschöpfen des Strafrahmens durch die Gerichte durchaus angebracht.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. März 2018 um 13:47:46 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. März 2018 um 11:38:17 Uhr:


Es ist eben ein Zusammenspiel aus Strafhöhe und der Wahrscheinlichkeit, die angedrohte Strafe auch tatsächlich aufgebrummt zu bekommen. Aus diesem Zusammenhang folgt übrigens keineswegs zwingend der Ruf nach Totalüberwachung.

Richtig - und das habe ich nirgends bestritten. Nur hast du meinen Beitrag entsprechend interpretiert. Und mein eigentlicher Kritikpunkt war, dass hier in V&S wieder einmal der "gesunde Volkszorn" hochkocht. Die Versammlung der Gerechten bricht den Stab über einen, der gefehlt hat. Großes Kino.

Ein oder zwei Beiträge waren wohl überzogen - ich finde auch nicht, dass man dem TE die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen muss. Er sollte sie aber auch nicht mehr bekommen, bis er überzeugend dargelegt hat, dass er in Zukunft mehr Verantwortungsbewusstsein zeigen wird.

Mindestens so nervig wie der "gesunde Volkszorn" ist hier die "ist-doch-nichts-passiert" und "jedem-passiert-mal-ein-Fehler"-Mentalität. Ereignet sich dann doch ein schwerer oder gar tödlicher Unfall, dann sind das nämlich die Ersten, die sofort damit kommen, dass der Täter doch auch nichts schlimmeres gemacht habe als so viele andere und einfach nur Pech hatte. Davon haben ich und viele andere die Schnauze gestrichen voll. Wer mit einem KFZ nicht verantwortungsvoll umgehen kann, der hat zwei Beine und den ÖPNV. Autofahren ist kein Menschenrecht.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 08. März 2018 um 14:57:10 Uhr:


Das ist so pauschal eben falsch. Eine Verdreifachung der Verwarn- und Bussgelder hätte z.B. sehr wohl abschreckende Wirkung.

Die durchaus schmerzhaften Strafen für die Handybenutzung und das ständig sichtbare Ignorieren dieses Verbots sagen etwas anderes...

Generell bin ich aber auch der Meinung, dass eine höhere Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden wirksamer wäre als ein Erhöhen der Strafen. Ich musste seit 29 Jahren in kein Röhrchen mehr pusten. Solange ich also nicht Schlangenlinien fahre oder einen Unfall baue, wäre die Wahrscheinlichkeit des Erwischtwerdens sehr gering.

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