2 Führerscheine in verschiedene Ländern?
Hallo alle zusammen,
Ich habe meinen B-Schein 2002 in Deutschland gemacht. Seit 2004 lebe ich schon in Österreich und ich seit kurzem liebäugle ich damit den Motorradführerschein machen...
Den deutschen FS der Klasse B will ich aber nicht umschrieben lassen. Es wäre für mich möglich, denn Motorradführerschein in Deutschland zu machen, aber halt sehr umständlich.
Daher die Frage, könnte ich nicht einfach den deutschen B-Schein behalten und z.B. in Österreich oder anderem EU-Land extra einen A-Schein machen? Hätte somit einen deutschen FS (B) und einen z.B. österreichischen FS (A). Geht das?
Zusatzfrage /-möglichkeit:
A-Schein in non-EU Land machen, z.B. USA, Serbien, dann in Deutschland die Prüfungsfahrt ablegen und zum bestehenden deutschen B-Schein zusätzlich nachtragen lassen?
Beste Antwort im Thema
Natürlich muss er die BE komplett machen... allerdings gibt es nur ganz wenige Pflichtstunden für die BE. Sind ja nur 5 Stück (3 Landstrasse, 1 Autobahn, 1 Nacht) plus Übungsstunden, falls notwendig. Theorie sollte über die B abgedeckt sein, aber wenn der Führerschein lange zurückliegt, wäre es ggf. nicht verkehrt die Theorie nochmal zu besuchen.
Und Ja, praktische Prüfung für BE ist notwendig, wenn nur B vorliegt.
Die B wird er nicht neu machen müssen.
33 Antworten
Laut dem Link ist doch klar geregelt das es ab 2009 nicht mehr Zulaessig ist 2 Fuehrerscheine aus zwei verschiedenen Laendern zu haben. Einzige Ausnahme ist wenn der Fuehrerschein vor 2009 erteilt wurde und das eine Land noch nicht EU-Mitgliedstaat war. Fuer mich liest sich der Text von Dolofan so das er den Fuehrerschein fuer die 125er erst seit kuerzerem hat. Es ist klar das er den 125er erworben hat und auch fahren darf, er muss nur beide Fuehrerscheine zusammen legen lassen. Spaetestens wenn er in Deutschland in eine Kontrolle mit der 125er kommt und den Fuehrerschein vorlegt kann es zum Problem kommen wenn die Polizei eine Abfrage macht und der Besitz der deutschen Fahrerlaubnis ohne die entsprechende Klasse bekannt wird.
Zitat:
@mattalf schrieb am 20. Juli 2022 um 05:36:50 Uhr:
Laut dem Link ist doch klar geregelt das es ab 2009 nicht mehr Zulaessig ist 2 Fuehrerscheine aus zwei verschiedenen Laendern zu haben.
Ja, aber diese Vorschrift richtet sich an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten, nicht an die FE-Inhaber. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn jemand mehrere Führerscheine hat.
Zitat:
@mattalf schrieb am 20. Juli 2022 um 05:36:50 Uhr:
... kann es zum Problem kommen wenn die Polizei eine Abfrage macht und der Besitz der deutschen Fahrerlaubnis ohne die entsprechende Klasse bekannt wird.
Zu welchen Problemen kann es denn kommen?
Die Umgehung von Fahrverboten und FS-Entziehung soll erschwert/verhindert und nicht erleichtert werden.
Ich dachte, es seien Probleme für den betroffenen Autofahrer gemeint ...