18 Zoll räder brauche ich Einfederbegrenzer??????

Mercedes E-Klasse W211

hay Leute,

Habe mir 18 Zoll felgen gekauft 235/40 r18 und will die auf meinen w211 E220 cdi vormopf draufmachen.

so...
nun hab ich hier aus zufall gelesen das man einfederbegrenzer brauch und die abgasplakette sich dann ändern würde....

stimmt das???? weil ich hier ziehmlich viele beiträge gelesen habe die einen sagen ja die anderen wiederum nein....

eine abe hab ich zu den felgen bekommen vom dem jeweiligen händler.. muss ich die dann trotzdem noch eintragen lassen?

gruß Mercedes1991

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von general1977


@Mercedes1991

Du darfst die Felgen ohne die Federwegsbegrenzer fahren. 235/40 R18 Reifen müssen vom TÜV abgenommen werden (auch kein Problem), 245/40 R18 dürftest Du ohne Abnahme fahren, da diese Dimension eine Standardgröße von MB ist.

Gruß
Achim

alles klar,

also muss ich die felgen eintragen lassen....

was bringt mir dann die betriebserlaubniss das mir der händler mitgeschickt hat xD ohman,

ich hab ja gerade die gelbe plakette ändert sich dann was?

weil hier einige schreiben bei breiteren reifen werden die abgas... bla bla bla nicht mehr erfüllt.

gruß Mercedes1991

Die ABE und das Gutachen zur ABE musst Du zum TÜV mitnehmen, um die Reifendimension eintragen zu lassen. Die ABE bescheinigt die technischen Eigenschaften der Felge, das Gutachten, daß die Felge an die genannten Autos passt und welche Auflagen evtl. zu erfüllen sind. Es gibt Felgen bei denen in der ABE explizit (meist fettgedruckt) geschrieben steht, daß Reifendimensionen die im Gutachten aufgelistet sind nicht eingetragen werden müssen, obwohl sie vom Fahrzeughersteller nicht freigegeben sind. Die Formulierung ist meist wie folgt:

Zitat:

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Das ist bei Dir aber nicht der Fall. Daher musst Du die 235er eintragen lassen. Ich fahre z.B. Advanti Creed Felgen in 17 Zoll mit 235/45 R17. Diese Größe ist im Gutachten für den 211er genannt und obengenannter Absatz steht in der dazugehörigen ABE.

Die Abgaseinstufung interessiert bei Drittanbieterfelgen nicht, solange sie nicht im Gutachen zu dieser Felge erwähnt wird und sowas habe ich noch nie gesehen.

Gruß
Achim

Also, ich habe 8J x 18"- Felgen von OZ ET 35 mit 235/40/18 auf meine S211 mit Avantgarde-Fahrwerk und Luftfederung und ich benötige keine Federwegbegrenzer. Auch meine "Abgasplakette" hat sich nicht geändert.

Entweder hast Du das Avantgarde Fahrwerk oder die Luftfederung (Airmatic)
Oder meinst Du Avantgarde Fahrwerk und hinten Luftfederung (Niveauregulierung beim Kombi) ?

Bei Airmatic ist keine Aktion erforderlich 😁

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Sorry, habe einen Kombi.

Zitat:

Original geschrieben von Rainer561


Entweder hast Du das Avantgarde Fahrwerk oder die Luftfederung (Airmatic)
Oder meinst Du Avantgarde Fahrwerk und hinten Luftfederung (Niveauregulierung beim Kombi) ?

Bei Airmatic ist keine Aktion erforderlich 😁

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