18 Zoll AMG Styling IV auf S211 - E280 Kombi - Vor Mopf - BJ Ende 2005
Hallo Fangemeinde,
zur Zeit plagt mich folgende Frage.
Kann ich eine AMG-Felge (Styling III oder Styling IV) auf mein Auto aufziehen.
Reifendimmension 245/40 vorne und hinten. ET 30.
Mein Auto: S211 - E280 Kombi - Vor Mopf - BJ Ende 2005.
Mein Problem:
Ich gehe davon aus, dass diese Reifen/Rad-Kombination rein baubedingt auf mein Auto passt. Jedoch wird ständig von Puffern an der Vorderachse gesprochen. Mercedes schreibt diese jedoch vor. Muss man daher zum TÜV/Dekra.
Problem 2:
Im PDF-File von Mercedes mit den Reifenvorgaben steht geschrieben, dass bis MJ 807bei werkseitiger Euro 4 Abgaseinstufung nur 16-Zoll Bereifungen zulässig sind. Ist das grundsätzlich das Aus für 18-Zoll Felgen.
Wäre Euch dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen würdet.
Thomas
17 Antworten
Ich würde meinen, das gilt für alle 17" Felgen und größer. Auch Aftermaket-Felgen. Sicher ist es ungewöhnlich, dass die Abgaseinstufung an der Radgröße hängt. Aber der Zusammenhang ist klar: die Abgaseinstufung ändert sich und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Auch Euro 3 kann erst nach neuem, teuren Abgasgutachten eingetragen werden.
Hallo zusammen,
ich möchte Euch auf dem Laufenden bzgl. meinen Felgen halten.
Habe heute mit dem TÜV telefoniert. Dort sieht man überhaupt keine Probleme die 18-Zöller aufzuziehen. Der TÜV meinte nur dass folgende Dinge gegeben sein müssten:
- Genug Spielraum im Radkasten
- Unterlagen vom Felgenhersteller (bei AMG sicherlich kein Problem
- Belastungsindex der Alus muss hochgenug sein, da Kombi bei mir.
Gruesse
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
boborola hat Recht. Auch wenn bei Euch der Wunsch Vater der Fehlinterpretation ist und der TÜV keine sorgfältige oder schnell lernende Organisation ist: Mit 17" und größer verlierst du auf deinem 200/220 CDI Euro 4 mit jeglichen größeren Felgen. Und damit die Zulassung. Und das steht unmißverständlich im DC-Dokument. Eine TÜV-Eintragung rettet dich nicht. Du kannst ja dann mal versuchen, den TÜV zu verklagen. Der wird dann sagen, diese steuerliche Relevanz hatte er im Moment nicht erfasst und nur die Freigängigkeit beurteilt. Und er wird seinen Fehler korrigieren und die zulassung widerrufen. Ende.
Aber bei einem nennenswerten Unfall mit Personenschaden wird die Sache gleich ganz anders beurteilt, wenn der gegnerische Gutachter feststellt, dass dein Wagen mit zu großen Rädern und damit ohne Zulassung unterwegs war. Ein guter Rechtsverdreher bauscht die Sache richtig schön auf und stellt dich als gewissenlosen Tuner, der die Gefährdung anderer Menschen bewusst in Kauf nimmt, nur um mit Riesenrädern glänzen zu können. Und wozu braucht man die? Richtig, um schnell zu fahren. Damit bist du auch gewissenloser Raser. Keine Rolle spielt es, was der TÜV bescheinigt. Als Fahrzeugführer gibt es eine Gefährdungshaftung und daraus folgend eine besondere Sorgfaltspflicht für den jeweiligen Halter, zu der auch sorgfältige Informationsbeschaffung vor einer Veränderung des Fahrzeugs gehört. Und wenn dein Anwalt dich nicht sauber brieft, wirst du wohlmöglich noch im Gerichtsaal erklären, dass deiner Meinung nach die Eintragung korrekt war. Dan zeigt man dir von der damaligen Preisliste, wo es keine 17 und 18 Zoll für diesen Wagen angeboten gab bis zum DC-Reifendokument sechs-sieben Dokumente, die unmißverständlich sind und arbeitet deinen verbohrten Charakter und deine verquere Weltsicht heraus. So kannst du zusätzlich noch den Führerschein abgeben.
Auch wenn es eloquent geschrieben ist, ist es doch "bullshit".
Vereinfacht gesagt ist die TÜV-Abnahme ja dafür da, daß ein Fachmann (TÜV-Prüfer) die Übereinstimmung mit den anwendbaren Vorschriften und damit die zulassungsfähigkeit bescheinigt. Und die Fahrsicherheit bzw. die Gefahren die von einem Fahrzeug ausgehen, haben nichts mit einer etwaigen steuerlichen Beurteilung zu tun.
Es wird wohl schwerlich möglich sein aus der steuerlichen Einstufung ein Ursache für eine Unfall herzuleiten.
Somit würde also max. ein Steuerdelikt im Raum stehen. Und auch hier ist die Frage, ob dies wirklich gegeben ist. Die Anforderungen an den Automobilhersteller sind im Hinblick auf die Toleranzen z.B. bei den Abgaswerten strenger als bei der Nachrüstung am (gebrauchten) Auto.
Grüße
Peter