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18" auf Audi 100 ok?

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 11:34

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage, ich habe inzwischen geschaut und gegoogelt, und 90% der leute haben 17" Reifen auf Ihren alten Kisten, aber naja, ich will nochn tick größer ^^

ich bilde mir 18" ein, weil normalerweise der 100er Avant (C4) doch damit problemlos zurecht kommen sollte?

Ich würde mir im Sommer gerne 225/40 R18 Moniteren. Das Audi hat weder Spurverbreiterung noch ausgezogene Radläufe, passen die dann schon rein? und dann ist die nächste Frage, nimmt der Tüv die überhaupt ab?

weil im Schein sind momentan 192/65 R15 eingetragen. Sind immerhin 3" unterschied und auch vom Querschnitt und allem.

 

Hat vll .jemand von euch nen 100er audi und darauf 18" montiert? oder darf ich maximal die 17" fahren?

 

Weil auf meinem A3 darf ich ja auch nur 17er montieren.

 

Danke für die Hilfe

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14 Antworten

Frag am Besten mal im Audi Forum nach. Hier ist nur das allgemeine Forum für Reifen und Felgen markenübergreifend.

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 14:39

ok, ich dachte mir ich probiers mal hier, nachdem dass es ja ein spezielles forum is ^^

rück mal alle daten der felgen raus, Einpresstiefe, breite der felge ! ohne daten wird dir auch im audi forumkeiner helfen können

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 15:56

ach ich habe da welche im blick

8 x 18 ET35

das währe so was ich mir vorstell und sogar fahren dürfte, zumindest laut dem anbieter.

Teilegutachten liegt bei. Sahne währen natürlich 235er ^^ aber die bekommt man nie im leben eingetragen, daher 215/225

Zitat:

8 x 18 ET35

das währe so was ich mir vorstell und sogar fahren dürfte, zumindest laut dem anbieter.

Fahren darfst du die, aber nur unter Auflagen. Lies dir vorher das Gutachten durch!

Hier mal ein paar Auszüge (Rial Como 8x18 ET 35 mit 225/40 R18) aus den Auflagen:

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben enannten Bereich abgedeckt sein.

K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

8 x 18 ET35

das währe so was ich mir vorstell und sogar fahren dürfte, zumindest laut dem anbieter.

Fahren darfst du die, aber nur unter Auflagen. Lies dir vorher das Gutachten durch!

Hier mal ein paar Auszüge (Rial Como 8x18 ET 35 mit 225/40 R18) aus den Auflagen:

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben enannten Bereich abgedeckt sein.

K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

what the fuck? ich geh in die usa, da kann ich montieren was ich will ^^

dawei hätte ich so schöne im blick gehabt:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

dann nehmen wir eben nen tick kleiner

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

sehen auch geil aus xD

und was ist an den zweiten jetzt kleiner:rolleyes: einzig die ET ist 33 und nicht 35, das heisst die felgen kommen wieder um 2mm weiter aus dem radkasten herraus!!

Abegsehen davon kann ich von diesen S-Line Duplikaten nur abraten, MAM und ähnliche hersteller sind aus meiner sicht aus nämlich null zu empfehlen!!

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

und was ist an den zweiten jetzt kleiner:rolleyes: einzig die ET ist 33 und nicht 35, das heisst die felgen kommen wieder um 2mm weiter aus dem radkasten herraus!!

Abegsehen davon kann ich von diesen S-Line Duplikaten nur abraten, MAM und ähnliche hersteller sind aus meiner sicht aus nämlich null zu empfehlen!!

ja kommen um 2mm weiter raus, ist doch gut, können se nimma schleifen ^^ - warn witz ...

zefix, wieso sagen mir die helden dann, dass ich die reifen drauf schnalzen kann und der tüv es mir absegnet weil ja ne ABE dabei ist...

Zitat:

dann nehmen wir eben nen tick kleiner

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

sehen auch geil aus xD

Trotzdem haben die Räder die gleichen Auflagen.

Siehe Gutachten:

http://anziowheels.com/.../index.php?...

Der Verkäufer schreibt:

Mit TÜV Gutachten für folgende Fahrzeuge:

Mit dem von uns beigelegten Gutachten ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht notwendig ! Es genügt die Räder bei einer Amtlich anerkannten Institution wie z.B. TÜV, Dekra etc. vorzuführen und die Bescheinigung auf verlangen vorzuzeigen !

Stimmt soweit, aber die TÜV-Bescheinigung bekommst du nur, wenn du alle Karrosseriearbeiten (K-Auflagen) durchgeführt hast.

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

dann nehmen wir eben nen tick kleiner

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

sehen auch geil aus xD

Trotzdem haben die Räder die gleichen Auflagen.

Siehe Gutachten:

http://anziowheels.com/.../index.php?...

Der Verkäufer schreibt:

Mit TÜV Gutachten für folgende Fahrzeuge:

Mit dem von uns beigelegten Gutachten ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht notwendig ! Es genügt die Räder bei einer Amtlich anerkannten Institution wie z.B. TÜV, Dekra etc. vorzuführen und die Bescheinigung auf verlangen vorzuzeigen !

Stimmt soweit, aber die TÜV-Bescheinigung bekommst du nur, wenn du alle Karrosseriearbeiten (K-Auflagen) durchgeführt hast.

das ist dochn witz oda? nun muss ich mir so ne schwule spurverbreiterung holen und gezogene seitenschweller, dass ich 18 zoll fahren darf? dasn witz oda?

mit so einer sogenannten spurverbreiterungen kommen die Felgen ja noch weiter raus und du benötigst noch weitere schweller :D raffst dus nicht:confused: nimm doch kleinere felgen bzw. schmählere dann musst du keine Kotis bearbeiten!!

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

mit so einer sogenannten spurverbreiterungen kommen die Felgen ja noch weiter raus und du benötigst noch weitere schweller :D raffst dus nicht:confused: nimm doch kleinere felgen bzw. schmählere dann musst du keine Kotis bearbeiten!!

da hast du mich falsch verstanden, ich meinte damit, dann kann ich ja gleich die spur gescheid verbreitern und gescheite schweller dran bauen xD

 

dann sag mir doch mal bitte welche ich unbedinklich montieren kann 18zoll aber so dass es noch was aussieht.

wiso sollte man auf dem a4 nur 17zöller fahren dürfen? da passen auch 20zöller drauf ;)

mit den 8x18ern machste nix falsch.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wiso sollte man auf dem a4 nur 17zöller fahren dürfen?

Du bist im falschen Film gelandet, hier geht es um einen Audi 100.

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