14 Tage kündigungsfrist?

Ich habe gestern eine Versicherung abgeschloßen, Vertrag unterschrieben.
Hab ich Montag das Recht einfach zu Kündigen.
Es gelten ja allgemein 14 Tage zum rücktritt oder?

12 Antworten

schau in deinen vertrag ?!
generell kann der versicherer aus kulanz eine kuendigung akzeptiern, aber muss nicht ?!
du hast ja unterschrieben und nicht ueber z.b. internet abgeschlossen, sondern vor ort (so verstehe ich das zumindest).
hast du einen antrag oder den vertrag/police unterschrieben?

die generellen 14 tage gelten ja nur bei geschäften die unter das fernabsatzgesetz fallen.
Harry

Du kannst die Versicherung "Widerrufen". Die Widerrufsfrist beginnt wenn dir die Police und das sämtliche "Kleingedruckte" ausgehändigt bzw. zugeschickt worden ist. Dauer der Widerrufsfrist steht im Kleingedruckten. Je nach Versicherungsart gibt es unterschiedliche Fristen.
Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Jojiii4you


Ich habe gestern eine Versicherung abgeschloßen, Vertrag unterschrieben.
Hab ich Montag das Recht einfach zu Kündigen.
Es gelten ja allgemein 14 Tage zum rücktritt oder?

Servus!

Welche Versicherung hast Du denn abgeschlossen & warum willst Du sie widerrufen?

Gruß
weflydus

Zitat:

Original geschrieben von Jojiii4you


Es gelten ja allgemein 14 Tage zum rücktritt oder?

Bei Versicherungen hast du ein 14 tägiges Widerrufsrecht, dies ist geregelt in § 8 VVG.

Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen, der Widerruf ist in Textform gegenüber der Versicherung zu erklären.

Unter Punkt 3 ist aufgeführt, wann das Widerrufsrecht nicht gilt:
http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html

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kai?
also wenn die police unterschrieben zur VS raus ist:
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

oder wie haette man das zu verstehen?

sprich:
antrag zugestellt +14tage
antrag unterschrieben = vertrag
Harry
PS
ggf kannst du es neben dem juristendeutsch in klarere formen fassen?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


sprich:
antrag zugestellt +14tage
antrag unterschrieben = vertrag

Nein,

bei Antrag

zugestellt ist noch kein Vertrag zustande gekommen welchen ich dann Widerrufen könnte 😉

Die Widerrufsfrist beginnt erst bei Erhalt des Versicherungsscheines, diesen bekommst du erst nach Unterschreiben / Abschluss des Vertrages, ab dann beginnt erst das Widerrufsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


kai?
also wenn die police unterschrieben zur VS raus ist:
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

oder wie haette man das zu verstehen?

ggf kannst du es neben dem juristendeutsch in klarere formen fassen?

Vollständig erfüllt bedeutet, wenn die Versicherung innerhalb den 14 Tagen die vertraglich vereinbarte Leistung auf

Wunsch des Versicherungsnehmers

vollständig geleistet hat.

mir ist es trotzdem ned 100% klar. denn nach deckungszusage ist der wunsch der zulassungsmoeglichkeit auch erfuellt.
sry /me ist dumm.
danach macht der TE nen antrag und bekommt nen vertrag, welcher ggf VK, TK,was auch immer beinhaltet...OK
diesen hat er nu (so verstand ich es) zugesandt bekommen und unterschrieben zurueckgeschickt.
oder eben vor ort unterschrieben.
dadurch ist doch per wunsch und annahme per unterschrift der vertrag da?
hat dann nur die VS den antrag (vor ort) abzulehnen; oder beide, da wir beide nicht wissen ob police oder antrag?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


dadurch ist doch per wunsch und annahme per unterschrift der vertrag da?

Klar der Vertrag ist da, und da hast du eine Widerrrufsfrist ab Zugang der Police von 14 Tagen.

Es sei denn die Versicherung zahlt auf deinen Wunsch innerhalb den 14 Tagen z.B. einen Schaden, dann bedeutet dies, dass der Vertrag auf Wunsch des VN erfüllt wurde, und kann nicht vom VN widerrufen werden.

Zitat:

hat dann nur die VS den antrag (vor ort) abzulehnen; oder beide, da wir beide nicht wissen ob police oder antrag?

Wenn die Versicherung

den Antrag

ablehnt, kommt ja ebenfalls kein Vertrag zustande den der Antragssteller widerrufen könnte.

Und wenn die Versicherung den Antrag annimmt, schickt die Versicherung die Police oder Versicherungsschein an den VN, und sobald der VN die Police oder Schein bekommen hat, gilt das 14 tägige Widerrufsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von Harry999


dadurch ist doch per wunsch und annahme per unterschrift der vertrag da?
Klar der Vertrag ist da, und da hast du eine Widerrrufsfrist ab Zugang der Police von 14 Tagen.

Es sei denn die Versicherung zahlt auf deinen Wunsch innerhalb den 14 Tagen z.B. einen TK Schaden, dann bedeutet dies, dass der Vertrag auf Wunsch des VN erfüllt wurde, und kann nicht vom VN widerrufen werden.

ich muss leider nomma fragen ^^

wann der zugang war, wissen wir ja nicht.

ich versuchs mal in einfache worte zu fassen..

(ohne schadenfall zwischen deckungszusage und vertrag)

antrag an VS -> police von VS ->zusage/unterschrift des VN -> und trotzdem 14-tage widerruf?

im schadenfall während der frist ist deckung zugesagt und vertrag vorhanden , sofern der VN nicht den schaden selber tragen moechte ?

sry :>

ich frag das zwar fuer TE und /me nach ...

Also Harry,
1. Du unterschreibst einen Vertrag. Versicherung schickt die Police und Kleingedrucktes zu. Ab Zugang der Police bei dir, startet die Widerrufsfrist.
2. Du unterschreibst einen Vertrag und der Vermittler händigt dir die Police und das Kleingedruckte sofort aus. Dann startet die Widerrufsfrist sofort.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


antrag an VS -> police von VS ->zusage/unterschrift des VN -> und trotzdem 14-tage widerruf?

Wenn Police vorhanden, die bekommst du nach der Unterschrift = 14 Tage Widerrufsrecht.

Zitat:

im schadenfall während der frist ist deckung zugesagt und vertrag vorhanden , sofern der VN nicht den schaden selber tragen moechte ?

Ja

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Also Harry,
1. Du unterschreibst einen Vertrag. Versicherung schickt die Police und Kleingedrucktes zu. Ab Zugang der Police bei dir, startet die Widerrufsfrist.
2. Du unterschreibst einen Vertrag und der Vermittler händigt dir die Police und das Kleingedruckte sofort aus. Dann startet die Widerrufsfrist sofort.

Gruß
Frank

so wie ich frank "liebe"

das sollte auch dem TE als aussage reichen 😉

danke

PS

da "5 sek" dazwischen auch danke an kai

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