14 jähriger baut unfall, wer zahlt?

134 Antworten

Hallo Ihr lieben,

ich bin echt verzweifelt...
Mein Sohn 14 Jahre hat eine kleine Tour mit dem Quad seines Vaters unternommen. Hier bei uns im Dorf. Es gibt hier sowohl Strassen vom Land/ als auch Private Wege.
Als er abbiegen wollte auf einer öffentlichen Strasse , ist ihm ein Junger Mann ( ich denke grade 18/19) ins Quad gefahren, bzw hat das gestreift.
Und zwar so: Mein Sohn wollte links abbiegen und hat nach rechts ausgeschert um die kurve zu bekommen. Der Fahrer hinter ihm dachte das er rechts ranfährt zum halten....und wollte ihn links überholen...
Dabei sind sie aneinander gehaun.

Der Fahrer stieg aus, schaute sich das Auto an meinte "alles OK"
Später am Abend stand er dann mit seiner Mama bei uns vor der Tür und meinte das Auto wäre vorne voll kaputt.
Tatsächlich ist das Auto ( ein kleiner Renault) vorne kaputt. Das Glas der Nebelleuchte fehlt... alles ist nen bissl verschoben ect., Das Kühlerding vorne ist auch kaputt...

Die Eltern ( beide Doctoren) waren nun gestern in der Werkstat und meinten das kostet 2500 Euro. nun würde ich gerne mal wissen, wie sich das nun verhält?

-Wer muss den Schaden bezahlen?
-Was kommt auf meinen Sohn zu? evtl. eine Sperre für seinen Führerschein`??
-Was wird noch auf uns Eltern zukommen?

Das Quad hat eine Strassenzulassung und läuft über meinen Mann.

Ich wäre Euch so dankbar für Eure Infos und Tipp.

Viele liebe Grüsse
Wichi

Beste Antwort im Thema

Kein Drehbuch ist so hart wie das Leben - mein Kumpel Alex H. war geübter "Schwarzfahrer", prügelte seine ETZ gottgleich durch Wald und Feld. Eines schönen Tages bei bestem Wetter, nur 300 Meter Straße waren nötig, um in den Wald zu kommen. Die Omi hörte wohl nicht mehr gut, sonst wäre sie nicht auf die Straße getreten. Und Kumpel Alex war wohl einen Moment nicht ganz konzentriert.......

Oma tot, Alex zwei Jahre Sperrfrist bis zum legalen Erwerb der FE, Gewissensbisse seit vielen Jahren. Wer je einen Menschen getötet hat - schuldhaft oder nicht, wird sich immer schuldig fühlen.

In diesem Fall - seid froh, dass es nur Blech ist und der Unfallgegner nicht von vornherein bösartig ist. Ruhiges Gespräch suchen, den Schaden ohne Klagen voll übernehmen, den Junior je nach Anteil des stolzen Papas (er scheint nicht völlig unbeteiligt zu sein) an den Aufwendungen beteiligen und ein Gebet gen Himmel schicken, dass der Unfallgegner auf eine Anzeige verzichtet - denn dann droht Junior ein Strafverfahrern und eine Sperrfrist. 

134 weitere Antworten
134 Antworten

@moorteufelchen

Einfach weiter oben nachlesen. Da habe ich geschrieben, dass die Verkehrsbehörde höchstwahrscheinlich eine Sperrfrist für den Erwerb der Fahrerlaubnis bei Junior verfügen würde, wenn sie denn vom Vorfall erfährt. Dort genügt das Vorliegen eines Strafverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Thema "Verletzung der Aufsichtspflicht" und die Pappen der Eltern interessiert auch dort nicht!!
Sippenhaft wurde 1945 abgeschafft!

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf


..........und die Pappen der Eltern interessiert auch dort nicht!!Sippenhaft wurde 1945 abgeschafft!

Gott sei Dank!

Leider geht es nicht darum. Es ist völlig egal ob es die Eltern sind oder der Kumpel der den anderen mal fahren lässt.

Wenn die Verwaltungsbehörden von dem Fall Wind bekommen (und das kriegen sie wenn es zur Anzeige kommt), entscheiden sie erstmal nach Aktenlage.

Dann wird es sehr schnell eng wenn man im Vorfeld nicht aufgepasst hat was alles in dieser Akte steht.

Und solche Aussagen wie "das ist so ein Vater-Sohn Ding" sollte da nicht auftauchen.

Der Junge hat halt Mist gemacht, das weiss er vermutlich auch inzwischen.

Jetzt geht es doch darum den Deckel auf den Schlamassel draufzukriegen.

Die Mutter hat um Hilfe gebeten. Nun bekommt sie Tips worauf zu achten ist. Und dazu gehört halt der Tip, daß sie um Gottes willen dem Jungen eingebläut haben nicht auf öffentlicher Strasse zu fahren. Und der, daß es drastische Konsequenzen hat wenn man jemanden fahren lässt von dem man weiss, er hatkeine FE.

Moorteufelchen

@ moorteufelchen

Zu Erziehungsfragen habe ich mich nicht geäussert, sondern zu Rechtsfragen. Dass die Eltern - egal wo - nicht angeben werden, sie haben Junior die Schlüssel zum Quad selbst in die Hand gedrückt, davon gehe ich eigentlich stillschweigend aus.

Selbst dann wäre hier der Begriff "Verletzung der Aufsichtspflicht" hier nicht angebracht, sondern das strafrechtlich durchaus relevante "Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Im rechtlichen Bereich ist es absolut unerlässlich, Begriffe und Normen korrekt anzuwenden und nichts zu vermischen, die hier im Forum häufig anzutreffenden Wischiwaschi-Aussagen helfen niemandem weiter.

wenn die versicherung nicht zahlt, muss der junge zahlen, kann er nicht zahlen, kann ein titel gegen ihn erwirkt werden, so dass das geld später eingetrieben werden kann, wenn er mal was hat. in der regel zahlen die eltern dann. soweit meine bescheidene zivilrechtliche meinung.

da hier auch strafrechliche gesichtspunkte - wie bereits erwähnt - in betracht kommen, würde ich mich rechtsanwaltlich beraten lassen bzw den schaden übernehmen und hoffen, dass die sache erledigt ist, sofern nicht schon die polizei involviert ist.

Ähnliche Themen

Zahl das Geld. Das ist auch meine Meinung. Allerdings empfinde ich 2500€ als extrem überzogen! Lass die Kiste beim befreundeten Mechaniker wieder richten oder schlepp sie zum unabhängigen Gutachter zur Begutachtung. Der legt dann die Schadenshöhe fest.

Da Äußerlich nichts zu sehen war, gehe ich mal davon aus, dass lediglich die Stoßstange in Ihrer Befestigung ein wenig verrutscht ist. Dadurch stimmen die Spaltmaße nicht mehr. Gerne wird in einem solchen Falle von einer Werkstatt versucht, einen schiefen Rahmen vermeintlich wieder zu "richten". Dabei muss nur die Stoßstange gelöst, angepasst und wieder festgeschraubt werden, wenn äußerlich kein Schaden zu sehen ist.

und wenn der Halter gebrochen ist? 😉
Kleben oder ne Spax? 😁

Stoßstange und Lackieren je nach Auto ist schon (gut) vierstellig.

Niemand muß sich zur befreundeten Klitsche des Verursachers bringen lassen.
Man hat (auf jeden Fall im Reparaturfall) das Recht auf Markenwerkstatt.

@Moorteufelchen:
ja, das Vater und Sohn Ding, dann siehts schlechter aus für die Eltern.

Das Problem, hier können natürlich alle eine Menge verlieren. Falsches Abbiegen gegen falsches Überholen und Probezeitverlängerung gegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Mal sehen was rauskommt.

Theoretisch könnte Papa den Junior noch wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs anzeigen... Aber da Vater und Sohn Ding... 😁

Am wenigsten kann meiner Ansicht nach Junior passieren. Gerade 14 und nicht geflohen beim Unfall. Paar Sozialstunden. Sperre seh ich nicht noch wirklich, sofern nicht noch mehr Fahrten nachweisbar sind/bekannt werden...

Aber verlieren können hier eigentlich nur alle.

Zitat:

Original geschrieben von Moneysac


wenn die versicherung nicht zahlt, muss der junge zahlen, kann er nicht zahlen, kann ein titel gegen ihn erwirkt werden, so dass das geld später eingetrieben werden kann, wenn er mal was hat. in der regel zahlen die eltern dann. soweit meine bescheidene zivilrechtliche meinung.

da hier auch strafrechliche gesichtspunkte - wie bereits erwähnt - in betracht kommen, würde ich mich rechtsanwaltlich beraten lassen bzw den schaden übernehmen und hoffen, dass die sache erledigt ist, sofern nicht schon die polizei involviert ist.

Noch ein allerletzter Versuch:

Die Versicherung des Quad MUSS zahlen!! Da das versicherte Fahrzeug aber von jemandem geführt wurde, der keine Fahrerlaubnis hatte, holt sie sich das gezahlte Geld auf dem Weg des Regresses vom Fahrzeughalter zurück und nicht vom Fahrer!! Ich hoffe inständig, das ist jetzt angekommen!!!

Was hier ein Anwalt helfen soll ist mir auch schleierhaft. Dass der RA zu einer privaten und gütlichen Einigung raten wird, ist doch wohl sonnenklar. Dafür sind 200 Euro Erstberatungsgebühr doch etwas viel nutzlos verschwendetes Geld. Wenn es darum gehen sollte, den Grad des Verschuldens am Unfall festzulegen, ist ein Anwalt auch so hilfreich wie der Müllmann. Er hat nämlich nicht darüber zu bestimmen, sondern die beteiligten Versicherungsgesellschaften beider Fahrzeuge und die einigen sich praktisch immer, bei einem solchen Pipi-Unfall ganz sicher und ob das 50/50 oder 40/60 geteilt wird ist bei diesem VU drittrangig. Die VN sind -sobald der Schaden der Versicherung gemeldet wurde - NICHT mehr Verfahrensbeteiligte und können somit auch keinen RA beauftragen, der sich um die Schadensregulierung kümmert. Der Anwalt kann sich nur um den strafrechtlichen Vorwurf des FoFE kümmern und auch dort ist er so hilfreich wie eine Sonnenbrille bei Nacht.

Richtig, weiter als 70:30 (egal in welche Richtung) wird sich hier keine Versicherung wohl bewegen, da der eine Rückschaupflicht hat und der andere bei unklarer Verkehrslage überholt.

Sofern man sich da einig ist würde ich mich irgendwie einigen.
Sonst gibts nicht nur den Schaden sondern die Staatsgewalt und die Verwaltungsmaschinerie läuft an.

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf


Was hier ein Anwalt helfen soll ist mir auch schleierhaft.

Anwälte braucht man entweder um sein Recht durchzusetzen bzw. seine Schuld abzuwälzen.

Die Schuldfrage ist für mich in diesem Fall geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von Auos


Zahl das Geld. Das ist auch meine Meinung. Allerdings empfinde ich 2500€ als extrem überzogen! Lass die Kiste beim befreundeten Mechaniker wieder richten oder schlepp sie zum unabhängigen Gutachter zur Begutachtung. Der legt dann die Schadenshöhe fest.

Sorry, aber wenn Jemand erst seinen 14jährigen Sohn Quad fahren lässt und mir dann so kommt, würde ich sofort zur Polizei marschieren und meinen Anwalt einschalten...

Die Leute kommen ihm hier extrem entgegen, denn er hat eine Straftat begangen...

Zitat:

Original geschrieben von Auos


Lass die Kiste beim befreundeten Mechaniker wieder richten oder schlepp sie zum unabhängigen Gutachter zur Begutachtung. Der legt dann die Schadenshöhe fest.

Wie stellst du dir das vor? 😕

Die TE bzw. deren Sohn hat keine Verfügungsgewalt über das beschädigte Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von infuso


denkzettel verpassen und wieso muss immer erst etwas passieren? wenn der junior mit 14 schon seine erste straftat begeht, was passiert mit 18, 25 oder 30? ich hätte jedenfalls schon beim unfall die polizei gerufen. ganz egal ob der fahrer 14 oder 24 ist und ob der fahrer einen führerschein hat, sieht man ja vorher auch nicht.

Ja genau, die erste Straftat. Nein was ist dieses Land schön! Ich hab mit 15 die Karre von meinem Vater "geklaut" und bin dann irgendwann von der Polizei aufgegriffen worden.

Lange Rede kurzer Sinn: Aus mir ist ein ordentlicher gesetzestreuer Mensch geworden. Kinder sind halt Kinder. Man kann nicht alles vor ihnen verschließen oder sie im Keller einsperren. Selbst die verantwortungsvollsten Eltern haben ihre Kiddies nicht 24h unter Kontrolle.

Wenn ich so einen Schwachsinn wie da oben schon lese... der Junge sollte einmal ordentlich den Hintern (oder die Ohren) vollkriegen, Ausgangssperre für 4 Wochen und Taschengeldentzug bekommen. Ein Straftäter ist er deswegen noch lange nicht!

Nee nee nee... 🙄

@Auos

Warum soll ich einen befreundeten Mechaniker (so man überhaupt einen kennt - ich z. B. kenne keinen) beauftragen? Ich will mein demoliertes Fahrzeug wieder in den Zustand versetzen lassen, wie er vorher war und das schließt eine fachgerechte Reparatur auch in der Markenwerkstatt mit ein. Warum sollte ich eine Hinterhofklitsche damit beauftragen? Das Auto war vorher immerhin (nehmen wir mal an) unfallfrei - jetzt nicht mehr!

Und da ist noch gar nicht von so Dingen wie Nutzungsausfall die Rede. Wenn nämlich Herr oder Frau Doktor Eltern des 18jährigen den Wagen für den Weg zur Arbeit benötigen und der 3-4 Tage in der Werkstatt steht, könnten man euch sogar noch den Leihwagen in Rechnung stellen...

Zahlen und ein ernstes Wörtchen mit Sohnemann reden 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


könnten man euch sogar noch den Leihwagen in Rechnung stellen...

von einer eventuellen wertminderung mal ganz zu schweigen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen