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14 jähriger baut unfall, wer zahlt?

134 Antworten

Hallo Ihr lieben,
ich bin echt verzweifelt...
Mein Sohn 14 Jahre hat eine kleine Tour mit dem Quad seines Vaters unternommen. Hier bei uns im Dorf. Es gibt hier sowohl Strassen vom Land/ als auch Private Wege.
Als er abbiegen wollte auf einer öffentlichen Strasse , ist ihm ein Junger Mann ( ich denke grade 18/19) ins Quad gefahren, bzw hat das gestreift.
Und zwar so: Mein Sohn wollte links abbiegen und hat nach rechts ausgeschert um die kurve zu bekommen. Der Fahrer hinter ihm dachte das er rechts ranfährt zum halten....und wollte ihn links überholen...
Dabei sind sie aneinander gehaun.
Der Fahrer stieg aus, schaute sich das Auto an meinte "alles OK"
Später am Abend stand er dann mit seiner Mama bei uns vor der Tür und meinte das Auto wäre vorne voll kaputt.
Tatsächlich ist das Auto ( ein kleiner Renault) vorne kaputt. Das Glas der Nebelleuchte fehlt... alles ist nen bissl verschoben ect., Das Kühlerding vorne ist auch kaputt...
Die Eltern ( beide Doctoren) waren nun gestern in der Werkstat und meinten das kostet 2500 Euro. nun würde ich gerne mal wissen, wie sich das nun verhält?
-Wer muss den Schaden bezahlen?
-Was kommt auf meinen Sohn zu? evtl. eine Sperre für seinen Führerschein`??
-Was wird noch auf uns Eltern zukommen?
Das Quad hat eine Strassenzulassung und läuft über meinen Mann.

Ich wäre Euch so dankbar für Eure Infos und Tipp.
Viele liebe Grüsse
Wichi

Beste Antwort im Thema

Kein Drehbuch ist so hart wie das Leben - mein Kumpel Alex H. war geübter "Schwarzfahrer", prügelte seine ETZ gottgleich durch Wald und Feld. Eines schönen Tages bei bestem Wetter, nur 300 Meter Straße waren nötig, um in den Wald zu kommen. Die Omi hörte wohl nicht mehr gut, sonst wäre sie nicht auf die Straße getreten. Und Kumpel Alex war wohl einen Moment nicht ganz konzentriert.......

Oma tot, Alex zwei Jahre Sperrfrist bis zum legalen Erwerb der FE, Gewissensbisse seit vielen Jahren. Wer je einen Menschen getötet hat - schuldhaft oder nicht, wird sich immer schuldig fühlen.

In diesem Fall - seid froh, dass es nur Blech ist und der Unfallgegner nicht von vornherein bösartig ist. Ruhiges Gespräch suchen, den Schaden ohne Klagen voll übernehmen, den Junior je nach Anteil des stolzen Papas (er scheint nicht völlig unbeteiligt zu sein) an den Aufwendungen beteiligen und ein Gebet gen Himmel schicken, dass der Unfallgegner auf eine Anzeige verzichtet - denn dann droht Junior ein Strafverfahrern und eine Sperrfrist. 

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134 Antworten

@Mondeo-Turnier1,8
Also da fallen mir auf Anhieb im Hause 100 gute Verstecke ein. Da gibt es keine Ausrede :-)

Zitat:

Original geschrieben von infuso


eigentlich hasse ich den satz aber dein sohn ist schuld und ihr solltet dazu stehen und den schaden bezahlen.

Warum? Der Sohn ist selbst strafmündig. Sicher kann man ihm helfen und den Schaden erstmal übernehmen.

Aber selbst wenn es auf eine Teilschuld hinauslaufen würde, hätte er gespart. Und mal ehrlich, wenn ein 14jähriger wegen Fahren ohne FS dran ist, was soll bei diesem, sofern er erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt kommt, passieren?

Sozialstunden? Muss ja nicht mal schlecht sein.

Den Eltern dürfte hierbei nicht passieren. Verletzung der Aufsichtspflicht? Bei einem 14jährigen? Nonsens. Max kommen ein paar Fragen wegen des Zulassens der Fahrt ohne FS. Solange Junior nicht sagt, meine Mama hat gesagt: Klar, nimm nur. Kommt da für die Eltern auch nichts bei rum.

Läufts über die Vers., zahlt die erstmal, holt sich aber das Geld vom Sohn wieder. Andererseits, falls die Schuldfrage doch nicht so eindeutig ist (und die Gefahr sehe ich hierbei), bekommt der Gegner weniger oder nichts. Und das, was er evtl. bekäme, kann man dann später zurückkaufen.

Außerdem, warum gucken 2 junge Leute nach Schäden (von denen mind. 1 etwas Erfahrung mit Kfz hat-durch sein Motocross usw.) und sehen nichts, am abend ist dann aber die Vorderfront verbogen und ein Glas vom NSW fehlt? Das ist schon etwas abstrus.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@Mondeo-Turnier1,8
Also da fallen mir auf Anhieb im Hause 100 gute Verstecke ein. Da gibt es keine Ausrede :-)

Ich wüsste keines, wo ich ihn mit 14 nicht gefunden hätte. Ich kenne allerdings nicht einen, der seinen Autoschlüssel zuhause versteckt. Ist auch nicht nötig, denn mit 14 weiss man, dass man das nicht darf.

Wenn man nur einen Teil zitiert, und die Folgen der Prozesse ausser acht lässt, mag es sein, das man resigniert und lieber zahlt, obwohl man im Recht ist..
Jeder Überholende muss damit rechnen, das der zu Überholende seine Fahrtrichtung ändert, das gilt nicht nur für Rübenautos, die plötzlich und "unerwartet" nach rechts oder links auf Feldwqege abbiegen..
Ob der "Kleine" Zeichen gab oder nicht, ist davon unabhängig, wenn der Überholende seiner Aussage nach, gesehen hat, das das QUAD nicht in der Spur bleibt, und dennoch zum Überholen ansetzt, ist das kein Grund zum Zahlen und Stillschweigen.
Wenn der auf diese Art, damit durchkommt, ist das eine Masche von Erpressung, mit der man sich selbst verursachten Schaden bezahlen lassen und eine Nachschulung ersparen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


auch auf die Gefahr hin dass es weh tut.. - ihr habt mist gebaut ( ich auch ) es ist der Schlüssel für den Kerl verfügbar gewesen....

Ach, und wo willst Du denn den Schlüssel deponieren, dass ihn ein 14jähriger nicht findet? Im Safe deponieren? Das ist ein bisschen weltfremd.

im abgesperrten SChlüsselkasten... / zumindest solltest du es machen-- ob du es tust (?)

wenn du noch das in Klammern beachtest -weißt du dass ich den selben Fehler mache.....

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Wenn man nur einen Teil zitiert, und die Folgen der Prozesse ausser acht lässt, mag es sein, das man resigniert und lieber zahlt, obwohl man im Recht ist..
Jeder Überholende muss damit rechnen, das der zu Überholende seine Fahrtrichtung ändert, das gilt nicht nur für Rübenautos, die plötzlich und "unerwartet" nach rechts oder links auf Feldwqege abbiegen..
Ob der "Kleine" Zeichen gab oder nicht, ist davon unabhängig, wenn der Überholende seiner Aussage nach, gesehen hat, das das QUAD nicht in der Spur bleibt, und dennoch zum Überholen ansetzt, ist das kein Grund zum Zahlen und Stillschweigen.
Wenn der auf diese Art, damit durchkommt, ist das eine Masche von Erpressung, mit der man sich selbst verursachten Schaden bezahlen lassen kann.

Jetzt übertreib doch mal nicht. Es ist sogar viel mehr Aufgabe des Abbiegenden sicherzustellen, dass niemand gefährdet wird und wenn er gegen alle Regeln der Kunst verstößt, dann soll er froh sein nicht unter dem Wagen gelandet zu sein.

:eek:

Nach rechts ziehen und anbremsen, um dann nach links zu fahren? Der Junge weiß vielleicht wie man auf einer Rennstrecke eine Kurve anfährt und gut rumkommt, nur geht es darum im Straßenverkehr nicht.

:p

Aber dein Tipp hat schon was für sich:

Am Ende hat man dann einen 18-Jährigen dessen Probezeit verlängert und dessen Versicherung hochgestuft wird, einen 14-Jährigen, der seinen Führerschein später nur unter Auflagen bekommt, Eltern, die ein nettes Gespräch mit dem Jugendamt führen dürfen und deren Versicherung ebenso rauf geht. Und für so unwahrscheinlich halte ich das alles nicht. Eher noch kommt der 18-Jährige heil aus der Sache, denn die "Doktoren" werden schon einen guten Anwalt haben.

:)

Dass die Gerichtskosten dann ganz oder teilweise über die Rechtsschutz laufen, sollte man dann auch nicht ganz außer Acht lassen. Da freut sich der Verwaltungsapparat.

:)

Ich würde es eben irgendwie so regeln, dass am wenigsten Wind gemacht wird. Aber man kann es auch einfach drauf ankommen lassen, natürlich.

:)

Das Schreiben vom gegnerischen Anwalt wird dann schon in ein oder zwei Wochen da sein. Inklusive der Umkostenabrechnung für den Besuch der Mutter und des Sohnes am Abend.

:cool:

Ich mag ja nun gar nicht argumentieren wie manch einer in anderen Threads: Wäre der Junge nicht gefahren, wäre nichts passiert, somit trägt der Junge 100 % Schuld. Nein, darum geht es nicht, aber wer sich sowas leistet und zum Glück unverletzt raus kommt, der sollte meiner Meinung nach nicht die Schuld bei anderen suchen. Das ist nur fair.

:)

Aber klar:

2.500 € sind erstmal viel Geld und da geiz geil ist, kann man sich auch überraschen lassen.

;)

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Jeder Überholende muss damit rechnen, das der zu Überholende seine Fahrtrichtung ändert, das gilt nicht nur für Rübenautos, die plötzlich und "unerwartet" nach rechts oder links auf Feldwqege abbiegen..

Wenn es tatsächlich so wäre, könnte niemand mit ruhigem Gewissen überholen!! Wenn nichts darauf hinweist, dass der Vorausfahrende abbiegt (niedrige Geschwindigkeit, Blinken, Einordnen), kann ich sehr wohl ruhigen Gewissens überholen. Hier lag wohl eine niedrige Geschwindigkeit vor. Die muss sich der Überholer vorwerfen lassen (unklare Verkehrslage).

Auch in manchen anderen Wortmeldungen ist teilweise so viel Unfug enthalten, dass es fast schmerzt. Ich mach es kurz: wenn ein Überholer auf einen Linksabbieger trifft, gibt es fast immer eine Aufteilung des Schadens zwischen den jeweiligen Versicherern. Die regeln das aufgrund der Schadensmeldungen und der Fahrzeugschäden intern, damit haben die VN nichts zu tun, sie können sich dagegen auch nicht wehren, es sei denn, sie verklagen ihre eigene Versicherung.

Einem VN (Versicherungsnehmer) kann es auch völlig egal sein, ob seine Versicherung beim Gegner wie viel reguliert, er steigt in der Prämie immer gleich. Ich verstehe nicht, wie sich manche hier an diesem Thema immer so aufgeilen...

Die Versicherung regelt den Schaden immer, egal wer das Fahrzeug gelenkt hat. Sofern der Fahrzeugführer jedoch keine Fahrerlaubnis hatte oder auch absolut fahruntüchtig war (Alkohol) oder sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernte, kann die Versicherung nach der Schadensregulierung von ihrem VN Regress verlangen (und macht sie auch).

Da die Schadenssumme hier deutlich unterhalb der möglichen Regressmaximalforderung liegt, wird die eigene Versicherung auch kein großes Interesse an einer Schadensminderung haben. Das heißt, sie wird eher "großzügig" regulieren, da sie sich den ausgelegten Betrag sowieso beim VN wieder komplett holt.

Als TE würde ich deshalb den Ball sehr flach halten, den Schaden gleich selbst zahlen und - für die sicher vorhandene Unfallmitverursachung der Gegenseite - auf Schadensminimierung drängen (z.B. freie Werkstatt statt Fachwerkstatt oder pauschale Abgeltung ohne Reparatur bei einem alten Fahrzeug). Wenn dort kein Entgegenkommen vorhanden ist, dann eben alles ganz offiziell über die Versicherung abrechnen lassen (ist für beide Seiten nachteilig).

Strafrechtlich hat Junior nicht allzuviel zu erwarten. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird beim Ersttäter zu 100 % eingestellt, evtl. kommt da nur ne Auflage (Sozialstunden) dazu, die Führerscheinstelle bekommt eine Meldung und der FS kann dann evtl. erst etwas später erworben werden (in diesem Fall wohl auch kein Fehler...)

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Und mal ehrlich, wenn ein 14jähriger wegen Fahren ohne FS dran ist, was soll bei diesem, sofern er erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt kommt, passieren?
Sozialstunden? Muss ja nicht mal schlecht sein.

sozialstunden würde es i.d.r. geben, wenn man ihn "nur" beim fahren erwischt hätte, das große problem ist der unfall den er dabei

(mit)

verursacht hat! denn das gibt ne steilvorlge für div. auflagen zum späteren führerscheinerwerb...

...das der sohn dann nebenbei motorcross fährt, wird sich dabei auch nicht sonderlich strafmildernd auswirken - eher im gegenteil!

Solange wir nicht wissen, wie der Unfallgegener (bzw. seine Eltern) nun weiter reagieren, stochern wir definitiv im Nebel herum.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


.
Und mal ehrlich, wenn ein 14jähriger wegen Fahren ohne FS dran ist, was soll bei diesem, sofern er erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt kommt, passieren?

Sozialstunden? Muss ja nicht mal schlecht sein. Da hast du Recht

Den Eltern dürfte hierbei nicht passieren. Verletzung der Aufsichtspflicht? Bei einem 14jährigen? Nonsens. Max kommen ein paar Fragen wegen des Zulassens der Fahrt ohne FS. Solange Junior nicht sagt, meine Mama hat gesagt: Klar, nimm nur. Kommt da für die Eltern auch nichts bei rum.Da irrst du gewaltig. Derjenige der die Fahrt wissentlich zugelassen hat kann mit bis zu der Strafe belegt werden die der Fahrer erhalten könnte. In diesem Falle bis zum entzug der FE.

Läufts über die Vers., zahlt die erstmal, holt sich aber das Geld vom Sohn wieder. Andererseits, falls die Schuldfrage doch nicht so eindeutig ist (und die Gefahr sehe ich hierbei), bekommt der Gegner weniger oder nichts. Und das, was er evtl. bekäme, kann man dann später zurückkaufen.Da hast du Recht

Außerdem, warum gucken 2 junge Leute nach Schäden (von denen mind. 1 etwas Erfahrung mit Kfz hat-durch sein Motocross usw.) und sehen nichts, am abend ist dann aber die Vorderfront verbogen und ein Glas vom NSW fehlt? Das ist schon etwas abstrus.Da hast du Recht

Gruß Moorteufelchen

Ihr seid super Vorbilder. Dem Sohn schon mal mit 14 beibringen, dass nur wichtig ist, was man selber will. Aber in 10 Jahren beschwert ihr euch, wenn euer Sohn nicht unter Kontrolle zu kriegen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen


Da irrst du gewaltig. Derjenige der die Fahrt wissentlich zugelassen hat kann mit bis zu der Strafe belegt werden die der Fahrer erhalten könnte. In diesem Falle bis zum entzug der FE.
Gruß Moorteufelchen

Das meinte ich ja damit

Ich würde die Sache vernünftig besprechen.
Ihr kennt doch sicher eine gute freie Werkstatt, evtl. einen bekannten Mechaniker.
Dort wird es sicher nicht so teuer.
Überzeugt die Eltern, daß Fahrzeug dort reparieren zu lassen und übernehmt die Kosten.
Wenn sie auf die Fachwerkstatt bestehen, Vorschlag : 50:50
Alternativ kann man auch darüber nachdenken, ob nicht Daddy gefahren ist, der Unfall wurde ja schließlich nicht polizeilich aufgenommen ...

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen


Da irrst du gewaltig.....

Gruß Moorteufelchen

Das meinte ich ja damit

Hallo, dann hast du dich leider etwas unglücklich ausgedrückt. Ich hatte dich so verstanden , den Eltern würde nichts drohen. Das wäre namlich Falsch wenn mandas so liest............
Zitat Verkehrsportal:
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist. Ende
.........sollten die Eltern seeehr vorsichtig sein mit ihren Äusserungen wie der Junge an die Schlüssel kam. Das kann nur mit dem Vorschlag von oben (ich weis gerade nicht wer das war) "Regulierung des Schadens gegen verzicht auf Anzeige" vernünftig gelöst werden.
Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Alternativ kann man auch darüber nachdenken, ob nicht Daddy gefahren ist, der Unfall wurde ja schließlich nicht polizeilich aufgenommen ...

Klasse-Idee, eine Straftat mit einer anderen Straftat vertuschen zu wollen.

Man sollte dabei nicht außer acht lassen: Komissar Zufall taucht öfter mal auf. Und dann gibts richtig Spaß, dann sogar für alle.

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