125er bald für alle?? Wer kann mir mehr darüber sagen??

Hallo Roller-Freunde. Ich habe eine frage an Euch. In der Ausgabe der Autobild habe ich vor zwei Wochen einen Beitrag gelesen, das unser Verkehrsminister Tiefensee jetzt angeblich ernsthaft eine Gesetzesänderung vor hat. Und zwar stand da zu lesen, dass es zukünftig für alle Besitzer eines PKW-Führerscheins erlaubt sein soll einen Roller oder ein anderes Zweirad bis 125 ccm zu fahren:-)
Kann mir jemand vielleicht mehr dazu sagen? Hat diesen Bericht ausser mir noch einer gelesen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Lg Tom:-)

Beste Antwort im Thema

ich kann euch sagen was das auf sich hat. anlässlich der anstehenden bundestagswahlen ist auch wieder die verkehrsminister-frage im raum....und dieses versprechen wird denke ich eines dieser leeren wahlkampfsvesprechen zu sein, von denen bei erfolgter wahl niemand mehr weiß. ich fänd es total geil wenn das klappen würde aber ich glaube nicht dran 🙂

MfG

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An die Durchsetzung dieses Planes von unserem Verkehrsminister glaube ich zwar auch nicht Hundertprozentig aber im besten Falle kann ich mir nur eine Erlaubnis für 125ccm Roller vorstellen (mit den besagten Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzungen) aber nicht für 125ccm Motorräder.

Bzw. für alle 2 Räder, die per Fuß geschaltet werden müssen. Für sowas wäre doch ein A1 Schein immernoch nützlich.

125er Roller fahren auch nur mit dem Gashebel und eine wirkliche Anstrengung oder Forderung für jemanden der einen PKW Schein besitzt ist das beim Roller auch nicht wirklich. Demgegenüber fordert ein 125er Motorrad deutlich mehr vom Fahrer.

Der Artikel in der AudiBild würde mich aber interessieren, da ich so ein Käseblatt eigentlich nicht lese und sonst keine brauchbaren Infos dazu gefunden habe.

Hab mal ein wenig in den Weiten des Webs nach dem Artikel gesucht, konnte aber nicht finden. Schön wäre die Änderung !

Zitat:

Original geschrieben von der-Chaker


An die Durchsetzung dieses Planes von unserem Verkehrsminister glaube ich zwar auch nicht Hundertprozentig aber im besten Falle kann ich mir nur eine Erlaubnis für 125ccm Roller vorstellen (mit den besagten Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzungen) aber nicht für 125ccm Motorräder.

Bzw. für alle 2 Räder, die per Fuß geschaltet werden müssen. Für sowas wäre doch ein A1 Schein immernoch nützlich.

125er Roller fahren auch nur mit dem Gashebel und eine wirkliche Anstrengung oder Forderung für jemanden der einen PKW Schein besitzt ist das beim Roller auch nicht wirklich. Demgegenüber fordert ein 125er Motorrad deutlich mehr vom Fahrer.

Genau so einen Fuehrerschein moechte ich eigentlich machen, aber sowas gibts nicht.

Ich haette halt gern die aktuelle Vespa GTS mit 300ccm..

Schalt-Motorrad moechte ich gar nicht fahren, aber eine kleine feine Automatik-Vespa, die aber trotzdem Autobahntauglich (118 km/h) ist.

Leider nicht moeglich, dazu muesste ich einen normalen Motorradfuehrerschein machen.

Gruss
yo-chi

Hallo Leute !

Es gibt" A1 "Führerschein Inhaber so wie Ich , Ich möchte auch
gerne einen stärkeren Roller fahren !
Müßte aber dafür auch den Führerschein "A" erwerben , würde
mir aber auch ohne diesen dass lenken eines Burgman zutrauen .
Meine Meinung ist jeder fährt dass wo er auch den Führerschein
zu hat .
Die 50 ccm Roller mit Tempo 60Km/h frei zu geben dass wäre
in Ordnung .

Gruß !

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Die Info gibt es hier:
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Hab ich dank Wiki gefunden. Das wichtigste in Kürze:

"3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:

a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;

b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist."

"Umsetzung

1. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 19. Januar 2011 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Artikel 1 Absatz 1, Artikel 3, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 sowie Absatz 4 Buchstaben b bis k, Artikel 6 Absatz 1 sowie Absatz 2 Buchstaben a, c, d und e, Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b, c und d sowie Absätze 2, 3 und 5, die Artikel 8, 10, 13, 14 und 15 sowie Anhang I Nummer 2, Anhang II Nummer 5.2 in Bezug auf die Klassen A1, A2 und A und den Anhängen IV, V und VI nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an."

Wenn ich das richtig verstehe, werden die Pläne also spätestens am 19.1.11 ausgerollt und ab 19.1.13 gehts los mit den 125ern 🙂

hmm, mich irritiert das "können". Aber was ich grad denke, verstehe ich das richtig, dass ich in Österreich ne 125er fahren dürfte? Nur wie bring ich sie dorthin? ;-)

Das wär wirklich so genial, wenn die Regelung in D eingeführt werden würde! Überlege nämlich seit einiger Zeit rum, einen Motorradführerschein zu machen, aber will eigentlich garnicht auf die Autobahn oder so ne große Maschine. Wollte mir die Yamaha Tricker (250 ccm) kaufen. ;-) Aber 125er ohne Zeit und Geld in Führerschein investieren zu müssen, würden mir auf jeden Fall auch reichen. Die Tricker ist ja außerdem auch als 125er geplant. ;-) Schaltgetriebe sollte also schon erlaubt sein! Aber man könnte ja das Mindestalter auf 25 Jahre setzen, in der Hoffnung, dass dadurch die Versicherungsprämien nicht in die Höhe schnellen.

Grüße

ich habe das verkehrsministerium mal angeschrieben den genauen wortlaut kann ich ja mal hier texten aber im grossen und ganzen heisst es geduld geduld und nochmal geduld haben
erstmal muss geprüft werden dann kommen gutachter zu wort und dann nach sorgfältiger prüfung irgendwann kommt eine änderung zustande

so und hier jetzt der wortlaut der antwort vom ministerium für verkehr

Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in
ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder, also Krafträder
der Klasse A1, unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt
aus Artikel 5 Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen
Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG 2. EG-
Führerscheinrichtlinie) bzw. gem. Artikel 6 Nr. 3 b) der Richtlinie
2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006
über den Führerschein (3. EG-Führerscheinrichtlinie), die noch in
nationales Recht umzusetzen ist. Aus Sicht des BMVBS sprechen viele
Gründe dafür, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit
nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht demgegenüber seit dem
01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte
zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.

Dennoch wird im Rahmen der aktuellen Umsetzungsarbeiten zur 3. EG-
Führerscheinrichtlinie noch einmal geprüft, ob eine weitgehende
Ausschöpfung der EG-rechtlichen Vorgaben möglich ist. Eine abschließende
Entscheidung ist noch nicht gefallen. Das BMVBS steht in intensivem
Gedankenaustausch mit allen betroffenen Kreisen, um gerade vor dem
Hintergrund der stets aktuellen Frage der Motorradsicherheit zu einer
tragfähigen Lösung zu gelangen.

Dies wird aber nicht so zeitnah möglich sein, wissenschaftliche
Untersuchungen zur Auswirkung auf die Verkehrssicherheit stehen noch
aus, die dann einer Bewertung unterzogen werden müssen.

Na klar-wissenschaftliche Untersuchungen.Ich frage mich ,wer bei Fahrern mit Auto FE vor dem 1.4.80 die Tauglichkeit wissenschaftlich untersucht hat.Politikergeschwätz

Alex.

nun immerhin gibt es einen intensiven gedankenaustausch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ja, also hört sich nicht so vielversprechend an. Mich würd mal interessieren, wie in Österreich die Unfallstatistiken sind, dort ist es ja erlaubt, wenn ich es richtig verstanden habe. Mich würde auch interessieren, wie die Statistiken zu den 45 km/h aussehen? Ist nämlich echt lebensgefährlich auf der Straße so langsam zu fahren. Jedenfalls meine persönliche Erfahrung. Der Angstschweiß ließ erst nach, nachdem mein Roller 60 fuhr.
Grüße

Tja,
die EU ist schon ein spitzen Verein.
Wie krumm die Gurken in Deutschland sein dürfen ist geregelt.
Aber so eine Frage ist wieder den Staaten überlassen.
Stellt sich nur noch die Frage nach dem Sinn der EU-Führerscheine.

Wer anständig Knete hat, kann sogar bis 400ccm mit dem Autoführerschein bewegen! 😉

KLICK!

Gruß

Der Sisko

Hallo Leute !

Seit 1980 hat sich eine Menge geändert , damals war der
Verkehr auf unseren Stassen extrem weniger .
Auch war man zu der Zeit nicht so aggressiv wie Heute .
Bin zu der Zeit mal bei Glatteis mit dem Roller gestürzt
und in den Gegenverkehr gerutscht , hatte nur ein Paar
Prellungen , 2009 wäre ich mehrfach überrollt worden .
Zu dieser Zeit würde ich wenigstens zu einem Verkehrssicher-
-heitsträning raten , vor allem wenn man keine Erfahrungen
mit einem Zweirad vorweisen kann .
Auch sind 125ccm Roller im Anzug von 0 auf 50 km schneller
als so mancher Kleinwagen .
Nur Helden sterben jung ! Wer will denn gern ein Held sein ??

Gruß !

Man könnte ja einen halbtägigen Fahrsicherheitskurs vorschreiben

Alex.

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