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125ccm mit B fahren?

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 20:07

Servus.

Hab jetzt mehrmals das gerücht gehört, das man jetzt mit seinem B Führerschein auch 125ccm Mopeds fahren darf.

Stimmt das?

Gruß Mick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Und das ist auch gut so.

Das ist überhaupt nicht gut so,

Das ist Deine Meinung, ich habe eine andere. Ich finde das sogar sehr gut, dass nicht jeder Dosenfahrer plötzlich meint, er könne Motorrad fahren, denn eine 125er ist eins. Es passiert schon genug mit denen, die es tatsächlich dürfen, nämlich die den Dreier vor dem 1.4.80 gemacht haben. Das ist schon gefährlich und nicht mehr zeitgemäß, wenn Opa mit nem V2-Fake mit 125 ccm durch die Gegend eiert.

Ebenso halte ich den 35 kW - Schein für Mist und es ist mir piepegal, ob meine Meinung mehrheitsfähig ist oder nicht. Mit einer Einstiegsklasse von 48 PS wird der Sinn des Stufenscheins ad absurdum geführt. welcome to EU. Autolobby- Verschwörungstheoriengedöns... ich kann die Leier nicht mehr hören.

Was mit SUV oder sonstwas ist, ist mir auch wurscht, solange ich mich in einem Motorradforum bewege, wo die Frage war, mit welchem Führerschein man welches Moped fahren darf.

Diese Frage wurde schnell beantwortet. Das Gerücht, von dem der TE gehört hat, ist falsch. Man darf mit B keine 125er fahren. Fertig.

Das übliche MT-Problem: Von der eigentlichen Fragestellung rutscht der Fred ins Nirwana und am Ende diskutiert man wohl, ob für den Soziusbetrieb dann die Erlaubnis zur Personenbeförderung sinnvoll wäre, weil der Sozius ja ein aktiver Verkehrsteilnehmer ist.

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am 20. Mai 2011 um 10:35

So, ich wollte mir eigentlich nen 50er roller kaufen, weil man nur etwa 60 euro versicherung zahlt.

Aber jetzt hab ich gehört, dass ab 2012 jeder autofahrer auch ein 125ccm bis 15 ps fahren darf. hab aber nix offizielles gefunden - ist euch da was bekannt?

Jetzt weis ich nicht ob ich mir für das halbe jahr noch nen roller kaufen soll.

Ich hab auch gehört, dass die 125er teilweise 600-700 euro versicherung kosten, stimmt das? dann könnt ich mir gleich n auto kaufen.

Allerdings dürfte man die 125er dann offen fahren, also über 80Km/h, dann wäre wieder weniger versicherung angesgt oder?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab 2012 125ccm im Autoführerschein inklusive?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Simonmike

So, ich wollte mir eigentlich nen 50er roller kaufen, weil man nur etwa 60 euro versicherung zahlt.

Aber jetzt hab ich gehört, dass ab 2012 jeder autofahrer auch ein 125ccm bis 15 ps fahren darf. hab aber nix offizielles gefunden - ist euch da was bekannt?

Nein, das ist leider nicht so. Die EU-Führerscheinrichtlinie hätte das durchaus erlaubt, in Deutschland haben sich aber wieder mal die Bedenkenträger durchgesetzt. In anderen europäischen Ländern (zum Beispiel Italien, Frankreich oder Belgien) kann man aber mit dem Autoführerschein (manchmal nach einigen Jahren Fahrpraxis oder mit ein paar Übungsstunden) 125er fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Simonmike

Ich hab auch gehört, dass die 125er teilweise 600-700 euro versicherung kosten, stimmt das? dann könnt ich mir gleich n auto kaufen.

Nein, ungedrosselte 125er kosten bei 100% und inklusive Teilkasko etwas über 100 Euro pro Jahr.

Gruß

Michael

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab 2012 125ccm im Autoführerschein inklusive?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Simonmike

So, ich wollte mir eigentlich nen 50er roller kaufen, weil man nur etwa 60 euro versicherung zahlt.

60 € Versicherung für eine 50-ccm-Maschine? Das ist heftig. Da zahle ich für meine 1000er mit 72 PS ja nur 6 € mehr. :eek:

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab 2012 125ccm im Autoführerschein inklusive?' überführt.]

am 20. Mai 2011 um 21:14

jap,ist tatsächlich so! gibts teilweise auch für 50Euro, aber nich billiger =)

na toll, und wenn ich nen 125er schein mach kann ich gleich den richtigen motorradschein machen, oder? kostet eh blos paar hunderter mehr!

oder ich gurk mit dem roller rum....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab 2012 125ccm im Autoführerschein inklusive?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Simonmike

jap,ist tatsächlich so! gibts teilweise auch für 50Euro, aber nich billiger =)

na toll, und wenn ich nen 125er schein mach kann ich gleich den richtigen motorradschein machen, oder? kostet eh blos paar hunderter mehr!

Ja, den A1 zu machen, ist zwar ein wenig billiger, aber nicht viel. Besser dann gleich den A machen, wenn das möglich ist. Dann darf man auch alles fahren, was zwei Räder hat (unter Umständen zwei Jahre auf max. 34 PS gedrosselt, wenn man unter 25 Jahre alt ist).

Gruß

Michael

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab 2012 125ccm im Autoführerschein inklusive?' überführt.]

am 20. Mai 2011 um 21:25

das is echt ne blöde situation ... an geld mangelts nicht, aber ich wollte eigentlich nie nen Motorradschein machen, dafür kenn ich mich zu gut! keine zwei wochen und ich werd nie wieder irgendwas bewegen - geschweigedenn mich selbst :(

125 wäre halt nen zwischending...

ich glaub ich werd mich mit nem roller anfreunden müssen!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab 2012 125ccm im Autoführerschein inklusive?' überführt.]

http://www.honda.de/.../service_fuehrerscheinklassen.php

Habe gerade den Link von Honda parat.

Zitat:

Original geschrieben von Mick-edition-blue

Stimmt das?

Nö.

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 20:28

Also gilt da noch immer die alte Regelung!

Wird nämlich sehr viel drüber gesprochen....

Bleibt auch ein Gerücht.

B beinhaltet AM (Mopeds bis 45 km/h und 50 ccm) und L (Trecker)

Für 125er braucht man den A1, der ist nicht enthalten. Es sei denn, Du hast vor dem 1.4.1980 Klasse 3 gemacht, die jetzt auf B umgeschrieben wurde. Dann ja. Der Dreier bis 1.4.80 beinhaltete den 1b, der später A1 wurde. Oder so ähnlich.

Der CNG-LPG weiß das sicher noch genauer als ich.

Zitat:

Original geschrieben von Mick-edition-blue

Servus.

Hab jetzt mehrmals das gerücht gehört, das man jetzt mit seinem B Führerschein auch 125ccm Mopeds fahren darf.

Stimmt das?

Gruß Mick

Nur wenn der Pkw-Führerschein vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurde. Es ändert sich diesbezüglich nichts an der bisherigen Regelung.

@moppedsammler: Genau? Na, ich weiß nicht...

Es gibt wohl in der EU Länder, wo es so ist, d. h. wo man mit dem Autoführerschein generell 125er fahren darf. Fragt mich aber nicht in welchen! Ich sag' nur Google...

In Deutschland gibt es nur die bekannte und schon erwähnte Regelung, daß man mit der vor dem 1. April 1980 erworbenen Klasse 3 Leichtkrafträder fahren darf. Wer die Klasse 3 gegen das Plastikdingens tauscht, der besitzt damit die Klasse C1E und die ganze Latte an eingeschlossenen Klassen M, L, B, BE und eben auch A1. Aber nur, wenn die Klasse 3 alt genug ist, sonst ist bei 50 ccm und 45 km/h Schluß (auch 50 km/h und 60 km/h, wenn die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen).

Ich tippe also als Grund für die Frage auf eine Verwechslung mit anderen Ländern. Nur kenne ich mich da nicht aus.

Googeln!

 

Gruß Michael

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 20:59

aber soll es in der EU nicht ein Einheitsführerschein geben ?

Das die netten leute es leichter haben beim Kontrollieren von "Ausländern"?

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

@moppedsammler: Genau? Na, ich weiß nicht...

Es gibt wohl in der EU Länder, wo es so ist, d. h. wo man mit dem Autoführerschein generell 125er fahren darf. Fragt mich aber nicht in welchen! Ich sag' nur Google...

In Deutschland gibt es nur die bekannte und schon erwähnte Regelung, daß man mit der vor dem 1. April 1980 erworbenen Klasse 3 Leichtkrafträder fahren darf. Wer die Klasse 3 gegen das Plastikdingens tauscht, der besitzt damit die Klasse C1E und die ganze Latte an eingeschlossenen Klassen M, L, B, BE und eben auch A1. Aber nur, wenn die Klasse 3 alt genug ist, sonst ist bei 50 ccm und 45 km/h Schluß (auch 50 km/h und 60 km/h, wenn die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen).

Ich tippe also als Grund für die Frage auf eine Verwechslung mit anderen Ländern. Nur kenne ich mich da nicht aus.

Googeln!

 

Gruß Michael

Du warst ja schon da cng-lpg... Ich hab dich mit den neuen ava gar nicht erkannt.

Führerscheine haben die Gültigkeit ihres Heimatlandes. Damit das besser wird, werden ja diese EU-Regelungen umgesetzt.

Und wenn Du B hast und nicht "B" aufgrund des vor dem 1.4.1980 erworbenen FS KLasse 3, ists Essig mit LKrad fahren. Und das ist auch gut so.

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