100km/h Zulassung
Hallo zusammen,
will demnächste meinen wowa auf 100 km/h zulassen kann mir jemand sagen welche vorraussetzungen ich dafür erfüllen muß?
mein auto hat 1600kg leer gewicht und 2400 zulässiges gesammt und der wowa ne antischlingerkupplung und ein zulässiges gesammt von 1200kg. reicht das oder mus ich noch mehr kriteriene erfüllen?
mfg Iceman
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kurare
Aber was in einem Gesetz steht und gilt und von mir richtigerweise frei erwähnt wurde ist keinesfalls "BLÖDSINN". Lies es doch bitte im Original-Gesetzestext nach, vor du solche (blödsinnigen) Behauptungen aufstellst.Und noch eines: Ein falsch ausgestelltes Zertifikat bleibt falsch und hebelt keine Gesetze aus.
Jep, ansonsten hat es navec zu diesem Punkt schon perfekt beschrieben was in den Papieren stehen muss um 100 fahren zu dürfen. 100 geeignet ist jeder (neuere) Anhänger - zwangsweise. 100 nach der 9. AusnVO fahren darf noch lange nicht jeder.
45 Antworten
http://www3.al-ko.de/fahrzeugtechnik/caravan/100kmh/index.html
Gruß
NoGolf
@der_alp,
war deine derzeitige 100er Zulassung nach der alten Regel?
Die alte Regelung bezog sich auf eine Zulassung des Gespannes.
d.h. eingetragen waren Zugfahrzeug und Wohnwagen.
Nach der neuen derzeitigen Regelung bezieht sich die 100er Zulassung nur noch auf den Anhänger/ Wohnwagen. Für das den gesetzlichen Vorgaben richtige/entsprechende Zugfahrzeug (Leergewicht >= zul. Gesamtgewicht des Wohnwagens) ist der Fahrzeugführer allein verantwortlich!!
Ob nun eine neue Abnahme des Wohnwagens nach der neuen Regelung nach §9 Ausnahmeverordnung erforderlich ist, kannst du beim TÜV erfragen.
Was steht denn in den Papieren des Wohnwagen?
Bei mir steht: Entspricht §9 Ausnahmeverordnung. VO: M. Stoßdämpfer u. Stabilisierungseinrichtung
Dazu gab es das 100er-Schild mit Zulassungssiegel aufgeklebt.
Hi,
danke für eure Antworten.
Ja, das Gespann war wohl nach der alten Regelung zugelassen. Ich meine, dass wir das vor 4 oder 5 Jahren gemacht haben. Die TÜV-Bescheinigung, aufgrund derer ich die Plaketten bekommen habe, sagt dies jedenfalls aus - sie gilt explizit für den Omega und den LMC.
Ob im Fahrzeugschein etwas in der Art wie bei dir Oskar drin steht, werde ich 'mal überprüfen.
Gruß
Harald
Hi,
im Fahrzeugschein ist nichts eingetragen.
Laut heutiger Auskunft vom TÜV muss der WW erneut vorgeführt werden, damit eine für die Eintragung im Schein nach neuem Recht nötige Bescheinigung angefertigt werden kann. 🙁
Gruß
Harald
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Genaugenommen muss der WoWa nicht vorgeführt werden, denn dass der für 100km/h geeignet ist, wurde ja bereits vom TÜV bei der alten Regelung schriftlich bestätigt.
Es fehlt lediglich die zusätzliche Eintragung in den Fz-Papieren des WoWa.
Da der TÜV aber auch gerne etwas mehr Geld verdient, muss der WoWa wohl noch extra einmal vorgeführt werden.
War bei mir genauso:
Ich hatte die alte Regelung mit der schriftl. Bestätigung.
Die Zulassungsstelle wollte die zusätzliche Eintragung in die Fz-Papiere nicht vor nehmen; dazu braucht die wieder die Stellungnahmen des TÜV und erst mit dieser Stellungnahme werden die Eintragungen in den Papieren gemacht.
Die erneute Begutachtung durch den TÜV ist m.E. reine Geldschneiderei.
kann ich nur bestätigen.
Mein Hobby hatte auch zwei mal die 100er Zulassung im Gespann (nach alter Regel) 1x n Passat und 1x n Benz. Ich habe ja nun einen Scorpio II und mußte auch zur erneuten Begutachtung des WoWa. Denn ohne Gutachten gibts kein Eintrag in die Zulassung.
Die alte Regelung gilt nur weiter, wenn auch das Gespann sich nicht verändert hat.
und
@V70Soest
man braucht nicht unbedingt ne Antischlingerkupplung. Ich habe auch keine und auch kein ESP. Habe trotzdem die 100er Plakette. Das Thema wurde aber auch schon mehrfach ausgeschlachtet.🙂
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von navec
. . .
Die Zulassungsstelle wollte die zusätzliche Eintragung in die Fz-Papiere nicht vor nehmen; dazu braucht die wieder die Stellungnahmen des TÜV und erst mit dieser Stellungnahme werden die Eintragungen in den Papieren gemacht.Die erneute Begutachtung durch den TÜV ist m.E. reine Geldschneiderei.
Auf den TÜV schimpfen er sei der Geldschneider obwohl die Zulassungsstelle die Ursache ist. Überdenke mal die Argumentation.
PS. Ich bin kein TÜV-Mitarbeiter.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Da der TÜV aber auch gerne etwas mehr Geld verdient, muss der WoWa wohl noch extra einmal vorgeführt werden.
Verpflichtend für den Prüfer da er Reifenalter, -tragfähigkeit und -geschwindigkeitsindex sowie die Fahrgestellnummer zwingend am WoWa überprüfen muss bevor er die Eintragung vornehmen darf. 😉
Ansonsten einfach selber in die Ausnahmeverordnung gucken:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
Da steht schön aufgelistet bei welchen Anhängern mit welchen Gewichtsfaktoren etc. die 100er-Zulassung möglich ist.
Gruß Meik
@Käptnblaubär:
"Auf den TÜV schimpfen er sei der Geldschneider obwohl die Zulassungsstelle die Ursache ist. Überdenke mal die Argumentation"
Ich habe nicht direkt auf den TÜV geschimpft, sondern darüber, dass die entstehenden, unnötigen Zusatzkosten durch eine "Wer-auch-immer-techn.-Prüftstelle) reine Geldschneiderei sind.
TÜV ist dafür der Sammelbegriff.
Der TÜV o.ä. wird sich über diese nette Zusatzeinnahme, aus nahe liegenden Gründen, aber garantiert nicht beschweren!
Ursächlich für diesen Unsinn ist unbestritten der Gesetzgeber, der an so was natürlich mal wieder nicht gedacht hat. (und nicht die Zulassungsstelle. Die arbeitet auch nur mit festen Vorgaben und hat wahrscheinlich keine Möglichkeit, in so einem Fall flexibel zu reagieren).
@Meik's 190er:
"Verpflichtend für den Prüfer da er Reifenalter, -tragfähigkeit und -geschwindigkeitsindex sowie die Fahrgestellnummer zwingend am WoWa überprüfen muss bevor er die Eintragung vornehmen darf."
In dem Fall, wo bereits eine Bescheinigung nach der alten Kombinationsregelung vorliegt, ist das überhaupt nicht verpflichtend!
Alle Forderungen die an die 100km/h-Regelung für den WoWa gestellt werden (Reifen, Stoßdämpfer usw.) sind bereits durch den TÜV (mit Bescheinigung) überprüft worden. (Auf passende Reifen muss der Fahrer später sowieso selbst immer achten.)
Diese Forderungen haben sich durch die neue Regelung nicht geändert.
Es fehlt lediglich die Eintragung in die Fz-Papiere des WoWa's und das könnte die Schreibkraft in der Zulassungsstelle auch selbst vornehmen.
Der WoWa bräuchte auf keinen Fall noch einmal bei einer Prüfstelle "körperlich" vorgeführt werden.
Alle Angaben die für die Eintragung in die Fz-Papiere nötig sind, existieren bereits schriftlich.
Zitat:
Original geschrieben von navec
In dem Fall, wo bereits eine Bescheinigung nach der alten Kombinationsregelung vorliegt, ist das überhaupt nicht verpflichtend!Es fehlt lediglich die Eintragung in die Fz-Papiere des WoWa's und das könnte die Schreibkraft in der Zulassungsstelle auch selbst vornehmen.
Der WoWa bräuchte auf keinen Fall noch einmal bei einer Prüfstelle "körperlich" vorgeführt werden.
Alle Angaben die für die Eintragung in die Fz-Papiere nötig sind, existieren bereits schriftlich.
Beides falsch. 😉
Für JEDE neue Untersuchung muss ich die Fahrgestellnummer kontrollieren ob auch das richtige Fahrzeug vorgeführt wird. Und bei der aktuellen Bescheinigung MUSS ich ebenso das Reifenalter eintragen und Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex überprüfen. Bei Tempo 100 muss der Reifen mindestens "L" (=120) haben, Reifen mit Tragfähigkeitszuschlag sind nicht zulässig. Wer weiß schon ob seit der damaligen 100er-Zulassung jetzt nicht neue (falsche) Reifen montiert wurden?
Desweiteren fehlen für die neue Eintragung Angaben! Früher stand da nur dass die Kombination Anhänger X und Zugfahrzeug Y 100 fahren durfte, heute muss da stehen welches Mindestleergewicht das Zugfahrzeug mit und ohne Anhänger-ESP haben muss, ggf. noch das Prüfzeichen der Stabilisierungseinrichtung am Anhänger sofern vorhanden.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von navec
Der WoWa bräuchte auf keinen Fall noch einmal bei einer Prüfstelle "körperlich" vorgeführt werden.
Alle Angaben die für die Eintragung in die Fz-Papiere nötig sind, existieren bereits schriftlich.
Hallo 100'er-Gemeinde.
Ich fahre auch noch mit der "alten" 100'er-Zulassung und sehe es auch so,
das der Anhänger ja schon auf 100'er-Fähigkeit hin überprüft wurde.
Da aber jeder TÜV / Strassenverkehrsamt das wohl anderes sieht,
werde ich auch erst vorher einmal nachfragen.
Evtl. werde ich so weiterfahren und die damalige Prüfbescheiningung einfach weiter mitführen.
Ggf. kann man dann beim nächsten HU Termin das abklären / ändern.
-------------------
Beim Zugwagen passiert nix, da der Fahrer die Verantwortung
dafür trägt, das alle Vorschriften für das gesamte Gespann eingehalten werden.
Hallo zusammen,
eigentlich verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Die Tempo 100 Erlaubnis, ist für mich reine Abzocke.
Denn wie sieht es denn tatsächlich in der Praxis aus? Wer fährt denn die erlaubten 80 km/h? Keiner!
Wenn sich denn jemand einmal an die vorgeschriebe Höchstgeschwindigkeit hält, ist er doch ein Hinderniss im fließenden Verkehr. Gar nicht auzudenken wie die LKW Fahrer darauf reagieren.
Bedenkt auch weiter, die 100 km/h Genehmigung gilt nur für Deutschland, andere Länder andere Sitten!
Für mich viel wichtiger, wie sieht das Gespann im fahrbereiten Zustand aus, ist es richtig beladen, keine optischen Auffälligkeiten, wenn dies alles stimmt, heißt es für mich im Verkehr mitschwimmen.
Nicht rasen, nicht schlafen zügig unterwegs und nicht auffallen. So hatte ich bis heute noch nie Probleme mit der Polizei.😉
80 km/h sind für mich unrealistisch und unsinnig!
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von Bioweck
Bedenkt auch weiter, die 100 km/h Genehmigung gilt nur für Deutschland, andere Länder andere Sitten!
Das ist nicht ganz richtig.
Denn in einigen angrenzenden Ländern "darf" ich 100 KM/H oder mehr fahren.
Allerdings, wenn mir bei einem Unfall die Versicherung nachweisen kann, das ich dort schneller als 80 km/h gefahren bin, könnte diese mir eine Mitschuld anhängen.
Da ich aber einen Anhänger für 100 KM/H mitführen "kann" ich in diesen Ländern auch diese ausnutzen.
Auch kann ich, wenn die LKW-Kolonne, die, wenn alles gut läuft "real" max. 89/90 KM/h fährt, zu langsam/lang wird, ohne Probleme mit 100 KM/H daran vorbeifahren.
Konnte ich am letzten Wochenende unter "Polizeibeobachtung" machen, denn die rechte Fahrspur war mit LKW's zugepflastert, fuhren alle unter knapp reale 80 KM/H im LKW-Überholverbot. Linke Spur auf 100 KM/h begrenzt, also frei Fahrt für freie Camper 😁
Abgesehen davon, ist die 100'er Regelung eine kann, nicht muss Geschwindigkeit.
Beachtet einmal die "Tachoanzeige" mit der Navi-Anzeige,
denn wenn mein TACHO 110 KM/H anzeigt, fahre ich tatsächlich knapp 100 KM/H.
Nach wiederum knapp über 3.000 KM in den letzten 3 Wochen, durch LUX, F, B ) bin ich auf jeden Fall froh, diese zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Das ist nicht ganz richtig.Zitat:
Original geschrieben von Bioweck
Bedenkt auch weiter, die 100 km/h Genehmigung gilt nur für Deutschland, andere Länder andere Sitten!
Denn in einigen angrenzenden Ländern "darf" ich 100 KM/H oder mehr fahren.
@campingfriend
Es ist wohl richtig, dass diese von den deutschen Behörden ausgestellte Genehmigung nur ihre Gültigkeit in Deutschland hat.
Wenn du im Ausland 100 km/h fahren darfst, so ist dies dort auch erlaubt,mit oder ohne der deutschen Genehmigung. 😉
Genauso gilt, wenn du in Länder fährst in denen die Höchstgeschwindigkeit auf 70 oder 80 km/h geregelt ist, bringt dir deine 100-ter Zulassung nichts.
Grüße!
Da musst du bei "Campingfreund" aber noch einmal nachlesen:
Wenn du im Ausland, wo 100 unter bestimmten Umständen erlaubt sind (z.B. A oder F), einen Crash hast ohne die 100-Zulassung, hast du einen Hänger mit nur80-Zulassung und das wird dir die Versicherung ankreiden können!
Im übrigen ist es eben schon eine feine Sache, wenn ich mit Tacho knapp 110 "kostenlos" durch alle Geschwindigkeitskontrollen fahren und LKW nach belieben überholen kann. Der mich Verfolgende ohne 100-Zulassung aber teuer bezahlen muss.