100km/h Zulassung
Hallo zusammen,
will demnächste meinen wowa auf 100 km/h zulassen kann mir jemand sagen welche vorraussetzungen ich dafür erfüllen muß?
mein auto hat 1600kg leer gewicht und 2400 zulässiges gesammt und der wowa ne antischlingerkupplung und ein zulässiges gesammt von 1200kg. reicht das oder mus ich noch mehr kriteriene erfüllen?
mfg Iceman
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kurare
Aber was in einem Gesetz steht und gilt und von mir richtigerweise frei erwähnt wurde ist keinesfalls "BLÖDSINN". Lies es doch bitte im Original-Gesetzestext nach, vor du solche (blödsinnigen) Behauptungen aufstellst.Und noch eines: Ein falsch ausgestelltes Zertifikat bleibt falsch und hebelt keine Gesetze aus.
Jep, ansonsten hat es navec zu diesem Punkt schon perfekt beschrieben was in den Papieren stehen muss um 100 fahren zu dürfen. 100 geeignet ist jeder (neuere) Anhänger - zwangsweise. 100 nach der 9. AusnVO fahren darf noch lange nicht jeder.
45 Antworten
das ist ein weit verbreiterter Irrtum!!!Zitat:
Wenn du im Ausland 100 km/h fahren darfst, so ist dies dort auch erlaubt,mit oder ohne der deutschen Genehmigung. 😉
1. wenn im Ausland ein niedrigeres Limit gelten sollte:
Ein deutscher Autofahrer hat sich im Gastland an die dort geltenden Gesetze und Regeln zu halten. Also auch die dort geltenden Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Eine deutsche Ausnahmegenehmigung nutzt dort herzlich wenig
2. wenn im Ausland ein höheres Limit gelten sollte:
Der Hersteller hat auf Grund umfangreicher Berechnungen und Versuche die Höchstgeschwindigkeit des Anhängers mit den zugelassenen und verbauten Komponenten festgelegt. Dies wird in der Zulassung dokumentiert. Ein (moderner) Anhänger ist meist für 100 km/h ausgelegt. Ein Anhänger darf auch im Ausland nicht schneller bewegt werden, als die (mitzuführende) deutsche Zulassung erlaubt (also max. 100 km/h !!!)- auch wenn z.B. in Frankreich die dortige Straßenverkehrsordnung mehr erlauben sollte! Die Fahrwerkskomponeneten ändern sich ja nicht im Moment des Grenzübertritts.
Zitat:
Wenn du im Ausland 100 km/h fahren darfst, so ist dies dort auch erlaubt,mit oder ohne der deutschen Genehmigung. 😉
Genauso gilt, wenn du in Länder fährst in denen die Höchstgeschwindigkeit auf 70 oder 80 km/h geregelt ist, bringt dir deine 100-ter Zulassung nichts.
Grüße!
Hallo Bioweck,
zu Abs. 1.)Aber nur wenn es in den Papieren Vermerkt ist.
Bei meinem FENDT ist das nicht so, aber dafür habe ich die Abnahme des TÜV's, das ich damit 100 Km/h fahren darf ( und kann 😉 )
zu Abs. 1.)
dem ist nichts hinzuzufügen
Hallo Meik,
dass der TÜV-Prüfer die Reifen bei jeder Untersuchung überprüfen muss, genau wie die Fahrgestellnummer, ist unstrittig.
Das macht er dann aber turnusmäßig alle 2 Jahre für die HU!
Hier ging es aber um die grundsätzliche Prüfung, ob ein WoWa für die 100km/h-Regelung geeignet ist und das ist m.E. immer eine Extra-Untersuchung, die auch immer extra bezahlt werden muss.
Die wird normalerweise auch nur ein einziges Mal gemacht.
Die Reifen können auch 1 Tag nach einer neuen Untersuchung vom Besitzer des WoWa gegen Reifen getauscht werden, die für die 100km/h-Regelung ungeeignet sind (oder sogar generell ungeeignet sind)!
Davor schützt keine einzige vorherige Untersuchung, auch wenn die 1000Euro kostet!
Vom Zustand der Reifen (inkl. Speedindex, LI, Dimension usw) muss sich der Fahrer immer selbst (auch vor Antritt der Fahrt, z.b. bei geliehenen WoWa's) überzeugen, wenn er 100km/h mit dem WoWa fahren will!
Bei einer Polizeikontrolle tragen ausschließlich Halter und Fahrer die Verantwortung, ob die Reifen (genau wie die Gewichtsverhältnisse) stimmen.
@Meik's 190er:
"Desweiteren fehlen für die neue Eintragung Angaben! Früher stand da nur dass die Kombination Anhänger X und Zugfahrzeug Y 100 fahren durfte, heute muss da stehen welches Mindestleergewicht das Zugfahrzeug mit und ohne Anhänger-ESP haben muss, ggf. noch das Prüfzeichen der Stabilisierungseinrichtung am Anhänger sofern vorhanden."
Das sind reine Formalien, die keine körperliche Untersuchung des WoWa erforderlich machen!
Oder wird irgend ein erforderlicher Wert vor Ort am Wohnwagen ermittelt?
Das Mindestleergewicht des ZugFz wird der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle auch noch selbst berechnen können!
Das zGG des WoWa steht schließlich groß und breit in den FZ-Papieren.
Die Formeln dazu dürften seine Allgemeinbildung nicht allzu sehr herausfordern. Auch die Unterschiede beim Mindestleergewicht bei Vorhandensein einer Anhängerstabilisierung sollten zu packen sein.
Für diese Einträge brauche ich keinen TÜV-Prüfer mit techn. Ausbildung (bzw. sogar techn. Studium!).
Die Frage ob (noch) eine stabilisierende Kupplung (auch die könnte ohne Schwierigkeiten getauscht sein. 2 Schrauben!) vorhanden ist oder ob der Zugwagen das Anhänger-ESP hat, muss letztendlich wiederum der Fahrer beantworten (spätestens bei einer Kontrolle muss es stimmen) und das erforderliche Mindestgewicht (2 gibt es dann zur Auswahl (mit und ohne Stabilisierung)) selbst feststellen.
Auch da kann und wird der TÜV keine Verantwortung übernehmen (also analog zu quasi allen anderen Prüfungen des TÜV).
Von daher ist eine zweite Überprüfung eines WoWa, dem bereits bestätigt wurde, dass er grundsätzlich für die 100km/h-Regelung geeignet ist, überflüssig.
Das der geeignet ist, kann der Zulassungsstellenmitarbeiter der alten amtlichen, 100km/-Bescheinigung entnehmen.
Die Formalien für den Extra-Eintrag in die WoWa-Fz-Papiere könnten auch die Mitarbeiter von der Zulassungsstelle machen. Das wäre nur ein einziger Vorgang, der sich finanziell kaum von dem reinen Eintrag unterscheiden dürfte.
Die Verantwortung, ob alles, real am Wohnwagen, denn auch stimmt, tragen Halter und Fahrer!
Gruß
navec
Das ist wie bei der HU, der Prüfer bescheinigt dass der WoWa zum Zeitpunkt der Untersuchung Tempo 100 tauglich war - dazu gehört eben auch die Überprüfung der Reifen. Und zur Festlegung der Gewichte auch die Frage ob eine geprüfte Stabilisierungseinrichtung verbaut ist. Die muss ja nicht verbaut sein, verringert aber das notwendige Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Bei der HU gehört dann aber unsinnigerweise nicht dazu das Reifenalter zu überprüfen und zu gucken ob der WoWa immer noch 100 fahren darf. DAS ist sinnvoll 🙄
Prüfer können ja viel, hellsehen gehört aber noch nicht zur Ausbildung 😉
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@Meik's 190er:
"Bei der HU gehört dann aber unsinnigerweise nicht dazu das Reifenalter zu überprüfen und zu gucken ob der WoWa immer noch 100 fahren darf. DAS ist sinnvoll"
Finde ich auch nicht so gut.
Zumindest sollte in dem Fall, wenn der WoWa für 100km/h zugelassen ist, ein Hinweis im Prüfbericht erfolgen, dass mit der derzeitigen Bereifung keine 100km/h gefahren werden dürfen.
(und/oder, dass mit der derzeitigen Bereifung noch X-Jahre und Y-Monate gefahren werden darf)
Wer eine 100km/h-Regelung hat, aber nur max. 80km/h fährt, darf generell auch mit älteren Reifen fahren. Von daher darf der TÜV-Prüfer auch keinem 100km/h-WoWa die Plakette verweigern, bloß weil die Reifen älter als 6 Jahre sind.
In meiner alten TÜV-Bescheinigung (feste 100km/h-Gespannregelung) heißt es dazu:
"Liegen technische Voraussetzungen, die für die Erteilung der Erlaubnis notwendig waren, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vor, so erlischt die Erlaubnis, mit der Kombination 100km/h fahren zu dürfen, jedoch nicht die Zulassung der Einzelfahrzeuge der Kombination."
Das dürfte sinngemäß auch für die neue 100km/h-Regelung gelten.
Bei der Stabilisierung könnte man es sich ganz einfach machen:
Es wird das Mindestleergewicht ohne jegliche Stabilisierungsmaßnahme angegeben und es wird das Mindestleergewicht mit einer Stabilisierungsmaßnahme angegeben.
Mehr Möglichkeiten gibt es ja nicht!
(Und das können, wie schon gesagt, sogar techn. Laien berechnen)
Damit wären alle Unwägbarkeiten (z.B. ungeeignete Nachrüstung) abgedeckt und die Verantwortung wäre dann, wie sonst meistens auch, bei Fahrer und Halter.
Wenn der Fahrer oder Halter nicht in der Lage oder unsicher ist, selbst zu beurteilen, ob z.B. eine anerkannte, stabilisierende AHK vorhanden ist oder ob sein Zugwagen über das WoWa-ESP verfügt, muss er sich eben schlau machen (im Zweifel beim TÜV).
(Eigentlich keine Änderung zur derzeitigen Praxis)
Mein Bootstrailer, 1,8T Tandemachse, war wegen der 100 km/h Zulassung nie beim Tüv!
Er hat auch keine Stoßdämpfer!!
Ich habe den Achsenhersteller angeschrieben und die Daten der Achsen mitgeteilt mit der Frage ob eine 100 km/h Zulassung möglich wäre.
Wenn ja dann hätte ich bitte eine Freigabe von denen.
2 Tage später hatte ich Post von der Firma Nieper mit der Freigabebescheinigung für die 100 km/h.
Damit bin ich zur Zulassungstelle und habe das 100er Schild bekommen mit Eintrag in die Papiere.
Nieper hat nicht gekostet nur die Zulassungsstelle.
Dann war die Zulassungsstelle wahrscheinlich (zu) mutig.
Was genau war das für eine Freigabebescheinigung der Fa?
Geeignet gem. der speziellen 100km/h-Regelung in Deutschland oder die generelle Eignung, dass der Trailer für 100km/h gebaut ist?
Hat dir die Zulassungsstelle das/die Mindestleergewichte des Zugwagens in die WoWa-Papiere eingetragen?
Das der Anhänger grundsätzlich für 100km/h gebaut ist, ist und war immer schon die Voraussetzung, für die Inanspruchnahme der 100km/h-Regelung in Deutschland.
Mit Stoßdämpfern hat die Tatsache, dass der Anhänger grundsätzlich für 100km/h gebaut ist, nichts zu tun. (ebensowenig, wie z.B. das Alter der Reifen)
Stoßdämpfer sind aber m.E. Vorschrift, um den Anhänger für die deutsche 100km/h-Regelung auf bestimmten Straßen zuzulassen.
(Jedenfalls steht das auch so auf den Seiten der Firma Harbeck, die ein großer Hersteller von Trailern ist)
Zitat:
Original geschrieben von navec
Stoßdämpfer sind aber m.E. Vorschrift, um den Anhänger für die deutsche 100km/h-Regelung auf bestimmten Straßen zuzulassen.
(Jedenfalls steht das auch so auf den Seiten der Firma Harbeck, die ein großer Hersteller von Trailern ist)
Nochmal der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.htmlWarum immer auf anderen Seiten gucken? Da hat man den original Verordnungstext.
Stoßdämpfer sind nicht vorgeschrieben, Anhänger mit Bremse dürfen auch ohne Stoßdämpfer auf 100 zugelassen werden - allerdings mit einem deutlich geringeren Massenfaktor.
Bei neuen Anhängern gibt es teilweise Herstellerfreigaben wenn die ab Werk bereits für die Regelung geprüft wurden. Das lässt sich in das Genehmigungsverfahren für die Anhänger direkt integrieren.
Gruß Meik
Du glaubst doch nicht das die Zulassungstelle egal wo in D. was einträgt was nicht Hand und Fuß hat!!! 😕
Es ist kein Wowa! 🙄
Da steht doch Bootstrailer. 😎
Bei meinem alten Trailer mit Harbeck Achsen war das das selbe Spiel!🙂
Freigabe der Fa. Harbeck das die Achsen 100 km/h ab können zur Zulassungsstelle und eingetragen bekommen. 😛
Hat weder was mit Gewicht zu tun noch mit Stoßdämpfer!!!! 😉
Das das immer so kompliziert gemacht wird! 😠
So genug Smilies......
Also wer eine 100er Zulassung haben will und den Tüv scheut, egal aus welchen Gründen, wende sich an den Achsen Hersteller gebe ihn die Daten der Achsen und Trailer und lasse sich eine Freigabebescheinigung geben.
Der Rest wie schon geschrieben.
Hallo Meik,
ich hoffe nicht, dass wir bei einem 1,8T-Bootstrailer noch lange darüber reden müssen, dass hier nicht die Faktor 0,3-Regelung zum Tragen kommt!
Ein dann notwendiges Zugfahrzeug müsste 6000kg leer wiegen!
Nur bei der Faktor 0,3-Regelung wären keine hydraulischen Stoßdämpfer nötig, um die deutsche 100km/h-Regelung in Anspruch zu nehmen.
Alles ab Faktor 0,8 braucht hydraulische Stoßdämpfer für die deutsche 100km/h-Regelung! Steht in deinem Link und in allen anderen Links auch.
@renn-harry:
Die Freigabe der Achse für 100km/h hat nichts mit der speziellen deutschen 100km/h-Regelung zu tun! Weder bei WoWa, normalen Gepäckanhängern noch bei Trailern.
Lies einfach mal bei Harbeck nach. Dort steht es unmißverständlich drin.
Z.B. in Frankreich, wo es eine andere Geschwindigkeitsregelung für Anhänger gibt, darfst du damit wahrscheinlich 100km/h fahren.
In Deutschland nicht!
Was hat deine Zulassungsstelle denn eingetragen?
Das du gem. der 9. Ausnahmeverordnung der STVO auf Schnellstraßen und Autobahnen in Deutschland 100km/h fahren darfst?
(Das wäre der richtige Text)
Oder steht da nur drin, dass dein Trailer für 100km/h geeignet ist o.ä.?
(Das steht fast bei jedem Anhänger ab ca Bj. 1990 sowieso drin. Bei meinem Eriba (BJ 1995) stand das auch drin, hatte aber mit der deutschen Geschwindigkeitsregelung nichts zu tun)
Nur mit dem oberen Text (9.Ausnahmeverordnung...) darfst du in Deutschland auf den genannten Straßen 100km/h fahren und dazu gehören nach der neuen Regelung immer Angaben zum Mindestgewicht des Zugfahrzeugs.
Und wenn das, durch eine etwas unvorsichtige Zulassungsstelle, trotzdem bei dir drinstehen sollte, wirst du bei einer "echten" Fahrzeugkontrolle wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Kasse gebeten, da die notwendigen, hydraulischen Dämpfer bei dir fehlen.
Nicht nur eingetragen auch die Plakette mit Siegel habe ich bekommen!
Wie der Text laute ist mir Wurst. 😁
Wenn er nur geeignet wäre gäbe es keine Plakette!😉
Da muss ich "navec" aber voll unterstreichen und dich "renn-harry" gleichzeitig bitten deine Haltung zu deiner eigenen Sicherheit zu überdenken.
Du hast trotz (fälschlicherweise) erhaltener Zulassung und Plakette keine Fahrerlaubnis für Tempo 100 !! Die erste Verkehrskontrolle wird dir das schmerzlich (monetär) bestätigen.
Sorry aber das ist BLÖDSINN!
War schon in Kontrollen alles ohne probs!
Auch habe ich bei der Versicherung nachgefragt und eine Kopie des Scheins hin gesendet, alles I.O.!
Selbst wenn es, was aber nicht ist, fälschlicherweise wäre, könnte mir keiner was. Denn wenn es eingetragen ist und die Erlaubnis erteilt wurde dann ist das so.
Die müsste erst dann widerrufen werden.
Fahr mal mit deinem Trailer zum TÜV und lass dich vor Ort aufklären.
(soll eine Begutachtung des Fz-Scheins durch die Versicherung!? abklären können, ob dein Trailer der 9.Ausnahmeverordnung der STVO entspricht?
Das wird wohl nur ein techn. Gutachter klären können)
Bei einer echten Kontrolle (wo auch das Fahrzeug ernsthaft überprüft wird) fällt das auf.
Du hast bisher nur Glück, dass die Zulassungsstelle zu doof war und bei einer Kontrolle mehr oder weniger nur auf das unzulässigerweise vergebene 100km/h-Zeichen geachtet wurde.
Vieles mag "BLÖDSINN" sein in unserer Gesellschaft und sicher sind es manche Gesetze und Verordnungen auch.
Aber was in einem Gesetz steht und gilt und von mir richtigerweise frei erwähnt wurde ist keinesfalls "BLÖDSINN". Lies es doch bitte im Original-Gesetzestext nach, vor du solche (blödsinnigen) Behauptungen aufstellst.
Und noch eines: Ein falsch ausgestelltes Zertifikat bleibt falsch und hebelt keine Gesetze aus.
Ich wünsche dir bei deinen weiteren Kontrollen einfach nur das scheinbar bislang genossene Glück, weiterhin nicht erwischt zu werden.