100km/h Regelung (die 100te...) - Kuriosum?
Hallo Zusammen!
Sagt mal bitte verstehe ich die Regelung evtll. falsch? Fall 1 wäre nämlich technisch perfekt aber dennoch verboten - Fall 2 wäre technisch durchaus fragwürdig bis gar fahrlässig aber dennoch erlaubt!!
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Ich hab zukünftig folgenden Fall
Auto 1800 Kg
Kupplung nur 1500 Kg (75 Stützlast)
ABS ESP und auch spez. Hängerprogramm wenn einer angekuppelt
WoWa leer um 1200 (immer max. 75 Stützlast) - standard ZGG 1350 - dieser hier jedoch hat Auflastung ab Werk 1700 Kg bereits eingetragen. Lt. technischer Auskunft sind alle ab ZGG 1500 mit exakt gleichen Bauteilen bestückt (Achse, Dämpfer, Reifen)
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Fall 1 und 2:
Ist es wirklich so, dass ich einen nur 1400KG (gepackt-REALGEWICHT) schweren WoWa der aber ZGG 1700 eingetragen hat NICHT mit 100 sondern nur mit 80 km/h ziehen darf.
Jedoch den TECHNISCH ABSOLUT IDENTISCHEN WoWa mit 1550 oder gar 1600 KG Realgewicht obwohl er nur ZGG 1500 eingetragen hat?
Weil die Stützlast von sagen wir mal 50KG noch abgezogen werden darf und es auch (zumindest in D) ein überhöhtes Gewicht von glaube bis 5% nicht geahndet wird?
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Wie teuer ist das den auf 1500 Kg (oder sollte ich besser 1550 o.ä. wg. Stützlast besser nehmen) abzulasten und geht das womöglich problemlos an der Zulassungsstelle wo ich sowieso mit angezahltem Brief zulassen will/muss?
Beste Antwort im Thema
Es zählen ausschließlich die eingetragenen Werte. Sonst nichts. Irgendeinen Abzug für irgendwas gibt es nicht. Da kannst du dann selbst in der Ausnahmeverordnung (und nur dort) nachlesen, wo du reinpasst. Irgendwas Kurioses habe ich dort bisher nicht gefunden.
Wenn du dort einen Abschnitt nicht verstehst, kannst du ja noch einmal fragen..
44 Antworten
...es droht Gefängnis, ja sogar die Todesstrafe....
Leut, jetzt macht mal einen Punkt! Es hat keiner von Euch verstanden, um was es mir überhaupt geht. Also lesen, drüber nachdenken und die Schreibfinger still halten.
Um was geht es denn? Es geht darum, vielleicht wegen ca. 20kg, die beim Leergewicht des Autos fehlen, knapp an der 100er-Regelung vorbeizuschrammen. Es soll keiner sein Auto 200kg schwerer machen!
Und ich rede nur von den Fahrzeugen, wo im Schein eine von ...bis-Angabe beim Leergewicht drinsteht. Und diese Besitzer müssen Ihr tatsächliches Leergewicht dokumentieren, wenn Sie mit der kleinsten Leergewichtsangabe nicht zurecht kommen. Ob man dann die vielleicht fehlenden 20kg mittels Werkzeugkiste dazuschummelt oder sich einen dicken Freund mit 120kg Lebendgewicht ausleiht und ans Steuer setzt, ist doch egal. Legt die Handtasche Eurer Frau ins Auto, dann habt ihr schon fast die 20kg beisammen (Achtung Scherz!) Der ganze Kleingram, den man im Auto hat, zählt doch beim Wiegen dazu. Nicht mal der TÜV würde das Auto leerräumen lassen. Das interessiert auch keinen, weil ein Auto, welches mit Wohnwagen unterwegs ist, selten unbeladen ist, sondern bis ans Dach vollgepackt wird.
Und was wird bei den üblichen Urlaub-Kontrolle gewogen? Ob die Fahrzeuge überladen sind. Nie wird ein Leergewicht nachgewogen, geschweige denn kontrolliert, ob die 100er-Regel zutrifft. Also wo ist Euer Problem?
Mal ein vergleichendes Beispiel: Beim Womo zählt zum eingetragenen Leergewicht auch ein Teil des Wassers, Sprit, Gas und Kabeltrommel dazu. Somit mache ich mich offiziell strafbar, wenn ich die Gasflaschen draußen lasse, den Wassertank leere und dann einen Hänger hinten dran mache, der mit dem eingetragenen Leergewicht vom Womo die 100-Regel erfüllt, jetzt aber für das tatsächliche Leergewicht zu schwer wäre.
Also lasst doch die Kirche im Dorf. Jeder der ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Wer wiegt denn sein Womo oder seinen Wowa vor Fahrtantritt nach? Das wird eine Minderheit sein. Alle anderen glauben dran, dass das, was als Leergewicht angegeben ist, stimmt und dass das zGG nicht überschritten ist. Und es ist bekannt, dass min. 50% überladen unterwegs sind. Und Überladung ist weitaus gefährlicher und genauso vorsätzlich, wie wenn jemand sein Leergewicht nach oben schummelt.
Gruß Axel
Lass doch den Versuch, den Betrug zu rechtfertigen. Es geht doch gar nicht darum, ob jemand ein großer oder kleiner Sünder ist.
Es geht um die Sinnlosigkeit der propagierten Methode. Alles findet sich bei Google. Wäre doch nicht schön, wenn andere ohne Hinweis darauf reinfallen.
Zitat:
@situ schrieb am 16. Juli 2016 um 08:31:04 Uhr:
Lass doch den Versuch, den Betrug zu rechtfertigen. Es geht doch gar nicht darum, ob jemand ein großer oder kleiner Sünder ist.Es geht um die Sinnlosigkeit der propagierten Methode. Alles findet sich bei Google. Wäre doch nicht schön, wenn andere ohne Hinweis darauf reinfallen.
Sorry, aber das ist kein Betrug, sondern sind Tatsachen, wenn mein Fahrzeug in dem Zustand (Auto, Fahrer, Sprit, Werkzeug) gewogen wird, wie es üblicherweise auch auf der Strasse unterwegs ist. Und wenn mein Fahrzeug das erforderliche Leergewicht für die 100er-Regel hat, im Schein aber weniger drin steht, dann habe ich das Recht, das nachbessern zu lassen. Wenn eine offizielle Stelle das absegnet und mir einträgt, dann ist das offiziell und amtlich. Ob die Wiegung der TÜV macht oder ein Kieswerk ist schnuppe. Wenn die Zulassungsstelle das anerkennt, dann ist das so. Und wenn ich meine 7kg Werkzeug beim Wiegen drin habe, dann ist das legal.
Schon mal Gedanken gemacht, wie das Leergewicht definiert ist? Masse des Autos mit 90% Sprit, Fahrer 68kg und 7kg Gepäck.
Jeder der diese Werte unterschreitet, betrügt! (nach Deinen Worten). Denn das tatsächliche Leergewicht entspricht dann nicht mehr den angegebenen Werten. Und jetzt?
Also immer schön nach 100km den Tank wieder voll machen, damit das Leergewicht auch stimmt! Und immer 7kg Gepäck dabei haben!!
Das ist jetzt sehr überspitzt, zeigt aber, um was es denn tatsächlich geht. Ein schmächtiger Fahrer, ein halb voller Tank und schon ist das Auto zu leicht. Was ist das jetzt? Betrug, fahrlässig, Vorsatz?
Moin,
wie das Leegewicht ermitelt wird, steht ja klar in der STVZO §42:
"Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile."
Spielt aber bei Kontrollen oder sonstigen Nachweisen,
z.b. bei Photoshooting auf der Rennstrecke, 😁
keine Rolle, da die Eintragung in der Zul.-Bescheinigung zählt.
Es gibt zwar noch 2 andere Arten von Leergewichten, lassen diese einmal auser acht,
da wir hier von nationalen Gegebenheiten ausgehen.
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Ist jetzt dein Leergewicht in den Kfz-Papieren eingetragen oder nicht? Kiesgrube ist kein Amt.
Bei einer allgemeinen Kontrolle im Straßenverkehr wird vielleicht nicht die Einhaltung der 100er Kriterien untersucht. Falls du aber in eine Geschwindigkeitskontrolle kommst und mit 98 geblitzt wirst, musst du mit deinen Fahrzeugpapieren nachweisen, dass du die 100km/h fahren darfst mit dieser Kombination. Mir schon passiert. Ob die Wiegefahne da hilft?
Nein Natürlich nicht. Und nein, er hat es nicht eintragen lassen.
„ Ich habe 2001 die Wiegung bei einem Schotterwerk gemacht und mir Bescheinigen lassen. Im Auto waren zusätzlich eine volle Getränkekiste, ein 2. Batterie, eine Stahlplatte und Werkzeug.“
„Bin aber nie in eine Kontrolle gekommen.“
„Mit dem Wiegezettel geht das. Kein Polizist wird das anzweifeln. Es ist natürlich jedem sein Ding, den Wert auch offiziell in die Papiere eintragen zu lassen (wenn das überhaupt geht).“
Einfach nur kindisch, das Ganze.
Meines in der Kiesgrube gewogenes Leergewicht wurde dort auf einem Wiegeschein bescheinigt. Damit bin ich dann zur Dekra, wo der Wohnwagen noch angeschaut wurde (Stossdämpfer, Reifen, usw.), dann hat die Dekra die Bescheinigung ausgestellt, wo dann mein Fahrzeug und der Wohnwagen aufgelistet waren. Mit diesem Dekra-Schein bin ich dann zur Zulassungsstelle und habe meine 2 Aufkleber bekommen. Wie schon weiter oben geschrieben, war das 2001, als man noch das gesamte Gespann für die 100er-Regel abnehmen lassen musste. Damals bekam man auch den kleinen 100er-Aufkleber, der dann an die Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges geklebt wurde.
Den von der Dekra ausgestellte "100er-Regel-Schein" habe ich dann per Fax der Bussgeldstelle zugeschickt, wenn mal wieder ein Strafzettel wegen 100km/h kam.
Gruß Axel
Zitat:
@situ schrieb am 16. Juli 2016 um 15:52:27 Uhr:
....
Einfach nur kindisch, das Ganze.
Sorry, kindisch ist nur, permanent zu sagen, dass es nicht erlaubt ist. Davon hat niemand was.
Fakt ist, dass ich ein offizielles Dekra-Dokument hatte und von der Zulassungsstelle ganz offizielle 100er-Schilder. Und diese Möglichkeit hier aufzuzeigen, dafür ist ein Forum da. Es muss ja niemand den Weg gehen, es darf jeder ganz legal weiter mit nur 80km/h durch die Gegend fahren, nur weil bei seinem Auto der falsche Leergewichtswert drin steht.
Ja, wenn das Schotterwerk der DEKRA gehört - warum schreibst du das auch nicht gleich.
Ist doch alles ein Schmarrn.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 12. Juli 2016 um 07:46:44 Uhr:
Hallo,ich würde mal nicht so auf der 100er-Zulassung rumreiten. Denn die gilt nur in D und wenn Du ins Ausland fährst, dann ist der Geschwindigkeitsvorteil, den Du in D heraus fährst, relativ gering. Zudem brauchst Du alle 6 Jahre neue Reifen.
Wenn 100km/h unbedingt erforderlich und Du den Wohnwagen wirklich immer nur bis 1500kg belädst, dann würde ich an Deiner Stelle das zGG auf den Wert ablasten lassen, den Dein Auto im Leerzustand (inkl. Fahrer) wiegt. Das geht ohne techn. Änderungen. Bei einer Auto-Leergewichtsangabe im Schein von z.B. "1450 -1595 je nach Ausstattung" gehst Du zum TÜV und lässt Deinen Wagen wiegen. Diese Bescheinigung nimmst Du dann mit und kannst Sie bei einer Kontrolle vorlegen. Dann beim TÜV gleich den Wohnwagen auf den Wert ablasten lassen. Fertig.
Bis hier hin alles perfekt.
Aber,
Zitat:
Schaue, dass Du beim Wiegen des Autos irgendwo noch Gewicht reinpackst. Werkzeugkiste, ein Säckchen Zement, usw. Das hebt Dir das Leergewicht nach oben, gut für das zGG des Wohnwagens. Ich habe 2001 die Wiegung bei einem Schotterwerk gemacht und mir Bescheinigen lassen. Im Auto waren zusätzlich eine volle Getränkekiste, ein 2. Batterie, eine Stahlplatte und Werkzeug. Bei der Urlaubsfahrt ist das Auto dann eh voll gepackt, sodass bei einer evtl. Wiegung das bescheinigte "Leergewicht" immer erreicht wird.
Gruß Axel
dann wird es kriminell.
Das man den Tank voll macht und nicht jedes Packet Taschentücher aus dem Wagen raus krammt ist wohl klar.
Dabei reden wir aber über vielleicht 10kg, wenn´s hoch kommt gar 20kg.
Aber ein Sack Zement (25kg) + Werkzeugkiste (5-20kg), sind da schon andere Größenordnungen, die ja nochmal oben drauf kommen.
Ganz zu schweigen von Getränkekiste (ca. 15kg), Batterie (>20kg), Stahlplatte (???kg), Werkzeug (???kg).
Was Du im Urlaub alles im Wagen hast spielt doch absolut keine Rolle.
Vorschrift ist eben das dass Leergewicht zählt.
Von mir aus kann man da noch mit der Abweichung der Waage argumentieren wenn es eng wird mit dem Leergewicht, aber doch bitte nicht so.
Dann erzählst Du das bei dir nichts eingetragen ist, Du dich also nur auf den Zettel der Kiesgrobe verlässt.
Unterschlägst aber das Du, wie später geschrieben, die 100er Zulassung wie damals üblich hast als ganzes eintragen lassen.
Somit schaut natürlich keiner mehr auf den Zettel sondern nur noch auf die offizielle 100er Bescheinigung.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 13. Juli 2016 um 06:51:02 Uhr:
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 12. Juli 2016 um 20:17:20 Uhr:
Diese Wiegung wurde in die Papiere eingetragen???Nein, die Wiegung habe ich auf einem Wiegezettel dokumentiert gehabt und diesen Zettel immer mitgeführt. Bin aber nie in eine Kontrolle gekommen.
Gruß Axel
Weiter sagst Du das dieses Vorgehen natürlich nur sinn macht wenn keine genaue Angabe ab Werk in den Papieren steht.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 13. Juli 2016 um 15:19:52 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 13. Juli 2016 um 07:58:36 Uhr:
Da hast du Glück, denn der Zettel interessiert niemanden. Am allerwenigsten einen kontrollierenden Polizisten.Eigentlich darf es nicht nötig sein, dass immer wieder zu wiederholen: Nur was in den Zulassungspapieren steht, hat irgendeinen Wert.
Mit Glück hat das doch nichts zu tun. Man dokumentiert nur das, was nicht eindeutig im Schein steht.
Wenn im Schein ein fester Wert für das Leergewicht eingetragen ist, dann bringt der Zettel natürlich nichts. In vielen Scheinen steht aber beim Leergewicht z.B. "1735 bis 2043kg je nach Ausstattung". Gerade für die 100er-Regelung ist dann schon interessant, was mein Karren tatsächlich wiegt. Und genau für den Fall ist dann der Zettel auch für einen Polizisten interessant, denn der Fahrer muss nachweisen, dass der Wagen die 100er-Regelung einhält. Mit dem Wiegezettel geht das. Kein Polizist wird das anzweifeln.
Es ist natürlich jedem sein Ding, den Wert auch offiziell in die Papiere eintragen zu lassen (wenn das überhaupt geht).Gruß Axel
Wenn es wie Du sagst doch nur um ca. 20kg geht, verstehe ich deine Auflistung nicht so ganz.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 16. Juli 2016 um 07:52:11 Uhr:
Um was geht es denn? Es geht darum, vielleicht wegen ca. 20kg, die beim Leergewicht des Autos fehlen, knapp an der 100er-Regelung vorbeizuschrammen. Es soll keiner sein Auto 200kg schwerer machen!
Hier würde sich mir eher die Frage nach der Genauigkeit der Waage stellen anstatt die Zuladung zu erhöhen um die Waage aus zu tricksen.
Und plötzlich wurde nun doch alles offiziell eingetragen und bei scheinbar mehreren Kontrollen der Nachweis erbracht?
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 16. Juli 2016 um 15:58:09 Uhr:
Meines in der Kiesgrube gewogenes Leergewicht wurde dort auf einem Wiegeschein bescheinigt. Damit bin ich dann zur Dekra, wo der Wohnwagen noch angeschaut wurde (Stossdämpfer, Reifen, usw.), dann hat die Dekra die Bescheinigung ausgestellt, wo dann mein Fahrzeug und der Wohnwagen aufgelistet waren. Mit diesem Dekra-Schein bin ich dann zur Zulassungsstelle und habe meine 2 Aufkleber bekommen. Wie schon weiter oben geschrieben, war das 2001, als man noch das gesamte Gespann für die 100er-Regel abnehmen lassen musste. Damals bekam man auch den kleinen 100er-Aufkleber, der dann an die Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges geklebt wurde.Den von der Dekra ausgestellte "100er-Regel-Schein" habe ich dann per Fax der Bussgeldstelle zugeschickt, wenn mal wieder ein Strafzettel wegen 100km/h kam.
Gruß Axel
Wenn der TÜV das Gewicht einer x-beliebigen Wiegung akzeptiert, ok.
Wundert mich aber, da die Prüfstellen ohne Waage solche Dinge dann eben nicht anbieten und an Kollegen mit Waage verweisen.
Und warum das Ganze?
Hat der TÜV damals eine Wägung verlangt weil das Leergewicht nicht exakt angegeben war?
War vorher schon klar das der Wagen eigentlich zu leicht ist?
Und warum sollte man das heute so machen?
Ist der Wagen nicht schwer genug bzw. ist dies nicht klar angegeben, würde ich 1.) den Hersteller anschreiben mit der Bitte hier entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen oder 2.) mit dem Wagen zum TÜV mit Waage fahren und dort das Leergewicht offiziell bestimmen lassen.
DANN gibt 100%ig keinen Stress und der Aufwand ist auch nicht höher als das Wiegen im Kieswerk.
Ist man sich unsicher, kann man ja zuvor zum Kieswerk fahren und dort eine Probewiegung machen lassen.
Sollte aber bei dem von Dir geschilderten Vorgehen mal jemand dahinter kommen, was zugegeben recht unwahrscheinlich ist solange man es nicht offen in Foren postet, dann kann das wirklich unschön enden, erst recht wenn es dabei noch um einen Unfall geht.
Denn die Anfrage beim Hersteller über das echte Leergewicht, kann auch ein Gutachter stellen.
Wiegen allemal.
Lassen wir das, das ist mir langsam zu blöd. Wenn hier alles auf die Goldwaage gelegt wird, dann bitte. Macht es wie ihr wollt. Ich muss mich für nichts rechtfertigen, schade um die Zeit.
Damit ist für mich Ende.
Es ist in der Tat für Viele etwas verwirrend wenn kein fixes Leergewicht im Fahrzeugschein steht. In meinem Aktuellen steht eindeutig Leergewicht 1885 kg, zusätzlich steht auch noch unten im Zusatztext unter Anderem „mit Stabi-System f. Anh. mit Tempo 100”
Eindeutiger geht es nicht, warum das bei anderen Fahrzeugen nicht so eindeutig ist weiß ich nicht, finde es aber bescheuert, dass man damit den Kunden alleine lässt. Ein Hersteller sollte in der Lage sein exakte Angaben für alle Ausstattungsvarianten zu machen, wenn nicht, soll er seine Hausaufgaben machen.
Es kann natürlich auch damit zusammenhängen, dass ich eine werkseitig montierte AHK habe und aus dem Grund alle Angaben vorhanden sind.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 16. Juli 2016 um 15:58:09 Uhr:
Meines in der Kiesgrube gewogenes Leergewicht wurde dort auf einem Wiegeschein bescheinigt. Damit bin ich dann zur Dekra, wo der Wohnwagen noch angeschaut wurde (Stossdämpfer, Reifen, usw.), dann hat die Dekra die Bescheinigung ausgestellt, wo dann mein Fahrzeug und der Wohnwagen aufgelistet waren. Mit diesem Dekra-Schein bin ich dann zur Zulassungsstelle und habe meine 2 Aufkleber bekommen. Wie schon weiter oben geschrieben, war das 2001, als man noch das gesamte Gespann für die 100er-Regel abnehmen lassen musste. Damals bekam man auch den kleinen 100er-Aufkleber, der dann an die Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges geklebt wurde.Den von der Dekra ausgestellte "100er-Regel-Schein" habe ich dann per Fax der Bussgeldstelle zugeschickt, wenn mal wieder ein Strafzettel wegen 100km/h kam.
Gruß Axel
Hallo Axel,
das ist die alte 100'er Ausnahmeregelung gewesen.
Diese AG bezog sich nur auf das darin festgehaltene Gespann - hatte ich 2003 auch.
Dabei wurde übrigens, wie schon geschildert, mein PKW beim STVA/TÜV nachgewogen,
da das von mir vorgelegte Gewicht unrealistisch erschien.🙁
Eintragungen wurden nicht in den Zul.-Bescheinigugnen vorgenommen.
Heutzutage wird die 100'er Zulassung in die Zul.-Besch. des Anhängers eingetragen
und der Fahrer ist für die Einhaltung der dafür vorgeschriebenen Vorraussetzungen verantwortlich.
Dazu gehört auch der Einsatz eines entsprechend schweren ( Leergewicht) Zugfahrzeuges.
D.h., das das eingetragene Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht schwerer sein darf,
als das eingetragene Leergewicht
( da nimmt man das höchste falls "ein von bis Wert" eingetragen ist )
des Zugwagens.
( auf besondere Vorraussetzugnen ausserhalb der 1:1 Regelung lassen wir mal weg) 😉
Im Falle einer Tempoüberschreitung muss nur eine Kopien der Zul-Bescheinigungen mit dem Einspruch zurücksenden bzw. bei direkten Anhaltens, vorzeigen.
Alle anderen Nachweise zählen nicht.....
Obacht bei höheren Gewichten
- nicht das der Führerschein (neueren Datums) plötzlich nicht mehr gilt 😰
@trikeflieger
Dafür, dass du dich nicht rechtfertigen wolltest, hast du ganz schön oft auf deine Meinung gepocht! 😉
Fakt ist, dass du beim Wiegen gemogelt hast.
Fakt ist auch, dass, wenn du mit deinem Wiegeschein aus der Kiesgrube an den richtigen Kollegen gerätst und du deine Äußerungen bei der Kontrolle äußerst, du wirklich mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen musst. Freihetsstrafe ist wohl nicht zu erwarten, eine Geldstrafe im 4 stelligen Beerich aufwärts (je nach Einkommen) unter Umständen schon.
Ich finde es auch immer wieder bedenklich, wie hier Halbwissen verbreitet wird und dann behauptet wird, dass sei rechtlich doch unbedenklich. Natürlich sind 100 km/h (vorwerfbar) bei mit dem Gespann erlaubten nur 70€ + 1 Punkt.
Interessant wird es jedoch, wenn immer, wenn mal doch was passiert. Von Versicherung zahlt nicht, bis Freiheitsstrafe (weil vorsätzlich -> fahrlässige Körperverletzungen...) ist dann dann vieles drin! Ist es das wert?
Wir durften mit unserem WoWa 100 km/h fahren (1,8 t WoWa, Leergewicht ZF 1,9 t). entspannter und wesentlich spritsparender ist sowieso 80 km/h. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 16. Juli 2016 um 07:52:11 Uhr:
...es droht Gefängnis, ja sogar die Todesstrafe....
Leut, jetzt macht mal einen Punkt! Es hat keiner von Euch verstanden, um was es mir überhaupt geht. Also lesen, drüber nachdenken und die Schreibfinger still halten.Um was geht es denn? Es geht darum, vielleicht wegen ca. 20kg, die beim Leergewicht des Autos fehlen, knapp an der 100er-Regelung vorbeizuschrammen. Es soll keiner sein Auto 200kg schwerer machen!
Und ich rede nur von den Fahrzeugen, wo im Schein eine von ...bis-Angabe beim Leergewicht drinsteht. Und diese Besitzer müssen Ihr tatsächliches Leergewicht dokumentieren, wenn Sie mit der kleinsten Leergewichtsangabe nicht zurecht kommen. Ob man dann die vielleicht fehlenden 20kg mittels Werkzeugkiste dazuschummelt oder sich einen dicken Freund mit 120kg Lebendgewicht ausleiht und ans Steuer setzt, ist doch egal. Legt die Handtasche Eurer Frau ins Auto, dann habt ihr schon fast die 20kg beisammen (Achtung Scherz!) Der ganze Kleingram, den man im Auto hat, zählt doch beim Wiegen dazu. Nicht mal der TÜV würde das Auto leerräumen lassen. Das interessiert auch keinen, weil ein Auto, welches mit Wohnwagen unterwegs ist, selten unbeladen ist, sondern bis ans Dach vollgepackt wird.
Und was wird bei den üblichen Urlaub-Kontrolle gewogen? Ob die Fahrzeuge überladen sind. Nie wird ein Leergewicht nachgewogen, geschweige denn kontrolliert, ob die 100er-Regel zutrifft. Also wo ist Euer Problem?
Mal ein vergleichendes Beispiel: Beim Womo zählt zum eingetragenen Leergewicht auch ein Teil des Wassers, Sprit, Gas und Kabeltrommel dazu. Somit mache ich mich offiziell strafbar, wenn ich die Gasflaschen draußen lasse, den Wassertank leere und dann einen Hänger hinten dran mache, der mit dem eingetragenen Leergewicht vom Womo die 100-Regel erfüllt, jetzt aber für das tatsächliche Leergewicht zu schwer wäre.
Also lasst doch die Kirche im Dorf. Jeder der ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Wer wiegt denn sein Womo oder seinen Wowa vor Fahrtantritt nach? Das wird eine Minderheit sein. Alle anderen glauben dran, dass das, was als Leergewicht angegeben ist, stimmt und dass das zGG nicht überschritten ist. Und es ist bekannt, dass min. 50% überladen unterwegs sind. Und Überladung ist weitaus gefährlicher und genauso vorsätzlich, wie wenn jemand sein Leergewicht nach oben schummelt.
Gruß Axel
Mein Gott, was bist Du für ein Dampfplauderer.
Einfach mal diverse Argumente aus verschiedenen Ebenen durcheinanderwürfeln und labern.
Hast du es nicht begriffen?
EINGETRAGENES Leergewicht des Zugfahrzeuges und EINGETRAGENES zulässiges Gesamtgewicht des WW werden verglichen, einfach nur auf dem Papier. Da Ergebnis entscheidet, ob due 80 oder 100 fahren darfst.
NICHTS wird gewogen. Ist das so schwer?