100km/h Regelung (die 100te...) - Kuriosum?
Hallo Zusammen!
Sagt mal bitte verstehe ich die Regelung evtll. falsch? Fall 1 wäre nämlich technisch perfekt aber dennoch verboten - Fall 2 wäre technisch durchaus fragwürdig bis gar fahrlässig aber dennoch erlaubt!!
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Ich hab zukünftig folgenden Fall
Auto 1800 Kg
Kupplung nur 1500 Kg (75 Stützlast)
ABS ESP und auch spez. Hängerprogramm wenn einer angekuppelt
WoWa leer um 1200 (immer max. 75 Stützlast) - standard ZGG 1350 - dieser hier jedoch hat Auflastung ab Werk 1700 Kg bereits eingetragen. Lt. technischer Auskunft sind alle ab ZGG 1500 mit exakt gleichen Bauteilen bestückt (Achse, Dämpfer, Reifen)
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Fall 1 und 2:
Ist es wirklich so, dass ich einen nur 1400KG (gepackt-REALGEWICHT) schweren WoWa der aber ZGG 1700 eingetragen hat NICHT mit 100 sondern nur mit 80 km/h ziehen darf.
Jedoch den TECHNISCH ABSOLUT IDENTISCHEN WoWa mit 1550 oder gar 1600 KG Realgewicht obwohl er nur ZGG 1500 eingetragen hat?
Weil die Stützlast von sagen wir mal 50KG noch abgezogen werden darf und es auch (zumindest in D) ein überhöhtes Gewicht von glaube bis 5% nicht geahndet wird?
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Wie teuer ist das den auf 1500 Kg (oder sollte ich besser 1550 o.ä. wg. Stützlast besser nehmen) abzulasten und geht das womöglich problemlos an der Zulassungsstelle wo ich sowieso mit angezahltem Brief zulassen will/muss?
Beste Antwort im Thema
Es zählen ausschließlich die eingetragenen Werte. Sonst nichts. Irgendeinen Abzug für irgendwas gibt es nicht. Da kannst du dann selbst in der Ausnahmeverordnung (und nur dort) nachlesen, wo du reinpasst. Irgendwas Kurioses habe ich dort bisher nicht gefunden.
Wenn du dort einen Abschnitt nicht verstehst, kannst du ja noch einmal fragen..
44 Antworten
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 12. Juli 2016 um 20:17:20 Uhr:
Diese Wiegung wurde in die Papiere eingetragen???
Nein, die Wiegung habe ich auf einem Wiegezettel dokumentiert gehabt und diesen Zettel immer mitgeführt. Bin aber nie in eine Kontrolle gekommen.
Gruß Axel
Da hast du Glück, denn der Zettel interessiert niemanden. Am allerwenigsten einen kontrollierenden Polizisten.
Eigentlich darf es nicht nötig sein, dass immer wieder zu wiederholen: Nur was in den Zulassungspapieren steht, hat irgendeinen Wert.
Zitat:
@situ schrieb am 13. Juli 2016 um 07:58:36 Uhr:
Da hast du Glück, denn der Zettel interessiert niemanden. Am allerwenigsten einen kontrollierenden Polizisten.Eigentlich darf es nicht nötig sein, dass immer wieder zu wiederholen: Nur was in den Zulassungspapieren steht, hat irgendeinen Wert.
Mit Glück hat das doch nichts zu tun. Man dokumentiert nur das, was nicht eindeutig im Schein steht.
Wenn im Schein ein fester Wert für das Leergewicht eingetragen ist, dann bringt der Zettel natürlich nichts. In vielen Scheinen steht aber beim Leergewicht z.B. "1735 bis 2043kg je nach Ausstattung". Gerade für die 100er-Regelung ist dann schon interessant, was mein Karren tatsächlich wiegt. Und genau für den Fall ist dann der Zettel auch für einen Polizisten interessant, denn der Fahrer muss nachweisen, dass der Wagen die 100er-Regelung einhält. Mit dem Wiegezettel geht das. Kein Polizist wird das anzweifeln.
Es ist natürlich jedem sein Ding, den Wert auch offiziell in die Papiere eintragen zu lassen (wenn das überhaupt geht).
Gruß Axel
Ob die Polizei ein nicht amtliches Dokument akzeptiert? Das der Wiegeschein getürkt ist hast du ja selbst beschrieben. Ausweg wäre eine offizielle Wiegung beim z.B. TÜV und eine Eintragung in die Kfz-Papiere. Die schauen dann auch mal im Kofferraum nach vergessenen Zementsäcken.
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Zitat:
Wenn im Schein ein fester Wert für das Leergewicht eingetragen ist, dann bringt der Zettel natürlich nichts. In vielen Scheinen steht aber beim Leergewicht z.B. "1735 bis 2043kg je nach Ausstattung". Gerade für die 100er-Regelung ist dann schon interessant, was mein Karren tatsächlich wiegt.
Ein wirklich mal interessante Frage zu einem alten Thema.
Zitat:
Und genau für den Fall ist dann der Zettel auch für einen Polizisten interessant, denn der Fahrer muss nachweisen, dass der Wagen die 100er-Regelung einhält. Mit dem Wiegezettel geht das.
Ohne den juristischen Nachweis liefern zu können, meine ich, dass das nicht reicht. Wiegung und Eintragung des tatsächlichen Leergewichts wäre hier erforderlich.
Zitat:
Mit dem Wiegezettel geht das. Kein Polizist wird das anzweifeln.
Wieder mal werden bloße Vermutungen (Akzeptanz eines wertlosen Wiegepapiers) als Fakt serviert. Es wird eben nichts "dokumentiert", sondern nur dreist und zudem wissentlich falsch behauptet. Natürlich kennt auch die Polizei die Betrugsversuche mit Bierkasten und Stahlplatten (das ist aber auch nur eine Vermutung meinerseits, denn ich habe nicht offiziell beim Präsidium nachgefragt).
In meinem COC steht ein auf das Kg genauer Wert.
Ich würde das anzweifeln! Insbesondere, da nicht amtlich! Da kann ja sonst was für ein Fahrzeug drauf gestanden haben! Natürlich kannst du "Glück" haben und nichts passiert bei einer Kontrolle. Du kannst aber auch Pech haben.
Was viele vergessen:
Wir kontrollieren ja nicht aus Jux und Dollerei. Solche Sachen sind unter Umständen auch mal gefährlich. Klar. Bla, bla...
Aber wenn es zum Unfall kommt, schaut die Versicherung ganz genau und wenn andere verletzt werden der Staatsanwalt! Und dann reicht der Wiegezettel mit Sicherheit nicht! Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, lass es vom TÜV machen und eintragen. Es kann sonst richtig teuer werden! Das wünsche ich dir nicht!
In der Praxis interessiert sich die Polizei in Deutschland bei Kontrollen in Bezug auf Überladung bzw. Überschreitung der zul. Anhängelast ausschliesslich für die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen zulässigen Gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger. Dazu ... man stelle sich vor ... haben die eigene Wiegemöglichkeiten. Ein Wiegezettel mag, wenn glaubwürdig, im Einzelfall nutzen. Verlass ist darauf aber keinesfalls.
Gruß
NoGolf
Glaubt oder glaubt nicht. Soll jeder für sich entscheiden. Ich hatte mir den Wiegezettel machen lassen und bin damit 6 Jahre unterwegs gewesen. Damals musste man beim TÜV (ohne eigenen Waage) aber noch was vorweisen, um auch für das Zugfahrzeug die 100er-Plakette zu bekommen. Das gibt es ja heutzutage nicht mehr.
Aber:
1. Glaubt ihr tatsächlich dran, dass bei einer Kontrolle das Auto leergeräumt werden muss, um das tatsächliche Leergewicht des Autos feststellen zu können? Im Leben nicht!
2. Bei einer Kontrolle werden die Gewichte gewogen! Da interessiert es die Polizei somit nicht, wie schnell man vorher unterwegs war. Also spielt es dann auch keine Rolle, ob das Gespann die 100er-Vorschrift einhält oder nicht. Da wird nur kontrolliert, ob man überladen ist.
3. Habe ich noch von keiner Kontrolle gehört, wo Gespanne, die mit 100km/h auf der Autobahn unterwegs sind, kontrolliert wurden, ob sie auch 100km/h fahren dürfen.
4. Fährt man mit dem Gespann durch eine LKW-Radarkontrolle mit 100km/h, dann kommt auch hier keine Nachfrage, wo man nachweisen muss, dass man mit 100km/h fahren darf. Ich wurde damals 4-5x auf der A8 geblitzt, als die Radargeräte dort noch in Betrieb waren.
Gruß Axel
Hier geht es nicht um glauben.
Und richtig, man wird selten verlangen das man das Zugfahrzeug leer räumt zum wiegen. Aber man wird in die offiziellen Papiere schauen.
Ich frage mich echt wieso ein zugegebener Betrugsversuch und regelwidriges verhalten so wehement verteidigt wird.
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 13. Juli 2016 um 15:19:52 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 13. Juli 2016 um 07:58:36 Uhr:
Da hast du Glück, denn der Zettel interessiert niemanden. Am allerwenigsten einen kontrollierenden Polizisten.Eigentlich darf es nicht nötig sein, dass immer wieder zu wiederholen: Nur was in den Zulassungspapieren steht, hat irgendeinen Wert.
........................Gerade für die 100er-Regelung ist dann schon interessant, was mein Karren tatsächlich wiegt. Und genau für den Fall ist dann der Zettel auch für einen Polizisten interessant, denn der Fahrer muss nachweisen, dass der Wagen die 100er-Regelung einhält. Mit dem Wiegezettel geht das. Kein Polizist wird das anzweifeln.
.....................
Gruß Axel
Von wegen,
sogar der TÜV-Beamte, der mir damals ( 2005 ? ) noch die alte 100'er Regelung bescheinigen sollte,
zweifelte meine Wiegekarte an!
Wurde dann beim TÜV nachgewogen und ich musste sogar den Kofferraum aufmachen etc.
weil der Mondeo wesentlich schwerer war
Die Leute, die damit zu tun haben, sind doch nicht alle blöde......
Zitat:
@campingfriend schrieb am 15. Juli 2016 um 11:56:15 Uhr:
Die nicht, aber ....Zitat:
@trikeflieger schrieb am 13. Juli 2016 um 15:19:52 Uhr:
Die Leute, die damit zu tun haben, sind doch nicht alle blöde......
Zitat:
@AcJoker schrieb am 15. Juli 2016 um 11:36:53 Uhr:
Hier geht es nicht um glauben.Und richtig, man wird selten verlangen das man das Zugfahrzeug leer räumt zum wiegen. Aber man wird in die offiziellen Papiere schauen.
Ich frage mich echt wieso ein zugegebener Betrugsversuch und regelwidriges verhalten so wehement verteidigt wird.
Bitte lese meine letzten Beitrag:
Lass doch die Polizei in die Papiere schauen. Da steht nichts Verbotenes drin. Dann wird der Wohnwagen gewogen, wenn der nicht überladen ist, darfst Du weiterfahren. fertig. Ob Du vorher mit 100km/h gefahren bist, weiß der, der die Wiegung macht, ja nicht. Und wenn, dann bekommst Du eben ein Knöllchen für einpaar km/h mehr.
Lasst den Wiegezettel einfach weg, ok. Blöde Idee von mir das hier zu publizieren, hatte vergessen, dass hier nur Engel unterwegs sind, die sich auch alle exakt an 80km/h halten, wenn das auf dem Schild steht.
Also vergesst den Vorschlag mit dem Zettel!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß Axel
Zitat:
@trikeflieger schrieb am 15. Juli 2016 um 12:22:16 Uhr:
Zitat:
@AcJoker schrieb am 15. Juli 2016 um 11:36:53 Uhr:
Also vergesst den Vorschlag mit dem Zettel!!!!!!!!!!!!!!!!
Sehr guter Vorschlag! Lob!
(es geht nicht um die exakte Einhaltung von Verkehrsvorschriften oder auch nicht. Auch weniger um die Propagierung eines Betruges. Sondern darum, das dieser mit völlig untauglichen Mitteln versucht wird).
100km/h bei erlaubten 80km/h = zu schnell gefahren (70€ + 1 Punkt)
Vortäuschung der Einhaltung der Rahmenbedingungen für eine 100km/h Zulassung und mit 100km/h statt 80km/h fahren = Betrugsversuch und Vorsatz
Sollte man also mal aus versehen zu schnell unterwegs sein, empfiehlt es sich also besser kleine Brötchen zu backen anstatt einen vermeindlichen Joker alá Wägeschein zu zücken und damit die Sache sicher nicht besser zu machen.
Da ich kein Jurist bin, können die juristischen Konsequenzen oder Tatbestände fehlerhaft sein.