100km/h mit Wohnwagen
Ich habe gehört das die Ausnahmeregelung für die 100Km/h Regelung nun gesetzlich geregelt werden soll. Unteranderem soll die 80% Regel fallen. Soviel ich gehört habe soll das ganze angeblich im April geschehen. Hat jemand nähere Informationen dazu?
Da ich mir ein neues Auto kaufe und mir dadurch das Geld für die Ausnahmegenehmigung sparen könnte.
Besten Dank im voraus
66 Antworten
§42Abs3 StVZO:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger, aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser, einschliesslich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (Keile, Ersatzrad, Werkzeug, Wagenheber usw.), bei anderen KFZ ... als zwei und dreirädrige (ergänzt aus §30a)... zuzüglich 75kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen sind Fahrzeugteile.
Gruß Meik
Danke Meik,
hätte zwar selber nachlesen können, aber du bringst mich da auf was.....
Zitat:
Keile, Ersatzrad, Werkzeug, Wagenheber usw.
😁 😁 😁
also bei mir gibt es die Tage einen Zuwachs an Werkzeug und Wagenheber....
Zitat:
Original geschrieben von Loeti
also bei mir gibt es die Tage einen Zuwachs an Werkzeug und Wagenheber....
Hydraulischer Wagenhaber (2 T) bei ATU unter 20 Euro.
Nönö,
das Spielzeug wiegt nicht genug 😁
HiLift, 3 Tonnen und 1,2m Hubhöhe und mit Sicherheit über 20Kg Eigengewicht. Könnte u.U. sogar unter die Rückbank passen 😁
Dazu noch die erweiterte Werkzeugausrüstung 😉
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Hi Loeti.
Ich dachte an einen Wagenheber für unterwegs, zum Radwechsel, oder so.
Oder nimmst du deinen Profiheber mit auf Große Fahrt?
Gruß, Tempomat
Wenn der unter den Rücksitz passt bleibt der drin 😁
Ich schau mal ob ich irgendwo ein Bild von so einem Ding finde...
guckst du hier
https://www.expeditionexchange.com/hilift/DCP_0800340.jpg
iss viel schwer 😁