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100 km/h Zulassung

Themenstarteram 20. März 2012 um 15:32

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand Licht in mein Dunkel geben:

Also, wir haben uns einen gebrauchten WW zugelegt. Der hat zur Zeit keine 100 km/h-Zulassung, erfüllt aber die Voraussetzungen. Mein Auto ist allerdings zu leicht, um den Wagen mit 100 km/h ziehen zu dürfen.

Wenn ich jetzt den WW ummelde, kann ich dann eine 100 km/h-Zulassung samt Plakette bekommen? Wenn ja, wie? Muss ich zum TÜV? Es ist eine Homologationsbescheinigung dabei, die alle Voraussetzungen zum 100 km/h-Betrieb bestätigt. Ich muss die Plakette dann ja nicht drankleben, bis ich mir ein anderes Zugfahrzeug zugelegt habe oder halt so lange mit einem roten Diagonalstreifen ungültig machen.

Jedenfalls wäre das so einfacher für mich, da ich dann zu gegebener nicht noch mal zur Zulassungsstelle müsste und noch mal Geld los werden würde.

Schönen Dank vorab für die vielen hilfreichen Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Wieso Glückspils?

Auf meinem Wohnmobil sind die Reifen erst 14 Jahre alt, keine Ahnung was du meinst...

Hallo,

ja dann möchte ich dir auf der Autobahn mit deinem Wohnmobil aber nicht begegnen.

Sag bitte vorher Bescheid, wann und wo du lang fährst. :D:D

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Zitat:

Original geschrieben von DerMeisterSpion

ja das richtig aber ich lass mir nie Reifen andrehen die älter wie 6Monate sind...

Moin,

halte ich auch so und ich lasse das in der Bestellung ( falls bestellt wird ) schriftl. vermerken.

Wobei ja auch ein 5 Jahre alter Reifen, bei richtiger Lagerung als "neu" verkauft werden darf :eek::eek::eek:

Ich kann grundsätzlich empfehlen beim Reifenkauf auf die DOT Zahl zu achten und beim Wohnwagen und PKW-Anhänger zu Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit zu gehen, es wurde schon richtig geschrieben, das ein Caddy gut 1200kg auf 4 Räder stellt, ein Anhänger - egal welcher Bauart dieses Gewicht meist nur auf 2 Rädern auffängt. Ich fahre schon lange Reifen, die z.B. auf dem Sprinter genutzt werden, somit auch 150km/h durchaus abkönnen, auch wenn ich die mit dem Anhänger nicht fahre und die Traglast ist etwas höher, wie die normal vom Werk ausgerüsteten Reifen. Die Hersteller haben auch für diese Transporter-Reifen oft eine Zulassung eingetragen.

Zur 100km/h Zulassung:

Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet die Kriterien einzuhalten, die dafür vorgegeben sind, wie eben Reifenalter, Stoßdämpfer beim Wohnwagen, Schlingerdämpfer oder entsprechendes im Zugwagen, Gewichtsabhängigkeit des Leergewichtes zum Zugwagen und die oft vergessene Ladungssicherung ( ja auch im Wohnwagen)

Wenn nun wer den WoWa 2x im Jahr bewegt, kann es sein, das die 200km im Jahr man auch mit echten 80km/h ( sind lt. Tacho fast 90 km/h) durchaus ebenso gut klar kommt. Das meinte ich mit meinem Kommentar: ob es sich überhaupt lohnt.

Reifen sind nicht bis ins letzte berechenbar, daher finde ich es wichtig, wenigstens optimale Bedingungen zu schaffen, damit sie einem nicht um die Ohren fliegen. Vernünftige Reifen, regelmäßig Luftdruck prüfen und ordentlich behandeln.

 

Bevor ich unseren Wohnwagen gekauft habe, mietete ich mir einen bei einem örtlichen Verleiher an. Hatte die Reifen bei Übernahme ordentlich inspiziert. Das Alter war o.k. (2 oder 3 Jahre), aber einer der Reifen hatte an der Flanke der Innenseite! eine hühnereigroße Beule. Das Teil hatte ich reklamiert und der Händler wollte das zunächst runterspielen. Als ich auf Behebung bestand, wollte der sogar den Mietvertrag kündigen. Monatelange Planung, CP-Reservierung, fast alles im Eimer. Der cholerische Geschäftsmann besorgte dann innerhalb von 2 Stunden ein neues Rad und wir konnten fahren. Allerdings hatte er recht deutlich formuliert, dass er künftig keinen Wert mehr darauf legt, dass wir nochmals in seinem Geschäft auftauchen. Naja, dann haben wir ja einen WW gekauft.

 

Mal wieder halbwegs zurück zum Thema, Reifen sind zu wichtig, als das man mit ihnen fahrlässig umgehen sollte.

 

Und die 100er-Zulassung zum Eingangsthem ist kein Problem. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, einfach eintragen lassen, 100 km/h-Kleber drauf und fahren. Bei mir stimmt das Gewichtsverhältnis Zugwagen zu WW auch nicht, d.h. ich darf auch nur 80 km/h fahren. Der 100er-Aufkleber hilft bei einer flüchtigen Vorbeifahrt der Rennleitung sicherlich etwas, wenn man mit 90-95 km/h unterwegs ist ;-)    (zumindest, wenn kein Golf am 7,5m-WW davor hängt)

Ich bitte das Vorgenannte --nicht-- als Aufforderung oder Anstiftung zu verstehen...

 

P.S. Ach ja, mein WW hat Transporter-Reifen mit enstprechender Reserve bei der Tragfähigkeit...

Zitat:

Original geschrieben von RedNoses

P.S. Ach ja, mein WW hat Transporter-Reifen mit enstprechender Reserve bei der Tragfähigkeit...

Hallo,

ich montiere auch eher Reifen mit einem erhöhen LI.

Allerdings sollte es im Rahmen bleiben, da diese eher "unkomfortabel" sind.

Klar,

macht nix, weil keine Innsassen im WoWa sind.:D

Aber der Aufbau/Chassis wird's einem Danken, da bei einem zu starkt erhöhten LI

weniger Federweg vom Reifen aufgenommen wird.

.

 

Dafür erreicht der Reifen mit dem höheren LI die für den Wohnwagen nötige Tragfähigkeit bei geringerem Luftdruck. In unsere Reifen kommen ca. 4 bar. Wenn ich nen Reifen mit höherem LI (sofern möglich) finden würde, könnte ich mit weniger Druck fahren.

Dürfte sich somit ausgleichen.

am 6. April 2014 um 15:47

ich habe Reifen vom Transporter drauf,mit verstärkter Seitenwand und bin damit zufrieden

 

Mfg.

Hallo zusammen,

mich betrifft die Thematik auch: Details:

Wowa 2.000 kg zul. Gesamtmasse

Zugwagen: Leermasse 1.795 - 1.945 kg Leermasse

So, wer weiß nun genau, wie es mit dem Faktor 0,8, 1,0, 1,1, oder gar 1,2 bis 1,3 ist. Man liest so viel, wie kann ich denn da LEGAL zum 100er Fahrer werden? Und wer weiß, wie sich die Bußgeldsche verhält: besser 20 Sachen zu schnell, wie wird das im Gespann bewertet, oder eben nen Wowa zu haben, der eine echte 100er Zulassung hat, und nen Zugwagen der dann ggf zu leer ist? Schließlich müsste bei dem Faktor 0,8 doch dann der Zugwagen ne Leermasse von 2.400 kg haben, welcher PKW hat das schon? Danke für eure Tips

Daniel

Ich sag mal was zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger:

 

Du musst damit rechnen, wie ein LKW geahndet zu werden, zumindest bei streckenweiser Überschreitung gemessen mit ProViDa-Fahrzeug.

 

1km/h (!!) zu schnell innerorts 80€ # 1 Punkt / ausserorts 70€ auch ein Punkt, sofern sich das mit der neuen Punkteverteilung nicht ändert. Quelle

 

Darauf besteht zwar keinerlei "Rechtsanspruch" aber ein Verwandter von mir fährt nen ProViDa-Wagen. Der mißt normal bis 10Km/h zuviel gar nicht erst ... aber dann sehr wohl ;)

 

Da wäre ich somit recht vorsichtig

 

Gruß

NoGolf

 

 

Zitat:

Original geschrieben von 327eta

Hallo zusammen,

mich betrifft die Thematik auch: Details:

Wowa 2.000 kg zul. Gesamtmasse

Zugwagen: Leermasse 1.795 - 1.945 kg Leermasse

So, wer weiß nun genau, wie es mit dem Faktor 0,8, 1,0, 1,1, oder gar 1,2 bis 1,3 ist.

...

Hallo Daniel.

rechne selbst:

http://www.bootstechnik.de/?page_id=9

und lies hier:

http://www.anhaengerhandel.de/100kmh-mit-anhaengern.html

Der Wohnwagen darf in keinem Fall mehr als die Leermasse des Zugfahrzeugs wiegen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von 327eta

... Zugwagen: Leermasse 1.795 - 1.945 kg Leermasse ...

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

... Der Wohnwagen darf in keinem Fall mehr als die Leermasse des Zugfahrzeugs wiegen.

Dazu hab ich jetzt glatt mal eine Ergänzungsfrage:

 

 

in meinem Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs steht unter G 1498Kg (G = Leermasse).

Unter 22 Bemerkungen und Ausnahmen, also in den Freitextzeilen steht: "zu G bis 1586"

 

Wie habe ich das jetzt in Bezug auf Anhängerbetrieb/Tempo100 zu werten?? Gilt G, also 1498Kg oder gilt 22 bis 1586Kg?

 

Oder konkret: dürfte ich damit einen Anhänger mit z.B. 1520Kg zGG mit 100 ziehen oder nicht??

 

Gruß

NoGolf

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Dazu hab ich jetzt glatt mal eine Ergänzungsfrage:

...

Hallo,

für die Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen des Zugfahrzeugs bist du selbst verantwortlich.

Daraus folgt, dass du im Zweifelsfall die Leermasse des Zugfahrzeugs bestimmen musst.

Allerdings kann ich dir auch nicht sagen, wie das in diesem Fall bei einer Kontrolle gehandhabt wird, aber 88 kg Differenz beim Leergewicht sind schon eine Hausnummer.

Um ohne Verwiegung einzuschätzen wo du ungefähr liegst, könntest du die Sonderausstattungen mal zusammenzählen, wobei die AHK bei der unteren Gewichtsangabe vermutlich noch nicht enthalten ist.

Wenn du dann noch eine Automatik hast, dann wirst du wohl eher am oberen Ende liegen.

Liebe Grüße

Herbert

Um auf Nummer sicher zu gehen, wird man im Zweifel auf den niedrigsten Wert abstellen.

Das Leergewicht wird man nirgends und schon gar nicht auf Tour feststellen können.

Kommando zurück ... ich hab mir da selber ein Bein gestellt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;):

 

Ich hab beim Zugfahrzeug die Leermasse genommen und dann erst bemerkt, dass sowohl beim Hänger, als auch beim Zugfahrzeug dabei nur das zGG ausschlaggebend ist.

 

Sorry ...

 

Gruß

NoGolf

 

am 30. April 2014 um 21:27

Hab ich ein Glück dass meiner schon 2290kg leer wiegt :D

Naja mit einem Camper unterwegs zu sein der schwerer als das Zugfahrzeug ist, ist ohnehin keine gute Idee, gerade bei höheren Geschwindigkeiten :D das rupft ziemlich am Heck

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Kommando zurück ... ich hab mir da selber ein Bein gestellt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;):

Ich hab beim Zugfahrzeug die Leermasse genommen und dann erst bemerkt, dass sowohl beim Hänger, als auch beim Zugfahrzeug dabei nur das zGG ausschlaggebend ist.

Sorry ...

Gruß

NoGolf

und das liest Du wo? Ich meine genau, das mit dem Gesamtgewicht!?! Ich lese:

- Leermasse des PKW x 0,8 = zulässiges Gesamtgewicht , eben nicht Leergewicht des Wohnwagens. Es geht aber auch auf 1,0, aber wiederum leerer PKW zur Endlast WoWa, so heisst es hier z.B.:

• Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:

zulässige Masse des Anhängers ? 0,8 × Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch ? 1,0 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger#100-km.2Fh-Zulassung

oder hier:

 

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:

zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

Quelle: http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

 

oder hier:

Bei Einhaltung enger Kriterien gibt es eine Anhebung des Faktors von 0,8 auf 1,0 (für Caravan-Gespanne) bzw. von 1,1 auf 1,2 (für sonstige Gespanne), so dass bei gleicher Leermasse des Zugfahrzeuges dann schwerere Anhänger gezogen werden dürfen. Voraussetzung für diese Erhöhung des Massefaktors ist:

- dass der Anhänger entweder mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungs-einrichtung für Zentralachsenanhänger oder mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird, oder

- dass das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist, eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung im Anhängebetrieb vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Quelle: http://campingfuehrer.adac.de/.../...n-anhaengern-jetzt-unbefristet.ph

spannend daran ist, wie ich die Leermasse meines PKW ermittele, da ist bei mir sogar eine Differenz von 170 kg drin, von bis.... was gilt, das Maximal oder Minimalgewicht. Sehr difizil!

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