100 KM/h Zulassung Aufkleber Pflicht
Hallo,
wir haben uns einen Wohnwagen, Hymer Eriba Nova 560 GL, BJ 2009 gekauft. Im Fahrzeugschein steht, daß ich mit ihm 100 KM/h fahren darf, sofern das Zugfahrzeug die Bedingungen erfüllt. Unser Zugfahrzeug (VW T5 Multivan) erfüllt die Bedingungen bzgl. Gewicht und möglicher Anhänglast problemlos.
Auf dem Wohnwagen ist allerdings kein Aufkleber angebracht. Ist dieser Aufkleber Pflicht für die 100 KM/h Zulassung, oder kann ich ohne den Aufkleber 100 fahren, da die Voraussetzungen, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind, erfüllt sind,
Danke, Gruß,
Daniel
Beste Antwort im Thema
Du darfst auch in Frankreich nur so schnell fahren, wie es der Hersteller deines WoWa maximal freigegeben hat. 130km/h sind nur die Obergrenze.
Ob dein WoWa in Deutschland bis 100km/h oder nur bis 80km/h fahren darf oder ob er eine Schlingerkupplung hat oder nicht, spielt in Frankreich überhaupt keine Rolle.
Spätestens wenn dein WoWa vom Hersteller beispielsweise bis 100km/h freigegeben wurde und du damit in Frankreich bei 120km/h o.ä. einen Unfall baust, kann es unangenehm werden.
48 Antworten
Die 100er- Zulassung ist in D zunächst nur für Gespanne eingetragen worden. Das bedeutete, die 100er Zulassung galt nur für das beim Tüv im Gespann vorgeführte Zugfahrzeug, das ebenfalls einen (kleinen) 100-Aufkleber bekam. Vielleicht gab es in dieser Zeit eine Regelung, die zum Abdecken verpflichtete 😕. Die derzeitige Regelung beschreibt eine 100er-Zulassung für den Anhänger allein. Das bedeutet, der 100-Aufkleber ist Bestandteil der Zulassung des Anhängers, die ja auch in den Papieren eingetragen ist. Der Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, die 100km/h nur mit dafür zugelassenen Zugfahrzeugen auszunutzen. Wenn man ihn abdecken müsste, müsste man doch auch z.B. einen Aufkleber auf das Auto machen, wenn die Winterreifen nicht bis zur Endgeschwindigkeit des Autos zugelassen sind. Das wäre aus der "die Polizei muss ja Bescheid wissen"-Hypothese logisch - oder?
Aber Du sagst es ja auch, mit D-Kennzeichen muss er in der Schweiz ebenfalls nicht abgedeckt werden, obwohl er dort ungültig ist.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ich ihn nicht abdecken muss. Ich fahre meinen mit 100km/h zugelassenen WoWa fast immer mit meinem Bus ohne ABS. Wenn ich ihn wirklich abdecken müsste, würde ich die 100km/h wieder austragen lassen.
Mit deinem BUS ohne ABS darfst du aber keine 100kmh fahren, dies widerspricht der STVO, wo es so schön heisst: Man beachte unter 2.
ZITAT:
Grundlage für die Erteilung für die Ausnahmegenehmigung ist die
Vierte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 25.04.2008 (BGBl. I Nr. 17 S. 780).
Voraussetzung für die Erteilung sind folgende Punkte:
1. Das zul. Gesamtgewicht des Zugwagens darf max. 3,5 t betragen.
2. Das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgestattet sein.
3. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 100 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen, wenn dieser über eine Schlingerkupplung verfügt oder mit einem anderen Bauteil ausgerüstet ist, bei dem durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird. Gleiches gilt, wenn ersatzweise das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb verfügt, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespannes bis 120 km/ vorliegt. Trifft keiner dieses Punkte zu, darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers maximal 80 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen.
4. Die Reifen des Wohnwagens müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen.
5. Die Reifen des Wohnwagens dürfen für Tempo 100 km/h keinen Zuschlag für den Lastindex erhalten.
6. Der Wohnwagen muß über hydraulische Stoßdämpfer verfügen. Außerdem muß am Caravan eine Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (z.B. Al-Ko etc.) installiert sein. Ersatzweise muß der Caravan mit anderen technischen Einrichtungen ausgerüstet sein, denen ein Gutachten den sicheren Betrieb des Gespannes bis 120 km/h bestätigt oder das Zugfahrzeug ist mit ESP für Anhängerbetrieb ausgestattet.
@martinde001:
Zitat:
Mit deinem BUS ohne ABS darfst du aber keine 100kmh fahren, dies widerspricht der STVO, wo es so schön heisst: Man beachte unter 2
Schön dass du dazu noch mal alles aufzählst, aber darum ging es weder in dieser Diskussion, noch insgesamt in diesem Thread.
@baumi70 weiß ganz bestimmt, dass er mit seinem ABS-losen Bus-Gespann in D nicht 100km/h fahren darf. Es ging nur um dieses blöde Schild.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
So weit ich informiert bin, gibt KABE (zumindest bei aktuelle Modellen), die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 130 KM/H an.
Ist ja dann auch kein Thema wenn es der Hersteller freigibt, steht dann aber auch so in der Betriebserlaubnis des Anhängers. Ohne Nachweis gelten jedenfalls die 80 bzw. 100 je nach Baujahr.
Meine Aussagen bezogen sich auch auf in D zugelassene Fahrzeuge, wie es mit schweizer Anhängern ist kann ich nicht sagen. Da kann es durchaus sein dass das Schild in der Schweiz abgedeckt werden muss. In D muss das Schild jedenfalls nicht abgedeckt werden wenn man aufgrund des Zugfahrzeugs nur 80 fahren darf. Eine entsprechende Vorschrift müsste ja in der Ausnahmeverordnung oder im §58 zum Thema Geschwindigkeitsschilder stehen. Eine Abdeckpflicht findet sich aber nirgends - wohlgemerkt nach deutschem Recht.
Anders wäre das wenn z.B. die Schlingerkupplung oder Stoßdämpfer ausgebaut werden, dann ändern sich ja die Bedingungen am Anhänger selber unter denen die 100er-Zulassung erteilt wurde. Damit wäre dann ja auch die Plakette unzulässig angebracht.
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ist ja dann auch kein Thema wenn es der Hersteller freigibt, steht dann aber auch so in der Betriebserlaubnis des Anhängers. Ohne Nachweis gelten jedenfalls die 80 bzw. 100 je nach Baujahr.Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
So weit ich informiert bin, gibt KABE (zumindest bei aktuelle Modellen), die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 130 KM/H an.Meine Aussagen bezogen sich auch auf in D zugelassene Fahrzeuge, wie es mit schweizer Anhängern ist kann ich nicht sagen. Da kann es durchaus sein dass das Schild in der Schweiz abgedeckt werden muss. In D muss das Schild jedenfalls nicht abgedeckt werden wenn man aufgrund des Zugfahrzeugs nur 80 fahren darf. Eine entsprechende Vorschrift müsste ja in der Ausnahmeverordnung oder im §58 zum Thema Geschwindigkeitsschilder stehen. Eine Abdeckpflicht findet sich aber nirgends - wohlgemerkt nach deutschem Recht.
Anders wäre das wenn z.B. die Schlingerkupplung oder Stoßdämpfer ausgebaut werden, dann ändern sich ja die Bedingungen am Anhänger selber unter denen die 100er-Zulassung erteilt wurde. Damit wäre dann ja auch die Plakette unzulässig angebracht.
...oder die Reifen zu alt sind oder andere Reifen (für geringere Geschwindigkeit) montiert werden. Laut Polizei WT muss der Aufkleber dann runter weil er seine Gültigkeit verloren hat, wenn auch nur temporär.
Wird man kontrolliert und man hat den Aufkleber drauf könnte es als versuchte Täuschung ausgelegt werden weil man ja erhofft mit dem Aufkleber nicht kontrolliert zu werden (Auskunft von HEUTE).
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Laut Polizei WT muss der Aufkleber dann runter weil er seine Gültigkeit verloren hat, wenn auch nur temporär.
Ich werd die Jungs hier mal fragen, mir fehlt jegliche Rechtsgrundlage für so eine Aussage.
Die 9. AusnVO sagt dazu klar: "Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochenwird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung." - nichts von Aufkleber muss runter.
1. Ohne Aufkleber keine 100km/h.
2. Der Aufkleber zeigt nur, dass der Wohnwagen technisch in der Lage ist die Ausnahmegenehmigung zu erfüllen und entsprechend geprüft ist. Ob ich damit 100km/h fahren darf, entscheidet der Einzelfall durch die Kombination mit dem PKW. Abkleben muss man nix, sondern einfach nur langsamer fahren.
3. Der gesiegelte Aufkleber kostet bei uns 2,60 beim SVA.
Campingfreund , das sind zweierlei Schuhe .
Bauartlich muß der Anhänger so gebaut sein, das er 130 Km/h laufen könnte . Aber er darf nach der STVO unter diesen besonderen, beschriebenen Merkmalen nur 100 Km/h fahren.
Das hat folgende Bewandtnis .
Stell dir vor der würde nur für !00 km/h gebaut sein , dann hätte er doch keine Reserve . Der würde im Billigbau bei 115 km/h auseinanderfliegen.
Daher die Diskrepanz.
Giovanni.
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
.....
Bauartlich muß der Anhänger so gebaut sein, das er 130 Km/h laufen könnte . ...Giovanni.
Hallo Giovanni,
stimmt so nicht! Der Gesetzgeber verlangt nur 120 km/h bauartbedingt.
Aber:
Die Zulassungsbehörden haben eine Liste der Hersteller.
Und eigenartig:
Im Innendeckel meines Hobby steht: Max. 100km/h zulässig.
In der Liste von Hobby ist 120 km/h angegeben.
und die 100er Zulassung habe ich vom TÜV erhalten.
@Oskar78:
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Bauartlich muß der Anhänger so gebaut sein, das er 130 Km/h laufen könnte . ...
Giovanni.
Hallo Giovanni,
stimmt so nicht! Der Gesetzgeber verlangt nur 120 km/h bauartbedingt
Stimmt m.E. auch nicht (lt. Merkblatt vom TÜV-Nord)
Der Anhänger selbst muss nur für 100km/h gebaut und geeignet sein.
Die 120km/h beziehen sich einmal auf den Mindest-Geschwindigkeitsindex der beim Anhänger verwendeten Reifen.
Zusätzlich muss eine, wie auch immer geartete Stabilisierungseinrichtung (am Anhänger und/oder am PKW) vorhanden sein, bei der nachgewiesen ist, sie den Betrieb der Kombination bis 120km/h verbessert.
hallo zusammen,
hier der Gesetzestext aus §18 - 9. Ausnahmeverordnung:
Es müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
° Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein.
° Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein
(dies ist ab EZ. 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben).
Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig.
° Der Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h
zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
° Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (siehe DOT-Nr.).
° Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten Tempo 100 Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben wird.
° Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Als Obergrenze gilt in jedem Fall der kleinere Wert.
° Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor sein. Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei anderen Anhängern) angehoben.
Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.
Also weder 130 noch 120km/h Eignung für den Anhänger selbst, sondern nur 100km/h.
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Campingfreund , das sind zweierlei Schuhe .
Bauartlich muß der Anhänger so gebaut sein, das er 130 Km/h laufen könnte . Aber er darf nach der STVO unter diesen besonderen, beschriebenen Merkmalen nur 100 Km/h fahren.
Das hat folgende Bewandtnis .
Stell dir vor der würde nur für !00 km/h gebaut sein , dann hätte er doch keine Reserve . Der würde im Billigbau bei 115 km/h auseinanderfliegen.
Daher die Diskrepanz. Giovanni.
N'Abend
- mir ging es bei meiner Aussage nur darum, das man mit solch einem Caravan auch 130 KM/H in Frankreich fahren
darf( wenn man kann 😁 )
Da hier in D max. 100 KM/H mit der Ausn.-Genehmigung, fahren darf, ist es hier egal............................
............und der wird nicht "wegen irgendeiner Reserve" so gebaut, das er 130 KM/H fahren kann 😕
Du darfst auch in Frankreich nur so schnell fahren, wie es der Hersteller deines WoWa maximal freigegeben hat. 130km/h sind nur die Obergrenze.
Ob dein WoWa in Deutschland bis 100km/h oder nur bis 80km/h fahren darf oder ob er eine Schlingerkupplung hat oder nicht, spielt in Frankreich überhaupt keine Rolle.
Spätestens wenn dein WoWa vom Hersteller beispielsweise bis 100km/h freigegeben wurde und du damit in Frankreich bei 120km/h o.ä. einen Unfall baust, kann es unangenehm werden.
Zitat:
Original geschrieben von navec
@martinde001:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Schön dass du dazu noch mal alles aufzählst, aber darum ging es weder in dieser Diskussion, noch insgesamt in diesem Thread.Zitat:
Mit deinem BUS ohne ABS darfst du aber keine 100kmh fahren, dies widerspricht der STVO, wo es so schön heisst: Man beachte unter 2
@baumi70 weiß ganz bestimmt, dass er mit seinem ABS-losen Bus-Gespann in D nicht 100km/h fahren darf. Es ging nur um dieses blöde Schild.
Danke, irgendwie versteht er mich nicht.
Ich bin übrigens gerade mit einem Tempo-100-Gespann aus Bern zurück. Von einer Abdeckpflicht des Aufklebers wusste zumindest der Zöllner an der schweizer Genze nichts. Er meinte, das Fahrzeug sei ja irgendwie in Deutschland so zugelassen. Vielleicht muss der in der Schweiz zugelassene Anhänger mit einer deutschen 100er Zulassung abdecken, das hat aber IMHO mit dem Topic nichts zu tun.
Viele Grüße
Baumi