100 KM/h Zulassung Aufkleber Pflicht
Hallo,
wir haben uns einen Wohnwagen, Hymer Eriba Nova 560 GL, BJ 2009 gekauft. Im Fahrzeugschein steht, daß ich mit ihm 100 KM/h fahren darf, sofern das Zugfahrzeug die Bedingungen erfüllt. Unser Zugfahrzeug (VW T5 Multivan) erfüllt die Bedingungen bzgl. Gewicht und möglicher Anhänglast problemlos.
Auf dem Wohnwagen ist allerdings kein Aufkleber angebracht. Ist dieser Aufkleber Pflicht für die 100 KM/h Zulassung, oder kann ich ohne den Aufkleber 100 fahren, da die Voraussetzungen, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind, erfüllt sind,
Danke, Gruß,
Daniel
Beste Antwort im Thema
Du darfst auch in Frankreich nur so schnell fahren, wie es der Hersteller deines WoWa maximal freigegeben hat. 130km/h sind nur die Obergrenze.
Ob dein WoWa in Deutschland bis 100km/h oder nur bis 80km/h fahren darf oder ob er eine Schlingerkupplung hat oder nicht, spielt in Frankreich überhaupt keine Rolle.
Spätestens wenn dein WoWa vom Hersteller beispielsweise bis 100km/h freigegeben wurde und du damit in Frankreich bei 120km/h o.ä. einen Unfall baust, kann es unangenehm werden.
48 Antworten
So wird es sein - siehe:
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Und genau dort, beim D TÜV bekam ich vor 3 Monaten folgende Auskunft als ich meine 100er zZulassung gemacht habe:-In der CH ist für CH Fahrzeuge der Aufkleber abzudecken
(Hervorhebung von mir)
Sehr warscheinlich gibt es in der CH gar keine 100er Aufkleber, da dort auf den Autobahnen mit Gespannen generell nur 80KMH gefahren werden darf.
Wir reden hier von deutschen (also von einer deutschen Zulassungsstelle) gesiegelten Tempo - 100 - Aufklebern an Wohnwagen mit schweizer Zulassung. Die gilt dann halt nur in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wir reden hier von deutschen (also von einer deutschen Zulassungsstelle) gesiegelten Tempo - 100 - Aufklebern an Wohnwagen mit schweizer Zulassung. Die gilt dann halt nur in Deutschland.
Genau so ist es.
Seht euch mal diverse LKW an die mit den unterschiedlichsten Geschwindigkeitsaufklebern durch Europa fahren. Es gilt immer der "Bäbber" in dem Land für den er gesetzlich vorgeschrieben ist.