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100 KM/h Zulassung Aufkleber Pflicht

Hallo,
wir haben uns einen Wohnwagen, Hymer Eriba Nova 560 GL, BJ 2009 gekauft. Im Fahrzeugschein steht, daß ich mit ihm 100 KM/h fahren darf, sofern das Zugfahrzeug die Bedingungen erfüllt. Unser Zugfahrzeug (VW T5 Multivan) erfüllt die Bedingungen bzgl. Gewicht und möglicher Anhänglast problemlos.
Auf dem Wohnwagen ist allerdings kein Aufkleber angebracht. Ist dieser Aufkleber Pflicht für die 100 KM/h Zulassung, oder kann ich ohne den Aufkleber 100 fahren, da die Voraussetzungen, die im Fahrzeugschein aufgeführt sind, erfüllt sind,
Danke, Gruß,
Daniel

Beste Antwort im Thema

Du darfst auch in Frankreich nur so schnell fahren, wie es der Hersteller deines WoWa maximal freigegeben hat. 130km/h sind nur die Obergrenze.
Ob dein WoWa in Deutschland bis 100km/h oder nur bis 80km/h fahren darf oder ob er eine Schlingerkupplung hat oder nicht, spielt in Frankreich überhaupt keine Rolle.
Spätestens wenn dein WoWa vom Hersteller beispielsweise bis 100km/h freigegeben wurde und du damit in Frankreich bei 120km/h o.ä. einen Unfall baust, kann es unangenehm werden.

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Die Tempo 100KM/h Plakette ( Mit Siegel, ohne ist Baumarktware) am WW sagt aus dass der WW mit 100KM/h gezogen werden darf, und dient lediglich als Optischer Nachweis und der Möglichkeit mit dem WW 100KM/h schnell fahren zu dürfen. Es steht nirgends geschrieben dass ich das tun muß.
Er muß auch nicht abgedeckt werden, weil zum Bsp.: das Gespann die Voraussetzungen nicht erfüllt. Hier hat der Fahrzeugführer, nicht der Halter den schwarzen Peter, er muß Sicherstellen dass das Gespann alle Voraussetzungen erfüllt.
Ich hatte an unserem alten WW den Aufkleber nicht drauf, wurde eigentlich wegen Überholen trotz Verbot rausgewunken, dazu gab es mächtig Ärger, die beiden Herren aus Heidelberg legten sich mächtig ins Zeug.
Dass man lokales Recht im Ausland abdecken muß erscheint mir eher als Märchen.
Und mehr als Tempo 100KM/h im Ausland z. Bsp.: Frankreich gefährdet den Versicherungsschutz.

"Klick" Klugscheißer aus

UNO

Das 100er-Schild braucht nicht abgedeckt zu werden, das sagt ja nur dass der Anhänger für 100 geeignet ist. Wenn man ein ungeeignetes Zugfahrzeug für 100 davor hat darf man halt nur 80 fahren. Täuschungsversuch ist es dann wenn man die 100er-Plakette an einem Anhänger anbringt der nicht für 100 geeignet ist.
Da es sich um eine reine Tauglichkeit des Anhängers handelt erschliesst sich mir auch nicht warum der Aufkleber abgedeckt werden sollte.
110 oder gar 130 darf man auch in Frankreich mit normalen Anhängern NICHT fahren. Anhänger innerhalb der EU haben ab Baujahr 90 100km/h, davor in D 80km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sofern nichts abweichendes in den Papieren steht. Die darf nirgendwo überschritten werden, der Bauer darf mit seinem 25km/h Güllefass ja auch nicht mit 100 über die Autobahn.

Frankreich, Autobahn (trocken):
Kraftfahrzeuge + anhänger bis 3,5to zul. gesammtmasse 130km/h (bei nässe 110km/h)
bis 7,5to zul. Gesammtmasse 110km/h
über 7,5to zul. Gesammtmasse 90km/h
Wo steht denn das mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ? (Im Fahrzeugschein nämlich nicht..)
Und auch deutsche LKW dürfen in F 90km/h fahren....
Trifft das dort auf die Anhänger nicht zu?
Lasse mich gern berichtigen wenn ich hier völligen Blödsinn schreibe.
Dass es Probleme mit der Versicherung geben kann, wenn etwas passiert liegt durchaus im Rahmen des Möglichen...

MfG
BarT

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Das 100er-Schild braucht nicht abgedeckt zu werden, das sagt ja nur dass der Anhänger für 100 geeignet ist. Wenn man ein ungeeignetes Zugfahrzeug für 100 davor hat darf man halt nur 80 fahren. Täuschungsversuch ist es dann wenn man die 100er-Plakette an einem Anhänger anbringt der nicht für 100 geeignet ist.

Da es sich um eine reine Tauglichkeit des Anhängers handelt erschliesst sich mir auch nicht warum der Aufkleber abgedeckt werden sollte.

110 oder gar 130 darf man auch in Frankreich mit normalen Anhängern NICHT fahren. Anhänger innerhalb der EU haben ab Baujahr 90 100km/h, davor in D 80km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sofern nichts abweichendes in den Papieren steht. Die darf nirgendwo überschritten werden, der Bauer darf mit seinem 25km/h Güllefass ja auch nicht mit 100 über die Autobahn.

Korrekt.
Eine Einschränkung hast du aber vergessen. Auch ein Wohnwagen mit Tempo 100KM/h Schild darf nur mit Tempo 100KM/h bewegt werden wenn dieser alle Voraussetzungen erfüllt. Sprüch entsprechende Anhängerkupplung, Alter der Reifen usw. und das liegt in der Verantwortung der Fahrers. Derjenige bekommt den Knollen und die Punkte. Nicht der Fahrzeughalter, den könnte man nur belangen wenn man nachweisen kann dass die Nutzung angeordnet wurde bzw. er von den Einschränkungen wußte.

Hallo, deine Frage lautete:
Ist der Aufkleber Pflicht?
Nein natürlich nicht. Wenn du nur 80km/h fahren kannst oder willst natürlich nicht.
Wenn du aber die Ausnahme 100km/h genießen willst und kannst , muß diese Ausnahme erkennbar sein. Woher soll eine Polizeistreife erkennen , ob du zurecht 100 fährst.
Dann hol dir einen Aufkleber mit Stempel der Zulassungsstelle des Landkreises.
Giovanni

Ich habe das ganze mit der 100er Erteilung letztes Jahr mit meinem WoWa gemacht.
Man muss erst zum TÜV um das ganze abnehmen zu lassen.
Dazu musste ich andere Reifen, höhere Traglast, montieren lassen.
Danach zur Zulassungsstelle und das ganze eintragen lassen.
Dort habe ich auch die 100er Plakette mit dem amtlichen Stempel bekommen.

Und genau dort, beim D TÜV bekam ich vor 3 Monaten folgende Auskunft als ich meine 100er zZulassung gemacht habe:
-In der CH ist für CH Fahrzeuge der Aufkleber abzudecken
-Ändert sich eine der Bedingungen die es erlaubt 100kmh zu fahren und es darf mit dem Camper dies nicht mehr getan werden, muss der Aufkleber abgedeckt werden (Reifen zu alt, Schlingerkupplung defekt, Dämpfer verschlissen)
-Erfüllt das Gespann die Vorraussetzungen nicht (Gewichte, ABS) muss der Aufkleber abgedeckt werden.
In Frankreich darf man wirklich unter 3,5t 130kmh mit Anhänger fahren, geht auch recht gut, mach ich öfter mit unserem Trailer oder Lastenhänger, mit dem WoWa geht es nicht so gut, der zeigt dann üble Fahreigenschaften, aber 110-120 ist Ok, lediglich steht der Spritverbrauch in keiner Relation mehr zur Zeitersparnis.
Ein Autofahrer kann sich so viele Geschwindigkeitsaufkleber auf sein Auto kleben wie er will, ist alles sein Privatvergnügen, sobald er aber einen mit einer amtlichen Plakette (Siegel) drauf klebt gib es Gesetze die dann gelten.

Moin allerseits,
die Plakete muss am Fahrzeug angebracht werden, sagt zumindest die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO - §4 - Punkt 4 aus :
die von der nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
----------------------------------------------

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


U....... aber 110-120 ist Ok, lediglich steht der Spritverbrauch in keiner Relation mehr zur Zeitersparnis.

Aus diesem Grund fahren die meisten auch nicht schneller als 100 KM/H.......
----------------------------------------------

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


110 oder gar 130 darf man auch in Frankreich mit normalen Anhängern NICHT fahren. Anhänger innerhalb der EU haben ab Baujahr 90 100km/h, davor in D 80km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sofern nichts abweichendes in den Papieren steht.

So weit ich informiert bin, gibt KABE (zumindest bei aktuelle Modellen), die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 130 KM/H an.
Also dürfen diese Fahrzeuge, auch ohne Sorge um Ihre VK-Versicherung, bis 130 KM/H fahren.
Alle anderen sollten mal in die BA schauen bzw. den Herstellen anschreiben..............

Gruß Thomas
der aber auch nur max. "um die" 110 KM/H in F fährt

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Und genau dort, beim D TÜV bekam ich vor 3 Monaten folgende Auskunft als ich meine 100er zZulassung gemacht habe:
(...)
-Ändert sich eine der Bedingungen die es erlaubt 100kmh zu fahren und es darf mit dem Camper dies nicht mehr getan werden, muss der Aufkleber abgedeckt werden (Reifen zu alt, Schlingerkupplung defekt, Dämpfer verschlissen)
-Erfüllt das Gespann die Vorraussetzungen nicht (Gewichte, ABS) muss der Aufkleber abgedeckt werden.

Ich glaube Dir schon, dass Dir beim TÜV genau das gesagt wurde.

Aber - ohne da eine pauschale Aussage treffen zu wollen! - nicht alle Prüfer sind mit allen gesetzlichen Regelungen wirklich vertraut. Und ich kann eine gesetzliche Grundlage für diese Behauptung nicht finden.

Wohlgemerkt: Ich spreche nur für Deutschland. In anderen Ländern mögen sicher andere Regeln gelten.

Das war WT in Deutschland.

Ein Geschwindigkeitsschild ist ausschließlich zur Kennzeichnung des Fahrzeugs bestimmt. So steht es jedenfalls in §58 STVZO.
Von einer Pflicht, diese Schilder abzudecken, wenn ein Gespann wegen des Zugfahrzeugs o.a. Gründen nur noch eine geringere Höchstgeschwindigkeit fahren darf, habe ich bisher nichts entdecken können.
Ich erinnere noch mal an die alte 100km/h-Regelung: Dort war es so, dass Auto und Anhänger gekennzeichnet werden mussten und dass immer das gesamte Gespann zugelassen werden musste.
Wenn früher irgendein anderes Zugfahrzeug den Anhänger gezogen hatte, musste auch kein Mensch das 100km/h Schild des Anhängers abdecken.

Zitat:

-Erfüllt das Gespann die Vorraussetzungen nicht (Gewichte, ABS) muss der Aufkleber abgedeckt werden.

Da kann aber was nicht stimmen, denn der Aufkleber gilt für das beklebte Fahrzeug,

nicht für das Gespann.

Gruß Thomas

der seinen Aufkleber nicht abdecken würde.....

So kenne ich das auch. Deswegen habe ich auf die Aussage von @martinde001 so hartnäckig nachgefragt. Den Fehler sehe ich aber beim Tüv-Menschen. ;)

Ich kann leider nur das wiedergeben was mir von Tüv/Strassenverkehrsamt gesagt wird.
Das einzige was ich zu 100% sicher weiss: Hat man einen Wohnwagen mit CH-Kennzeichen, MUSS der Aufkleber in der CH abgedeckt oder unkenntlich gemacht werden, wird dies unterlassen kostet das um die CHF 500.
Für ausländische Fahrzeuge gelten die Regeln genau so, ES SEI DENN es ist ein Wohnwagen/Anhänger/Bus mit DEUTSCHEM Kennzeichen, und NUR da braucht der Aufkleber nicht abgedeckt zu werden.
Soweit Kantonspolizei ZH.
Meistens wird dies aber nicht so streng kontrolliert. Lieber kontrolliert man die D oder F die nicht wissen dass man in der CH mit dem WoWa nur max. 80kmh darf, das "lohnt" sich mehr wenn da einer mit 100 oder schneller fährt oder auf Spuren auf denen er nichts zu suchen hat.

Martin,
bitte glaube mir, dass ich Dich nicht angreifen wollte / will. Es ist völlig okay, wenn Du die Aussagen von TÜV oder Straßenverkehrsamt hier wiedergibst.
Aber ich bin es mittlerweile gewohnt, auch derartige Aussagen - wie auch solche von Polizisten - kritisch zu hinterfragen.
Zu den Regeln in CH kenne ich mich nullkomma gar nicht aus. Aber das scheint mir deutlich plausibler.

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