1% Regelung für Firmenwagen wirft Fragen auf

Hi,

mal angenommen ich bekomme 3500 Euro Brutto im Monat Gehalt.
Der Firmenwagen kostet 40000 Euro.
Der Weg zu Arbeitsstätte beträgt 35 km.

Dann müsste die Rechnung eigentlich wie folgt aussehen:

1% vom Neuwagenpreis = 400 Euro
Geldwerter Vorteil = 420 Euro

Neues zu versteuerndes Bruttogehalt = 4320 Euro

Ergeben ungefähr 1680 Euro Netto.
Das heißt ich müsste monatlich auf circa 440 Euro verzichten.

Was mein Arbeitgeber aber nun macht ist Folgendes:

Gehalt: 2680 Euro
Kfz Nutzung: 400 Euro
Wohnung/Arbeit: 420 Euro aufgeteilt in Whg/Arbeit ST+SV pfl (231 Euro) und Whg/Arbeit p. St. (189 Euro)

Daraus ergeben sich 3500 Euro.

Dann wird es auf der Lohnabrechnung normal versteuert und es bleibt übrig

Nettogehalt: circa 2200 Euro

Dann kommt das Komische was ich nicht genau verstehe:

Bei Netto-Bezüge/Netto-Abzüge wird Folgendes von meinem Nettolohn abgezogen:

2200 Euro - 820 Euro = 1380 Euro

Die 1380 Euro sind dann mein neuer Nettolohn

So muss ich auf circa 740 Euro verzichten bzw so viel für den Firmenwagen bezahlen.

Meine Fragen:

Ist das so rein rechtlich überhaupt möglich bzw erlaubt?
Ist die Rechnung so richtig?
Macht es dann überhaupt noch wirklich Sinn einen Firmenwagen zu nehmen?

Grüße und vielen Dank im Voraus :-)

40 Antworten

@Jupp78
3500 Brutto gleich 2200 Netto ohne Firmenwagen: Richtig.
Zu versteuerndes Einkommen mit Dienstwagen: 2680 Euro (weil vorher 820 Euro abgezogen werden und danach werden sie noch mal abgezogen)

Das macht irgendwie keinen Sinn für mich...

Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 21:03:10 Uhr:


@Jupp78
3500 Brutto gleich 2200 Netto ohne Firmenwagen: Richtig.
Zu versteuerndes Einkommen mit Dienstwagen: 2680 Euro (weil vorher 820 Euro abgezogen werden und danach werden sie noch mal abgezogen)

Das macht irgendwie keinen Sinn für mich...

Für mich auch nicht. Da haut was nicht hin. Wie bereits anfangs erwähnt, dürfte deine Einbuße durch den Firmenwagen um die 400€ im Netto liegen und mehr nicht.

Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 21:03:10 Uhr:


@Jupp78
3500 Brutto gleich 2200 Netto ohne Firmenwagen: Richtig.
Zu versteuerndes Einkommen mit Dienstwagen: 2680 Euro (weil vorher 820 Euro abgezogen werden und danach werden sie noch mal abgezogen)

Das macht irgendwie keinen Sinn für mich...

Für mich auch nicht.

Das zu versteuernde Einkommen kann mit einem Dienstwagen nach der 1% Regel nicht sinken, es kann nur steigen. Rechtlich ist ein Absinken nicht drin, es sei denn, der Arbeitgeber berechnet doch einen Eigenbetrag. Ein Eigenbetrag in Höhe der 1% Regel ist zwar nicht die Regel, aber den sieht man hier und da schon ab und an.

In dem Fall passt die Rechung bzw. das Netto auch wieder (also prüfe das nochmal).

Das würde das Gehalt von 2680 erklären.

Allerdings sind das Bedingungen, die sich quasi nie für den Arbeitnehmer rechnen.

@cvr. Das mit den Sozialabgaben hab ich nicht verstanden. ??? Es ist mir schleierhaft, warum sich seine Sozialleistungen in Zukunft negativ verändern, wenn er jetzt einen Firmenwagen hat???

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Nun ja, wer weniger in die Rentenkasse einzahlt, bekommt am Ende auch weniger raus. Bei Krankenkasse, Pflegeversicherung und Arbeitslosigkeit ist es hingegen unerheblich.

Aber sein SVBrutto wird doch nicht weniger durch einen Firmenwagen, außer er geht zusätzlich einen Gehaltsverzicht ein. Daher hat es doch keine Auswirkungen. Also verstehe ich immer nich nicht, was cvr meint

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 3. September 2015 um 22:00:19 Uhr:


Aber sein SVBrutto wird doch nicht weniger durch einen Firmenwagen, außer er geht zusätzlich einen Gehaltsverzicht ein.

Dann brauch ich's ja doch nimmer zu erklären: Genau das ist doch anscheinend vom Arbeitgeber geplant.

Aus 3500,- brutto werden - nach AG-Rechnung - 2680,- plus Auto. Die Kiste kommt also nicht "dazu", sondern "stattdessen".

Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:


Was mein Arbeitgeber aber nun macht ist Folgendes:

Gehalt: 2680 Euro
Kfz Nutzung: 400 Euro
Wohnung/Arbeit: 420 Euro aufgeteilt in Whg/Arbeit ST+SV pfl (231 Euro) und Whg/Arbeit p. St. (189 Euro)

Zumindest die pauschal versteuerten 189,- sind damit nach meinem Verständnis aus der Sozialversicherung raus, das sozialversicherungspflichtige Einkommen schrumpft nach meinem Verständnis von 3500,- auf 3311,-.

Falls es zum Gehaltsverzicht kommt, dann hat er mal ein paar € Rente weniger. Das ist soweit klar. Aber so wie ich das lese, ist das nicht die Absicht von Hmm

Also wenn ich die Wahl hätte, Firmenwagen Ja oder Nein, dann würde ich zu 1000% sicher nicht auf mein bisheriges Bruttogehalt verzichten...
Das Problem dabei: Wenn der Dienstwagen irgendwann wegfällt, lässt dein Chef dich auf der Brutto-Gehaltsstufe stehen und schon hast du statt deinen vorherigen 3500€ Brutto nur noch 3000€ Brutto und darfst wieder um ne Gehaltserhöhung betteln...

Also wenn Firmenwagen, dann nur wenn er "on TOP" kommt, d.h. dass du weiterhin deine 3500€ Brutto hast und dann der Firmenwagen wie von dir bereits geschrieben und in den Rechnern gehandhabt, eben als Zusatz obendraufgerechnet wird.

Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 20:24:23 Uhr:


@Chaosmanager
Nein ich muss keinen Eigenbetrag tragen.

Dann kann es sich nur um eine Falschberechnung (weshalb auch immer) handeln, die Du mit dem AG klären solltest.

Und wenn es erst eine Probeabrechnung war, dann ist ja noch nichts angebrannt.

Gruß
Der Chaosmanager

Ich wollte nur mal anmerken, dass ich nirgendwo gelesen habe, was der TE ohne Firmenwagen Brutto verdienen soll/will.

Im Eingangspost schrieb er lediglich:

Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:


Hi,

mal angenommen ich bekomme 3500 Euro Brutto im Monat Gehalt.

...

... insofern ...

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 4. September 2015 um 09:58:37 Uhr:


Ich wollte nur mal anmerken, dass ich nirgendwo gelesen habe, was der TE ohne Firmenwagen Brutto verdienen soll/will.

Im Eingangspost schrieb er lediglich:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 4. September 2015 um 09:58:37 Uhr:



Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:


Hi,

mal angenommen ich bekomme 3500 Euro Brutto im Monat Gehalt.

...

... insofern ...

Völlig egal, was er wirklich verdient, es ging hier nur um die richtige Berechnung anhand eines Beispieles.

Und das ist hier geschehen.

Wenn er statt den 3.500 Brutto nur 3.000 Brutto verdient ist die Art der Berechnung trotzdem die gleiche, also völlig egal, wieviel es nun wirklich ist.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 4. September 2015 um 09:58:37 Uhr:


Ich wollte nur mal anmerken, dass ich nirgendwo gelesen habe, was der TE ohne Firmenwagen Brutto verdienen soll/will.

Im Eingangspost schrieb er lediglich:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 4. September 2015 um 09:58:37 Uhr:



Zitat:

@Hmm127 schrieb am 3. September 2015 um 15:08:36 Uhr:


Hi,

mal angenommen ich bekomme 3500 Euro Brutto im Monat Gehalt.

...

... insofern ...

Bitte immer alles lesen. Der TE schrieb in einem weiteren Post, dass er die angenommenen 3.500€ brutto auch tatsächlich im Moment ohne Firmenwagen bekommt.

Da es ein bisschen unterging: der geldwerte Vorteil kann nicht die Realkosten übersteigen. Die 400 + 420 sind also die Höchstgrenze, 5040,- Euro an Unterhaltskosten bei einem Neuwagen dürften jedoch nicht anfallen, so dass der GWV eher bei 600,- Euro +/- liegen dürfte. Ungeachtet dessen kann man erneut feststellen: die 1% Regel ist ziemlich teuer. Die Privatanschaffung eines (gebrauchten) PKW macht weit mehr Sinn. Hierbei können die Realkosten je KM ermittelt und steuerlich geltend oder gegenüber dem AG abgerechnet werden. Teilweise könnte jenes sogar umsatzsteuerlich dem Unternehmen zugeordnet werden uns so die Vorsteuer für die betriebliche Nutzung gezogen werden.

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 4. September 2015 um 10:40:32 Uhr:
Bitte immer alles lesen. Der TE schrieb in einem weiteren Post, dass er die angenommenen 3.500€ brutto auch tatsächlich im Moment ohne Firmenwagen bekommt.

Stimmt, habe ich überlesen. 🙄
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