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1%-Regel bei wöchentlichen Pendlern

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 16:50

Hallo Forum!

Wenn ich einen Firmenwagen angeboten bekomme mit der 1%-Regel, ist mir soweit alles klar.

Nun fahre ich aber nur 2x pro Woche den weiten Weg (500km) in die Firma und führe dort einen doppelten Haushalt. (also So. hin und Fr. zurück)

Wie gestaltet sich dann das mit den 0,03% Entfernung zur Arbeit, sprich Fahrtkostenberechnung?

Wo finde ich den Listenpreis für VW-Passat Variant ?

 

mfG Elvis

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9 Antworten

Dann must Du halt abwägen:

Modell 1:

+: Absetzen der doppelten Haushaltsführung (Miete am Arbeitsort incl. aller Nebenkosten, Heimfahrt am Wochenende Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent/km absetzbar)

-: 0,03 % des Listenneupreises 1x die Woche einfacher Weg versteuern

Modell 2:

Verzicht auf das Absetzen der doppelten Haushaltsführung, Anmeldung des Erstwohnsitzes am Arbeitsort und keine Kilometer versteuern (zumindest die lange Strecke)

Was günstiger kommt, kann man ja recht einfach mit einer Steuererklärungssoftware durchrechnen.

Zum Listenpreis: Kriegst Du hier raus.

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 17:32

Danke für die schnelle Hilfe und den guten Rat.

mfG Elvis

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Dann must Du halt abwägen:

 

Modell 1:

+: Absetzen der doppelten Haushaltsführung (Miete am Arbeitsort incl. aller Nebenkosten, Heimfahrt am Wochenende Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent/km absetzbar)

Nicht 30 Cent/ Kilometer, sondern 30 Cent/ Entfernungskilometer ( wie bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle)

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Nicht 30 Cent/ Kilometer, sondern 30 Cent/ Entfernungskilometer ( wie bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle)

O.

Ja und Nein. Die schnellste Strecke ist absetzbar, es muß nicht die kürzeste sein. Habe ich selber 4 Jahre lang praktiziert und wurde immer anerkannt. Wenn Du natürlich auf der Heimfahrt von z.B. Marburg nach Hamburg (sind das etwa 500 km ?) immer über Gießen fährst, um einen Kollegen mitzunehmen, kannst Du diese Mehrkilometer natürlich nicht ansetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Nicht 30 Cent/ Kilometer, sondern 30 Cent/ Entfernungskilometer ( wie bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle)

 

O.

Ja und Nein. Die schnellste Strecke ist absetzbar, es muß nicht die kürzeste sein. Habe ich selber 4 Jahre lang praktiziert und wurde immer anerkannt. Wenn Du natürlich auf der Heimfahrt von z.B. Marburg nach Hamburg (sind das etwa 500 km ?) immer über Gießen fährst, um einen Kollegen mitzunehmen, kannst Du diese Mehrkilometer natürlich nicht ansetzen.

Kürzeste oder schnellste Strecke ist eine andere Baustelle.

 

Steuerlich anerkannt werden nicht die  insgesamt auf Hin- und Rückfahrt gefahrenen Kiolometer, sondern nur die Kilometerzahl der einfachen Strecke (Entfernungskiolometer).

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Kürzeste oder schnellste Strecke ist eine andere Baustelle.

Steuerlich anerkannt werden nicht die  insgesamt auf Hin- und Rückfahrt gefahrenen Kiolometer, sondern nur die Kilometerzahl der einfachen Strecke (Entfernungskiolometer).

O.

Uups, Du hast recht. Es gilt die Entfernungspauschale: 1x die Woche 30 Cent pro Kilometer einfache Fahrt. Das Absetzen der vollen Kilometer war bei Fahrten zur Weiterbildungsstätte möglich, habe ich verwechselt.

Zitat:

Original geschrieben von elviskant

Hallo Forum!

Wenn ich einen Firmenwagen angeboten bekomme mit der 1%-Regel, ist mir soweit alles klar.

Nun fahre ich aber nur 2x pro Woche den weiten Weg (500km) in die Firma und führe dort einen doppelten Haushalt. (also So. hin und Fr. zurück)

Wie gestaltet sich dann das mit den 0,03% Entfernung zur Arbeit, sprich Fahrtkostenberechnung?

Wo finde ich den Listenpreis für VW-Passat Variant ?

 

mfG Elvis

wir haben bei uns in der firma nen ähnlichen fall. KPMG (unsere wirtschaftsprüfer) haben wie folgt geantwortet:

für die geldwerte versteuerung der entfernung (die 0,03%) zählt die überwiegende fahrtstrecke, regelsatz 15 oder mehr arbeitstage im monat zu einer regelarbeitsstätte. (wie ich diese formulierungen LIEBE:rolleyes:)

unser mitarbeiter wohnt in dortmund und hat nen zweitwohnsitz in neubrandenburg.

die wöchentliche pendelfahrt von 600km muss er nicht versteuern, er versteuert die fahrten vom zweitwohnsitz zur regelmässig aufgesuchten arbeitsstelle.

in seinem fall: 5km innerhalb von neubrandenburg.

gab in den letzten 3 jahren weder mit dem finanzamt, nocht mit der KPMG probleme.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

 

für die geldwerte versteuerung der entfernung (die 0,03%) zählt die überwiegende fahrtstrecke, regelsatz 15 oder mehr arbeitstage im monat zu einer regelarbeitsstätte. (wie ich diese formulierungen LIEBE:rolleyes:)

 

unser mitarbeiter wohnt in dortmund und hat nen zweitwohnsitz in neubrandenburg.

 

die wöchentliche pendelfahrt von 600km muss er nicht versteuern, er versteuert die fahrten vom zweitwohnsitz zur regelmässig aufgesuchten arbeitsstelle.

 

in seinem fall: 5km innerhalb von neubrandenburg.

 

gab in den letzten 3 jahren weder mit dem finanzamt, nocht mit der KPMG probleme.

Die o,o3% Regelung greift - wie ausgeführt - nur für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle. Die Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz sind sogenannte Familienheimfahrten im Rahmen der "Doppelten Haushaltsführung".

 

Benutzt  man für diese  Familienheimfahrten das eigene Fahrzeug, kann pro Woche eine Familienheimfahrt steuerlich abgesetzt werden: 30 cent pro Entfernungskilometer.

 

Benutzt man für die Familienheimfahtern jedoch einen Firmenwagen, stellt sich die Frage, ob dann auch noch diese Familienheimfahrten steuerlich abgesetzt werden können. Die Antwort insbesondere auf diese Frage dürfte für  den Fragesteller interessant sein, da dies eine hohe Steuerrückerstattung ergibt.

 

Meines Wissens ist in diesem Fall eine steuerliche Berücksichtigung nicht möglich, da dem Familienheimfahrer bei Benutzung eines Firmenwagens keine Kosten entstehen.  Oder wie ist die steuerliche Regelung?

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Die o,o3% Regelung greift - wie ausgeführt - nur für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle. Die Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz sind sogenannte Familienheimfahrten im Rahmen der "Doppelten Haushaltsführung".

Benutzt  man für diese  Familienheimfahrten das eigene Fahrzeug, kann pro Woche eine Familienheimfahrt steuerlich abgesetzt werden: 30 cent pro Entfernungskilometer.

Benutzt man für die Familienheimfahtern jedoch einen Firmenwagen, stellt sich die Frage, ob dann auch noch diese Familienheimfahrten steuerlich abgesetzt werden können. Die Antwort insbesondere auf diese Frage dürfte für  den Fragesteller interessant sein, da dies eine hohe Steuerrückerstattung ergibt.

Meines Wissens ist in diesem Fall eine steuerliche Berücksichtigung nicht möglich, da dem Familienheimfahrer bei Benutzung eines Firmenwagens keine Kosten entstehen.  Oder wie ist die steuerliche Regelung?

O.

gute frage. im grunde ist es egal, weil kostenneutral...aber immerhin kann man auch die fahrten zur arbeitsstätte bei einem firmenwagen mit den 30cent geltend machen.

von daher: da wäre steuerlich was zu holen, wenn es denn ginge.

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