1. Lenkstockhebel links/rechts: keine Beleuchtung? 2. Lichtausbeute bei normalem Fahrlicht
Hallo,
seit letztem Freitag bin ich stolzer Besitzer eines S60 T8.
Was mir bei den ersten Fahtten im Dunkeln aufgefallen ist:
Die Lenkstockhebel für Licht (links) bzw. Scheibenwischer (rechts) sind unbeleuchtet:
Ist dies normmal, oder funktioniert hier etwas nicht?
Für die Bedienung/Orientierung nicht gerade förderlich...
Ebenfalls aufgefallen ist mir die recht bescheidene Lichtausbeute bei dem normalen Fahrlicht (Abblendlicht), ich habe hier das Lichtpaket, also die höherwertige Lichtausstattung.
Im Vergleich zu meinem Vor-Fzg. (BMW F30 mit voll-LED) ein echter Rückschritt.
Oder lässt sich etwas an der Scheinwerfereinstellung in der Werkstatt optimieren?
Danke für Eure Hinweise/Tipps.
18 Antworten
Zitat:
@kastellaner schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:07:39 Uhr:
Zitat:
...
Und wer sagt dir das ich keine Ahnung habe? Das Licht steht nun 2,5 cm höher als vorher, gemessen bei einem Abstand von 2,50 m vom Auto zur Wand.
Du selbst: „....ich muss jetzt noch mal testen ob Fahrzeuge, die mir entgegenkommen, das genauso sehen...“
Zitat:
Außerdem hast du doch schließlich wohl überhaupt keine Ahnung wie niedrig meine Scheinwerfer vorher gewesen sind, oder?
Richtig - ändert an der ganzen Tatsache aber nichts....
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:13:08 Uhr:
Die Einstellung gehört, unabhängig des "Ahnungsgrades" des Laien, in fachkundige Hände mit entsprechendem Equipment. Damit ist nicht ein Schraubendreher und eine Wand gemeint.Normalerweise muss das auch noch per Software angepasst werden (Nulllage neu einstellen).
Die Nullposition wird mechnisch über genau diese Regler eingestellt, mit Abblendlicht in normaler Fahrwerkshöhe. Das Sensus verwendet diese Null-Position als Basis für seine eigenen dynamischen Anpassungen im Rahmen der adaptiven FUnktionen, dort werden programmierten Abweichungen von der Nullposition gefolgt - das wiederum ist in der Fahrzeugsoftware und das kann außer der Werkstatt keiner anpassen.
Dass die Lichthöhe nur von der Werkstatt eingestellt werden kann oder darf ist wirklich Unsinn. Zustimmen muss ich der generellen AUssage, dass man sowas können sollte.
Zitat:
@BANXX schrieb am 17. Dezember 2020 um 07:53:42 Uhr:
Dass die Lichthöhe nur von der Werkstatt eingestellt werden kann oder darf ist wirklich Unsinn. Zustimmen muss ich der generellen AUssage, dass man sowas können sollte.
Wer hat denn von "kann" und "darf" geschrieben?
Einen Schraubendreher zu bedienen, sollte eigentlich nicht das Problem darstellen.
Ich werde nächste Woche meinen Händler nach der korrekten Vorgehensweise fragen.
Das Geschilderte kommt mir etwas spanisch vor.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 17. Dezember 2020 um 15:16:40 Uhr:
Zitat:
@BANXX schrieb am 17. Dezember 2020 um 07:53:42 Uhr:
Dass die Lichthöhe nur von der Werkstatt eingestellt werden kann oder darf ist wirklich Unsinn. Zustimmen muss ich der generellen AUssage, dass man sowas können sollte.
Wer hat denn von "kann" und "darf" geschrieben?
Der Tenor lag auf "sollte".
Einen Schraubendreher zu bedienen, sollte eigentlich nicht das Problem darstellen.
Ich werde nächste Woche meinen Händler nach der korrekten Vorgehensweise fragen.
Das Geschilderte kommt mir etwas spanisch vor.