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07er Kennzeichen, Oldtimer-Wechselkennzeichen

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 9:17

Hallo, ich besitze bereits ein 07er Kennzeichen, ich wollte jetzt noch ein passenden Anhänger zu dem LKW auf das gleiche Blech mit drauf nehmen. Geht das mit der gleichen Nummer? Zug und Anhänger?

Brauch ich zu dem Anhänger Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief? Ich besitze nämlich nur Zollpapiere (made in USA)! Eigentlich sollte doch ein Oldtimer Gutachten hierfür genügen?!

Wer hat denn damit Erfahrung?

Spielt die Fahrzeug klasse bei der 07 eine Rolle? Kann ich zu mein Lkw auch noch ein Motorrad auf die gleiche 07 packen?

Ich wollte jetzt erst mal die Erfahrungen von euch hören, weil die Tante bei der Zulassung weis es vielleicht auch nicht richtig.

MfG

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12 Antworten

Die Fahrzeugklasse spielt keine Rolle, Du kannst bis zu 25 beliebige Fahrzeuge ab 30 Jahren auf eine 07-Nummer schreiben lassen. Egal, ob PKW, LKW, Anhänger, Motorrad oder was auch immer.

Wenn es nötig ist, bekommst Du auch mehr als 2 Schilder, z.B. wenn die Standardgröße bei einigen Fahrzeugen nicht paßt. Ob Du dann aber mehrere gleichzeitig bewegen darfst, das weiß ich auch nicht, lieber noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 23:02

Und die Papiere?

Hier in Frankfurt wird mittlerweile gefordert :

- Ein Datenblatt

- Ein Gutachten dass es sich um einen Oldtimer im Sinne des Gesetzes handelt....

Ob ein Anhänger ein Oldtimer im Sinne des Deutschen Gesetzes ist, kann man nur mutmaßen.

Motorrad ist kein Problem.

Bin gespannt, weil man ja eigentlich keine 2 Oldtimer (mit dem gleichen 07-Kennzeichen)

gleichzeitig bewegen darf.

Zugfahrzeug und Anhänger mit gleichem Kennzeichen könnte also Probleme bereiten.

Bitte poste wie es weitergeht aufm Amt....

Danke Grüße Christoph

 

Moin Moin !

Zitat:

Brauch ich zu dem Anhänger Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief? Ich besitze nämlich nur Zollpapiere (made in USA)! Eigentlich sollte doch ein Oldtimer Gutachten hierfür genügen?!

Im Prinzip hast du recht. Nur ist seit wenigen Jahren genau geregelt ,wie dieses Gutachten auszusehen hat , unter anderem findest du in der StVZO den § 23:

""""""

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

""""""

Heisst im Klartext,dass für ein aus den USA eingeführtes Fzg gleichzeitig (oder vorher ,ist aber i.A. teurer ) eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durchzuführen ist , der zuständige aaS erstellt dabei (wenn positiv abgeschlossen) ein Datenblatt ,auf dessen Grundlage das SVA den "Brief" ,jetzt ZB II ausstellt.

MfG Volker

Themenstarteram 11. Dezember 2012 um 10:39

Tja, die erstaunlich doch sehr nette Tante bei der Zulassung, hatte abgelehnt. Keine zwei Fahrzeuge auf einmal! Bin sehr entteucht :(

Was ist mit LKWs mit sattelauflieger und so weiter??? Das Fahrzeug bildet ein Zug!?

Ich weis nicht ob ich weiter bohren soll, schnell wird man zum bunten Hund und bei 07 kommt das nicht gut. Also es steht wohl jetzt ein Anhänger zu Verkauf :(

Werden Versicherung und Steuer bei Anhängern nicht nach Nutzlast berechnet?

Einfach ablasten, das Teil und normal anmelden kostet nicht die Welt.

Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy

Was ist mit LKWs mit sattelauflieger und so weiter??? Das Fahrzeug bildet ein Zug!?

Auch die haben immer 2 Kennzeichen.

MfG

Mike

Moin Moin !

Zitat:

Was ist mit LKWs mit sattelauflieger und so weiter??? Das Fahrzeug bildet ein Zug!?

Nein ,eine Sattelzugmaschine mit aufgesatteltem Auflieger bildet ein Sattelkraftfzg. Ist zwar hier wg. der trotzdem erforderlichen 2 KZ nicht von Bedeutung , jedoch z.B. sehr wichtig z.B. bei Fahrerlaubnisklassen !!!

Bzgl. Gewichte gilt ein Sattelkfz als eine Einheit !! So darf man bspw. eine Sattelzugmaschine mit einem zGG von 7,5 t mit dem alten FS Klasse 3 zwar solo fahren ,jedoch mit keinem Auflieger , da dann das zGG dieser Einheit über 7,5 t liegen würde ! Würde es sich dagegen um einen Gliederzug handeln ,dürfte der Anhänger das 1,5 fache des zGG des LKW haben ,also wäre es mit Klasse 3 möglich ,einen LKW mit 7,5 t zGG und einen nach Def. einachsigen Zentralachsanhänger mit einem zGG von 1,5 x 7,5 zu fahren , macht insgesamt 18,75 t zGG !

Zitat:

Einfach ablasten, das Teil und normal anmelden kostet nicht die Welt.

Das wäre eine Möglichkeit ,wobei mit der Versicherung der 07er Nr abgeklärt werden müsste ,ob Fahrten mit Anh. versichert sind , denn

Zitat:

Werden Versicherung und Steuer bei Anhängern nicht nach Nutzlast berechnet?

Das ust nicht richtig ! Die Anh-versicherung tritt nur dann ein ,wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfzg verbunden ist ,ansonsten ist der Anh über das Zugfzg versichert.Daher ist die Anh-Versicherung auch eine rel. geringe Pauschale.

Die Steuer dagegen bemisst sich nach dem zGG.Früher waren das mal im unteren Tonnenbereich 22 DM pro angefangene 200 kg zGG. Das wurde auf den E umgerechnet ,so dass jetzt gute 11 E pro angefangene 200 kg zGG fällig werden. Allerdings ist der Steuersatz gestaffelt und wird bei höheren zGG etwas teurer , aber als Einschätzung kann man ,wenn der Anh. abgelastet wird , mit gut 11 E pro 200 kg zGG rechnen.

MfG Volker

Themenstarteram 12. Dezember 2012 um 12:10

Wie gesagt, ich will nicht weiter mit den schlafenden Hunden spielen. Jeder der ne 07 hat, kann froh sein das es sowas noch gibt, sobald man immer mehr raus kitzeln will, werden passende Lösungen gefunden, ob die dann besser für uns ausfallen ist fraglich. Also zufrieden sein mit dem was man hat und nicht bei anderen gucken was die mehr haben. Vielleicht weckt man damit ein Wachhund.

Den LKW Schein habe ich selber, ich wollte auch an meinen oldy ein Trailer dahinter hängen, so weit her geholt war das mit dem auflieget garnicht. Muss mich mal über die kosten informieren. Das Problem ist bei einer regulären Zulassung, die deutschen Papiere, weil made in USA

Moin Moin !

Zitat:

Das Problem ist bei einer regulären Zulassung, die deutschen Papiere, weil made in USA

Du scheinst meinen ersten Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben. Es ist völlig egal ,ob du ein Fzg regulär zulassen möchtest oder dieses Fzg mit einer roten Oldtimernr. laufen lassen möchtest. In beiden Fällen brauchst du zunächst einmal eine Vollabnahme nach §21 StVZO. Für den Fall ,dass du es mit einem H-Kennzeichen zulassen möchtest oder es auf eine rote Oldtimernr. laufen lassen möchtest ,zusätzlich die Abnahme nach §23 StVZO.

Dieses gilt seit Inkrafttreten der FZV (01.03.2007) , zuvor erteilte rote Oldtimerwechselkz behalten üblicherweise ihre Gültigkeit , zumindestens solange kein Halter oder Wohnortwechsel erfolgt.

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy

Tja, die erstaunlich doch sehr nette Tante bei der Zulassung, hatte abgelehnt. Keine zwei Fahrzeuge auf einmal! Bin sehr entteucht :(

Was ist mit LKWs mit sattelauflieger und so weiter??? Das Fahrzeug bildet ein Zug!?

Ich weis nicht ob ich weiter bohren soll, schnell wird man zum bunten Hund und bei 07 kommt das nicht gut. Also es steht wohl jetzt ein Anhänger zu Verkauf :(

Die Tante müßte schon die gesetzliche Grundlage dazu nennen, die sie für Ihre Entscheidung herangazogen hat. Ansonsten Widerspruch einlegen, da wachen noch keine Hunde auf.

Ist das dein Ernst??? Ist doch eigentlich logisch das man mit einer Nummer, einer Versicherung keine zwei Fahrzeuge gleichzeitig bewegen darf!!Dann geh halt zur Zulassungsstelle und laß dir von deinem Alttagsfahrzeug noch zwei Nummernschilder geben, damit du mit zwei Fahrzeugen mit den gleichen Kennzeichen gleichzeitig fahren kanns, wäre ja das gleiche.

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