01.04.1980 Führerscheinreglung auch für Auslände.

Hallo, hab da mal eine Problem. Meine Frau die schon seit 20 Jahren hier lebt und 1979 ihren Autoführerschein in den USA gemacht hat und mal hier ein bisschen Moped fahren wollte, wurde vom Amt die 01.04.1980 Führerscheinregelung verweigert. Mit der Begründung" das gilt nur für Deutsche"! Also,wenn der US Autoführerschein hier gilt, warum gilt dann die Regelung "wer vor dem 01.04.1980 seinen Autoführerschein gemacht hat" nicht für sie? Oder ist das Willkür von Amts wegen? Hat da vielleicht jemand Erfahrung oder eine Idee was zu tun ist um das Problem mit dem Amt lösen?
Wäre toill wenn einer eine Lösung Hätte.

Gruß, Jayme123

Beste Antwort im Thema

Da hast du einen kleinen gedankenfehler.

Der Gesetzgeber versteht unter " erteilt " wann der FS erstmalig in Deutschland erteilt / umgeschrieben wurde. Im FS müsste daher als ersterteilung 1990 stehen und nicht 1978.

Und bevor hier gleich wieder auf D rumgehackt wird...in fast allen anderen Ländern wird es noch viel strenger geregelt.

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Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Die 1980-Regelung ist ja nur, weils eben früher im PKW-Führerschein drin war!
Man durfte vor 1980 keine 125er (und auch keine 80er) mit der Klasse 3 fahren, dafür war die Klasse 1 nötig. Die Klasse 1b wurde erst am 01.04.1980 eingeführt und deswegen hat man allen, die vorher die Klasse 3 erworben hatten und somit gar keine Gelegenheit hatten die Klasse 1b zu machen, diese Berechtigung erteilt.

Dem TO bzw. seiner Frau nützt das aber nichts. Es muss eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt worden sein.

Was ist das denn für eine Logik? Weil der Führerschein neu eingeführt wurde, haben die anderen den "geschenkt" bekommen? Es werden dauernd neue Führerscheinklassen eingeführt und die bekommt auch keiner geschenkt! Siehe Regelung 7,5 und 3,5 Tonnen!

Egal, ob du es logisch oder unlogisch findest, es ist nun mal so.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333


...es ist nun mal so.

Deine Quellen?

Meine Quelle:
"Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren. Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet. Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden. Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren. Deshalb wird in diesem Fall beim Umtausch auch die Klasse A1 zugeteilt"
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Motorrad.htm
Also bis 1980 durfte man mit dem Autoführerschein kleine Motorräder fahren, danach nicht mehr! Wer bis dahin aber einen Autoführerschein hatte, durfte natürlich weiterhin kleine Motorräder fahren! Und nicht wie Du behauptest, daß die das vor 1980 nicht durften und danach schon...

Die Klasse 3 enthielt auch die Klassen 4 und 5. Mit der Klasse 4 durfte man nur Krafträder bis 50 cm³ Hubraum fahren (Kleinkrafträder) Dass die Klasse 1b zum 01.04.1980 neu eingeführt wurde, steht ja in dem Text. Solche Leichtkrafträder waren definiert als: max 80 cm³ Hubraum, max. 80 km/h. Und dafür hätte man VOR dem 01.04.1980 nicht die Klasse 3 (oder 4) benötigt, sondern die Klasse 1.

In dem Text stimmt also soweit alles, nur der Satz "behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren" stimmt nicht. Dass die Inhaber der Klasse 3 nun auch Leichtkrafträder fahren durften, war keine Beibehaltung der Rechte, sondern eine Erweiterung.

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Die springende Punkt ist "50 ccm ohne Begrenzung der bbH (= bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) "! Nach 1980 wurden die 50er begrenzt.

Die Diskussion ermüdet mich langsam...
Fakt ist: Wer vor 1980 den Führerschein in D gemacht hat, der durfte Kleinkrafträder fahren und durfte es danach auch! Ob in den USA der Autoführerschein zu Zweirädern berechtigt weiß ich nicht. Wenn nicht, gibts keinen Grund daß man es jetzt in D dürfte. Aber hier scheinen ja wohl alle einen recht beschränkten Sinn für Recht zu haben oO Geht eben nicht immer nach "Wenn der das darf, warum darf ich das dann nicht?"

Als ich meinen im nicht EU-Ausland umschreiben lies, hatte die Frau auf der Fuehrerscheinstelle einen dicken Katalog in dem alle Fuehrerscheine und ihre Klassen aus saemtlichen Laendern drin waren. Da wurde geschaut was meine Klassen bedeuten und so wurden die mir wieder erteilt. Mit Vor und Nachteilen fuer mich. Erstaunlich war das in diesem Katalog alles an Fuehrerscheinen drin war. Vom alten bis zum rosanem bis hin zu den DDR Lappen. Eigendlich hab ich alle Fuehrerscheinklassen ausser Bus. Hier wo ich ihn hab Umschreiben lassen kann man mit der Klasse CE Bus mit bis zu 12 Personen fahren. Diese Klasse wurde mir auch nicht einfach erteilt da dies mein alter Fuehrerschein nicht enthielt.
Ich sehe auch keinen Grund das ploetzlich jemand der noch nie z.b. auf einer 125er gesessen hat. ploetzlich im Verkehr rumrumpeln darf. Die deutsche Fuehrerscheinstelle hat sicher Unterlagen in denen steht was alles fuer Fahrzeuge mit einem US Fuehrerschein gefahren werden darf. Dies wurde dann sicher uebernommen auf den Deutschen Schein. Also alles Rechtens meine ich 😉

Zitat:

Original geschrieben von Florian333


Die Klasse 3 enthielt auch die Klassen 4 und 5. Mit der Klasse 4 durfte man nur Krafträder bis 50 cm³ Hubraum fahren (Kleinkrafträder)

Falsch,

50ccm waren Klasse 5, Klasse 4 waren erst 80ccm und dann 125 ccm.

Zitat:

Dass die Klasse 1b zum 01.04.1980 neu eingeführt wurde, steht ja in dem Text.

Absolut richtig,

aber das bedeutet nicht, dass es vor diesem Datum keine Fahrerlaubnisklasse für diese Fahrzart gab. Es gab sie, die Klasse 4, die am 31.3.80 erloschen ist und am 1.4.80 als 1b und nun nicht mehr Bestandteil des 3 "neu eingeführt" aber real doch nur unter anderem Namen wieder auferstanden ist.

Natürlich ist der 1b am 1.4.80 neu eingeführt, denn es gab vorher keinen 1b, das ist aber nur eine rein sprachliche Feinheit zu genau dieser Bezeichnung und hat nichts mit Fahrzeugen und Erlaubnissen für diese Fahrzeugen zu tun.

Zitat:

Solche Leichtkrafträder waren definiert als: max 80 cm³ Hubraum, max. 80 km/h.

Nicht ganz richtig,

die Klasse 4 war lange Zeit auf 80ccm begrenzt (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung), mit Umsetzung einer EU-Richtlinie irgendwann in den 70er Jahren, die diese Fahrzeugklasse von 80ccm auf 125ccm angehoben hatte, wurde zeitgleich in D der Erlaubnisbereich der Klasse 4 ebenso auf 125ccm angehoben.

Allerdings bei Minderjährigen (Klasse 4 war ab 16) mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h, was in etwa dem entsprach, was die ungebremsten (und nicht modifizierten) 80ccm-Geräte gefahren sind.

Zitat:

Und dafür hätte man VOR dem 01.04.1980 nicht die Klasse 3 (oder 4) benötigt, sondern die Klasse 1.

Nö,

Klasse 4 ab 16 Jahre, war mein erster Führerschein und "80er", wie auch "125er" bin ich selbst zu der Zeit gefahren.

Zitat:

Dass die Inhaber der Klasse 3 nun auch Leichtkrafträder fahren durften, war keine Beibehaltung der Rechte, sondern eine Erweiterung.

Falsch,

Beibehaltung der Rechte, da Klasse 3 schon immer die Klasse 5 (50ccm - umbenannt in "M"😉 und die Klasse 4 (erst 80ccm unbegrenzt, dann 125ccm und bei Minderjährigen begrenzt auf 80 km/h - umbenannt in "1b"😉 beinhaltet hat.

Am 1.4.80 ist die Klasse 4 zum 1b "umgewandelt" worden und war nicht mehr Bestandteil der Fahrerlaubnis der Klasse 3.

Wer vor dem 1.4.80 den Klasse 3 gemacht hat, der darf auch weiterhin 125ccm Zweiräder fahren - weil er Bestandsschutz aus seiner Klasse 4 hat.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Ich sehe auch keinen Grund das ploetzlich jemand der noch nie z.b. auf einer 125er gesessen hat.

Bis zum 31.3.80 aber erlaubt, weil es Bestandteil des 3er war.

Aber aus genau diesen nicht unberechtigten Sicherheitsbedenken dann am 1.4.80 aus dem 3er herausgeflogen und auch der Zweiradzuordnung mit Klasse 1 zum 1b erschaffen worden.

Und eben über den Bestandsschutz weiterhin fahrbar für Inhaber des 3er, sofern vor dem 1.4.80 gemacht. Oder eben auch für Leute, die den Klasse 4 (ab 16) noch schnell vorgezogen haben, weil sie erst 18 nach dem 1.4.80 geworden sind und damit den 3er ohne 4/1b erteilt bekommen hätten.

Die Prüfung für Klasse 4 war relativ einfach. Mit Umstellung auf 1b war es dann auch gleich eine "große Motorradprüfung" mit entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungskosten, die nur mit der kleinen 125ccm Maschine gefahren wurde.

Danke pflaumenkuchen! So hab ich mir das ungefähr vorgestellt, konnte das aber nicht so schriftlich finden. Das ist aber auch alles kompliziert ^^

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ich sehe auch keinen Grund das ploetzlich jemand der noch nie z.b. auf einer 125er gesessen hat.

Ist jetzt mit den 50ern und den Anhängern ja auch nicht anders... Lernt man in der Fahrschule auch nicht und darf man trotzdem!

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Ich sehe auch keinen Grund das ploetzlich jemand der noch nie z.b. auf einer 125er gesessen hat.
Bis zum 31.3.80 aber erlaubt, weil es Bestandteil des 3er war.

Aber war er auch Bestandteil im US Fuehrerschein? Ich glaube nicht. Und das wird bei der Umschreibung geprueft. Darum hatte ich auch beschrieben wie es bei mir mit der Umschreibung lief. Da wird in einem Katalog nachgeschaut was alles in Deutschland fuer meine Klassen gueltig war und das bekam ich eingetragen. Jeder der hier wo ich jetzt wohne die Klasse CE hat, der darf auch Bus mit 12 Personen fahren. Ich hab auch CE aber laut Deutscher Fuehrerscheinklassen nicht die 12 Personenreglung mit drin. Also bekam ich es nicht Eingetragen. Genauso wirds bei der Frau des TE sein. In der US Fuehrerscheinklasse wird keine 125er mit drin gewesen sein. Darum wird der auch in Deutschland nicht erteilt 😉

@ pflaumenkuchen: Ich erspare mir jetzt ein detailliertes Auseinanderpflücken deines Textes, aber es ist wirklich bedauerlich, welche Falschinformationen hier manchmal als gesicherte Erkenntnis dargestellt werden. Du verwechselst die Klasse 4 mit der Klasse 5 und du definierst beide Klassen völlig falsch. In deinem Beitrag von 14.53 Uhr ist wirklich ALLES falsch. Selten hätte der "Nuhr" so gut gepasst wie hier ...

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Da hast du einen kleinen gedankenfehler.

Der Gesetzgeber versteht unter " erteilt " wann der FS erstmalig in Deutschland erteilt / umgeschrieben wurde. Im FS müsste daher als ersterteilung 1990 stehen und nicht 1978.

fast richtig - nur nicht "als ersterteilung" sondern "als besitzstandsdatierung". die aus der erteilung mittels umschreibung resultierende brd-fe wird nämlich bei ihrer erstausstellung ersterteilt. 😉

Bei mir ist es m.E. noch "ungerechter", da ich auch "EU-Ausländer" bin. Meinen PKW-Führerschein bekam ich 1978 (also vor 01.04.1980) in Großbritannien, musste ihn aber gegen meinen Willen 1990 -als Besitzer eines Wagens in Deutschland- hier ummelden.... bzw. deutsche Führerschein beantragen. Jetzt steht bei mir "1990" und nicht "1978" auf meinen Führerschein, also Klasse A1 aber mit Beschränkung auf Trikes - keine 125cc Motorräder.
In der tat dürfte ich damals in England bis 250cc UNBESCHRÄNKTE PS fahren. Das habe ich auch getan. Man musste nur einen roten "L" Zeichen für Lerner am Motorrad tragen.

Die neue Führerschein-Regeleung heißt sogar EU-Regelung.... gilt aber nicht für EU-Bürger im EU-Ausland!
Wieso sollte EU-Recht nicht für mich in diesem Fall gelten? GB war auch vor 1980 EU-Mitglied und ist..... noch!

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



50ccm waren Klasse 5, Klasse 4 waren erst 80ccm und dann 125 ccm.

Da habe ich aber ganz erhebliche Zweifel an der Richtigkeit!

Als ich 1976 die Klasse 4 u. 5 erwarb, war, wenn ich mich nicht schwer täusche, die Klasse 4 mit Kleinkraftrad nur bis 50 cm³ abgesegnet, allerdings ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese liefen aber an die 100 km/h und waren recht teuer in der Versicherung (um die 600 DM).

Richtig, bis ersten April 1980 war Klasse 5 für 50er bis 40km/h, der 4er für offene 50er. Ab Stichtag brauchte man für die 50er/40km/h den 4er und für offene 50er und 80er den 1b, wobei es für die offenen 50er nur eine gewisse Übergangszeit gab da Anfangs nicht genügend 80er verfügbar waren.
😁 Zumindest Die die 1980 den 1b machten durften noch die offenen 50er fahren, für Spätere war dafür der richtige 1er nötig.
Aus dem 1b wurden dann die weiteren Klassen abgeleitet bis Heute. Wer offene 50er oder 80er fahren durfte darf auch 125er fahren, aber nur bis 15kw. 😁 Die richtigen Renner sind der Klasse 1/A vorbehalten. A2 scheitert meistens am verlangten Leistungsgewicht.
Wie man sieht ist die Sache nicht ganz einfach.
Wohl dem der noch die gute alte Klasse 1 hat(te).

Übrigens kosteten die 80er auch nicht weniger Versicherung als die alten 50er, und auch die 125er sind nicht preiswert wenn Fahrer unter 18 eingetragen sind. Liegt wohl doch weniger an den Zweirädern als am Alter der Fahrer.

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