0,5% Pauschale für Elektroautos - Fragen/Diskussionen zur Förderung

Im Koalitionsvertrag der neuen GroKo steht schwarz auf weiss, dass die 1% Pauschale zur Berechnung des geldwerten Vorteils für Elektroautos auf 0,5% abgesenkt werden soll.

Zitat: „Wir verbessern die Luftreinhaltung in Städten und wollen Fahrverbote ver- meiden: Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge).

Wenn das umgesetzt wird denke ich, dass das einen ordentlichen Schub für Elektroautos in Deutschland bringen wird. In der Klasse, in der sich Tesla bewegt sind Firmenwagen extrem wichtig. Die bisherigen Regelungen konnten den Aufpreis für Elektroautos nicht annähernd ausgleichen.

Da wird wohl Druck von Dienswagenfahrern auf ihre Chefs kommen, wenn man durch einen Elektrodienstwagen seine Einkommenssteuer senken kann.

Wahrscheinlich wird das wohl auch für PHEV gelten, aber wenn elektrisch zur Arbeit gependelt wird ist das ja auch vorteilhaft, wenn auch nicht für Tesla.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 10. Februar 2018 um 19:44:17 Uhr:


Na, dann gehörst Du ja zu den Fahrer dicker Karren, die Grasoman gerne stärker besteuern würde.

Bei dem was ich an Steuern zahle habe ich kein schlechtes Gewissen. Aber es gibt ja immer Leute, die meinen, dass andere mehr zahlen sollen und sich selbst benachteiligt fühlen.

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Bund plant milliardenschwere Förderung von Elektroautos als Dienstwagen

Freunde es sieht gut aus 🙂

Schade, dass das wohl nur für neu zugelassene Autos gelten soll. Die aktuellen Nutzer gehen leer aus???

Sicher, die Fahrzeuge sind ja schon verkauft!
OpenAirFan

Yeah Q7 etron ich komme

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Die Frage ist noch offen ob die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg auch halbiert wird. Dann würde „ein Schuh draus“. Falls dem so ist würde ich mal wieder meinen Steuerberater dazu konsultieren. Bisher war ein Dienstfahrzeug für mich teurer als die Privatvariante. Ein i8 Roadster hätte schon was (-;
OpenAirFan

Ganz ehrlich? Zumindest für Hybrid-Fahrzeuge finde ich es eine ganz große Sauerei. Das wird nämlich nur dazu führen, dass Dienstwagen zukünftig statt als Diesel als PHEV gekauft werden, aber praktisch nur im Verbrennermodus unterwegs sein werden. Damit ist nur wenig geholfen. Eher sollte die Besteuerung von Dieseln angehoben werden (z. B. auf 1,5% oder 2%), aber nicht PHEV gesenkt.

Obwohl ich selbst PHEV fahre, sollten für Erstzulassungen ab 2020 meiner Meinung nach diese auch kein E-Kennzeichen mehr bekommen. PHEV stellen eine Übergangslösung dar, aber spätestens ab 2020 gibt es keinen Grund mehr, diesen als Neufahrzeugen noch den gleichen Vorteilen wie reinen BEV zu geben.

Ich sehe das etwas anders. In der Regel werden Geschäftswagen deutlich mehr gefahren als Privatwagen. Deshalb lohnt es sich hier Elektroautos zu fördern.

Ein Großteil wird für Langstrecke und Stadt genutzt. Dafür sind PHEV besser geeignet als BEV. Es ist doch besser, wenn auf der Kurzstrecke in der Stadt elektrisch und auf Strecke mit dem Verbrenner des PHEV gefahren wird als ausschließlich mit einem Diesel.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 1. August 2018 um 13:57:20 Uhr:


Ein Großteil wird für Langstrecke und Stadt genutzt. Dafür sind PHEV besser geeignet als BEV. Es ist doch besser, wenn auf der Kurzstrecke in der Stadt elektrisch und auf Strecke mit dem Verbrenner des PHEV gefahren wird als ausschließlich mit einem Diesel.

Sieht es bei solchen gemischten Nutzungen nicht oft so aus:

Wohlhabender Besitzer (Unternehmer / Geschäftsführer / Selbständiger) eines Tesla S / Q7 etron / BMW/MB/Volvo-Pendant wohnt im Landhaus auf dem Land oder in der "Villa" im Speckgürtel einer größeren Stadt .... und fährt Langstrecke zum Kunden oder sonstigen geschäftlichen Terminen - und dann z.B. nach M oder S City ... dort, wo eigentlich eine rein elektrische Fahrweise am notwendigsten wäre ... er aber mit leerer Batterie ankommt, weil er die schon nach dem Laden zuhause auf'm Land zur Reinhaltung seiner sauberen Landluft eingesetzt hat .... ;-)

Nachtrag: Ein externes Laden beim Kunden / Zieltermin oder kurz vor Erreichen der Großstadt würde zwar helfen - aber ich glaube nicht, daß z.B. der Besitzer eines 80.000 - 100.000 EUR Hybrid-Fahrzeugs sich dazu bequemen würde ... die Luxuskarre fährt ja auch mit Motor in den Stuttgarter Talkessel, wenn die Steuerförderung bereits gewährt wurde ... ;-)

Eine Wiederholung, zum Thema Hybridförderung:

Ich hielte folgende Regel für angebracht:

- 0% geldwerter Vorteil für reine Elektrofahrzeuge (auch keine Versteuerung des Arbeitswegs)

- 0,7 % geldwerter Vorteil für Hybridfahrzeuge (ebenso für Arbeitswege, aber nur max. in Länge der angegebenen reinen Elektro-Reichweite)

Zitat:

@kjuky schrieb am 28. Juli 2018 um 14:21:34 Uhr:


Schade, dass das wohl nur für neu zugelassene Autos gelten soll. Die aktuellen Nutzer gehen leer aus???

Auch hier eine Wiederholung von mir (aus dem neueren Thread):

Für gebrauchte Fahrzeuge würde ich mich da schwer tun - die sind ja schon erst-zugelassen worden und fahren bereits mit 0 lokalen Emissionen bei Elektrobetrieb. Ein Verkauf auf einen Folgebesitzer würde hier die lokale Schadstoffmenge nicht reduzieren - nur, wenn dadurch beim Gebrauchtkäufer ein Verbrenner ersetzt würde und gleichzeitig der Vorbesitzer wieder ein neues Elektrofahrzeug anschafft.

Würde man eine Förderung allgemein an den Verkauf oder die Verschrottung eines Verbrenners koppeln, könnte man hier aber auch die Gebrauchtkäufer von E-Mobilen fördern.

Zusatz:
Es geht ja darum, die lokalen Emissionen ab jetzt & in Zukunft zu senken. Da nützt es nichts, eine Förderung für die zu machen, die den Status Quo aktuell darstellen.

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 28. Juli 2018 um 14:48:39 Uhr:


Die Frage ist noch offen ob die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg auch halbiert wird. Dann würde „ein Schuh draus“. Falls dem so ist würde ich mal wieder meinen Steuerberater dazu konsultieren. Bisher war ein Dienstfahrzeug für mich teurer als die Privatvariante. Ein i8 Roadster hätte schon was (-;
OpenAirFan

Kann inzwischen jemand bestätigen, dass die Halbierung des BLP auch für die Kilometerpauschale gilt ?

Zitat:

@stef2203 schrieb am 7. August 2018 um 12:04:32 Uhr:



Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 28. Juli 2018 um 14:48:39 Uhr:


Die Frage ist noch offen ob die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg auch halbiert wird. Dann würde „ein Schuh draus“. Falls dem so ist würde ich mal wieder meinen Steuerberater dazu konsultieren. Bisher war ein Dienstfahrzeug für mich teurer als die Privatvariante. Ein i8 Roadster hätte schon was (-;
OpenAirFan

Kann inzwischen jemand bestätigen, dass die Halbierung des BLP auch für die Kilometerpauschale gilt ?

Habe ich bisher nirgends gelesen.

Vielleicht ist es ja möglich deinen Dienstsitz an deinem Wohnsitz vertraglich zu verlegen. Ebenso die Pflicht ein Home-Office zu unterhalten. Spart die KM-Pauschale und du kannst ein Home-Office absetzen. Ist in allen unseren Verträgen so. Kommt aber auf die Tätigkeitsart an.

Hier ist das Gesetz:
https://...undesfinanzministerium.de/.../...gsentwurf-download.pdf?...
Seite 6 ist der Gesetzestext und auf Seite 43 die Erläuterung dazu.

Danke holgor2000 !

Demnach gilt die Halbierung der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das ist ja super !!!!

Entsteht auch ein Vorteil für den Arbeitgeber? Dann könnte man bei seinem Chef natürlich deutlich besser für ein Elektrofahrzeug argumentieren

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