0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen

BMW i5 G60

Hallo zusammen,

die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.

LG

723 Antworten

Schon in der Grundschule wurde ich „Ungenügend“ bis „sehr Gut“ konfrontiert.

Das Verhalten der Lohnbuchhaltung dem Mitarbeiter gegenüber lässt sich durchaus bewerten. Unsäglich ist daran gar nichts.

Nur weil die allermeisten kein Gut verdienen sind sie nicht gleich Ungenügend oder Mangelhaft, die Formulierung ist also nicht als Provokation zu sehen.

Zitat:
@StefanLi schrieb am 9. Juli 2025 um 16:51:49 Uhr:
3) @holgor2000 Ich finde es unsäglich, dass du hier "eine gute Lohnbuchhaltung" titulierst und den Dir vorschwebenden Komfortautomatismus zur Anwendung bringen möchtest. Gerade der geschilderte Fall wird in den allermeisten Lohnbuchhaltung genau so nicht umgesetzt. Da gibt es keine Online-Formulare für Sonderbedingungen von Mitarbeitern. Es wird eine Regel eingeführt, die sagt, "wir besteuern ihre Fahrten zum Arbeitsplatz nach x oder y Tagen. Wir haben keine Automation und auch keine Zeit dies monatlich immer einzeln zu erfassen und abzustimmen. Wenn sie weniger Tage sind, bitten wir um Korrektur auf Basis der Einzelsteuererhebung. Das ist im übrigen für das FA kein Sonderaufwand. Die Werte müssen sowieso in der ESt-E erfasst werden.

Wenn eine Lohnbuchhaltung im Jahre 2025 für solch eine simple Rechnung keine Automation hat, dann ist das nun mal nicht gut. Das auf die Mitarbeitenden abzuwälzen ist schon eher frech, meiner persönlichen Meinung nach. Sie rechnen ja mit falschen Werten ab und überlassen es dann den Mitarbeitenden dies manuell zu korrigieren.

Die Werte müssen für das FA erfasst werden? Aber doch nicht eine erneute Rückrechnung samt Korrektur für den Steuerbescheid, wenn man es gleich korrekt abrechnet.

Ich sehe das auch so. Es geht um meine Einkommenssteuer und da kann ich das begründet angeben bzw. Korrigieren. Ich meine ich könnte sogar auf Fahrtenbuch wechseln, oder liege ich da falsch?

Am Anfang des Jahres oder bei unterjähriger Übernahme musst du festlegen ob pauschal oder Fahrtenbuch.

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Zitat:@holgor2000 schrieb am 9. Juli 2025 um 21:52:32 Uhr:

Wenn eine Lohnbuchhaltung im Jahre 2025 für solch eine simple Rechnung keine Automation hat, dann ist das nun mal nicht gut.

Du hast schon viele mittelständische Lohnbüros gesehen?

. Die Werte müssen für das FA erfasst werden? Aber doch nicht eine erneute Rückrechnung samt Korrektur für den Steuerbescheid, wenn man es gleich korrekt abrechnet.

Hast Du schon mal eine vollständige Einkommensteuer Erklärung mit Dienstwagen und diversen Fahrten, Startorten oder Verpflegungsmehrsaufwand erstellt? Prüfst du die Kostenobergrenze? Vielleicht auch mal einer Istkosten Abrechnung gehen Fahrtenbuch? Das geht alles nicht zwischendurch. Das muss auch alles in der Erklärung erfasst werden und oft dürfen passende erstellte Belege noch dazu gegeben werden.

Aber BTT das sind Nebenkriegsschauplätze!

Wie war das denn im letzten Jahr? Besiepidl: eFahrzeug für 65 TEur in 2023 angeschafft, 0,5% Versteuerung. Der MA scheidet Oktober 2024 aus und das Fahrzeug wird an einen anderen MA übergeben. Hat der dann auch 0,5 (erstmalige Übernahme des Fahrzeugs war vor 2024) oder partizipiert er von 0,25%, weil es seine erstmalige Übernahme des Fahrzeugs war.

Zitat:@dabiggy schrieb am 10. Juli 2025 um 06:23:34 Uhr:

Wie war das denn im letzten Jahr? Besiepidl: eFahrzeug für 65 TEur in 2023 angeschafft, 0,5% Versteuerung. Der MA scheidet Oktober 2024 aus und das Fahrzeug wird an einen anderen MA übergeben. Hat der dann auch 0,5 (erstmalige Übernahme des Fahrzeugs war vor 2024) oder partizipiert er von 0,25%, weil es seine erstmalige Übernahme des Fahrzeugs war.

Der AG hat das Fahrzeug doch angeschafft und es wurde ERSTMALIG 2023 zum damaligen Regelwerk vom AN übernommen, befindet sich aber seitdem im Fuhrpark. Ergo 0,5%…

Dann drücken wir heute doch mal die Daumen, es sieht ja offenbar so aus, als ob es heute den Bundesrat passiert!

So ist durch...

https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/investitionsbooster-super-abschreibung-fuer-unternehmen-und-betriebe-kommt

Elektromobilität in Unternehmen: Gefördert wird auch die E-Mobilität in Unternehmen. Für neue und reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 als Dienstwagen angeschafft werden, gibt es eine besonders hohe Abschreibung von 75 Prozent. Die Preisobergrenze wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht (Bruttolistenpreis).

Mehr konnte ich erst Mal nicht finden

Steht alles genau im Gesetzesentwurf. Erhöhung von 70k auf 100k für Fahrzeuge, die ab dem 1.7. angeschafft werden. Das Bundesfinanzministerium hat auch schon offiziell die Info verkündet: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Wachstumsbooster/wachstumsbooster.html Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro

Jep, dann hoffe ich, dass es nochmal eine aktualisiertes BMF Schreiben, Anwendungserlass oder wie was auch immer gibt. Mein Fuhrparkmanagement ist bisher konsequent bei der Ansicht Erstzulassung geblieben, da muss ich dann wohl über HR nochmal ne Anfrage starten in der Hoffnung, dass die das prüfen und dann anders handhaben.

Frage: Beziehen sich die 100 000 nur auf die 0,25 Versteuerung oder auch auf die Abschreibung?

Sprich wie wird Fahrzeug über 100 000 Euro abgeschrieben?

Sowie ich es verstanden habe, geht es bei den 0.25% nur um den Geldwerten Vorteil, den ein Dienstwagenfahrer für die Privatnutzung pauschal versteuern muss (wenn er kein Fahrtenbuch führen will).

Abschreibung ist was ganz anderes, da war eine mögliche Änderung ja, dass in den ersten Jahren jetzt mehr abgeschrieben werden können soll

Zitat:
@VR6-2900 schrieb am 11. Juli 2025 um 11:58:36 Uhr:
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/investitionsbooster-super-abschreibung-fuer-unternehmen-und-betriebe-kommt
Elektromobilität in Unternehmen: Gefördert wird auch die E-Mobilität in Unternehmen. Für neue und reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 als Dienstwagen angeschafft werden, gibt es eine besonders hohe Abschreibung von 75 Prozent. Die Preisobergrenze wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht (Bruttolistenpreis).
Mehr konnte ich erst Mal nicht finden

Hier diese Abschreibung meine ich 75% im ersten Jahr.

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